In der letzten Sondertheoriestunde für den CE-Führerschein sind wir auf das Thema Gefahrguttransport und darüber auf den Transport von z.B. Körperteilen (Biogefährdung) im medizinischen Bereich gekommen. Dabei kamen wir auch auf die Fragestellung, ob man als Fahrer eines Leichenwagens (mit „Fahrgast“) eine ADR-Bescheinigung und eine Kennzeichnung als Gefahrguttransport benötigt, ob man einen Personenbeförderungsschein braucht oder ob eine einfache Fahrerlaubnis für das Kfz ohne weitere (Lade-)Papiere ausreicht.
Es reicht die normale Fahrerlaubnis aus.
Ein Personenbeförderungsschein ist nicht erforderlich, weil Leichen meiner Meinung nach nicht unter die Definition von „Person“ fallen.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
Die Artikel in diesem Weblog sind in Rubriken / Kategorien einsortiert, um bestimmte Themenbereiche zusammenzufassen.
Da das Bestatterweblog schon über 20 Jahre existiert, wurde die Blogsoftware zwei-, dreimal gewechselt. Dabei sind oft die bereits vorgenommenen Kategorisierungen meist verlorengegangen.
Deshalb stehen über 4.000 Artikel in dieser Rubrik hier. Nach und nach, so wie ich die Zeit finde, räume ich hier auf.
Hier veröffentlicht der Publizist Informationen und Geschichten über den Bestatterberuf. Mehr über den in der Halloween-Nacht an Allerheiligen geborenen Autor finden Sie u.a. hier. Der Schriftsteller Peter Wilhelm lebt mit seiner Familie in Edingen-Neckarhausen bei Heidelberg.
Unterstützen Sie das Blog bitte mit einer Spende. Klicken Sie hier.
Hilfeaufruf vom Bestatterweblog
Das Bestatterweblog leistet wertvolle journalistische Arbeit und bietet gute Unterhaltung. Heute bittet das Bestatterweblog um Ihre Hilfe. Es fehlen in diesem Jahr noch etwa € 8.500,- um den Server, IT, Redaktion und um die anderen Kosten zu decken. Bitte beschenken Sie uns mit einer Spende, sonst müssen wir in Zukunft die meisten Artikel kostenpflichtig bereitstellen. Das wäre schade, auch weil das weitere unkreative Arbeiten erfordert, die wir zeitlich kaum stemmen wollen. Vielen Dank!
@1:
Genauer gesagt enden mit dem Tod die Menschenrechte.
Sven
16 Jahre zuvor
Und die Sache mit ADR?
Falk
16 Jahre zuvor
Der Personenbeförderungsschein ist ja im Grunde dafür da, die Befähigung nachzuweisen, Menschen LEBENDIG von A nach B zu transportieren.
shannon
16 Jahre zuvor
zum Thema ADR: Wer fleißig mitliest hat ja gelernt, dass Tote kein Leichengift absondern. ADR Klasse 6.1 „giftige Stoffe“ fällt also weg. Ich gehe davon aus, dass eine Leiche weder – explosiv (Klasse 1) – gasförmig (Klasse 2) – eine brennbare Flüssigkeit (Klasse 3) – ein entzündbarer fester Stoff (Klasse 4.1) – selbstententzündlich (Klasse 4.2) – mit Wasser entzündliche Gase bildet (Klasse 4.3) – oxidierend wirkt (Klasse 5.1) – ein Peroxid (Klasse 5.2) – radioakiv (Klasse 7) […oder doch?] – ätzend (Klasse 8 ) ist. In Klasse 9 „Verschiedene“ kommt mir höchstens ein Umweltgefährlicher Stoff in den Sinn. Ist aber Quatsch, da das Vergehen der Leiche ein natürlicher, umweltverträglicher Prozess ist. Bleiben die ansteckungsgefährlichen Stoffe (Klasse 6.2). Hier wird es interessant, da ein Mensch ja auch an infektiösen Krankheiten sterben kann. In dieser Klasse gibt es eine Auflistung von Krankheitserreger bzw. infizierten Stoffen, die dem Gefahrgutrecht unterliegen. Eine infektiöse Leiche könnte/müsste also unter das Gefahrgutrecht fallen. Dazu gibt es dann eine „Verpackungsvorschrift“; darin wird detailliert beschrieben, wie infizierte Teile (und Leichen?) zu verpacken sind. In… Weiterlesen »
Dass Leichen ein entzuendbarer Stoff sind, wird ja tagtaeglich im Krematorium getestet.. wobei ich gewisse Zweifel habe dass das unter 4.1 Gefahrgut faellt…
Yvonne
16 Jahre zuvor
Leichen brennen nicht von alleine, sie benötigen immer Brennmaterialien, wie Gas (Krematorium). Würde man das Gas zwischendurch ausstellen, brennt auch die Leiche nicht weiter. (Im verhältnis zu Holz oder Benzin) Wobei man ja auch an Holztransportern keine Plakette anbringen muss.
Bei Hochansteckenden Krankheiten werden die Leichen durch entsprechende Särge/Leichensäcke versiegelt, so dass infektiöses Material nicht nach Aussen dringen kann. Die Leichen würden dann gesondert trasportiert (nicht von jedem x-beliebigen Bestatter) sondern von geschulten Personen.
Aber soweit ich weiss, ist die letze Pest oder Ebolainfektion in D schon ne ganze weile her, und für Masern oder die Grippe reicht eine normale Hygiene aus
Maxi
15 Jahre zuvor
„Genauer gesagt enden mit dem Tod die Menschenrechte.“
Nicht in Deutschland. Da verbleicht auch das Persönlichkeitsrecht aus dem Grundgesetz erst mit den Jahren. Stichwort z.B. „Mephisto-Urteil“.
Danke sagen
Sie haben Rat gefunden? Wir konnten Ihnen helfen? Dann zeigen Sie sich doch erkenntlich:
Nekrolog
Dieter Burdenski ist tot
Dieter „Budde“ Burdenski (* 26. November 1950 in Bremen; † 9. Oktober 2024 ebenda) war ein deutscher Fußballtorwart. Er spielte...
Caterina Valente ist tot
Caterina Valente ist tot. Jüngeren Menschen ist der Name vielleicht kein Begriff mehr. Aber der Weltstar war spätestens seit den...
Peter Zwegat ist tot
Fernseh-Schuldnerberater Peter Zwegat ist gestorben. Bekannt wurde Peter Zwegat durch die von 2007 bis 2015 auf RTL ausgestrahlte Reality-TV-Serie Raus...
Friedrich Schorlemmer ist tot
Friedrich-Wilhelm Schorlemmer (* 16. Mai 1944 in Wittenberge; † 9. September 2024 in Berlin) war ein deutscher evangelischer Theologe und...
James Earl Jones gestorben
James Earl „Todd“ Jones (* 17. Januar 1931 in Arkabutla, Tate County, Mississippi; † 9. September 2024 im Dutchess County,...
Alter Merkspruch: „Mit dem Tod beginnt die Abwanderung des Menschen ins Sachenrecht.“
@1:
Genauer gesagt enden mit dem Tod die Menschenrechte.
Und die Sache mit ADR?
Der Personenbeförderungsschein ist ja im Grunde dafür da, die Befähigung nachzuweisen, Menschen LEBENDIG von A nach B zu transportieren.
zum Thema ADR: Wer fleißig mitliest hat ja gelernt, dass Tote kein Leichengift absondern. ADR Klasse 6.1 „giftige Stoffe“ fällt also weg. Ich gehe davon aus, dass eine Leiche weder – explosiv (Klasse 1) – gasförmig (Klasse 2) – eine brennbare Flüssigkeit (Klasse 3) – ein entzündbarer fester Stoff (Klasse 4.1) – selbstententzündlich (Klasse 4.2) – mit Wasser entzündliche Gase bildet (Klasse 4.3) – oxidierend wirkt (Klasse 5.1) – ein Peroxid (Klasse 5.2) – radioakiv (Klasse 7) […oder doch?] – ätzend (Klasse 8 ) ist. In Klasse 9 „Verschiedene“ kommt mir höchstens ein Umweltgefährlicher Stoff in den Sinn. Ist aber Quatsch, da das Vergehen der Leiche ein natürlicher, umweltverträglicher Prozess ist. Bleiben die ansteckungsgefährlichen Stoffe (Klasse 6.2). Hier wird es interessant, da ein Mensch ja auch an infektiösen Krankheiten sterben kann. In dieser Klasse gibt es eine Auflistung von Krankheitserreger bzw. infizierten Stoffen, die dem Gefahrgutrecht unterliegen. Eine infektiöse Leiche könnte/müsste also unter das Gefahrgutrecht fallen. Dazu gibt es dann eine „Verpackungsvorschrift“; darin wird detailliert beschrieben, wie infizierte Teile (und Leichen?) zu verpacken sind. In… Weiterlesen »
Dass Leichen ein entzuendbarer Stoff sind, wird ja tagtaeglich im Krematorium getestet.. wobei ich gewisse Zweifel habe dass das unter 4.1 Gefahrgut faellt…
Leichen brennen nicht von alleine, sie benötigen immer Brennmaterialien, wie Gas (Krematorium). Würde man das Gas zwischendurch ausstellen, brennt auch die Leiche nicht weiter. (Im verhältnis zu Holz oder Benzin) Wobei man ja auch an Holztransportern keine Plakette anbringen muss.
Bei Hochansteckenden Krankheiten werden die Leichen durch entsprechende Särge/Leichensäcke versiegelt, so dass infektiöses Material nicht nach Aussen dringen kann. Die Leichen würden dann gesondert trasportiert (nicht von jedem x-beliebigen Bestatter) sondern von geschulten Personen.
Aber soweit ich weiss, ist die letze Pest oder Ebolainfektion in D schon ne ganze weile her, und für Masern oder die Grippe reicht eine normale Hygiene aus
„Genauer gesagt enden mit dem Tod die Menschenrechte.“
Nicht in Deutschland. Da verbleicht auch das Persönlichkeitsrecht aus dem Grundgesetz erst mit den Jahren. Stichwort z.B. „Mephisto-Urteil“.