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Fahrerlaubnis

In der letzten Sondertheoriestunde für den CE-Führerschein sind wir auf das Thema Gefahrguttransport und darüber auf den Transport von z.B. Körperteilen (Biogefährdung) im medizinischen Bereich gekommen. Dabei kamen wir auch auf die Fragestellung, ob man als Fahrer eines Leichenwagens (mit „Fahrgast“) eine ADR-Bescheinigung und eine Kennzeichnung als Gefahrguttransport benötigt, ob man einen Personenbeförderungsschein braucht oder ob eine einfache Fahrerlaubnis für das Kfz ohne weitere (Lade-)Papiere ausreicht.

Es reicht die normale Fahrerlaubnis aus.
Ein Personenbeförderungsschein ist nicht erforderlich, weil Leichen meiner Meinung nach nicht unter die Definition von „Person“ fallen.

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(©si)