Ein Bestatter hat die Kinder nicht an der Beisetzung ihres Vaters teilnehmen lassen. In Windeseile hat er die Asche in einer Art Turbobeisetzung im Meer versenken lassen.
ansehen/verstecken
- Was also hatte der Bürgerkurier berichtet?
- Herzloser Beerdigungsunternehmer macht dicken Reibach mit Turbo Seebestattung
- Was ist der Sachverhalt?
- Eine Richtigstellung, die keine ist
- Was für eine „Zeitung“ ist der Bürgerkurier?
- Die Fahrtkosten und der perfide Schachzug
- Wer muss das bezahlen? Wer hat das bestellt?
- Hat der Bestatter unmoralisch gehandelt?
- Fazit: Wenn Lokaljournalismus versagt
- Nachtrag 26. Juli 2015
- Bildquellen:
Das zumindest war der Eindruck, den die Leser des „Bürgerkuriers„1 bekommen mussten, als in den „Nachrichten für den Kreis Rhein-Westerwald-Sieg“ über eine Bestattung berichtet wurde.
Alles Humbug, alles Blödsinn, alles nur eine Zeitungsente, das sagt das Bestatterweblog dazu.
Die Berichterstattung im Bürgerkurier erscheint mir als ein Paradebeispiel für überhastete Berichterstattung nur einseitig informierter Journalisten, die sich nicht die Mühe gemacht haben, die Sachverhalte nachzurecherchieren.
Es ist für jeden Journalisten verlockend, wenn er eine vermeintlich sensationell anmutende Geschichte erfährt, schnell darüber zu berichten, bevor es ein anderer tut. Einen Scoop2 zu finden, ist besonders schwer, bringt aber auch viel Aufmerksamkeit ein.
Doch gilt die Maxime, dass gerade der Scoop, also eine Exklusivmeldung, die man vor allen anderen bringen kann, ganz besondere Risiken in sich birgt und deshalb außerordentlich gut nachzurecherchieren ist. Denn sonst geht es einem am Ende so, wie dem STERN mit seinen berühmten Hitler-Tagebüchern3.
Was also hatte der Bürgerkurier berichtet?
Am 13. Juli 2025 schrieb das regionale Informationsmedium darüber, dass den Kindern eines Verstorbenen aus Horhausen von der neuen Frau ihres Vaters und dem beauftragten Bestatter die Teilnahme an der Seebestattung ihres Vaters verweigert wurde. Als die sieben Kinder herausfinden wollten, wo sich die Urne des Vaters befindet, ließ die Stiefmutter in einer Audio-Message an ihren Nachbarn verlauten, die Urne sei bereits am Samstag (12.7.2025) im Meer versenkt worden.
Hieraus machte der Bürgerkurier:
Herzloser Beerdigungsunternehmer macht dicken Reibach mit Turbo Seebestattung
Urne schnellstens ins Meer versenkt. – Nach der Abholung aus einem Hospiz wurde den drei Kindern des Verstorbenen keine Möglichkeit mehr gewährt Ort und Zeit zu erfahren um am Grab des Vaters zu trauern. Die Stiefmutter hatte wohl offensichtlich viel Geld in die Hand genommen damit binnen vier Tagen die Urne mit der Asche im Meer versenkt werden konnte.
Üblicherweise vergehen … etliche Tage ehe eine Bestattung stattfinden kann. Hier aber wurde die Verzweiflung der Trauernden arglistig des Geldes wegen einfach ignoriert und die Urne bereits vier Tage nach dem Tod des Vaters im Meer versenkt.
Der Normale Weg per Post hätte 32 Euro gekostet. Für eine Überführung ans Meer stehen schlappe 2.000 Euro zu Buche, lässt ein Neuwieder Kollege wissen. Unschöne Machenschaften zwischen einer Stiefmutter und einem geschäftstüchtigen Bestatter. Zurückbleiben drei verzweifelte Menschen, die keinen Ort für ihre Trauer haben und wenig Verständnis für die Hauruckbestattung aufbringen.
Sollte ein solider Bestatter nicht eigentlich wissen, wie sehr in diesem Fall Menschen leiden, denen der letzte Weg und der Abschied für immer vorenthalten wird. Offensichtlich war diesem Unternehmer klar, dass man einer berechtigten, gerichtlichen Verfügung zuvorkommen müsse. Mit diesem perfiden Schachzug hat der Unternehmer zwar jede Menge Geld verdient, aber auch große Verzweiflung im Leben von trauernden Menschen zu verantworten.
Mit dem Verhalten ist nicht nur die Familie des Verstorbenen bitter enttäuscht worden sondern auch ein Imageschaden bei seinen fürsorglichen Kollegen im vorderen Westerwald entstanden. Im Nachlassfall sollte eigentlich Vertrauen Ehrensache sein.
Quelle: leicht gekürzt aus Bürgerkurier.de4
Was ist der Sachverhalt?
Die Ehefrau des Verstorbenen ist nicht die Mutter der (erst mit drei, dann mit sieben angegebenen) Kinder des Verstorbenen.
Offenbar gab es Zerwürfnisse in der Familie, die die bestattungsberechtigte Ehefrau dazu veranlasste, die Kinder nicht bei der Beisetzung dabeihaben zu wollen.
Das haben wir nicht zu bewerten, weil wir die Verhältnisse in der Familie nicht kennen. Wir wissen auch nicht, ob die Witwe damit einen Wunsch des Verstorbenen umgesetzt hat.
Der Bürgerkurier moniert, dass der Bestatter im Auftrag der Ehefrau die Urne nicht für 32 Euro per DHL versandt hat, sondern die Urne selbst für angeblich 2.000 Euro zur Seebestattungsreederei gebracht hat.
Offenbar, um Verwirrung zu stiften und falsche Informationen zu säen, hat die Witwe einem Nachbarn gegenüber behauptet, die Seebestattung sei schon erfolgt.
Das bringt die Journalisten des Bürgerkuriers dazu, den Bestatter als herzlos zu bezeichnen. Er wird als jemand dargestellt, der „einen dicken Reibach“ macht, was gemeinhin dafür steht, dass jemand unverhältnismäßig viel für eine Arbeit berechnet. Dem Bestatter wird die Schuld daran gegeben, dass „Menschen leiden“, dass „verzweifelte Menschen keinen Ort für die Trauer haben“ und ihm wird eine „Hauruckbestattung“ unterstellt.
Ja, der Bürgerkurier geht sogar so weit, dem Bestatter zu unterstellen, er habe „einen Imageschaden bei seinen fürsorglichen Kollegen“ verursacht.
Das sind alles Sachen, die schon sehr nahe an den Tatbestand der Schmähkritik heranreichen, wie ich finde.
Man darf nicht vergessen: Der Bestatter ist ein Dienstleister und führt die Aufträge seiner Kunden durch. Er ist vertragsgemäß an die Weisungen seiner Kunden gebunden.
Selbst wenn es dem Bestatter persönlich nicht gefällt, Angehörige von der Beisetzung auszuschließen, muss er sich diesbezüglich an die Weisungen seiner Auftraggeberin halten.
Wenn die Kundin wünscht, dass die Urne schnellstmöglich per Auto überführt werden soll, muss der Bestatter das so machen. Dass eine zweitägige Fahrt mit dem Bestattungswagen ordentlich was kostet, liegt selbstverständlich auf der Hand und hat mit Reibach überhaupt nichts zu tun (zumal die genannte Summe auch wieder nur Hörensagen ist, denn diese Info hat der Bürgerkurier „von einem Neuwieder Kollegen“). Ich untersuche die Fahrtkosten weiter unten in einem Info-Kasten.
Frech ist die Aussage: es sei „auch ein Imageschaden bei seinen fürsorglichen Kollegen im vorderen Westerwald entstanden“.
Da höre ich doch den konkurrierenden Bestatter, den der Bürgerkurier befragt hat, förmlich über seinen Konkurrenten schimpfen, so scheint mir das wenigstens.
Eine Richtigstellung, die keine ist
Nun sieht sich die Webseite „Bürgerkurier“ aber zu einer Richtigstellung veranlasst5.
Es handele sich um eine „Fake-Nachricht“, wird nun gesagt und dann schreibt man:
„Bei so viel unterschiedlicher Information ist es schwer eine korrekte Richtigstellung zu verfassen. Richtig ist, dass der Bestatter die Urne, nicht wie sonst üblich für kleines Geld mit der Post zur Reederei geschickt hat. Ob er wirklich einen dicken Reibach mit der zweitägigen Tour ans Meer gemacht hat, wird sich an der späteren Rechnung zeigen, die eben diese ausgesperrten Familienmitglieder, die notariell auch die Erben sind, zahlen müssen. Denn auch, wenn, wie fälschlich berichtet wurde, die Stiefmutter angeblich schon viel Geld in die Hand genommen und zusammen mit dem Bestatter dem Rest den Angehörigen von der Bestattung ausgeschlossen hatte, bleibt der Vorwurf, bei den Trauernden unsägliches Leid verursacht zu haben. Die Geschichte, die hier das Leben schreibt, bleibt also weiter spannend.“
Leute, das ist keine Entschuldigung für diesen journalistischen Bockmist. Das ist auch keine Richtigstellung. Das ist ein „Wasch mich, aber mach mich nicht nass!“-Versuch.
Wenn es „Viel unterschiedliche Informationen“ gibt, dann muss man sich hinsetzen und die sortieren, nachfragen, nachrecherchieren und der Wahrheit auf den Grund gehen. Man kann dann nicht einfach mal eben so etwas schreiben, von dem man glaubt, es könne so oder so gewesen sein, und dabei einen Bestatter ungerechtfertigt in den Schmutz ziehen. Das beauftragte Bestattungsunternehmen hat nur das gemacht, wofür es da ist: Den Auftrag seines Kunden wunschgemäß umzusetzen.
Schon die Formulierung „die Stiefmutter angeblich schon viel Geld in die Hand genommen und zusammen mit dem Bestatter dem Rest den Angehörigen von der Bestattung ausgeschlossen hatte“ lässt es so erscheinen, als gäbe es da zwischen der Stiefmutter und dem Bestatter so eine Art Komplizenschaft, in der möglicherweise ungerechtfertigt viel Geld eine Rolle gespielt habe. Das ist aber gar nicht der Fall. Wie ich schon sagte: Der Bestatter bekommt einen Auftrag, führt diesen aus und bekommt dafür das Geld, das ihm zusteht, Punkt.
Was für eine „Zeitung“ ist der Bürgerkurier?
Solche Publikationen gibt es massenweise. Viele von ihnen entstanden schon in der Frühzeit des Internets, manche sind Ableger von Stadtteil- oder Regionalzeitungen. Es steckt meist ein ambitioniertes Team, oft auch nur eine Familie oder sogar nur ein Einzelner dahinter. Es werden lokale Meldungen ausgeschlachtet und vor allem Anzeigen an die Gewerbetreibenden im Ort verkauft. Für viele Menschen sind solche kostenlosen Anzeigenblätter und -seiten eine regelmäßige Anlaufstelle, um sich über Vereinsaktivitäten und kulturelle Ereignisse zu informieren.
Es geht nicht um den großen Journalismus, sondern um eine auf sympathische Berichterstattung ausgerichtete Meldungssammlung. Typisch sind die Wiedergabe von Pressemitteilungen aus dem Sport-, Kultur- und Blaulicht-Bereich.
Je nach Qualität des „Blattes“ und Sorgfalt der Schreiber ist das Verhältnis von Anzeigenverkauf zu journalistischen Inhalten mehr oder weniger ausgewogen. Typisch ist aber, dass Vermarktung und Berichterstattung gleichzeitig in den Händen derselben Personen liegen können.
Hohe Ansprüche stellen weder die Macher dieser Webseiten/Blätter noch deren Leser.
Problematisch wird das aber stets, wenn die Blattmacher sich Politik und Meinung zuwenden und wenn die pure Meldung mit persönlicher Meinung vermischt wird.
Im vorliegenden Fall haben die Journalisten nicht die Fakten wiedergegeben, sondern sich auf Erzähltes, Gehörtes und einseitig Gefärbtes verlassen und das dann auch noch selbst bewertet und kommentiert.
Es gibt viele Leute, die sich an Zeitungen und andere Multiplikatoren wenden, damit diese auf ein vermeintliches Unrecht hinweisen: „Darüber müsst ihr unbedingt mal schreiben!“
Dann hört der Journalist eine haarsträubende Geschichte, ist fassungslos und erregt sich über das Gehörte. Dann fragt er noch jemanden aus der Branche, der aber naturgemäß ein Konkurrent des Besprochenen ist und bekommt von diesem auch wieder nur eingeordnete und wertende Meinung, statt Informationen.
Daraus entsteht eine Meldung wie die hier vorliegende.
Unseriös sind solche Publikationen nicht. Zumindest nicht per se.
Aber diese Geschichte ist meiner Meinung nach für die Blattmacher einfach eine Nummer zu groß. Ich bekomme zig Mal pro Monat Anfragen von Journalisten aus dem gesamten deutschsprachigen Raum. Journalisten, die sich nicht auskennen, denen Hintergrundinformationen fehlen und die lieber auf Nummer Sicher gehen. Ich bin seit 1979 mit dem Bestattungswesen befasst. Ich kenne beide Seiten, die der Verbraucher, wie auch die der Bestatter. Meine Einordnungen versuche ich so fair wie möglich abzugeben. Wenn ein Bestatter Mist baut, dann sage ich das auch. Aber in den allermeisten Fällen, wenn mir von Sensationen, unglaublichen Hämmern und haarsträubenden Ereignissen berichtet wird, ist absolut nichts Sensationelles feststellbar. Es ist fast immer so, dass die Journalisten von den allgemein üblichen Selbstverständlichkeiten noch nie etwas gehört hatten und hinterher lieber kleine Brötchen backen, statt über eine Sensation zu berichten.
Die Fahrtkosten und der perfide Schachzug
Auch dieser Satz ist schlichtweg eine Frechheit: „Mit diesem perfiden Schachzug hat der Unternehmer zwar jede Menge Geld verdient“.
Wo ist denn das bitteschön ein „perfider Schachzug“? Ein Unternehmer bekommt von seinem Kunden einen Auftrag und erfüllt diesen. Was ist daran perfide? Was macht die zügige Auftragserfüllung zu einem „Schachzug“?
Und: Wo hat denn der Bestatter damit „jede Menge Geld verdient“?
Was ist überhaupt „jede Menge Geld“? Auf jeden Fall ist es keine Größe, die in ordentlicher journalistischer Berichterstattung eine Berechtigung hat.
Der Schreiber hat offenbar keine Ahnung davon, was Personalkosten sind, er weiß nicht, was Fahrzeugkosten sind und was Benzin kostet. Und: Er weiß ja noch nicht einmal ob dieser Betrag überhaupt stimmt!
Ich habe mal die Strecke vom Krematorium in Dachsenhausen und Kiel in den Falk-Routenplaner eingegeben, das hätte der Bürgerkurier auch mal machen können:
Daraus ergibt sich, dass die Strecke rund 630 km lang ist, hin und zurück also 1.260 Kilometer.
Für die Benzin- und Kilometerkosten kommt der Falk-Routenplaner auf 274 Euro, also 548 Euro für Hin- und Rückweg.
Die Fahrtzeit beträgt rund 6 Stunden. Das bedeutet, ich darf einen Fahrer nicht am selben Tag zurückfahren lassen und würde ihm auf jeden Fall eine Übernachtung zahlen müssen. Denn Bestattungswagen haben, anders als Fernlastzüge, keine Schlafkabine an Bord (bitte keine Witze über „Hintenreinlegen“ oder so). So eine Übernachtung mit Verpflegungspauschale kostet auch so um die 150 Euro.
Der Fahrer muss also, wenn ich jetzt nur die reine Wegzeit berechne, für 12 – 14 Stunden Lohn erhalten. Das sind auch so um die 250 Euro.
Wir kommen also, grob überschlagen auf knapp 1.000 Euro, die der Bestatter aufwenden muss, um den Transport durchzuführen. Eher dürfte es mehr kosten.
Und da Bestatter keine Behörden sind, keine wohltätigen Vereine und keine mildtätigen Organisationen, muss der Bestatter da auch noch einen Gewinn draufschlagen. Jawoll, das darf er, das muss er, das erwartet das Finanzamt von Kaufleuten. Und da er auch Steuern und Abgaben auf alles zu zahlen hat, verdoppelt sich so ein Betrag schnell, ohne dass ein fetter Reibach gemacht wird.
Die 2.000 Euro halte ich für durchaus realistisch. Wer so etwas bestellt, muss eben auch die hohen Kosten zahlen.
Wer muss das bezahlen? Wer hat das bestellt?
Übrigens: Wer das am Ende alles bezahlen muss, weiß hier keiner. Zunächst einmal steht die Auftraggeberin dem Bestatter für alle Kosten ein. Sie hat das bestellt und sie muss das auch bezahlen. Den Bestatter interessiert nicht, ob da am Ende noch jemand anders für die Rechnung geradestehen muss.
In den Berichten des Bürgerkuriers habe ich es so verstanden, als ob die Kinder als Erben die Kosten übernehmen müssten. Das stimmt in gewisser Weise, weil das BGB es vorsieht, dass der Erbe die Bestattungskosten zahlt. Aber m.W. kann der Erbe bzw. können die Erben nur für eine angemessene, standesgemäße und würdige Bestattung in Anspruch genommen werden und nicht für aberwitzige Kinkerlitzchen, die jemand anders in Auftrag gegeben hat. Das haben wir hier im Bestatterweblog schon oft diskutiert.
Und eins ist sicher: Es ist absolut unüblich, eine Urne mit einem Bestattungsfahrzeug quer durch die Republik zu fahren. Üblich ist der DHL-Versand. (Siehe auch Nachtrag am Ende des Artikels: DHL-Versand wird eingestellt)
Allerdings wird das immer wieder gemacht, wenn es mal schnell gehen soll oder wenn die Angehörigen auf keinen Fall einen Verlust der Paketsendung riskieren möchten.
Das Bestatterweblog hat erst vor ein paar Monaten von einem ganz ähnlich gelagerten Fall berichtet, und zwar genau hier: https://bestatterweblog.de/geschmackloses-gerangel-um-eine-leiche/
Hat der Bestatter unmoralisch gehandelt?
Ob das Ganze schön für die anderen Angehörigen ist, ob die in ihrer Trauer gestört sind oder ob das Ganze moralisch schlecht zu bewerten ist, hat der Bestatter nicht zu bewerten und zu entscheiden.
Wenn ein Fahrgast in ein Taxi steigt und nach Prutzelmannshausen gefahren werden will, muss es dem Taxifahrer auch egal sein, ob er es in Prutzelmannshausen schön findet.
Wenn sich ein Kunde in einer Konditorei Senf auf seinen Bienenstich schmiert, geht das den Konditor nichts an. Und wenn jemand bei einem Schreiner runde Türen bestellt, macht der Schreiner ihm die wahrscheinlich und schreibt dann eine Rechnung dafür.
• Der Fall zeigt exemplarisch, wie sensibel, konfliktträchtig und missverständlich Bestattungsangelegenheiten sein können, wenn es an Transparenz, Kommunikation und klaren Zuständigkeiten mangelt.
• Familiäre Spannungen (Patchworkfamilien, Stiefverhältnisse, Erbfragen) verschärfen die emotionale Lage zusätzlich.
• Der Vorwurf an die Stiefmutter bleibt nicht ohne Gewicht: Sie hat offenbar wesentliche Angehörige bewusst ausgeschlossen oder zumindest schlecht informiert.
• Zugleich wird entkräftet, dass der Bestatter durch eine unnötige Fahrt „abkassiert“ hat – das wird sich wohl erst mit der Rechnung zeigen.
Der Skandalbericht vom 13. Juli („Turbobestattung“) war voreilig, basierend auf Hörensagen.
Datum | Ereignis |
---|---|
Vor dem 12. Juli 2025 | Ein Verstorbener aus Horhausen wird zum Krematorium nach Dachsenhausen6 gebracht und kremiert. Derzeit dauert es in Dachsenhausen nicht lang, bis die Urnen zur Verfügung stehen7. Die sieben leiblichen Kinder des Verstorbenen aus erster Ehe recherchieren den Verbleib der Urne, nachdem sie offenbar von der Stiefmutter (zweite Ehefrau) von der Beisetzung ausgeschlossen wurden. |
12. Juli 2025 (Sonntag) | Die Stiefmutter behauptet in einer Audiobotschaft an einen Nachbarn, die Urne sei „heute“ (also am Sonntag) im Meer beigesetzt worden. Offenbar will sie damit weiteren Nachfragen die Grundlage entziehen. |
13. Juli 2025 (Montag) | Der Bürgerkurier berichtet unter dem Titel „Herzloser Beerdigungsunternehmer“ über eine angeblich überstürzt durchgeführte „Turboseebestattung“. Die leiblichen Kinder des Verstorbenen werden darin als von der Beisetzung ausgeschlossen dargestellt. |
15. Juli 2025 (Mittwoch) | Neue Wendung: Die Witwe (Stiefmutter) erklärt in einem Telefongespräch, sie sei noch in Kiel und warte auf die Nachricht der Reederei, wann die Beisetzung stattfinden solle. Die Urne sei also noch nicht im Meer. |
20. Juli 2025 (Montag) | Der Bestatter selbst meldet sich und teilt mit: Die Urne befindet sich noch im Westerwald – also weder bei der Witwe in Kiel noch ist sie bereits beigesetzt. |
21. Juli 2025 (Dienstag) | Der Bürgerkurier versucht sich unter dem Titel Turboseebeerdigung entpuppt sich als Fake-Nachricht an einer Richtigstellung. |
23. Juli 2025 (Mittwoch) | Das Bestatterweblog versucht eine Einordnung der Ereignisse und sortiert die Fakten. |
Hinweis: Die Artikel im Bürgerkurier erscheinen ohne offensichtliche Datumsangabe, was die Aufbereitung erschwert.
Fazit: Wenn Lokaljournalismus versagt
Der Fall rund um die vermeintliche „Turboseebestattung“ zeigt deutlich, wie fatal es sein kann, wenn journalistische Sorgfaltspflicht durch Sensationslust ersetzt wird. Der Bürgerkurier hat sich in diesem Fall nicht nur unkritisch auf fragwürdige Quellen verlassen, sondern auch moralisch urteilsfreudig agiert, anstatt die Faktenlage sauber aufzuarbeiten. Das Ergebnis: Eine rufschädigende Geschichte, die den betroffenen Bestatter einseitig belastet und dabei elementare Standards journalistischer Qualität vermissen lässt.
Statt nachzufragen, zu prüfen und ausgewogen zu berichten, wurde ein emotional aufgeladener Bericht verfasst, der auf Hörensagen, widersprüchlichen Aussagen und Mutmaßungen basiert. Dass sich der Bürgerkurier in der nachgeschobenen „Richtigstellung“ in keiner Weise zu einer echten Korrektur durchringen konnte, sondern nur halbherzig auf die eigene Fehlleistung hinweist, ist besonders enttäuschend. Weder wird die ursprüngliche Behauptung mit der notwendigen Klarheit zurückgenommen, noch wird der zu Unrecht kritisierte Bestatter rehabilitiert.
Diese Art von Berichterstattung beschädigt nicht nur das Ansehen eines einzelnen Dienstleisters, sondern wirft wieder einmal ein schlechtes Licht auf die Bestattungsbranche. Diese in meinen Augen stümperhafte Vorgehensweise untergräbt auch das Vertrauen in den lokalen Journalismus insgesamt. Wer meint, mit ein paar emotionalen Phrasen und moralischen Vorverurteilungen eine „große Geschichte“ zu produzieren, sollte sich die Frage gefallen lassen, ob er im richtigen Berufsfeld tätig ist. Der Bürgerkurier hat mit diesem Fall bewiesen, dass journalistische Verantwortung nicht durch Clickbait ersetzt werden kann – schon gar nicht in so sensiblen Bereichen wie dem Bestattungswesen, in dem Trauer, Würde und Vertrauen an erster Stelle stehen sollten.
Nachtrag 26. Juli 2015
Gemäß eines Newsletters des Krematoriums in Dachsenhausen wird der Urnenversand per DHL zum 1. Oktober 2025 komplett eingestellt.
Stattdessen setzt man nun auf einen Kurierdienst, weist aber darauf hin, dass auch schon in der Vergangenheit der überwiegende Teil der Bestatter die Urnen selbst abgeholt hat, bzw. die Urnen direkt vom Fahrdienst des Krematoriums überstellt bekommen hat.
Bildquellen:
- scheuklappen: KI
- routenplaner: © Falk
- seebestattung-1: Peter Wilhelm KI
Fußnoten:
- https://buergerkurier.de/ (zurück)
- https://de.wikipedia.org/wiki/Scoop_(Journalismus) (zurück)
- https://de.wikipedia.org/wiki/Hitler-Tageb%C3%BCcher (zurück)
- https://buergerkurier.de/region-herzloser-beerdigungsunternehmer-macht-dicken-reibach-mit-turbo-seebestattung/ (zurück)
- https://buergerkurier.de/region-turboseebeerdigung-entpuppt-sich-als-fake-nachricht/ (zurück)
- https://www.rhein-taunus-krematorium.de (zurück)
- gemäß Aussage Bestatter Oliver Grote/Duisburg: „Ich habe heute um 14.45 Uhr die Meldung vom RTK bekommen, das der Sarg eingegangen ist. Um 15.15 kam die Meldung, dass der Sarg zur Einäscherung freigegeben ist und bereits um 16.15 dass die Einäscherung stattgefunden hat. So schnell war RheinTaunus noch nie“ (zurück)
Hashtags:
Ich habe zur besseren Orientierung noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels zusammengestellt:
Tjaja… das ist sowas was ich meine, wenn ich sage das der Journalismus gefühlt seit Corona den Bach runtergeht, es fängt bei Rechtschreibfehlern an, und geht bis hin zu schlicht falschen Aussagen. Da wurde schon zu Coronazeiten das Volk total verrückt gemacht ob der angeblichen Regelungen, das wir nachher sogar anwaltlich eine Bestätigung einholen mussten damit Oma und Opa noch zusammen die Enkel besucht haben. (Stichwort Umgangsberechtigte Personen, was in den Medien nie thematisiert wurde, stattdessen durften die Kinder unter Isolation leiden.)
Was für übergewichtige Personen!? Und insgesamt ist das Draufhauen auf Journalisten doch eine entbehrliche Beliebigkeit, die bestimmt schon Aristoteles geäußert hat, als die Tontafel mal wieder Fehler enthielt.
Ich glaube, NOBODY hatte sich verschrieben, habe das mal korrigiert.
Das Herumreiten auf Tippfehlern halte ich auch für albern. Und NOBODY hat grundsätzlich recht, wenn er der Meinung ist, dass sich Teile der Journalie in der Corona-Krise nicht gerade mit Ruhm bekleckert haben.
Was mich stört, ist die Tatsache, dass die Verletzung journalistischer Grundregeln oft nicht aus Unwissen oder Schludrigkeit passiert, sondern oft genug bewusst eingesetzt wird, um Clickzahlen hochzutreiben oder Auflage zu verkaufen.
Ich hab es eher auf Zeitdruck und immer mehr Amateure geschrieben die sich berufen fühlen in Zeiten von Social Media und Fake News.
Rechtschreibfehler nerven mich insbesondere in großen Medien wie tagesschau und co, in Zeiten von Rechtschreibprüfung und digitalen Inhalten sollte das korrigieren vor, während oder nach dem erscheinen kein Problem mehr sein.
Hier unter Kommentatoren, in Foren etc. ist das was anderes… aber auch da sollte ein kurzes Korrekturlesen vorm abschicken normal sein (was sicher nicht alle Fehler behebt).
Es ist Fluch und Segen zugleich. Auf YouTube gibt es supernette und kompetente Leute, die hochinteressante Nischeninhalte produzieren, und eben diese Influencer-Scheiße, die nur darauf abzielt, Leute zu verarschen und Werbung zu machen.
Auch bei Webseiten ist das so.
Ich finde es gut, dass es nun für jedermann leichter ist, selbst was zu produzieren. Auf der anderen Seite entsteht dadurch halt eben auch viel Müll.
Es liegt dann bei User, seinen inneren Garbage-Filter einzuschalten.
Das „Blatt“ scheint so seriös zu sein wie „der Schulzendorfer“. Der Vor- und der Nachteil an Web 2.0 ist, dass jedermensch etwas schreiben kann.
Für unseriös halte ich den Bürgerkurier nicht. Aber mit dieser Story haben sich die Schreiber übernommen. Das Ganze hat viel von Dorfklatsch und privaten Erzählungen.
Klar hat da dieser Kurier komplett Mist gebaut, sehe ich uneingeschränkt auch so!
Aber dennoch ist die die Witwe u Auftraggebern 1.Ohnehin bestattungspflichtig vom Gesetz her und 2. War das der Auftrag der Frau und nicht der, der wie auch immer 3-7? Kinder.
Verstehe ich da was falsch? Warum sollten die Kinder die Bestattung dann (mit)bezahlen?
Bestattungspflichtig zu sein, hat zunächst einmal nichts mit den Kosten zu tun. Die Landesbestattungsgesetze regeln lediglich, wer sich zu kümmern hat, wer sich kümmern soll und wer sich kümmern darf.
In den allermeisten Fällen ergibt sich daraus auch, dass derjenige, der sich kümmert, auch die Kosten trägt. Also eine Witwe für ihren Mann, die Kinder für ihre Eltern, Eltern für ihre Kinder usw.
Aber gemäß § 1968 BGB trägt der Erbe die Kosten der Beerdigung des Erblassers. Dies bedeutet, dass die Person, die das Erbe antritt, auch für die Begleichung der Bestattungskosten verantwortlich ist.
Das bedeutet ausdrücklich nicht, dass man durch das Ausschlagen des Erbes aus der Kostentragungspflicht als Bestattungspflichtiger herauskommen kann.
Jedoch: Der Bestattungspflichtige muss ja nicht zwangsläufig der Erbe sein. Das könnte hier im vorliegenden Fall zutreffen.
Der Verstorbene könnte die 3 bzw. 7 Kinder als Erben eingesetzt haben. Dann ist die Ehefrau nach dem Landesbestattungsgesetz bestattungspflichtig und totenfürsorgeberechtigt. Sie kann beim Bestatter alles in Auftrag geben.
Die Rechnung zahlen dann aber später diejenigen, die erben.
Ich bin kein Anwalt, stelle es mir aber so vor, dass ausgerechnet werden muss, wer wie viel Prozent geerbt hat, und gemäß dieser Quote müssen sich dann alle die Beerdigungskosten teilen.
Es ist auch nicht so, aber das steht auch schon im Artikel, dass die Witwe nun „auf den Putz hauen“ kann, und quasi weit über den Horizont hinaus beim Bestatter die Rechnung hochtreibt.
Der Erbe wird es sich gefallen lassen müssen, dass die Bestattungspflichtigen eine würdige, standesgemäße und feierliche Beerdigung bestellen. Er kann nicht darauf drängen, dass das Billigste ausgewählt wird. Andererseits dürfen die Kosten auch nicht unnatürlich nach oben getrieben werden.
Übertreibt es der Auftraggeber und bestellt extrem teure Sachen, wie beispielsweise ein Symphonie-Orchester zur Trauerfeier oder echtgoldene Sarggriffe oder einen Prunksarg für 12.000 Euro, kann es passieren, dass er auf dem Teil der Kosten sitzenbleibt, die später als übertrieben angesehen werden. Solche Dinge müssen oft genug Gerichte entscheiden.
Interessant ist die Formulierung „standesgemäße“ Bestattung. Das bedeutet, dass einer armen, einfachen Person eine kleinere und wenig aufwendigere Bestattung „zusteht“, als einer höhergestellten Person von entsprechendem Stand. Klingt ungerecht, bedeutet aber, dass ein stadtbekannter Arzt oder Rechtsanwalt mit deutlich mehr Aufwand bestattet werden darf, als ein Mensch, der aus bescheideneren Verhältnissen stammt, was die Übernahme der Kosten durch die Erben anbetrifft.
Und: Die Erben, die nicht bestattungspflichtig sind, können durchaus das Erbe ausschlagen und müssen dann auch die Beerdigungskosten nicht tragen.
Habe ich das ausführlich genug geschildert? Sonst frag nochmal nach.
Hach ja… icc hab ja auch noch son dunklen Schatten in der Zukunft… Vater seit fast 25 Jahren keinen Kontakt mehr… keine Ahnung ob er nochmal geheiratet hat, denke nicht… keine Ahnung ob er noch lebt… zu erben wird es wohl nix geben… könnte Glück haben das jemand anderes als Erbe eingetragen ist… ähnliches gilt für die kinderlose Tante und Onkel… bin gespannt ob wir das jemals erfahren bzw. was uns da erwartet… wie gut Ämter da in der Recherche sind, nach drei Umzügen, Namensänderung durch Heirat etc. 😀 ehemalige Mitschüler dürften da vor ernsthaften Problemen stehen… ob Ämter da schneller/besser sind?
Wenn es zu ihrem Vorteil ist, sind Ämter überraschend gut im Finden von Leuten. Ein bißchen hängt das auch vom detektivischen Talent der Sachbearbeiter ab.
Hier in einer Nachbarstadt gibt es eine Mitarbeiterin, die extrem gut recherchieren kann. In einer anderen Nachbarstadt sind die Ergebnisse hingegen weniger einträglich.
Ja Danke für Deine ausführliche Antwort!
Sollte dieser beauftragte Transport tatsächlich stattgefunden haben, finde ich sie sollte sie auch alleine dafür blechen, war ja ihr Auftrag.
Kann ja finden wie ich mag.
Du schätzt das doch vollkommen richtig ein.
Hier hat die Auftraggeberin vermutlich eine zu teure Variante gewählt, die nicht unbedingt nötig war. Nach meinem Dafürhalten muss sie die Kosten dafür auf jeden Fall selbst tragen.
Äh Sorry die Witwe ist Auftragsgeberin.