„…haben Sie uns die Rechnung der Stadtverwaltung weitergeleitet. Dort wird einerseits die ‚Kremierung‘ in Rechnung gestellt und andererseits ein Rechnungspunkt ‚umbetten zur Leichenschau vor der Einäscherung‘.
Die beiden Rechnungspunktpositionen an sich sind in Ordnung und werden nicht beanstandet. Uns ist aber aufgefallen, dass nun wohl eine Kremierung und eine Einäscherung stattgefunden haben muss. Das wäre ja doppelter Aufwand. Es hätte doch gereicht unseren Vater, Herrn XYZ, einfach zu verbrennen. Dass er nun erst kremiert und dann noch eingeäschert wurde, ist absolut unnötig.
Wir bitten um dringende Aufklärung und Nennung des hierfür Verantwortlichen, damit wir gegebfls. rechtliche Schritte einleiten können. Hinweis: Sache liegt beim Verbraucherschutz!…“
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Da das hier noch nicht angesprochen wurde, ich frage mich auch, ob die Kreme, die zur Kremierung verwandt wurde, für den Verbrennungsprozess wirklich gebraucht wurde. Brandkreme wird das ja wohl nicht gewesen sein.
Aber warum beschweren die sich nicht, dass nicht auch noch der Punkt Einäscherung auf der Rechnung auftaucht? Das wird mal schnell unter den Tisch fallen gelassen. 🙂
Und dass lediglich eine Feuerbestattung in Auftrag gegeben wurde hat man in der Rechnung völlig ignoriert.
Wobei…. Ich hab schon gesehen, wie man Feuer löscht, aber wie man es bestattet hab ich noch nicht gesehen.
Designierter Kompostisagte am
20. Juli 2008 um 17:57
Habt Ihr den überhaupt einen Nachweis für die Feuershow (Foto vom Feuerschlucker?) am Sarg, der dann hoffentlich unversehrt ins Erdreich gesenkt worden ist? Nein? Und trotzdem steht eine Feuerbestattung auf der Rechnung? Ich muss schon sagen…
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Klar liegt die Sache beim Verbraucherschutz. Und wird da bestimmt bei allen Kollegen erhöhte Heiterkeit auslösen.
Salat
Armer Verbraucherschutz….
^_^
Sag denen lieber nicht, dass er nicht nur eingeäschert und kremiert, sondern obendrein sogar noch verbrannt worden ist.
immer wieder schön, die Leute die erst zum Verbraucherschutz rennen und dann nachfragen
Manchmal hilft der Blick in ein Wörterbuch….
„Erst denken, dann reden!“ – ist eine schöne immer wieder anwendbare Weisheit…
Aber wieso haben die denn jetzt den Vater beim Verbraucherschutz abgelegt?! 😀
Liegt beim Verbraucherschutz… in der Rundablage. 😉
„damit wir gegebfls. rechtliche Schritte einleiten können.“
die Abkürzung hätte derjenige sich auch sparen könnn. 😉
Auf zum Anwalt. Darf auch mal lachen. Sicher schreibt er auch gerne einen Brief, denn dafür bekommt er ja schliesslich Geld.
Seine Kohle verdient der Verbraucherschutz doch eh nicht aus wirklichen Fällen, aber sei es ihnen doch vergönnt. 😀
Da das hier noch nicht angesprochen wurde, ich frage mich auch, ob die Kreme, die zur Kremierung verwandt wurde, für den Verbrennungsprozess wirklich gebraucht wurde. Brandkreme wird das ja wohl nicht gewesen sein.
Aber warum beschweren die sich nicht, dass nicht auch noch der Punkt Einäscherung auf der Rechnung auftaucht? Das wird mal schnell unter den Tisch fallen gelassen. 🙂
Wie wärs wenn du ihnen die passende Seite aus dem Duden/Fremdwörterlexikon zuschickst.
Evtl, mit passendem Begleittext, besser aber wortlos…
Und dass lediglich eine Feuerbestattung in Auftrag gegeben wurde hat man in der Rechnung völlig ignoriert.
Wobei…. Ich hab schon gesehen, wie man Feuer löscht, aber wie man es bestattet hab ich noch nicht gesehen.
Kann man Feuer eigentlich kremieren? 😛
Habt Ihr den überhaupt einen Nachweis für die Feuershow (Foto vom Feuerschlucker?) am Sarg, der dann hoffentlich unversehrt ins Erdreich gesenkt worden ist? Nein? Und trotzdem steht eine Feuerbestattung auf der Rechnung? Ich muss schon sagen…