Frag doch den Undertaker

Die Geier müssen warten!

Wie wird der Mund einer Leiche verschlossen?

Es ist schon fast eine Binsenweisheit und wird doch immer wieder vergessen: Die Todesanzeigen in den Zeitungen werden nicht nur von der interessierten Allgemeinheit und den erhofften Empfängern gelesen, sondern gezielt auch von Geschäftemachern und zwielichtigen Gestalten ausgeschlachtet.

Der an Banalität kaum zu überbietende Ratschlag der hauptberuflichen Verbrechensvermeider lautet: Man soll gar keine Adresse in der Todesanzeige angeben, denn das ziehe immer Einbrecher an.
Sicherlich ein gut gemeinter Rat, aber immer noch stehen die meisten Leute im Telefonbuch und so ist es selbst bei weggelassener Anschrift kinderleicht, die passende Adresse zu ermitteln.
Viel besser: Lassen Sie sich vom Bestatter einen Hausbewacher (home-sitter) für diesen Tag besorgen. 30 bis 50 Euro sollte einem das wert sein.
Dafür kann man dann aber auch die Adresse des „Trauerhauses“ angeben und die Leute wissen wenigstens, wohin sie ihre Beileidspost schicken können.

Und Beileidspost verschicken auch die Geschäftemacher. Das sind in erster Linie mal ganz seriöse, aber leider etwas zu geschäftstüchtige, Firmen aus dem Bestattungsnebengewerbe…

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…wie zum Beispiel Steinkäuze Steinmetze, Grabpflegegärtner, Totenbriefdruckereien und Trauerbekleidungsfirmen, aber Post bekommt man auch von windigen Geschäftemachern.

Ich rate jedem, der einen aktuellen Sterbefall in der Familie hat und nun Post von irgendwelchen Firmen oder „Behörden“ bekommt, diese Briefe sofort dem Bestatter vorzulegen. Er kann auf Anhieb sagen, ob es sich um eine berechtigte Rechnung, etwa für den Blumenschmuck am Grab, handelt oder ob da nur ein Trittbrettfahrer unterwegs ist.
Da erhalten Angehörige manchmal Post von einer Gärtnerei und es sieht auf den ersten Blick so aus, als handele diese im Auftrag des Bestatters. Tatsächlich handelt es sich aber lediglich um eine Offerte, um ein Angebot und wenn man den geforderten Betrag bezahlt, kommt erst der Auftrag zustande und die Firma bringt dann zusätzlich noch die angebotenen Blumen zum Grab.

Neben diesen Schwindelfirmen mühen sich aber auch durchaus seriöse Unternehmen, um sich den Auftrag, z.B. für den Grabstein oder die Dauergrabpflege, zu sichern. Hier gilt natürlich „wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ und deshalb kommen diese Offerten oft schon vor dem oder am Tag der Bestattung.
Auch manche Kommunen, die Dauergrabpflegen anbieten, sind von solchen Praktiken nicht ausgenommen.

Viele Angehörige fühlen sich aber durch diese gehäufte Ladung von Angeboten in ihrer Trauer gestört.
Deshalb hat der Bundesgerichtshof nun eine Frist für Werbebriefe nach einem Trauerfall festgesetzt: Vierzehn Tage lang dürfen Angehörige nicht mit derartigen Reklamesendungen belästigt werden. Eine Frau aus Hessen hatte als Antwort auf eine Todesanzeige Werbung eines Grabsteinherstellers erhalten.

Mehr hierzu (gefunden übrigens von Christa) findet man hier.

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(©si)