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Frag den Bestatter – Darf ich das sagen?

Frage doch den Undertaker

Seit 20 Jahren fordere ich meine Leserinnen und Leser auf: „Frag den Bestatter!“ Jeder, der eine Frage hat, die sich um das Thema Tod, Trauer und Bestattung dreht, kann mir diese stellen. Das geht entweder per Mail, per Kontaktformular oder auch per Telefon.

Frag den Bestatter! Das ist eine ganz normale Formulierung.

Nun hat mich vor einigen Tagen ein Herr angerufen, der mich sinngemäß fragte, ob ich der Betreiber der Seite sei, auf der es heißt „Frag den Bestatter“. Er sei nämlich der Inhaber des Markenrechts für die Marke „Frag den Bestatter“.

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Ich hatte schon davon gehört, dass Unternehmen sich mitunter ganz gängige Formulierungen als Marke eintragen lassen. Ich glaube, McDonalds hat sich „Ich liebe es“ eintragen lassen.
Nun beabsichtige ich ja nicht, mit dieser Formulierung „Frag den Bestatter“ Gewinne zu erzielen und benenne auch keine Produkte so.
Nachdem der Herr am Telefon mich aber davon in Kenntnis gesetzt hat, dass er der Markenrechtinhaber dieser Formulierung sei, habe ich spontan gesagt, dass es mir nichts ausmache, diese Rubrik bzw. Kategorie auf meiner Seite umzubenennen.
Diese Bezeichnung hat für mich keinen größeren Nährwert, keine nostalgische Bedeutung und meinetwegen kann die Kategorie auch „Frag den Bestattungsexperten“ oder „Frag mich!“ heißen.

Doch der Herr am Telefon erzählte mir noch von seinen Aktivitäten mit vielen Followern auf TikTok oder Instagram, ich weiß es nicht mehr so genau. Ich habe noch nicht die Kurve gekriegt, da mal nachzuschauen, was da unter „Frag den Bestatter“ so gemacht wird, keine Ahnung.

Aber mein Angebot, die Rubrik hier umzubenennen, schob der Mann beiseite und meinte, ich könne das ruhig weiter so nennen, ja, er würde mir sogar bald eine Mail schreiben, in der er mir die Nutzung der Wortmarke ausdrücklich erlauben werde.
Der Anrufer hat nichts von mir gefordert, mich zu nichts gedrängt und nach eigenen Angaben wollte er nur darauf hinweisen, dass er der Markeninhaber sei.

Jetzt habe ich aber auch nach einer Woche noch nichts von ihm gehört.
So alle ein bis zwei Jahre kommt immer jemand auf die Idee, mich abzumahnen. In den meisten Fällen ist es mir gelungen, das abzuwenden.

Das Gespräch mit dem Herrn, der sich als Mike Glauch vorstellte, verlief recht angenehm. Ich möchte aber überhaupt gar keine Reibungspunkte bieten und habe die betreffende Rubrik nun umbenannt in „Frag doch den Undertaker“.

Trotzdem aber mal, auch wenn wir alle Laien sind:
Ich habe mir unter https://tmdb.eu/marke/DE-3020212475627::frag-den-bestatter-mike-glauch.html mal den Eintrag der Marke angeschaut.

Da steht:

Frag den Bestatter
DPMA 2021 Marke eingetragen

Die Deutsche Marke Frag den Bestatter wurde als Wortmarke am 05.11.2021 beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet. Sie wurde am 19.07.2022 im Markenregister eingetragen. Der aktuelle Status der Marke ist „Marke eingetragen“.

Markendetails
Letztes Update: 14. Dezember 2023
Markenform: Wortmarke
Eintragungsdatum: 19. Juli 2022, Ablaufdatum: 05. November 2031
Markeninhaber: Mike Glauch

Waren und Dienstleistungen

  • 18 Gepäck, Taschen, Brieftaschen und andere Tragebehältnisse
  • 25 Schuhwaren und Kopfbedeckungen
  • 35 Einzelhandelsdienstleistungen in Bezug auf Kopfbedeckungen; Großhandelsdienstleistungen in Bezug auf Kopfbedeckungen; Einzelhandelsdienstleistungen in Bezug auf Schuhwaren; Großhandelsdienstleistungen in Bezug auf Schuhwaren; Einzelhandelsdienstleistungen in Bezug auf Taschen; Großhandelsdienstleistungen in Bezug auf Taschen; Online-Versandhandelsdienstleistungen in Bezug auf Handtaschen; Online-Versandhandelsdienstleistungen in Bezug auf Reisekoffer und -taschen; Einzelhandelsdienstleistungen in Bezug auf Gepäckbehältnisse; Großhandelsdienstleistungen in Bezug auf Gepäckbehältnisse
  • Sehe ich das richtig, dass die Wortmarke „Frag den Bestatter“ nur dann geschützt ist, wenn man auch Gepäck, Kopfbedeckungen, Brieftaschen, Schuhwaren, Taschen, Handtaschen, Reisekoffer, Reisetaschen und/oder Gepäckbehältnisse sowie andere Tragebehältnisse einzel- oder großhandelt?

    Was meint ihr?

    Bildquellen:
    • frag-den-undertaker-und-nur-den: Gloria B. Astards (KIbyPW)


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    Rubrik INTERNES

    In dieser Rubrik finden Sie alles über interne Vorgänge und Sachverhalte dieses Weblogs. Das Bestatterweblog.de ist die größte Ratgeberplattform zum Thema Bestattung und Trauer und bringt darüberhinaus immer wieder unterhaltsame Geschichten.

    Lesezeit ca.: 4 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 19. Juli 2024

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    5 Kommentare
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    Rob
    5 Monate zuvor

    Gloria B. Astard = genial

    Glückauf
    5 Monate zuvor

    Koffer und Taschen? Er wollte sicherlich Trag den Bestatter eintragen lassen. Ähnlich wie Tragen sie ihren Arzt zum Apotheker

    IundertakerReader
    5 Monate zuvor

    Es ist so, wie im Beitrag vermutet.
    Erst vor ein paar wochen selbst eine Marke registriert….

    Die Nizzaklassen und dahinterliegenden Beschreibungen geben den Geltungsbereich einer Marke an.

    Nutzung der Marke in einem nicht angemeldeten oder nicht genutzten Bereich der Nizzaklassen = keine Kollission

    Name
    Reply to  IundertakerReader
    4 Monate zuvor

    Darüber hinaus muss man eine Marke auch tatsächlich benutzen. Ich konnte gerade keine Mütze, keinen Hut, keine Tasche, keinen Koffer mit dieser Wortmarke finden.

    4 Monate zuvor

    „sowie andere Tragebehältnisse“

    Markensärge! 😀

    (Nicht zu verwechseln mit Markenärger)




    Rechtliches


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