Sehr geehrter Herr Wilhelm,
ich habe im Internet Ihren Blog entdeckt, finde toll, dass Sie das machen. Ich möchte mich mit einer Sache wegen Bestattervertrag an Sie wenden.
Meine Mutter hatte schon vor vielen Jahren einen Bestattervorsorgevertrag bei der Kölner Firma I. abgeschlossen.
2014 ist sie verstorben und ich habe innerhalb von 2 1/2 Tagen die Beerdigung stemmen müssen.
Zunächst war ich dankbar auf den Bestattervertrag zurückgreifen zu können, habe dann aber im Gespräch mit dem Bestatter mich oft über die ziemlich hohen Preise gewundert.
Allerdings hatte ich wegen des emotionalen und zeitlichen Stresses keine Möglichkeit und keine Nerven, da nochmal Vergleichsangebote einzuholen.
Der Bestatter hat dann nochmal alle Positionen aufgelistet, teilweise wusste ich gar nicht, was mit den einzelnen Positionen gemeint war und habe dann das unterschrieben.
Als dann die Beerdigung vorbei war, und die Endabrechnung kam, habe ich mich sehr geärgert, weil ich dann wusste, was die einzelnen Positionen bedeuteten und ich immer mehr erkannte, dass meine Mutter damals sehr übervorteilt wurde.
Ich hatte mich auch bei anderen Bestattern am Ort, bei dem Verbraucherschutz und im Internet schlau gemacht.
Ich war so verärgert, als ich erkannte wie da der gute Glaube der alten Menschen ausgenutzt wird, dass ich in diesem Zustand keinen Brief an den Bestatter schreiben wollte, zumal ich auch immer wieder längere Zeit im Ausland war.
Da ja die Ansprüche aus den Bestatterverträgen erst nach 3 Jahren verjähren ( in unserem Fall Ende 2017) und ich jetzt mehr emotionale Distanz zu der Sache habe, habe ich vor kurzem einen Brief an den Bestatter geschrieben, in dem ich um Rückerstattung mancher Beträge gebeten habe.
Die abgerechneten Leistungen lagen alle über dem Branchendurchschnitt, bei den Sterbebildern kann ich sogar sagen, dass das Wucher ist, was mir auch der Verbraucherschutz bestätigte, ich aber in dem Brief nicht ganz so ausdrückte.
Bereits nach 2 Tagen kam ein ganz kurzer Brief zurück, der auch wieder zeigt, dass es dieser Kölner Firma nicht um Kundenzufriedenheit geht, sondern nur um Geldverdienen.
2 kurze Sätze und sonst nichts, i.A. unterschrieben von jemand aus dem Qualitäts- und Reklamationsdienst.
Ein privater Bestatter würde so nie schreiben.
Ich sende Ihnen den Brief und die Antwort und auch die Abrechnung von damals. Ich bitte Sie herzlich, das mal durchzulesen und mir mitzuteilen, ob ich so falsch liege und was ich jetzt machen soll. Ich habe gehört, da gibt es so eine Schlichtungsstelle.
Mir geht es um das zuviel bezahlte Geld, aber auch um das Prinzip, weil ich den Eindruck habe, dass das mit vielen alten Menschen so gemacht wird.
Dieser Eindruck deckt sich auch mit den Testberichten über dieses Unternehmen, wo es hiess, dass bei vielen Testberatungen trotz ausdrücklichen Wunsch nach der günstigsten Bestattung, von den Beratern viel teuere Bestattungsangebote abgegeben wurden, und die billigere Variante erst gar nicht erwähnt wurde. So wird es wohl auch meiner Mutter gegangen sein.
Ich habe mir die Rechnungsaufstellung angeschaut. Ich kann daran nichts Außergewöhnliches feststellen.
Der Gesamtpreis liegt im Rahmen dessen, was in der Branche verlangt wird.
Man kann keine nachträglichen Preisvergleiche anstellen. Diese führen immer zum Ergebnis, dass die nachträglich befragten Bestatter günstigere Preise nennen.
Preisvergleiche kann man -und sollte man- ausschließlich vor dem Abschluß eines Vertrages durchführen.
Diese Firma ist ein Traditionsunternehmen, vom Kern her alteingesessen und solche Bestatter haben immer ihren Preis.
Es dürfte leicht fallen, andere Bestatter zu finden, die günstiger sind.
Aber für die Abwicklung einer Bestattung bzw. -vorsorge ist mehr als nur der Preis entscheidend. Verschiedene Bestatter wickeln solche Aufträge auch verschieden ab. Zumindest darf man von einem Unternehmen wie diesem erwarten, daß es die Abwicklung zur Zufriedenheit der Kunden durchführt.
Es wird ja Gründe geben, weshalb beispielsweise manche Menschen beim Schneider einkaufen und andere zu KIK gehen.
Ich sehe auch keinerlei rechtliche Grundlage, nun nachträglich Geld zurückzufordern.
Die von Ihnen angeführten Vergleichspreise, auf deren Basis Sie die vermeintliche Überzahlung berechnen, sind letztendlich willkürlich ermittelt. Basis der Rechnung vonm Bestatter ist der erteilte Bestattungsauftrag zu bekannten Preisen. Nach diesen kann und muss man explizit vor Auftragsvergabe fragen. Ohne eine schriftliche und exakte Kostenaufstellung mit allen Einzelpositionen geht man keine vertragliche Verpflichtung ein. So sieht man vorher, was hinterher auf einen zukommt.
Nachträglich nun günstigere Preise der Konkurrenz anzuführen und daraus einen Rückzahlungsanspruch herzuleiten, ist meiner Meinung nach rechtlich nicht haltbar.
Die Preise für den Trauerdruck sind hoch. Hier kann man aber auch nicht von Wucher sprechen. Wucher ist ein Tatbestand und ich würde eine solche Formulierung nur mit größter Vorsicht verwenden.
Die hohen Preise resultieren aus der niedrigen Auflage.
Auch bei Büchern und wertvollen Kunstdrucken sagt man: Nur das erste Exemplar kostet. Alle weiteren Exemplare sind nur Papier und Farbe.
So ist das auch beim Trauerdruck. Die Erstellung der Vorlagen, die Korrektur, das Gegenlesen, die einzelne manuelle Anfertigung, der immer entstehende Ausschuß und alles das hat seinen Preis. Nun finde ich auch, dass dieser Bestatter hier ordentlich abkassiert hat. Aber letztlich bleibt mir ehrlicherweise nichts anderes zu sagen als: Man muß vor dem Vertragsabschluß schauen, was es kostet.
Über die Beweggründe, weshalb Ihre Mutter dieses Unternehmen auswählte, weiß ich nichts.
Ich habe aber die Erfahrung gemacht, dass Vorsorgetreibende oft zu bekannten Unternehmen gehen, weil sie sicher sein wollen, dass das Unternehmen zum Zeitpunkt ihres Todes auch noch besteht, und weil man darauf vertraut, daß ein nahmhaftes und etwas teureres Unternehmen auch alles besonders gut erledigen wird.
Außerdem mag es ja so gewesen sein, daß Ihre Mutter seinerzeit Vergleiche angestellt und genau dieses Unternehmen als das für sie beste ausgewählt hat.
Vielleicht hat sie die Preise auch als teuer empfunden, sie aber wegen der guten Betreuung und der bekannt guten Ausführung des Unternehmens in Kauf genommen.
Ich sehe leider keine Möglichkeit, hier eine Rückzahlung zu verlangen.
Grundsätzlich haben Sie aber mit der Aussage, dass es dem Unternehmen ums Geldverdienen geht, vollkommen recht.
Bestatter betreiben ihre Unternehmen nicht aus caritativen oder mildtätigen Gründen, sondern zum Zwecke des Broterwerbs.
Auf Dauer können sie ihre Betriebe aber nur aufrecht erhalten, indem die Kundenzufriedenheit stimmt.
Und erlauben Sie mir noch die Bemerkung, daß man sich im Internet nicht schlau machen kann. Man kann dort Informationen aus verschiedenen Quellen sammeln und sich anhand dieser Informationen ein Bild machen.
Dieses Bild ist aber oft durch die laienhafte Darstellung mancher Sachverhalte im Netz getrübt. Ja, in vielen Fällen äußern sich im Netz gerade die Unzufriedenen, die selbst schon mit gewissen Situationen und Abläufen nicht zurecht gekommen sind.
Auf Basis dieser gutmeinenden Ratschläge würde ich mir aber nie ein abschließendes Urteil erlauben. Gut gemeint ist die dumme Schwester von schlecht gemacht.
Es ist immer ratsam, einen Experten zu befragen.
Ich bin ein solcher Experte und stehe bei vorliegendem Anlaß gerne auf Seiten des Verbrauchers.
In der Branche wird oft im Hauruckverfahren gearbeitet und da bleiben die Belange der Kunden manchmal auf der Strecke.
Aber Verträge schließt man nur, wenn man sich über Umfang, Art und Kosten im Klaren ist. Mit dem Argument, „das hätte ich woanders billiger bekommen“, kann man nur im Elektronikmarkt punkten, der eine Niedrigpreisgarantie anbietet: „Wenn Sie einen bei uns gekauften Artikel innerhalb einer Woche woanders günstiger sehen, erstatten wir Ihnen den Differenzbetrag“.
Beim Bestatter werden Sie aber solche Art der Bestpreisgarantie nicht finden. Deshalb gilt: Wer vorher fragt, weiß hinterher auch, was es kostet.
Hashtags:
Ich habe zur besseren Orientierung noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels zusammengestellt:
Beim Bestatter werden Sie aber solche Art der Bestpreisgarantie nicht finden. Deshalb gilt: Wer vorher fragt, weiß hinterher auch, was es kostet.
Dem ersten Teil des Satzes kann ich widersprechen, denn ich habe auf einer Bestatterseite einmal diesen Satz gelesen: „Wenn Sie es bei einem anderen Bestatter billiger bekommen, wir machen es 50 € unter diesem Preis“.
Kann sein, dass ich den Wortlaut jetzt nicht zu 100 % wiedergebe, jedoch dem Sinn entsprechend.
Dem 2. Satz stimme ich voll zu.
Wobei hier allerdings auch mit viel Geschick die Menschen oft zu Dingen geleitet werden, die sie eigentlich nicht „kaufen“ würden, wenn sie sich nicht in einer Ausnahmesituation befinden würden und einen klaren Kopf hätten.
Das sind die bekannten Dinge, die ich immer wieder höre. Wir haben zuviel bezahlt!
Ich bin ein Gegner von Verträgen, die man vorab mit einem Bestatter macht.
Damit ist man an diesen Bestatter gebunden und da habe ich schon viele negative Dinge gehört.
Besser ist es, wenn man seinen Angehörigen seine Wünsche mitteilt und eine Sterbegeldabsicherung hat. Damit kann dann jeder Angehörige den Bestatter auswählen, den er für sich für richtig hält.
Mein niederl. Bestatter hat von mir einmal erläutert bekommen, wie das mit der Bestattung in Deutschland läuft. Wobei wir ja den verstorbenen Menschen im Vordergrund stehen haben und es sogar heißt: „Die Wünsche des Verstorbenen müssen erfüllt werden.“
Hier der entsprechende Auszug, den ich meinem Bestatter damals mit meinen Worten erklärte:
Die in der Bundesverfassung gewährleistete persönliche Freiheit gibt den nächsten Angehörigen einer verstorbenen Person wohl das Recht, über Art und Ort der Bestattung zu bestimmen. Dieses Recht gilt indes nur, sofern der Tote zu Lebzeiten nicht – gestützt auf seine eigene persönliche Freiheit – selber Anordnungen für das Vorgehen nach seinem Ableben getroffen hat. In diesem Fall «hat dieses Recht grundsätzlich Vorrang vor dem Bestimmungsrecht der hinterbliebenen Angehörigen, welches nur subsidiär zum Zuge kommt, wenn keine entsprechenden schriftlichen oder mündlichen Anordnungen des Verstorbenen vorliegen» (BGE I 115 E. 4a).
Vorbehalten bleibt natürlich der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Eine ausgleichende Lösung kommt in der Frage des Bestattungsorts nicht in Betracht, weil eine Leiche nur entweder am einen oder aber am anderen Ort beerdigt werden kann.
Darauf meinte mein Bestatter: „Ihr habt aber komische Gesetze und Einstellungen zum Tod.“
Als ich fragte: „Wie meinst Du das,“ denn für mich war es ja auch damals logisch, sagte er: „Dem Toten kann ich nicht viel Gutes tun außer ihn ordentlich zu versorgen. Mein Hauptaugenmerk muss auf den Lebenden liegen, die mit dem Verlust leben lernen müssen.“
Ja, das wurde dann mein Leitsatz für meine weitere Tätigkeit und deshalb versuche ich immer im Vorfeld den Menschen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Eben auch, indem ich gute und günstige Bestatter an die Hand gebe, die nicht mit Zahlen werben, die hinterher nicht mehr in der Rechnung stehen.
Klar, wenn Sonderwünsche gewählt werden müssen diese vom Bestatter entsprechend mit Beträgen im Beratungsgespräch aufgeschrieben werden und später auch bezahlt werden.
Aber genau das ist es ja, was die Situation hier auch wieder zeigt. Die Mutter hat etwas für okay befunden und scheinbar vorher nichts genau festgelegt mit Preisen und jetzt musste die Tochter zahlen.
Nur wenige Menschen haben den Kopf frei um Preise in dieser Situation zu recherchieren.
Ich habe selbst vor 15 Jahren erlebt, wie es einem geht, wenn man 0 Ahnung von Tod und Bestattung hat. Das war auch in Köln.
Ich habe mir sogar von einem Bestatter sagen lassen müssen: „Sie haben aber nicht viel Trauer“, und das nur, weil ich vielleicht recht sachlich an die Situation gegangen bin.
Auf meine Antwort: „Ach, weil Sie mich jetzt nicht ausnehmen können wie eine Weihnachtsgans“ hat er das Telefonat beendet indem er einfach aufgelegt hat.
Toller Bestatter kann ich da nur sagen und denke, dass dieser Bestatter fehl am Platz ist. Denken kann er was er mag, nur seine Äußerungen sollten überdacht sein.
Nicht umsonst habe ich auf meiner Seite unter „Preise“ Möglichkeiten für ganz Deutschland aufgeführt, wo es beginnen kann für eine Feuerbestattung inkl. der Kosten für das Krematorium!
Auch das ist nämlich ein Thema. Bestatter werben mit Preisen für eine Feuerbestattung und in dieser sind die Kosten für das Krematorium nicht enthalten.
Wenn man es einmal klar und deutlich sagt, dann sind die Kosten für die Erdbestattung nicht höher als die Kosten für eine Feuerbestattung, wenn man die reine Bestatterleistung nimmt.
Aber auch hier wird den Menschen für die Erdbestattung immer ein hochwertigerer Sarg auf die Augen gedrückt.
Ebenso natürlich bei einer Verabschiedung. Denn die Argumentation, dass man doch mit einem „Verbrenner“ keine Verabschiedung (Trauerfeier) machen kann ist nicht nachvollziehbar.
Deutsche Bestatter sollten endlich lernen, nicht Kasse über den Sarg zu machen!
Die Dienstleistung des Bestatters muss honoriert werden und dann muss man nicht den Verbrenner, wie ich es schon erlebt habe mit über 700 € in Rechnung stellen.
Extras kosten Geld. Das ist genau wie bei einem Auto. Grundausstattung preisgünstig und alle Extras sind dann in der Relation recht teuer.
Kann aber jeder Angehörige selbst entscheiden, wenn er gut beraten wird.
„Da habe ich schon viele negative Dinge gehört“, ist kein Argument. Es ist durchaus sinnvoll zu Lebzeiten, beim klarem Verstand und ohne die Belastungt durch Trauer, bei einem Bestatter einen Vorsorgevertrag abzuschließen.
Es ist wichtig, die Kündigungs- und Änderungsklauseln zu beachten. Eine Kündigung des Vertrages wegen Umzugs oder eine Änderung wegen z.B. neu entstandender Vorstellungen bezügl. der Bestattung sollte nicht mehr als das Beratungsgespräch, also max. 150 Euro kosten.
Unter Berücksichtigung dessen kann man dann jederzeit seinen Vertrag ändern.
Auch ist es wichtig, kein Geld an den Bestatter direkt zu bezahlen. Das Geld gehört in eine Sterbegeldversicherung oder eine treuhänderische Anlage.
So ist man sicher und es gibt keinen Grund sich Sorgen zu machen.
Dass Sie einen Bestatter kennen, der eine „wir unterbieten jeden Preis“-Garantie anbietet, ist ja schön. Ich kenne solche Bestatter nicht, aber das liegt vielleicht daran, dass ich mich nicht mit den billigen Jakobs und Marktschreiern beschäftige.
Die Sachlage aus dem heutigen Beispiel schätzen Sie falsch ein. Sie gehen davon aus, die verstorbene Mutter habe zu Lebzeiten blauäugig und ohne Kenntnisse der Preise eine Verabredung getroffen hat, die die Tochter bzw. der Sohn jetzt bezahlen musste.
Eine solche Art der Vorsorge bietet der in Rede stehende Bestatter nicht an.
Die Kosten waren der jetzt Verstorbenen bekannt, sie hat sich bewußt für dieses Unternehmen und die geleisteten Dienste und gelieferten Waren entschieden. Diese Kosten wurden auch im Voraus beglichen.
Die Tochter/der Sohn befassen sich jetzt nur mit der vor knapp 3 Jahren erfolgten Abrechnung.
Ihre Anführung, Bestatter arbeiteten mit der Methode, nur ihre eigenen Leistungen als preisgünstig zu bewerben, kann ich nur für Billigbestatter meist aus dem Internet oder den großen Städten bestätigen. Sie werden aber regelmäßig abgemahnt, wenn sie es so darstellen, daß eine Bestattung nur z.B. 499 Euro kostet.
„Bestattung“ umfaßt die Leistungen des Bestatters und der Friedhöfe, Subunternehmer, Zulieferer und des Krematoriums. Mir sind aus der letzten Zeit nur Werbungen bekannt, in denen die Bestatter mit niedrigpreisigen Bestatterdienstleistungen werben. Die zusätzlich anfallenden Kosten werden oft mit Sternchen und Fußnote und dem Text „zzgl. Friedhof, Gebühren und Krematorium“ erwähnt.
Das ist auch im Grunde nicht völlig falsch. Grundsätzlich sehe ich die Werbung mit Preisen kritisch. Das gilt vor allem, wenn das Preisversprechen sehr niedrig ist.
Auf der anderen Seite kann der Bestatter nur für seine eigenen Leistungen einen solchen günstigen Paketpreis kalkulieren, benennen und bewerben, denn es ist ihm zum Zeitpunkt der Werbung nicht bekannt, welche Art von Grab, Zusatzdienstleistungen etc. der Kunde bestellen wird.
@Peter Wilhelm:
„Da habe ich schon viele negative Dinge gehört“, ist kein Argument. Es ist durchaus sinnvoll zu Lebzeiten, beim klarem Verstand und ohne die Belastungt durch Trauer, bei einem Bestatter einen Vorsorgevertrag abzuschließen.
Kann ich aus der Sicht eines Bestatters sehr gut verstehen!
…nicht mehr als das Beratungsgespräch, also max. 150 Euro kosten.
Warum muss man denn jetzt dafür 150 € zahlen?
Weil dem Bestatter eine Bestattung durch die Lappen geht und er vorher eine Beratung gemacht hat? Die hätte er auch gemacht ohne dass ich einen Vertrag bei ihm mache oder kostet jetzt beim Bestatter eine Beratung schon 150 €?
Dass Sie einen Bestatter kennen, der eine „wir unterbieten jeden Preis“-Garantie anbietet, ist ja schön. Ich kenne solche Bestatter nicht, aber das liegt vielleicht daran, dass ich mich nicht mit den billigen Jakobs und Marktschreiern beschäftige.
Ich kenne ihn nicht, sondern ich hatte es bei einer Suche einmal auf einer Seite gelesen. Solche Bestatter sind nicht die, die ich an die Hand gebe.
Auch den billigen Jakob und die Marktschreier haben ihre Berechtigung, wobei mir nur wichtig ist, dass ein Bestatter gute Arbeit leistet, eine gute Beratung macht und hinterher die Rechnung mit dem Angebot übereinstimmt.
Vorzüglich wäre, wenn deutsche Bestatter lernen würden auch eine gute Nachsorge zu betreiben, wie ich es aus den Niederlanden kenne.
Die Sachlage der Rückforderung sehe ich genau wie Du. Wenn die Mutter es so wollte, es bezahlt hat, dann ist es eben so. Ob es gut ist, das ist die andere Sache. Wenn ich ein überteuertes gebrauchtes Auto kaufe, dann ist das auch mein Bier und dann kann ich auch nicht 3 Wochen später zum Verkäufer sagen: „Du hast mich über den Tisch gezogen“, weil das Auto woanders preisgünstiger zu bekommen ist.
Bzgl. des Preises und der Paketpreise stimme ich Dir im Großen und Ganzen zu.
Allerdings, wenn man von einer Feuerbestattung für z. B. 499 € spricht, dann ist es einfach nicht drin, denn ohne Krema geht es eben nicht und da sind die Unterschiede sehr groß.
Mir wurde genau bei dieser Summe einmal von einem Bestatter in Köln gesagt: „Ich kann die Kremationskosten nicht einrechnen, denn ich weiß ja nicht zu welchem Krematorium der Kunde möchte.“
Also diese Antworten sind einfach lächerlich, denn wer in Köln arbeitet und das Krema vor der Tür hat, der kann zumindest schreiben: 862 € inkl. Krematorium Köln.
Wenn der Kunde dann wirklich selbst den Wunsch nach einem anderen Krematorium hat, dann kann man den Preis ja entsprechend ändern.
Besonders bei den Gebühren für den Friedhof kann ich das Sternchen verstehen, da es so viele Möglichkeiten gibt, die man nicht einbeziehen kann. Das ist aber auch genau das, was man im Beratungsgespräch ja erst erfährt.
Ebenso ist es bei den Preisen für eine Gedenkfeier (Trauerfeier), da kommt es sehr auf die Wünsche an, genau so, wie bei den Anzeigen, die Größe eine entsprechende Rolle spielt.
Ich weiß gar nicht, warum Bestatter immer für die Grundvariante eine Hochrechnung machen müssen und wirklich bei manchen jeder Punkt auf dem i gesondert berechnet wird?
Für mich hat es immer den Anschein, dass man nicht gerne über Preise offen redet.
Wie schlimm würde es werden, wenn Bestatter sich nicht mehr darauf berufen können, dass sie keiner Preisangabepflicht unterliegen, weil sie immer ein individuelles Angebot machen.
Auszug:
Ein Preisverzeichnis muss nicht aufgestellt werden, wenn es sich um folgende Leistungen handelt: Solche, die üblicherweise aufgrund von schriftlichen Angeboten oder schriftlichen Voranschlägen erbracht werden, …
Somit sind die Menschen immer gezwungen zu einem Bestatter in den Laden zu gehen oder im Internet, wo es auch wenige gibt die ihre Preise offen zeigen, müssen sie anrufen.
Ergo, ein einfacher Preisvergleich ist kaum möglich.
Wenn ich Angehörige oder Personen die Vorsorge treffen möchten berate, dann gebe ich immer einen Festpreis an die Hand und verweise auf meine Seite wo die Leistungen für diesen Preis noch einmal genau nachzulesen sind.
So könnte es auch jeder Bestatter machen und bei den Wünschen und Zusatzleistungen ist die Richterskala nach oben offen.
Als letzte Antwort für diesen Tag:
Das reine Beratungsgespräch, so rate ich es immer den Bestattern, sollte kostenlos sein. Es klärt die allgemeinen Fragen, die einem Kunden eine erste Orientierung und ein Kennenlernen des Angebots ermöglichen.
Setzt sich der Bestatter aber zwei Stunden mit dem Kunden hin und erarbeitet eine anständige Bestattungsvorsorge, kann er natürlich hierfür einen Betrag X veranschlagen.
Kaum ein Bestatter wird aber diesen Betrag X kassieren. Denn er wird ja eines Tages genau aus dieser Beratungsleistung einen Gewinn generieren können.
Entscheidet sich der Kunde aber später anders, löst die Vorsorge bei diesem Bestatter auf und geht zu einem anderen Institut, kann der Bestatter durchaus die von ihm nun völlig unnötigerweise erbrachte Beratungsleistung in Rechnung stellen.
Das ist ja wohl sehr leicht einzusehen.
Bestatter berechnen hierfür 25-75 Euro, manche auch mehr, manche auch gar nichts. Die von mir genannten 150 Euro waren ausdrücklich der MAXIMAL von mir empfohlene Betrag. Es ist ein bißchen typisch für Sie, daß Sie das nun als DEN Betrag hinstellen, den man bezahlen muß.
Und selbst dieser Maximalbetrag kann sehr wenig sein. Ich habe Vorsorgegespräche von deutlich über 4 Stunden erlebt.
Es geht darin nicht nur um die Bestatterleistung, sondern um aufwendige Grabankäufe in fernen Städten, auf besonderen Friedhöfen, mit ganz ausgefallenen Grabmälern und die Auflösung von Wohnungen, das Anlegen von Geldern, die Abmeldung von Verträgen usw.
Hierfür sind mannigfaltige Vorarbeiten erforderlich.
Dafür muß der Kunde im Falle eines Falles eben auch etwas bezahlen.
Ich kann auch dieses „die deutschen Bestatter“ nicht mehr hören. Dieses Alle-über-einen-Kamm-Scheren und Generalverurteilen hängt mir langsam zum Halse heraus.
Was ich sehr merkwürdig finde, ist, daß die Schreiberin einen Vertrag anfechten will, den Sie gar nicht selbst geschlossen hat: Sondern ihre „im Vollbesitz ihre geistigen Kräfte“ befindliche Mutter, der die die Preise aber bekannt waren, die sie aber akzeptiert hat. Die Mutter war aber in ihrer Geschäftsfähigkeit nicht eingeschränkt, sie selbst auch nicht zum Pfleger bestellt.
Ich denke, es ist das vielfach vorkommende Phänomen bei Erben, die glauben, nicht genug abbekommen zu haben, oder die etwas vulgärer ausgedrückt „den Hals nicht vollkriegen“.
Allein die Tatsache, daß die Dame mit dem Schreiben 3 Jahre zuwartet, ist doch äusserst suspekt. Sie wird jetzt dringend Geld benötigen, für was auch immer und sucht nach einer Quelle.
Jedes Unternehmen müsste in kurzer Zeit Konkurs gehen, wenn so etwas durchginge.
Würde man so etwas einreissen lassen, dann kämen bestimmt noch Leute auf die Idee, den Kaufpreis des Wagens, die Miete der Wohnung, alte Hotelrechnungen und was weiss ich noch alles nachträglich mindern zu wollen und Regressansprüche zu stellen.
@Coffin Corner: Dazu kann ich auch etwas beisteuern.
Eine Anwältin wollte von mir einmal wissen, was meine Mutti für eine Putzhilfe und für einen Gärtner beschäftigt hatte um dort die gezahlten Beträge zurück zu fordern.
Wobei meine Mutti diese Leistungen von den Personen ja selbst in Auftrag gegeben hatte und auch im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte war.
Ich habe die Anwältin damals wirklich nach ihrem geistigen Zustand gefragt, denn wenn meine Mutti sich mit über 80 Jahren von ihrem Geld eine Putzhilfe und einen Gärtner erlaubt, dann ist das doch ihre Angelegenheit.
Manchmal denke ich, es gibt nichts, was es nicht gibt.
Warum muss man denn jetzt dafür 150 € zahlen?
Warum sollte der Bestatter keine Aufwandsentschädigung fordern, wenn ein Kunde sich dazu entschließt, mit seiner Bestattungsvorsorge oder dem Auftrag zu einem anderen Bestattungshaus zu wechseln? Er hat seinen Zeitaufwand bereits gehabt. Er setzt sich mitunter 2 Stunden mit dem Kunden hin, kalkuliert, präsentiert und berät. Das ist Arbeitszeit. Mag sein, das solch ein Beratungsgespräch kostenlos ist, wenn der Bestatter anschließend auch die Bestattung durchführt – aber das ist, wie Peter ja schrieb, dem durch die Beratung generierten Gewinn geschuldet. Der Bestatter kann während dieser Beratung keine anderen Fälle bearbeiten. Er kann nicht umbetten oder eine Bestattung organisieren. Kurz: Er kümmert sich für den Zeitraum X um genau diese eine Beratung. Während der Arbeitszeit. Ich arbeite im technischen Bereich, bei uns wird branchenüblich ein Techniker mit einem Stundensatz von 50 Euro kalkuliert. „Beratungen“ etc. werden jedoch allgemeinhin in Deutschland als „üblich“ hingenommen. So regen sich die Menschen auch schnell auf, wenn der Rechtsanwalt nicht „mal eben“ ein, zwei Fragen beantwortet.
Arbeit kostet nunmal, und insofern halte ich es für völlig legitim, das ein Bestatter, der anschließend die Bestattung nicht durchführen kann, für seinen Aufwand entschädigt wird. In der selben Zeit hätte er schließlich umsatzgenerierende Tätigkeiten ausführen können.
Mir wurde genau bei dieser Summe einmal von einem Bestatter in Köln gesagt: „Ich kann die Kremationskosten nicht einrechnen, denn ich weiß ja nicht zu welchem Krematorium der Kunde möchte.“
Also diese Antworten sind einfach lächerlich, denn wer in Köln arbeitet und das Krema vor der Tür hat, der kann zumindest schreiben: 862 € inkl. Krematorium Köln.
Kann er bestimmt. Muss er aber nicht, und das ist auch gut so. Ich wage zu behaupten das es genug Menschen gäbe, die nach der Bestattung dann im Büro auftauchen und der Meinung sind, das Krematorium wäre viel zu teuer gewesen, schließlich gäbe es noch ein anderes Krematorium, welches nur 5km weiter entfernt sei, und dort wäre es um Summe X günstiger gewesen. Natürlich kann der Bestatter nun für jedes Krematorium kalkulieren. Ob da der Aufwand aber gerechtfertigt ist – na, ich weiß nicht. Ich hätte da jedenfalls keine Lust drauf. Vor allem nicht, wenn ich dann nachher auch noch mit dem Angehörigen diskutieren müsste, nur weil das Krematorium die Preise geändert hat, und der vorher kalkulierte Preis bei einem durchlaufenden Posten nicht mehr zu halten ist.
Man kennt das ja: Der Postbote wird angemeckert, weil die Zeitung nicht pünktlich im Briefkasten war. Zwar liegt es dann am Verlag oder an der Druckerei, die die Ware nicht rechtzeitig ausliefern konnte – aber schuld ist einzig und allein der Postbote.
Zum Blogpost selber kann ich mich @Coffin Corner eigentlich nur anschließen. Nach drei Jahren plötzlich irgendwelche Preise zusammensuchen und damit die Rechnung anfechten wollen, hat schon etwas „Geschmäckle“. Wenn ein Posten dort sehr teuer war, dann ist das so. Man kennt die Umstände nicht. Wenn es z.b. nur diesen einen Fotografen gab, der Sterbebilder anfertigen konnte und Honorar X gefordert hat, kann ich im Nachgang nicht damit argumentieren, das 12 Fotografen das aber billiger anbieten.
Kann er bestimmt. Muss er aber nicht, und das ist auch gut so. Ich wage zu behaupten das es genug Menschen gäbe, die nach der Bestattung dann im Büro auftauchen und der Meinung sind, das Krematorium wäre viel zu teuer gewesen, schließlich gäbe es noch ein anderes Krematorium, welches nur 5km weiter entfernt sei, und dort wäre es um Summe X günstiger gewesen. Natürlich kann der Bestatter nun für jedes Krematorium kalkulieren. Ob da der Aufwand aber gerechtfertigt ist – na, ich weiß nicht. Ich hätte da jedenfalls keine Lust drauf. Vor allem nicht, wenn ich dann nachher auch noch mit dem Angehörigen diskutieren müsste, nur weil das Krematorium die Preise geändert hat, und der vorher kalkulierte Preis bei einem durchlaufenden Posten nicht mehr zu halten ist.
Jeder Bestatter weiß, dass es 5 km weiter kein Krematorium gibt!
Selbst zwischen den recht nahe liegenden Krematorien liegen ca. diese Kilometer:
30 km – Düsseldorf – Willich
20 km – Düsseldorf – Wuppertal
30 km – Düsseldorf – Duisburg
35 km – Düsseldorf – Köln
Hier sind die Preise auch nicht weit auseinander und es steht ja auch fest, wenn man dann als Bestatter weiter fahren muss, dann können da auch schon wieder für wenige Kilometer entsprechend hohe Kosten auf den Angehörigen zukommen.
Dazu kommt, dass kaum ein Angehöriger die Krematorien in ganz Deutschland mit Preisen kennt. Es werden ja sogar von manchen Bestattern Abholungen von z. B. Braubach organisiert, die er dann als „Eigenfahrt“ dem Angehörigen in Rechnung stellt.
ca. 130 km – Köln – Braubach
Hier wird dann mit einer günstigen anonymen Beisetzung in Braubach geworben.
Ich kann mir gut vorstellen, dass Sie keine Lust darauf haben.
Das mit der Preisänderung, das kann man wirklich jedem klar machen, denn das sage ich jedem Angehörigen bei den „Pauschalpreisen“, dass es passieren kann, dass sich im Preis den der Bestatter sagt nichts ändert aber evtl. eben bei den Kremationskosten, auf die er keinen Einfluss hat. Zumindest nicht bei einem städtischen Krematorium.
Und ein Krematorium wird die Preise nicht gleich um 100 € anheben. Hier geht es um vielleicht 20 bis 50 € und das versteht jeder Angehörige.
Kann man z. B. auch auf einer Internetseite locker drauf hinweisen!
@Ingrid Hoerner:
Naja, notfalls wird das günsige polnische Krematorium angeführt, das inklusive Fahrtkosten billiger ist. 🙂
Siehe auch: http://bestatterweblog.de/sammeltransport/
lks
@Lochkartenstanzer:
Denke, das Smiley hinter dem Text soll aussagen, dass das ein Joke ist.
Habe ich auch etwas zu: http://weg4u.de/gute-gruende/entsorgung
Ich kenne diese Angebote im Raum Berlin mit Krematorium in Tschechien, wo die Einäscherung 74 € kostet. Allerdings nimmt der Bestatter, der es deutschlandweit anbietet, dann richtig Schotter für eine Abholung in Köln.
1.100 € – Habe ich einen netten Bestatter in Köln inkl. Krematorium.
Mit zweiter Leichenschau und Urnenversand- bzw. Urnenabholungskosten.
Dazu kommen nur noch die Sterbeurkunden und Totenschein bzw. Krankenhauskosten.
590 € – In Berlin inkl. deutschem Krematorium. 🙂
1.300 € – Selbst im teuren Raum von München habe ich einen Bestatter vor Ort. 🙂
Bei diesem Thema verhält es sich wie bei allen anderen Gütern des Alltags. Man muss vorher vergleichen und genau hin gucken, damit man genau weiß, bei wem man was für sein Geld bekommt. Natürlich ist das mit einer starken emotionalen Betroffenheit nicht so einfach. Hier ist es hilfreich, wenn eine Person des Vertrauens zum Bestatter mitgeht. Wenn ich die Preise der Internet Angebote so lese, kann ich mir nicht vorstellen, das damit alle Kosten abgedeckt sind. Hier geht es aus meiner Sicht um Lockangebote, um die Leute zu ködern. Und wenn man dann alleine bei einem redegewandten Kollegen dieser Zunft sitzt, hat man schon verloren. Insgesamt betrachtet halte ich die überwiegende Zahl der Bestatter für seriös, aber es gibt eben immer Ausnahmen. Und viele die auf die Kollegen schimpfen, sind Leute die alles immer billiger haben wollen. Für das Geld was sie beim Bestatter ausgeben möchten, würden sie einen Hammer nicht mal angucken!
Liebe Grüße an alle hier und natürlich an Peter!
Ja, so ist das, wenn ein Mensch zu Lebzeiten sich Gedanken um das Ableben macht und u.a. ggf. ein Bestattervorsorgevertrag abschliesst, dann werden die Erben meistens einen Aufstand machen, weil sie lieber bei der Beerdigung einsparen wollen, damit das Geld in ihre eigne Tasche fliesst.
Ist hier mutmasslich Jemand nach 3 Jahren in Geldnot oder warum wird jetzt die Bezahlung einer Leistung in Frage gestellt, die bereits schon vor langer Zeit erbracht wurde ?
Stress und Zeitdruck wird gerne als Entschuldigungsgrund herangezogen, ist aber kein Grund, sondern ein persönliches Problem vom eigenen schlechten Zeitmanagement.