Ich würde mich über eine Antwort auf folgende Frage sehr freuen:
Ist es in D legitim, die Erde, die sich um die Urne befinden wird, zu stellen? Oder ist es vorgeschrieben, dass das Erdreich von dem entsprechenden Friedhof stammen muss?
Ich hatte vor Jahren die fixe Idee, dass meine Urne von Erde eines anderen Landes umgeben sein sollte. Habe zu diesem Zweck zwei große Säcke Erdreich aus dem Urlaub mit nach D gebracht und dann erst einmal in Kunststofftonnen „zwischengelagert“.
Habe zwar von dieser Idee inzwischen Abstand genommen (und die Erde entsorgt), würde aber trotzdem gerne wissen ob das überhaupt geklappt hätte.
Da ist wieder eine Radio-Eriwan-Antwort fällig: Im Prinzip ja.
Also normalerweise hat man den Boden zu nehmen, der auf dem Friedhof vorhanden ist. Allerdings spricht nach menschlichem Ermessen und auch technisch nichts dagegen hier ein paar Eimer andere Erde zu verwenden. Vom Vorgehen her würde ich den so genannten „kleinen Dienstweg“ anstreben. Das bedeutet, man sollte mit dem Friedhofswärter vor Ort Kontakt aufnehmen und den durch eine, mittels geeigneter Mittel verstärkte, Überredungskunst dazu bringen, dem Plan positiv gegenüber zu stehen.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
Schlagwörter: erde, fremde
Du schreibst schon zum zweiten oder dritten Mal das Meinungsverstärker in Papierform mal zum Erfolg führen. Sind Friedhofsangestellte / Beamte etc. in eurem Gewerbe wirklich so "bestechlich"??
Wieso Papierform, vielleicht tut's ja auch Flaschenform.
Umschreibung für Bakschisch…
Ich lese den Bestatter-Weblog gern, das ist kein Geheimnis. Auf das warum bin ich bereits hier eingegangen. Nicht ohne Grund ist das Weblog auch in meiner Blogroll.
In einem seiner aktuellen Beiträge fühlte ich mich an ein Spiel erinnert, i…
Das hat doch nichts mit Bestechlichkeit zu tun. Mal ganz einfach erklärt: Alles was in Deutschland nicht erlaubt ist, ist verboten. Auch wenn nirgendwo steht, dass es verboten ist. Aber es macht weniger Arbeit,wenn es nicht ausdrücklich erlaubt ist. Und wenn etwas nicht der Norm entspricht, braucht man es nicht tun, und sich darum keinen Kopf machen. Und wenn nun jemand etwas ausser der Reihe will, kann man unbürokratisch das ganze Verfahren auf dem kleinen Dienstwege beschleunigen, da es auf dem Schriftwege doch sehr lange dauern kann bis es zu einer Entscheidung unklaren Ausgangs kommt.
Und außerdem ist vieles gar nicht verboten, sondern es wird einfach nicht gemacht weil die Zeit fehlt oder der Betreffende hat einen Ermessensspielraum usw.
Ich würde zum Beispiel niemals einen Hunni in irgendeine Unterlage legen, um einen Beamten zu einer Entscheidung zu überreden.
Aber ein Friedhofswärter ist ohnehin am unteren Ende der Lohnskala und wir lassen uns unsere Dienste ja nicht gerade schlecht bezahlen. Warum ihn nicht etwas teilhaben lassen und dafür sein Wohlwollen genießen?