Zu meiner Kostenaufstellung, die auch Gelder und Trinkgelder für Pfarrer/Redner enthält, merkt Leser Tim an:
Pfarrer kosten nix! Redner schon (hier in Berlin um die 150 €, inkl. Vorgespräch). Und Pfarrer nehmen auch kein Trinkgeld. Sind aber für eine Spende zugunsten eines wohltätigen Zweckes der Kirchengemeinde durchaus dankbar!
Dazu ist allerdings zu bemerken:
Das ist eine Fehleinschätzung, die ich schon sehr häufig gehört habe.
Es ist durchaus richtig, daß Pfarrer zunächst einmal normalerweise für ihre Bemühungen anläßlich des Todesfalles eines Gemeindemitgliedes keine Bezahlung erhalten. Jedoch gibt es zahlreiche Modelle, die dafür sorgen, daß die Pfarrer doch eine gewisse Form der Entschädigung erhalten. Ob sie diese nun für eigene Zwecke oder für Zwecke der Gemeinde verwenden, entzieht sich meiner Kenntnis. Ebenso kann kein Mensch wirklich überprüfen inwieweit derartige Zahlungen -wie oft behauptet- immer ganz freiwillig und aus eigenem Antrieb von den Angehörigen geleistet werden.
Sehr beliebt, vor allem im südlichsten Deutschland, ist das Lesen von Messen. Wer da nicht gleich beim ersten Trauergespräch eine gewisse Anzahl von Messen für seinen lieben Verstorbenen „bucht“, der darf sich -wie mir eindrücklich mehrfach berichtet wurde- einer besonders fürsorglichen Behandlung oft nicht sicher sein.
Anderswo schlägt ein „Kirchgeld“ zu Buche, das sind Beträge zwischen 80 Cent und 50 Euro für das Läuten der Glocken, das Aushängen von Partenzetteln am Kirchenschaubrett oder das Erwähnen des Todesfalles in den Gemeindeneuigkeiten.
Sehr bekannt ist auch das „süddeutsche Taxigeld“; hier verlangen ganze Heerscharen von Pfarrern Beträge zwischen 30 und 50 Euro für ihr Wegegeld. Sie fahren damit entweder Taxi oder lenken selbst und stecken das Geld ein. Begründung eines Pfarrers: Er müsse sich auf der Fahrt im Taxi noch mental auf die Trauerfeier einstellen, das könne er im eigenen PKW nicht. Erstaunlicherweise läßt sich, und das weiß ich aus eigener Anschauung aus einer völlig anderen Region, ein Pfarrer sogar mit dem Taxi von seiner Wohnung zum Friedhof fahren, obwohl es nur gut 300 Meter sind.
Untergekommen ist mir persönlich auch schon ein Vertreter des geistlichen Standes der in meinem Beisein den Angehörigen die Frage stellte, ob sie eine „normale Trauerrede 08/15“ wollen oder lieber eine „liebevoll ausgearbeitete und sehr persönliche Ansprache“. Von Kosten sagte er natürlich nichts, aber es kam natürlich sofort von Seiten der Angehörigen die Frage, wo den da rein finanziell der Unterschied sei. Die Antwort lautete sinngemäß, daß man für die Trauerpredigt nichts nehme, es aber durchaus üblich sei, daß die Familie was gibt: „Jeder so wie er es kann.“
Ein anderer Pfarrer sagte einmal nach der Trauerfeier auf die Frage hin, ob er denn auch was annehme: „Solange es nicht klimpert, sondern knistert…“
Es ist durchaus auch vollkommen falsch, daß Pfarrer kein Trinkgeld annehmen. Sicherlich halten sie nicht die Hand auf und verstellen den Angehörigen den Weg, so wie es manche Friedhofsmitarbeiter schon getan haben, aber ich habe es oft genug selbst gesehen, daß sie von kleinen Klimpergeld bis hin zu großen Scheinen Geld angenommen haben.
Dies soll überhaupt keine Schimpfe oder Bloßstellung sein. Ich sage es immer wieder: Jede Mühe verdient ihren Lohn. Und wenn jemand mit einer Dienstleistung, auch wenn sie an sich kostenlos ist, sehr zufrieden war, warum sollte er sich nicht auch finanziell dafür erkenntlich zeigen? Es geht darum, aufzuzeigen, daß es Quark ist, wenn da behauptet wird, Pfarrer bekämen nichts, forderten nichts, nähmen nichts.
Ich weiß, daß das sehr vielen Pfarrern -jeglicher Konfession- sauer aufstößt, wie sich manche Amtsbrüder da verhalten. Bei ihnen stoßen diese Praktiken auf Unverständnis und großes Kopfschütteln. Mag sein, daß die hier aufgezählten und erlebten Praktiken nur die schwarzen Schafe anbetrifft, kann aber auch sein, daß das nur die Spitze des Eisberges ist, ich weiß es nicht.
Ich lasse es nach wie vor dahingestellt, wie die Pfarrer das eingenommene Geld verwenden, darüber weiß ich nichts.
Überdies kenne ich Pfarrer, die sämtliche Beerdigungen in ihrer eigenen Gemeinde kostenfrei abhalten, gerne aber auch in andere Gemeinden gehen und dann sozusagen als freie Trauerredner fungieren und sich das mit bis zu 350 Euro bezahlen lassen.
Abgerechnet wird das über das Bestattungshaus, der Pfarrer nimmt das Wort Euro gar nicht in den Mund, das erledigt sowohl bei der Preisabsprache, als auch beim Kassieren alles der Bestatter.
Wenn da was genommen wird, dann ist das in meinen Augen vollkommen okay. Wenn da jemand etwas geben will, dann finde ich das auch in Ordnung. Mich ärgert nur manchmal diese Scheinheiligkeit mit der nach außen hin so getan wird, als sein man ein Gottesmann, der quasi nur für Gotteslohn und Kirchensteuer arbeite und hinterher sind diese sanften Brüder dann bei uns Bestattern hinter 12,50 Euro her, wie der Teufel hinter der armen Seele.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
Schlagwörter: kost', nix!, pfarrer
Der Pastor unserer Gemeinde kann super Singen! Wenn den, zumeist bei Hochzeiten, nach einem Extralied gefragt wird, dann spricht der Pastor ganz gezielt eine Spende für den Jugendchor an. Und je nachdem, wie hoch diese Spende dann ist, singt er, oder er singt supergut. Der Jugendchor scheint da auch wirklich von zu profitieren. Und ich würds auch gut finden, wenn der Chor singt. Aber für eine Trauerrede in der eigenen Gemeinde Geld zu verlangen? Eine Taxifahrt zu bezahlten, zum Arbeitsplatz des Pastors? Was kommt als nächstes? Den Wein beim Abendmahl bezahlen? Nunja, solange die Leute es zahlen..
„Jede Mühe verdient ihren Lohn.“ – Das mag zwar stimmen, paßt im Fall des Pfarrers aber nicht, da u.a. die Tätigkeit bei Trauerfeiern zu seinem ihm übertragenen Aufgabenbereich gehört. Für diese Tätigkeit wird er mit seinem Lohn aus dem Tempelzehnt der jeweiligen Kirchenmitglieder schon entlohnt. Dann noch einmal extra die Hand aufzuhalten, finde ich tendenziell eher dreist.
Schönes Foto! Unglaublich, dass man sich als Blogbesucher sogar freut, wenn man „seine“ Stadt wiedererkennt. Hab ich dich jetzt gefunden? 😉
Sehr tolles Foto! Komme auch aus Muenster!
*g* und noch ein Exilmünsteraner, der sich zunächst gefragt hat, was die Lambertikirche mit dem Text zu tun hat…
Moin
Heißt die Kirche auf dem Foto nicht Lambertikirche ? (Also mit b drin)
Gruß
Ben
Also als Pfarrerin kann ich für mich und alle KollegInnen der Landeskirche sagen, dass das nicht stimmt. Wir nehmen weder Wegegeld noch lassen uns für irgendwelche Worte extra bezahlen. Und wenn ein Pfarrer sich in anderen Gemeinden bezahlen ließe, wäre da eine Anzeige fällig. Das ist seitens der Kirche überhaupt nicht erlaubt. Ich kenne auch niemanden, der dies macht. Da ich als Pfarrerin die „Erlaubnis“ des zuständigen Kollegen für diese Gemeinde auch brauche, ist da auch kein Gemauschel möglich. Und als freier Redner darf ein Pfarrer gar nicht auftreten ( jedenfalls nichts als Pfarrer!!). Ich empfinde diesen Blogeintrag eine Frechheit und sehe ihn als Versuch des Verfassers seine eigenen Kosten zu erklären, die er für eine Trauerrede als Bestatter nimmt. Ich bin gespannt ob dieser Beitraf auch veröffentlicht wird
Sehr richtig – und gut! (Y)
Ja, heißt sie.
Mit freundlichen Grüßen
ein weiterer (Exil-)Münsteraner 😉
Für alle Münsteraner liefere ich kostenlos ein b nach.
„Jede Mühe verdient ihren Lohn“ – Vielleicht sollte man dann auch und vorallem an die Ministranten denken. Die bekommen nämlich kein „Gehalt“ und opfern im Gegensatz zum Pfarrer unentgeltlich ihre Freizeit!
als ich Ministrant war,
bekamen wir einen Teil aus dem Klingelbeutel als Entschädigung.
(und wurde auch oft von Anverwandten auch noch Geld zugesteckt)
Faszinierend, was so ein Foto anrichten kann. Auch ich habe den Münsterbezug im Artikel vergeblich gesucht.
Auf jeden Fall zielsicher einen Kirchturm erwischt, der für seinen eher makaberen Umgang mit Leichen berühmt ist.
Wenn der Tote Kirchenmitglied war, hat er Kirchensteuern bezahlt. Falls nicht, finde ich es völlig in Ordnung, wenn der Pfarrer / die Pfarrerin dann Geld für die Beerdigung bekommen. Das soll sich bei der Höhe dann nach dem richten, was ein freier Trauerredner bekäme.
Ich finde es voellig in Ordnung, wenn Ministranten kein Geld kriegen. Schliesslich ist es eine ehrenamtliche Taetigkeit.
Und wie schon alle erwaehnt haben: Wir wissen nicht, was der Pfarrer mit diesem Geld macht.
Andererseits muss ich zugeben, ich habe nie versanden, warum man dem Pfarrer Geld gibt, damit er am Sonntag den Namen eines Verstorbenen vorliest.
Vielleicht gibt es ja kircheninterne Regelungen, was mit dem Trinkgeld zu passieren hat?
Ich hab nie gefragt, weil ich immer davon ausgegangen bin, dass das Geld in den Opferstock wandert.
Weiss da irgendwer mehr als ich?
Als Notfallseelsorger kommt mir das kalte kotzen, wenn ich lese, was Tom da schreibt! Was die „lieben Amtsbrüder“ da fabrizieren, finde ich so gar nicht in Ordnung. Eine Bestattung ist eine Kausalhandlung und ist selbstverständlich kostenfrei für Kirchenmitglieder zu halten. Das „Taxigeld“ (einen Kommentar dazu erspare ich mir jetzt mal!) soll wenn dann über die Gemeinde abgerechnet werden und nicht den Angehörigen in Rechnung gestellt werden. Zum Unterschied zwischen „O8/15“ Rede und „persönlicher, liebevoller Traueransprache“: ich finde es eine Selbstverständlichkeit, daß eine Trauerrede persönlich und indiviuell gestaltet wird. Daß manche dafür NOCH mehr Geld nehmen, verschlägt mir echt doppelt die Sprache. Wenn Angehörige von sich aus mit Geld ankommen: auch sie unterliegen als Beamte dem Grundsatz, daß sie nichts annehmen dürfen. Alsodann: fix mit den Angehörigen einen Spendenzweck gesucht, der vielleicht auch noch dem Verstorbenen gefallen hätte! Zur Information: ein kathloischer oder evangelischer Geistlicher bekommt durchschnittlich 4.500 € im Monat für eine volle Stelle. Zur „Paralleltätigkeit“ als Pfarrer und Trauerredner: Dies geht in der Kirche meines Wissens nicht! Ein Geistlicher kann nicht gleichzeitig als „weltlicher“… Weiterlesen »
Vielleicht hat er das Bild gewählt weil man dann die unehrenwerten Gottesmänner in die Käfige sperren könnte. „Hach“ Münster ist eine wunderschöne Stadt.
Ich kann es auch nicht gut heißen, wenn Priester/Pfarrer für ihre Tätigkeit, für die sie ohnehin bezahlt werden, an einigen Orten nur dann von Herzen, oder überhaupt tätig werden, wenn sie ein Extrageld bekommen. Wenn das jeder „Dienstleister“ täte…erinnert mich gerade daran, dass man bei der Bahn die Bahn dafür bezahlt, das sie einem online oder am Schalter ein Ticket verkauft.
Wenn jemand von sich aus dem Pfarrer persönlich, der Kirche oder für einen guten Zweck etwas Geld gibt, dann ists ja ok. Aber davon auszugehen, oder es unter der Hand zu verlangen, ist nicht in Ordnung.
Wenn der oder die Verstorbene zu den U-Boot-Christen gehörte, finde ich eine Spende an die Gemeinde in Ordnung, und die „darf“ der Pfarrer dann meinetwegen auch fordern. Wie Tim schon schrieb, ist eine Entlohnung in irgendeiner Form an den Geistlichen selber ein Unding, da sie heute nicht mehr am Hungertuche nagen und Beerdigungen nun mal zu ihren normalen Aufgaben gehören. Dafür wird es sicher auch kirchenrechtliche Regelungen geben.
Wenn die Leute (bzw. deren Angehörige). die im Leben geradezu „Volkssportmässig“ aus der Kirche austreten, um sich die Kirchensteuer zu sparen, die letzte Konsequenz und Aufrichtigkeit besässen, das auch bei der Beerdigung zu zeigen (nämlich dann auch keine kirchliche Beerdigung durchführen zu lassen), wäre die Situation vermutlich eine völlig andere und die Pfarrer hätten zum einen Zeit und keinen Aufwand mit den Ausgetretenen.
Statt dessen ist es aber so, dass die Pfarrer die Leute trotz Austritt beerdigen, auf Druck der Angehörigen und um den guten Anschein zu wahren. Und in diesen Fällen sollte nach meiner Meinung dann schon auch eine Forderung erlaubt sein. Und vermutlich sind es genau diese „Gläubigen“, die sich darüber auch noch aufregen.
:o)) Da bin ich nicht die einzige, die sich wie ein kleines Kind freut, ein Foto aus der Heimat bei Tom zu entdecken *gg*
Gruß aus Münster!!
@ 14, Hallo Tim,
Du sprichst mir aus der Seele. Ob der Bischof oder der Kardinal davon weiß? vielleicht sollten die mal wieder ein Rundschreiben loslassen, um es sich an den Spiegel zu klemmen.
Bei einem Nichtmehrmitglied, wie Stefan das schreibt, hätte ich keine Bedenken, einen Betrag zu vereinbaren.
Warum sollte ein Pfarrer nicht auch als freier Grabredner in seiner Freizeit wie ein 400€-Jobber arbeiten können? Nur eben dann ohne Zeremonie, ohne Meßgewand, ohne Weihrauch, Weihwasser und Kreuz.
Oder vielleicht doch offiziell? In dem Gedanken, dass der Verstorbene es im Augenblick des Sterbens anders überlegt hat, und in dieser Sekunde des restlichen klaren Sinnes doch wieder Christ wurde? Er konnte es uns nur nicht mehr sagen.
Dabei kommt mir gerade die Frage in den Sinn, warum nach der Beisetzung immer ein Kreuz mit dem Namen des Toten aufs Grab gesteckt wird. Auch wenn er/sie nicht mehr Mitglied war. Ich habe noch keinen einzigen Fall erlebt -ausser bei Moslems -bei dem das nicht so war.
Wer vom Pfarrer beerdigt werden möchte, sollte Mitglied der Kirche bleiben. Er zahlt zu Lebzeiten durch seine/ihre Kirchensteuer die „kostenlose“ Beerdigung. Wer ausgetreten ist, hat damit kund getan, dass er mit der Kirche (und damit den Pastoren) weiter nichts zu tun haben will. Aus seelsorglichen Gründen mag es da Ausnahmen geben.
Manchmal soll aus Geldgründen der Pfarrer dann doch die Beerdigung machen. Manche fühlen sich dann als liturgischer Hampelmann mißbraucht. Gut, dass die Kirchen da ihre Regelungen haben.
Wenn die, in aller Regel unangemeldete „Nebentätigkeit“ eines Pastors der Kirchenleitung bekannt wird, bekommt dieser Ärger.
Um keine falschen Eindruck entstehen zu lassen. Pfarrar sind bestens alimentiert. Ein Pfarrer gehört zu etwa 6% der Bevölkerung, die man als Besserverdiener bezeichnet. Ein Pfarrer erhält das Gehalt eines Oberregierungsrates, lebt in einem staatlich subventionierten Pfarrhaus (zu versteuernder Mietwert), erhält Beihilfen, Protestanten erhalten zusätzlich Familienzuschlag und Kindergeld (zum staatlichen hinzu). Ihr könnt da mal bei A14 oder P2-P3 in diversen Bsoldungstabellen nachsehen. Gleichzeitig zahlt ein Pfarrer keinen Cent für seine Altersversorgung. Genau wie seine Besoldung wird diese Pension (ca. 3500€) aus Kirchensteuern bezahlt.
Nimmt also Kirche für Dienstleistungen noch zusätzliche Gelder, kommt das einer Unverschämtheit gleich.
Das der Pfarrer für eine Beerdigung Geld oder Trinkgeld annimmt oder davon gar die Qualität seiner Arbeit abhängig macht, ist ehrlich gesagt eine Schweinerei. Die Kirche wird aus Steuergeldern bezahlt. Das ist so, als würde der Polizist nur dann gute Arbeit leisten, wenn er ordentlich geschmiert wird. Das Bestatter ihren Leistungsumfang vom gebuchten Paket und damit von der Pekunie abhängig machen, ist etwas ganz anderes. Hier handelt es sich um freie Unternehmer. Doch das Selbstverständnis eines Pfarrers, der sich für seine Arbeit neben der Bezahlung noch einmal extra vergüten lässt schreit zum Himmel – unabhängig davon, ob es in die eigene Kasse oder die der Gemeinde fließt. Das ein Klingelbeutel herumgeht, ließe ich mir ja noch gefallen, dies ist nur eine „Spende“, aber wenn sich die Kirche oder ihre Talarträger derart schamlos als Wirtschaftsunternehmen bloßstellen, sollte man sich über Kirchenaustritte nicht wundern – sogar von denen, die noch heute an Gott oder den Weihnachtsmann glauben.
Ich bin selber Pastorin, und bei mir sind Beerdigung, was meine Arbeit angeht, rundum kostenlos. Wer etwas erhält, ist der Kreuzträger und der ehrenamtliche Organist, und für die Friedhofskirche fällt eine Nutzungsgebühr an. Wer hier in seinem Ort Regelungen vorfindet, die ihm nicht gefallen, sollte sich an den Gemeindekirchenrat oder Kirchgemeinderat (heißt regional verschieden) wenden, denn die Kirchenältesten beschließen diese Regelungen. Manchmal wird für die Kirchgemeinde eine Spende gegeben, manchmal nicht. Irgendwelche Einschränkungen in den Leistungen erfährt man nicht dafür. Manchmal geben mir die Menschen auch Geld, weil sie nicht verstehen, dass ich als Pastorin für eine liebevoll gestaltete Beerdigung nichts bekomme (es ist ja auch meine Arbeit, im Gegensatz zum ehrenamtlichen Organisten bekomme ich dafür ja Gehalt.) Wenn das so ist, dann weise ich es nicht zurück, sondern verwende es für einen kirchlichen Zweck, der mir wichtig ist, z.B. die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Die Gebührenordnungen sind unterschiedlich, weil jeder Gemeindekirchenrat sie anders beschließt, aber dass Pfarrer und Pastoren größere Summen für Fahrtkosten kassieren, müsste im Einzelfall geprüft werden. Wenn ich etwas Kirchliches… Weiterlesen »
Wenn eine angestellte Pfarrperson bei einer Kasualhandlung noch extra ‚Lohn‘ verlangt dann ist das dreist und unangemessen. Anders ist es, wenn Freelancer ihre Dienste auf dem freien Markt anbieten, dann gilt natürlich wie für alle anderen Berufsleute dass Arbeit entlöhnt werden soll, denn die Raben bringen auch den Berufsspirituellen am Abend nicht das Brot ans Fenster. Dazu könnte man vielleicht auch mal die Hochzeitsgepflogenheiten gewisser ‚Verbraucher‘ unter die Lupe nehmen. Alles darf gerne kosten – die Caterer, die Photographen, die Band, die Blumen, es kann nicht bunt genug sein – nur das Pfarrerlein oder der Zeremonienmeister wird mit einem festen Händedruck und einem Brötchen abgespeist. Wer aus der Kirche ausgetreten ist, sollte wenigstens dazu stehen und die Männer und Frauen im Talar nicht als kirchliche Dekoration verheizen weil Tante Erna bei einer Hochzeit ohne Pfarrer schon furchtbar traurig wäre. Anstand sollte auf beiden Seiten gewahrt werden.
Amen, Gemeinde
Ich bin bin Schweizer Pfarrer … bei uns ist es generell so, dass gemäss Kirchenordnung die Kollekte konstitutiv zum Gottesdienst gehört. Ueber den Verwendungszweck bestimmen die Angehörigen, ich darf ihnen aber Empfehlungen machen. Meistens ist es die sogenannte Spendkasse über die Vergabungen bezahlt werden (also Beiträge an kirchliche/christliche Werke wie Arbeitslosenberatung usw.). Hin und wieder kommt es vor, dass mir Angehörige von sich aus einen Umschlag zustecken. Diese Mittel verwende ich zu Gunsten der Gemeindearbeit (für Anschaffungen ausserhalb des Budgets oder für Zuwendungen an Notleidende (Vergünstigungen für Freizeiteilnehmer usw.). Amtshandlungen bei Ausgetretenen müssen in unserer Gemeinde vor allem dann gezahlt werden, wenn der Verstorbene selbst und sämtliche Angehörigen nicht mehr Mitglied der Kirche sind. Je nach Zahl der Kirchenmitglieder unter den Angehörigen wird abgestuft. Der Höchstbetrag beläuft sich auf Fr. 1200.– … natürlich kommt dieser Betrag nicht in meine Privatschatulle sondern wird an die Gemeinde gezahlt, ich stelle nur die Rechnung und nötigenfalls das Inkasso sicher. Bei Trauungen handhaben wir es ähnlich. Trauungen für Ausgetretene kosten etwa 1600.– Franken (inkl. Vorgespräch, je nachdem Fahrtkosten, Durchführung,… Weiterlesen »