Sehr geehrter Herr Wilhelm,
ich habe im Internet Ihren Blog entdeckt, finde toll, dass Sie das machen. Ich möchte mich mit einer Sache wegen Bestattervertrag an Sie wenden.
Meine Mutter hatte schon vor vielen Jahren einen Bestattervorsorgevertrag bei der Kölner Firma I. abgeschlossen.
2014 ist sie verstorben und ich habe innerhalb von 2 1/2 Tagen die Beerdigung stemmen müssen.
Zunächst war ich dankbar auf den Bestattervertrag zurückgreifen zu können, habe dann aber im Gespräch mit dem Bestatter mich oft über die ziemlich hohen Preise gewundert.
Allerdings hatte ich wegen des emotionalen und zeitlichen Stresses keine Möglichkeit und keine Nerven, da nochmal Vergleichsangebote einzuholen.
Der Bestatter hat dann nochmal alle Positionen aufgelistet, teilweise wusste ich gar nicht, was mit den einzelnen Positionen gemeint war und habe dann das unterschrieben.
Als dann die Beerdigung vorbei war, und die Endabrechnung kam, habe ich mich sehr geärgert, weil ich dann wusste, was die einzelnen Positionen bedeuteten und ich immer mehr erkannte, dass meine Mutter damals sehr übervorteilt wurde.
Ich hatte mich auch bei anderen Bestattern am Ort, bei dem Verbraucherschutz und im Internet schlau gemacht.
Ich war so verärgert, als ich erkannte wie da der gute Glaube der alten Menschen ausgenutzt wird, dass ich in diesem Zustand keinen Brief an den Bestatter schreiben wollte, zumal ich auch immer wieder längere Zeit im Ausland war.
Da ja die Ansprüche aus den Bestatterverträgen erst nach 3 Jahren verjähren ( in unserem Fall Ende 2017) und ich jetzt mehr emotionale Distanz zu der Sache habe, habe ich vor kurzem einen Brief an den Bestatter geschrieben, in dem ich um Rückerstattung mancher Beträge gebeten habe.
Die abgerechneten Leistungen lagen alle über dem Branchendurchschnitt, bei den Sterbebildern kann ich sogar sagen, dass das Wucher ist, was mir auch der Verbraucherschutz bestätigte, ich aber in dem Brief nicht ganz so ausdrückte.
Bereits nach 2 Tagen kam ein ganz kurzer Brief zurück, der auch wieder zeigt, dass es dieser Kölner Firma nicht um Kundenzufriedenheit geht, sondern nur um Geldverdienen.
2 kurze Sätze und sonst nichts, i.A. unterschrieben von jemand aus dem Qualitäts- und Reklamationsdienst.
Ein privater Bestatter würde so nie schreiben.
Ich sende Ihnen den Brief und die Antwort und auch die Abrechnung von damals. Ich bitte Sie herzlich, das mal durchzulesen und mir mitzuteilen, ob ich so falsch liege und was ich jetzt machen soll. Ich habe gehört, da gibt es so eine Schlichtungsstelle.
Mir geht es um das zuviel bezahlte Geld, aber auch um das Prinzip, weil ich den Eindruck habe, dass das mit vielen alten Menschen so gemacht wird.
Dieser Eindruck deckt sich auch mit den Testberichten über dieses Unternehmen, wo es hiess, dass bei vielen Testberatungen trotz ausdrücklichen Wunsch nach der günstigsten Bestattung, von den Beratern viel teuere Bestattungsangebote abgegeben wurden, und die billigere Variante erst gar nicht erwähnt wurde. So wird es wohl auch meiner Mutter gegangen sein.
Ich habe mir die Rechnungsaufstellung angeschaut. Ich kann daran nichts Außergewöhnliches feststellen.
Der Gesamtpreis liegt im Rahmen dessen, was in der Branche verlangt wird.
Man kann keine nachträglichen Preisvergleiche anstellen. Diese führen immer zum Ergebnis, dass die nachträglich befragten Bestatter günstigere Preise nennen.
Preisvergleiche kann man -und sollte man- ausschließlich vor dem Abschluß eines Vertrages durchführen.
Diese Firma ist ein Traditionsunternehmen, vom Kern her alteingesessen und solche Bestatter haben immer ihren Preis.
Es dürfte leicht fallen, andere Bestatter zu finden, die günstiger sind.
Aber für die Abwicklung einer Bestattung bzw. -vorsorge ist mehr als nur der Preis entscheidend. Verschiedene Bestatter wickeln solche Aufträge auch verschieden ab. Zumindest darf man von einem Unternehmen wie diesem erwarten, daß es die Abwicklung zur Zufriedenheit der Kunden durchführt.
Es wird ja Gründe geben, weshalb beispielsweise manche Menschen beim Schneider einkaufen und andere zu KIK gehen.
Ich sehe auch keinerlei rechtliche Grundlage, nun nachträglich Geld zurückzufordern.
Die von Ihnen angeführten Vergleichspreise, auf deren Basis Sie die vermeintliche Überzahlung berechnen, sind letztendlich willkürlich ermittelt. Basis der Rechnung vonm Bestatter ist der erteilte Bestattungsauftrag zu bekannten Preisen. Nach diesen kann und muss man explizit vor Auftragsvergabe fragen. Ohne eine schriftliche und exakte Kostenaufstellung mit allen Einzelpositionen geht man keine vertragliche Verpflichtung ein. So sieht man vorher, was hinterher auf einen zukommt.
Nachträglich nun günstigere Preise der Konkurrenz anzuführen und daraus einen Rückzahlungsanspruch herzuleiten, ist meiner Meinung nach rechtlich nicht haltbar.
Die Preise für den Trauerdruck sind hoch. Hier kann man aber auch nicht von Wucher sprechen. Wucher ist ein Tatbestand und ich würde eine solche Formulierung nur mit größter Vorsicht verwenden.
Die hohen Preise resultieren aus der niedrigen Auflage.
Auch bei Büchern und wertvollen Kunstdrucken sagt man: Nur das erste Exemplar kostet. Alle weiteren Exemplare sind nur Papier und Farbe.
So ist das auch beim Trauerdruck. Die Erstellung der Vorlagen, die Korrektur, das Gegenlesen, die einzelne manuelle Anfertigung, der immer entstehende Ausschuß und alles das hat seinen Preis. Nun finde ich auch, dass dieser Bestatter hier ordentlich abkassiert hat. Aber letztlich bleibt mir ehrlicherweise nichts anderes zu sagen als: Man muß vor dem Vertragsabschluß schauen, was es kostet.
Über die Beweggründe, weshalb Ihre Mutter dieses Unternehmen auswählte, weiß ich nichts.
Ich habe aber die Erfahrung gemacht, dass Vorsorgetreibende oft zu bekannten Unternehmen gehen, weil sie sicher sein wollen, dass das Unternehmen zum Zeitpunkt ihres Todes auch noch besteht, und weil man darauf vertraut, daß ein nahmhaftes und etwas teureres Unternehmen auch alles besonders gut erledigen wird.
Außerdem mag es ja so gewesen sein, daß Ihre Mutter seinerzeit Vergleiche angestellt und genau dieses Unternehmen als das für sie beste ausgewählt hat.
Vielleicht hat sie die Preise auch als teuer empfunden, sie aber wegen der guten Betreuung und der bekannt guten Ausführung des Unternehmens in Kauf genommen.
Ich sehe leider keine Möglichkeit, hier eine Rückzahlung zu verlangen.
Grundsätzlich haben Sie aber mit der Aussage, dass es dem Unternehmen ums Geldverdienen geht, vollkommen recht.
Bestatter betreiben ihre Unternehmen nicht aus caritativen oder mildtätigen Gründen, sondern zum Zwecke des Broterwerbs.
Auf Dauer können sie ihre Betriebe aber nur aufrecht erhalten, indem die Kundenzufriedenheit stimmt.
Und erlauben Sie mir noch die Bemerkung, daß man sich im Internet nicht schlau machen kann. Man kann dort Informationen aus verschiedenen Quellen sammeln und sich anhand dieser Informationen ein Bild machen.
Dieses Bild ist aber oft durch die laienhafte Darstellung mancher Sachverhalte im Netz getrübt. Ja, in vielen Fällen äußern sich im Netz gerade die Unzufriedenen, die selbst schon mit gewissen Situationen und Abläufen nicht zurecht gekommen sind.
Auf Basis dieser gutmeinenden Ratschläge würde ich mir aber nie ein abschließendes Urteil erlauben. Gut gemeint ist die dumme Schwester von schlecht gemacht.
Es ist immer ratsam, einen Experten zu befragen.
Ich bin ein solcher Experte und stehe bei vorliegendem Anlaß gerne auf Seiten des Verbrauchers.
In der Branche wird oft im Hauruckverfahren gearbeitet und da bleiben die Belange der Kunden manchmal auf der Strecke.
Aber Verträge schließt man nur, wenn man sich über Umfang, Art und Kosten im Klaren ist. Mit dem Argument, „das hätte ich woanders billiger bekommen“, kann man nur im Elektronikmarkt punkten, der eine Niedrigpreisgarantie anbietet: „Wenn Sie einen bei uns gekauften Artikel innerhalb einer Woche woanders günstiger sehen, erstatten wir Ihnen den Differenzbetrag“.
Beim Bestatter werden Sie aber solche Art der Bestpreisgarantie nicht finden. Deshalb gilt: Wer vorher fragt, weiß hinterher auch, was es kostet.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
Schlagwörter: abzocke, Bestatter, geld!, kölner
Beim Bestatter werden Sie aber solche Art der Bestpreisgarantie nicht finden. Deshalb gilt: Wer vorher fragt, weiß hinterher auch, was es kostet. Dem ersten Teil des Satzes kann ich widersprechen, denn ich habe auf einer Bestatterseite einmal diesen Satz gelesen: „Wenn Sie es bei einem anderen Bestatter billiger bekommen, wir machen es 50 € unter diesem Preis“. Kann sein, dass ich den Wortlaut jetzt nicht zu 100 % wiedergebe, jedoch dem Sinn entsprechend. Dem 2. Satz stimme ich voll zu. Wobei hier allerdings auch mit viel Geschick die Menschen oft zu Dingen geleitet werden, die sie eigentlich nicht „kaufen“ würden, wenn sie sich nicht in einer Ausnahmesituation befinden würden und einen klaren Kopf hätten. Das sind die bekannten Dinge, die ich immer wieder höre. Wir haben zuviel bezahlt! Ich bin ein Gegner von Verträgen, die man vorab mit einem Bestatter macht. Damit ist man an diesen Bestatter gebunden und da habe ich schon viele negative Dinge gehört. Besser ist es, wenn man seinen Angehörigen seine Wünsche mitteilt und eine Sterbegeldabsicherung hat. Damit kann dann jeder… Weiterlesen »
„Da habe ich schon viele negative Dinge gehört“, ist kein Argument. Es ist durchaus sinnvoll zu Lebzeiten, beim klarem Verstand und ohne die Belastungt durch Trauer, bei einem Bestatter einen Vorsorgevertrag abzuschließen. Es ist wichtig, die Kündigungs- und Änderungsklauseln zu beachten. Eine Kündigung des Vertrages wegen Umzugs oder eine Änderung wegen z.B. neu entstandender Vorstellungen bezügl. der Bestattung sollte nicht mehr als das Beratungsgespräch, also max. 150 Euro kosten. Unter Berücksichtigung dessen kann man dann jederzeit seinen Vertrag ändern. Auch ist es wichtig, kein Geld an den Bestatter direkt zu bezahlen. Das Geld gehört in eine Sterbegeldversicherung oder eine treuhänderische Anlage. So ist man sicher und es gibt keinen Grund sich Sorgen zu machen. Dass Sie einen Bestatter kennen, der eine „wir unterbieten jeden Preis“-Garantie anbietet, ist ja schön. Ich kenne solche Bestatter nicht, aber das liegt vielleicht daran, dass ich mich nicht mit den billigen Jakobs und Marktschreiern beschäftige. Die Sachlage aus dem heutigen Beispiel schätzen Sie falsch ein. Sie gehen davon aus, die verstorbene Mutter habe zu Lebzeiten blauäugig und ohne Kenntnisse der… Weiterlesen »
@Peter Wilhelm: „Da habe ich schon viele negative Dinge gehört“, ist kein Argument. Es ist durchaus sinnvoll zu Lebzeiten, beim klarem Verstand und ohne die Belastungt durch Trauer, bei einem Bestatter einen Vorsorgevertrag abzuschließen. Kann ich aus der Sicht eines Bestatters sehr gut verstehen! …nicht mehr als das Beratungsgespräch, also max. 150 Euro kosten. Warum muss man denn jetzt dafür 150 € zahlen? Weil dem Bestatter eine Bestattung durch die Lappen geht und er vorher eine Beratung gemacht hat? Die hätte er auch gemacht ohne dass ich einen Vertrag bei ihm mache oder kostet jetzt beim Bestatter eine Beratung schon 150 €? Dass Sie einen Bestatter kennen, der eine „wir unterbieten jeden Preis“-Garantie anbietet, ist ja schön. Ich kenne solche Bestatter nicht, aber das liegt vielleicht daran, dass ich mich nicht mit den billigen Jakobs und Marktschreiern beschäftige. Ich kenne ihn nicht, sondern ich hatte es bei einer Suche einmal auf einer Seite gelesen. Solche Bestatter sind nicht die, die ich an die Hand gebe. Auch den billigen Jakob und die Marktschreier haben ihre Berechtigung,… Weiterlesen »
…nicht mehr als das Beratungsgespräch, also max. 150 Euro kosten. Warum muss man denn jetzt dafür 150 € zahlen? Weil dem Bestatter eine Bestattung durch die Lappen geht und er vorher eine Beratung gemacht hat? Die hätte er auch gemacht ohne dass ich einen Vertrag bei ihm mache oder kostet jetzt beim Bestatter eine Beratung schon 150 €? Als letzte Antwort für diesen Tag: Das reine Beratungsgespräch, so rate ich es immer den Bestattern, sollte kostenlos sein. Es klärt die allgemeinen Fragen, die einem Kunden eine erste Orientierung und ein Kennenlernen des Angebots ermöglichen. Setzt sich der Bestatter aber zwei Stunden mit dem Kunden hin und erarbeitet eine anständige Bestattungsvorsorge, kann er natürlich hierfür einen Betrag X veranschlagen. Kaum ein Bestatter wird aber diesen Betrag X kassieren. Denn er wird ja eines Tages genau aus dieser Beratungsleistung einen Gewinn generieren können. Entscheidet sich der Kunde aber später anders, löst die Vorsorge bei diesem Bestatter auf und geht zu einem anderen Institut, kann der Bestatter durchaus die von ihm nun völlig unnötigerweise erbrachte Beratungsleistung in Rechnung… Weiterlesen »
Was ich sehr merkwürdig finde, ist, daß die Schreiberin einen Vertrag anfechten will, den Sie gar nicht selbst geschlossen hat: Sondern ihre „im Vollbesitz ihre geistigen Kräfte“ befindliche Mutter, der die die Preise aber bekannt waren, die sie aber akzeptiert hat. Die Mutter war aber in ihrer Geschäftsfähigkeit nicht eingeschränkt, sie selbst auch nicht zum Pfleger bestellt.
Ich denke, es ist das vielfach vorkommende Phänomen bei Erben, die glauben, nicht genug abbekommen zu haben, oder die etwas vulgärer ausgedrückt „den Hals nicht vollkriegen“.
Allein die Tatsache, daß die Dame mit dem Schreiben 3 Jahre zuwartet, ist doch äusserst suspekt. Sie wird jetzt dringend Geld benötigen, für was auch immer und sucht nach einer Quelle.
Jedes Unternehmen müsste in kurzer Zeit Konkurs gehen, wenn so etwas durchginge.
Würde man so etwas einreissen lassen, dann kämen bestimmt noch Leute auf die Idee, den Kaufpreis des Wagens, die Miete der Wohnung, alte Hotelrechnungen und was weiss ich noch alles nachträglich mindern zu wollen und Regressansprüche zu stellen.
@Coffin Corner: Dazu kann ich auch etwas beisteuern.
Eine Anwältin wollte von mir einmal wissen, was meine Mutti für eine Putzhilfe und für einen Gärtner beschäftigt hatte um dort die gezahlten Beträge zurück zu fordern.
Wobei meine Mutti diese Leistungen von den Personen ja selbst in Auftrag gegeben hatte und auch im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte war.
Ich habe die Anwältin damals wirklich nach ihrem geistigen Zustand gefragt, denn wenn meine Mutti sich mit über 80 Jahren von ihrem Geld eine Putzhilfe und einen Gärtner erlaubt, dann ist das doch ihre Angelegenheit.
Manchmal denke ich, es gibt nichts, was es nicht gibt.
Warum muss man denn jetzt dafür 150 € zahlen? Warum sollte der Bestatter keine Aufwandsentschädigung fordern, wenn ein Kunde sich dazu entschließt, mit seiner Bestattungsvorsorge oder dem Auftrag zu einem anderen Bestattungshaus zu wechseln? Er hat seinen Zeitaufwand bereits gehabt. Er setzt sich mitunter 2 Stunden mit dem Kunden hin, kalkuliert, präsentiert und berät. Das ist Arbeitszeit. Mag sein, das solch ein Beratungsgespräch kostenlos ist, wenn der Bestatter anschließend auch die Bestattung durchführt – aber das ist, wie Peter ja schrieb, dem durch die Beratung generierten Gewinn geschuldet. Der Bestatter kann während dieser Beratung keine anderen Fälle bearbeiten. Er kann nicht umbetten oder eine Bestattung organisieren. Kurz: Er kümmert sich für den Zeitraum X um genau diese eine Beratung. Während der Arbeitszeit. Ich arbeite im technischen Bereich, bei uns wird branchenüblich ein Techniker mit einem Stundensatz von 50 Euro kalkuliert. „Beratungen“ etc. werden jedoch allgemeinhin in Deutschland als „üblich“ hingenommen. So regen sich die Menschen auch schnell auf, wenn der Rechtsanwalt nicht „mal eben“ ein, zwei Fragen beantwortet. Arbeit kostet nunmal, und insofern halte ich… Weiterlesen »
Kann er bestimmt. Muss er aber nicht, und das ist auch gut so. Ich wage zu behaupten das es genug Menschen gäbe, die nach der Bestattung dann im Büro auftauchen und der Meinung sind, das Krematorium wäre viel zu teuer gewesen, schließlich gäbe es noch ein anderes Krematorium, welches nur 5km weiter entfernt sei, und dort wäre es um Summe X günstiger gewesen. Natürlich kann der Bestatter nun für jedes Krematorium kalkulieren. Ob da der Aufwand aber gerechtfertigt ist – na, ich weiß nicht. Ich hätte da jedenfalls keine Lust drauf. Vor allem nicht, wenn ich dann nachher auch noch mit dem Angehörigen diskutieren müsste, nur weil das Krematorium die Preise geändert hat, und der vorher kalkulierte Preis bei einem durchlaufenden Posten nicht mehr zu halten ist. Jeder Bestatter weiß, dass es 5 km weiter kein Krematorium gibt! Selbst zwischen den recht nahe liegenden Krematorien liegen ca. diese Kilometer: 30 km – Düsseldorf – Willich 20 km – Düsseldorf – Wuppertal 30 km – Düsseldorf – Duisburg 35 km – Düsseldorf – Köln Hier sind… Weiterlesen »
@Ingrid Hoerner:
Naja, notfalls wird das günsige polnische Krematorium angeführt, das inklusive Fahrtkosten billiger ist. 🙂
Siehe auch: http://bestatterweblog.de/sammeltransport/
lks
@Lochkartenstanzer:
Denke, das Smiley hinter dem Text soll aussagen, dass das ein Joke ist.
Habe ich auch etwas zu: http://weg4u.de/gute-gruende/entsorgung
Ich kenne diese Angebote im Raum Berlin mit Krematorium in Tschechien, wo die Einäscherung 74 € kostet. Allerdings nimmt der Bestatter, der es deutschlandweit anbietet, dann richtig Schotter für eine Abholung in Köln.
1.100 € – Habe ich einen netten Bestatter in Köln inkl. Krematorium.
Mit zweiter Leichenschau und Urnenversand- bzw. Urnenabholungskosten.
Dazu kommen nur noch die Sterbeurkunden und Totenschein bzw. Krankenhauskosten.
590 € – In Berlin inkl. deutschem Krematorium. 🙂
1.300 € – Selbst im teuren Raum von München habe ich einen Bestatter vor Ort. 🙂
Bei diesem Thema verhält es sich wie bei allen anderen Gütern des Alltags. Man muss vorher vergleichen und genau hin gucken, damit man genau weiß, bei wem man was für sein Geld bekommt. Natürlich ist das mit einer starken emotionalen Betroffenheit nicht so einfach. Hier ist es hilfreich, wenn eine Person des Vertrauens zum Bestatter mitgeht. Wenn ich die Preise der Internet Angebote so lese, kann ich mir nicht vorstellen, das damit alle Kosten abgedeckt sind. Hier geht es aus meiner Sicht um Lockangebote, um die Leute zu ködern. Und wenn man dann alleine bei einem redegewandten Kollegen dieser Zunft sitzt, hat man schon verloren. Insgesamt betrachtet halte ich die überwiegende Zahl der Bestatter für seriös, aber es gibt eben immer Ausnahmen. Und viele die auf die Kollegen schimpfen, sind Leute die alles immer billiger haben wollen. Für das Geld was sie beim Bestatter ausgeben möchten, würden sie einen Hammer nicht mal angucken!
Liebe Grüße an alle hier und natürlich an Peter!
Ja, so ist das, wenn ein Mensch zu Lebzeiten sich Gedanken um das Ableben macht und u.a. ggf. ein Bestattervorsorgevertrag abschliesst, dann werden die Erben meistens einen Aufstand machen, weil sie lieber bei der Beerdigung einsparen wollen, damit das Geld in ihre eigne Tasche fliesst.
Ist hier mutmasslich Jemand nach 3 Jahren in Geldnot oder warum wird jetzt die Bezahlung einer Leistung in Frage gestellt, die bereits schon vor langer Zeit erbracht wurde ?
Stress und Zeitdruck wird gerne als Entschuldigungsgrund herangezogen, ist aber kein Grund, sondern ein persönliches Problem vom eigenen schlechten Zeitmanagement.