Lieber Undertaker, ich lese Dein Weblog täglich und traue mich nun mal mit einer Frage: Der Grabstein auf dem Grab meiner Eltern ist durch Bauarbeiten auf dem Friedhof schwer beschädigt worden. Zunächst wollte man uns auf den Kosten sitzenlassen, ich habe dann aber solange nachgefasst, bis die Verwaltung schließlich eingesehen hat, dass uns ein Schadensersatzanspruch zusteht. Wir können jetzt einen neuen Stein aus gleichem Material und in gleicher Größe setzen lassen. Die Kosten bekommen wir ersetzt. Mein Bruder, der sich nie um die Grabpflege gekümmert hat, möchte aber einen größeren Stein setzen lassen. Es handelt sich um ein Familiengrab und auch mein Mann und ich und mein Bruder und seine Frau sollen mal dort beigesetzt werden. Jetzt will er aber einen viel breiteren Stein und hat schon wegen der Genehmigung angefragt. Den Stein will er aber deshalb, weil er und seine Frau einen sehr langen Doppelnamen führen (sie haben erst nach der Bestattung der Eltern geheiratet) und sonst die Buchstaben nicht nebeneinander passen.
Kann er mich einfach vor vollendete Tatsachen stellen? Ich soll nämlich die Hälfte der Mehrkosten tragen. Das soll 2.400 Euro mehr kosten und davon soll ich die Hälfte bezahlen. Jetzt ist noch genug Platz auf dem defekten Stein, den ich damals zur Hälfte mitbezahlt habe, wenn man normale Namen hat. Zahle ich die Hälfte nicht, nimmt er trotzdem einen breiten Stein, aber nicht so einen hohen und dann wäre für mich und meinen Mann gar kein Platz mehr.
Ich kann nur aus dem Bauch heraus antworten. Ich finde, Du hast Deinen Anteil für die Beschaffung des Grabsteins seinerzeit geleistet und zwar dergestalt, daß auch noch Platz für die Namen der Nachkommen vorhanden war. Dieser Stein ist kaputt und wird von der Verwaltung ersetzt. Damit wäre meiner Meinung nach für Dich die Sache erledigt, denn auch nach der Wiederaufstellung des Ersatzsteines wäre ja noch genügend Platz für Deinen Namen. Wenn der Bruder nun Extrawünsche äußert, müsste er auch für deren Umsetzung aufkommen, aber in einer Art, die dem vorherigen Zustand gleichkommt, nämlich daß auch für Deinen Namen und den Deines Mannes noch genügend Platz vorhanden ist.
Da ja sowieso ein neuer Stein gesetzt wird und dieser auch neu beschriftet wird, könnte es klug sein, gemeinsam mit dem Bruder beim Steinmetz vorstellig zu werden und sich verschiedene Schriftvarianten und -größen anzuschauen. Vielleicht ergibt sich innerhalb der finanziellen Möglichkeiten und der Wunschvorstellungen des Bruders ein Kompromiss durch die Wahl einer engeren/kleineren Schrift.
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Vielleicht mal drauf hinweisen, daß bei der „breiter kurzer Stein“-Variante der Bruder quasi verpflichtet ist, als erster zu sterben? 😉
Salat
Wer bestellt – der zahlt auch! Ganz klar!
Mir scheint, es wird zuwenig miteinander gesprochen! So etwas sollte in einer Familie schon noch üblich sein …
Ja ich denke auch das man hier mit ein bisschen Diplomatie und einen ruhigen Gespräch das Problem lösen kann.
Vielleicht eine etwas kleinere Schriftart verwenden, oder eine andere Zeilenaufteilung?
@4: genau das ist der punkt. wenn er meint seine verwandten vom stein verdrängen zu können sollte er sich im klaren sein dass der schuss nach hinten losgehen könnte, so ein autounfall oder flugzeugabsturz sind schnell passiert, und dann kuckt er dumm aus der wäsche …
Wenn Ihr Euch jetzt schon streitet, wie soll das erst werden, wenn Ihr alle gemeinsam mal im Grab liegt? Sollen die Eltern dann dauernd für Ruhe sorgen? Lasst ihnen die ewige Ruhe, und nehmt Euch ein eigenes Grab. Immer diese Nesthocker.
Das erwähnte Zauberwort heißt in der Tat „Kompromiss“.
@ 6)
Wie recht Du hast MacKaber – Deine Kommentare sind sowieso immer sehr treffend.
Schönen Abend und viele Grüsse aus der Schweiz
VIOLETTA
@ MacKaber: 1a Einwand!
Wahrscheinlich die beste Lösung. Mit so einem Wichtigtuer würde ich weder mein Leben, noch das Grab teilen wollen…
@ MacKaber:
„Nesthocker“ im Grab. Neee, jetzt sehe ich Familiengräber mit ganz anderen Augen….(grins).
😉 Lechthaler
@VIOLETTA: Danke, jetzt werd ich ganz rot…
Naja mal im ernst ich kann ja beide Seiten irgendwie verstehen. Auf der einen Seite hast du schon recht das du nicht mehr bezahlen willst, da du schon deinen Anteil bezahlt hast, aber ich kann auch deinen Bruder verstehen da er ja nicht mit halben Namen auf dem Grabstein sein möchte.
Gesetzlich hast du natürlich recht, aber vlt ist es besser wen du da nachgibst um der guten Beziehung zu deinem Bruder willen. Wie wärs denn mit 3/4 er und 1/4 du wäre etwas fairer. Ich finds von deinem Bruder übrigends nicht ok das er nicht die vollen kosten übernimmt er hat ja den langen Namen, aber da kann man ja wahrscheinlich nichts machen.
Ich finde, wer einen Bindestrich-Namen annimmt, ist selbst schuld! Wenn es dann mehr kostet, ein „Birnbaumer-Nüsselschweif“ auf dem Grabstein unterzubringen, dann muss derjenige halt in die Tasche greifen. Oder mit „B.-Nüsselschwein“ abkürzen…