Allgemein

Der Lazarus-Effekt

Wie wird der Mund einer Leiche verschlossen?

Dr. Dr. Rainer Erlinger ist ein kluger Mann, soviel läßt sich zumindest aus seinen Publikationen herauslesen.
In einer Kolumne des SZ-Magazins online nimmt er nun Stellung zu einer Urheberrechtsfrage, die auch für mich irgendwann mal interessant werden könnte. Und zwar genau an dem Tag, an dem sich mal ein Sargdeckel öffnet und die darin zur ewigen Ruhe gebettete Person mit mir redet und ich das Erzählte publizistisch weitergebe.

Angenommen es handelt sich nicht nur um Zitate oder um direkt oder indirekt wiedergegebene wörtliche Rede, sondern um eine längere Geschichte. Dann ergibt sich nämlich möglicherweise die Frage nach dem Urheberrecht an dem Text. Liegt dieses Recht nun bei der aus dem Sarg diktierenden Person oder bei mir?

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Hierbei ist von Belang, ob die Person eventuell ein Heiland ist. Dann gelte es nämlich zu klären, ob dieser jetzt herumgeistert oder wiederauferstanden ist. Denn das bloße Herumgeistern ist ja bei allen möglichen englischen Adligen in ihren Schlössern angeblich ja durchaus Usus und somit dürfte dem nicht eine so große Bedeutung beigemessen werden.

So ein Wiederauferstandener hätte aber den gleichen urheberrechtlichen Stellenwert wie ein Scheintotgewesener oder jemand der überhaupt gar kein bißchen tot ist. Man kann ja bei Leuten, die aus Gräbern oder Särgen wieder herauskommen und danach wieder ganz lebendig sind, gar nicht wissen, ob die vorher wirklich so ganz richtig tot waren. Ergo muß man sie behandeln wie jeden anderen Lebenden auch und somit stünde ihnen auch das Urheberrecht zu.

Nun kommen aber, ein Blick in die Literatur reicht zu Beweisführung vollkommen aus, Geister wesentlich häufiger vor als Wiederauferstandene. Und seitdem es keine Wiederauferstandenen mehr gibt, hat sich auch die Zahl der Wiederauferweckten schlagartig verringert (Lazarus-Effekt).

Am Häufigsten dürfte es sich also bei Personen, die aus der Grube oder dem Untererdkistchen plaudern, um Geister handeln. Ja und nun stellt sich die Frage, ob denn auch solche Geister ein Urheberrecht für sich beanspruchen können.

Dieser durchaus wichtigen Frage, die für jeden Publizisten von elementarer Bedeutung werden kann, wendet sich eben dieser, eingangs erwähnte, Dr. Dr. Rainer Erlinger in seinem Artikel zu.

Diesen kann man hier nachlesen.

Offen bleibt aber auch nach der Lektüre dieses Textes die Frage, wie das bei Untoten, also Vampiren, Wiedergängern und Johannes Heesters ist.

Danke an Peter B für den Tip.

Hashtags:

Ich habe zur besseren Orientierung noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels zusammengestellt:

#lazarus-effekt

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(©si)