Allgemein

Frist

Manche wollen ja zum Thema Buch nichts mehr lesen. Es ist aber nunmal so, daß es sich so ergeben hat, daß eins herausgekommen ist. Das Thema wird dann aber auch wieder verschwinden, doch eins muß ich noch loswerden:

Ich habe am 1. März ein Buch bei Dir bestellt. Inzwischen habe ich mich von meinem Mann getrennt, ich bin ausgezogen. Das Buch ist aber noch an der alten Adresse angekommen. Meine neue kann ich Dir nicht schreiben, weil mein Mann nicht wissen soll, wo ich bin. Laut AGB und BGB bist Du verpflichtet, mich zu beliefern. Bitte trage dafür Sorge, daß mein Mann das Buch an Dich wieder herausgibt und du mir das dann senden kannst. Dazu setze ich eine Frist bis zum 15. März.

Ja, ist in Ordnung.

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(©si)