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Geheimnisvolle Grabschändung

orgel

Einige Tage tappte die Polizei aus Northeim im Dunkeln. Mehrere Gräber auf dem Friedhof Langenholtensen waren am 1. April 2009 verwüstet worden und das auch noch mit einem Auto. Waren da Vandalen am Werk oder handelte es sich um ein Rangiermißgeschick eines Handwerksbetriebes?

Jetzt konnte endlich Licht in das Dunkel gebracht werden. Ein 84-jähriger Rentner bekannte sich heute reuig zu der Freveltat.
Da er ja nicht mehr so gut zu Fuß sei, habe er kurzerhand beschlossen, zur Pflege des Grabes seiner Frau, mit dem PKW auf den Friedhof zu fahren. Da die Wege aber doch arg eng seien, habe er es beim Rangieren nicht vermeiden können, völlig unbeabsichtigt natürlich, auf andere Gräber zu fahren und diese zu beschädigen.

Jetzt will er den Schaden über seine Versicherung regeln lassen.

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Aus dem Polizeibericht

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Lesezeit ca.: 1 Minute | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 3. April 2009 | Revision: 10. Dezember 2014

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18 Kommentare
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Fahrertuer
15 Jahre zuvor

@6:
Wäre vermutlich eher einer der Wehrmacht gewesen, wenn ich mir das Alter so ansehe 😉

tyler
15 Jahre zuvor

Na, was die Versicherung wohl dazu sagen wird

15 Jahre zuvor

Wahrscheinlich nichts freundliches. Den Schaden regulieren werden sie wahrscheinlich aber anschließend bei dem guten Mann die Hand aufhalten.

GiantPanda
15 Jahre zuvor

Genauso interessant ist die Frage, wie es mit dem Führerschein des Herrn aussieht. Die Entscheidung, mal eben mit dem Auto über enge Wege zu fahren, weckt zumindest leise Zweifel an seiner Fahrtüchtigkeit.

Roland
15 Jahre zuvor

Bei dem Bild fällt mir ganz spontan der Monstertruck „Grave Digger“ ein…

Roland
15 Jahre zuvor

@GiantPanda
Ich denke, der Lappen ist weg. Nicht nur, dass der Rentner wahrscheinlich rechtswidrig den Friedhof befahren hat, wenn er die Beschädigungen an den Gräbern nicht unverzüglich meldet müsste das doch Fahrerflucht sein, oder? Bin da kein Experte, aber das hatt ich so in der Fahrschule gelernt^^

15 Jahre zuvor

gottseidank hatte er keinen bundeswehr-panzer in der garage stehen…

15 Jahre zuvor

@Roland (5): Aber auf alle diese Sachen steht, soweit ich weiß, kein Führerscheinentzug.

Roland
15 Jahre zuvor

[quote=“Georg Calsow“]Die strafrechtlichen Konsequenzen hängen von den Umständen (u.a. Höhe des Schadens, eigener strafrechtliche Vorbelastungen etc.) ab. Es droht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, die Beschlagnahme des Führerscheins, die Entziehung der Fahrerlaubnis, eine Sperre für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis.[/quote]
[url=http://www.123recht.net/article.asp?a=6520&ccheck=1]Quelle[/url]

……………………….
Nicht nur die Sachen im Bußgeldkatalog etc. zählen. Gerichte können z.B. auch die psychische Eignung zum Führen eines KFZ anzweifeln. Dann ist Führerscheinentzug und wenn man den Lappen wieder will MPU angesagt.

Brasilien
15 Jahre zuvor

Stimmt, man weis nie, wie man mal wird. Aber es ist trotzdem schon echt heftig, fahren wird er wohl nie mehr dürfen…

Andreas Lechthaler
15 Jahre zuvor

Entweder war der alte Herr sehr verzweifelt , so daß er nur noch diese Möglichkeit sah um an das Grab seiner Frau zu gelangen oder es liegt eventuell ( schon ) Altersstarrsinn vor .Verurteilen kann ich diesen Mann nicht , denn…. wer weiß wie wir mal werden ( oder schon sind und es selbst nicht merken ) . Auf alle Fälle kann man froh sein daß der alte Herr nicht noch für neue Friedhofskundschaft gesorgt hat….
Lechthaler

15 Jahre zuvor

Das wird auf Dauer kein Einzelfall bleiben,
denken wir nur ein mal an die Verwechslung zwischen Gas und Bremse, als Opa Oma vom Einkaufen abholen wollte und direkt vor der Kasse zum Stehen kam.
Dagegen helfen nur konstruktive Maßnahmen!
Park&Ride, Ride in the Park, Oma kann genausoschlecht laufen wie Opa.
Also her mit zwei oder drei Golf-Wägelchen mit Elektroantrieb und Ladefläche für Graberde und Grabschmuck. Dann kann Oma oder Opa gleich vom Taxi oder PKW umsteigen auf so ein kleines Elektroauto, das lässt sich leicht um die Ecke bringen und bringt jeden an sein Wunschgrab, egal wie weit der Weg auf dem Friedhof auch ist. (Dank GPS wird die Batterie vor Verlassen des Friedhofsgeländes rechtzeitig abgeschaltet, das schützt vor ungewollten Verlusten.)

Andreas Lechthaler
15 Jahre zuvor

“ GPS-gesteuerte Batterie-Abschaltung “ . In Kaiserslautern habe ich mit meinem Schwager nach dem Ende der Laufzeit das Grab eines entfernt Verwandten abgebaut . Dafür zeigt man an der Friedhofseinfahrt entsprechende Papiere vor und rein gehts ,auch mit Auto . Selbst unter diesen genehmigten Umständen fühlte ich mich fehl am Platz . Mit Pick-Up-Lieferwagen und Anhänger wird es schon eng , trotz vorhandener Autofahrstraßen . GPS-Navigation wäre beim Auffinden des Grabes auch hilfreich gewesen . Marktlücken ohne Ende : Hol-und Bringdienst zur persönlichen Grabpflege u.ä…..ups… lesen hier Friedhofsgärtner mit ?
Lechthaler

Klaus
15 Jahre zuvor

Da die Straßenverkehrsordnung nicht auf dem Friedhof gilt, wird auch nicht der Lappen weg sein.

Mehr oder weniger handelt es sich um eine Sachbeschädigung (der Schaden an den Gräbern) und es gibt glaube ich noch extra Regelungen wegen Grabschändungen.

Emz
15 Jahre zuvor

Ist es sicher, dass die StVO da nicht gilt? Da fahren doch etliche Fahrzeuge rum, also muss es doch Regeln dafür geben.

LG Emz

Engywuck
15 Jahre zuvor

Nuja, zumindest bei Fahren ohne Führerschein wär’s interessant geworden, ob das als öfentlicher Raum (slao kein privater, abgesperrter Bereich) zählt – siehe z.B. http://www.berlin.de/polizei/verkehr/liste/archiv/28606/

Ich *vermute* dass die Strafe realtiv(!) milde ausfallen wird, *solange* sich nicht herausstellt, dass wer zur Seite springen musste bei seiner Fahrerei (Gefährdung)

aber wie immer: IANAL

Roland
15 Jahre zuvor

Ich beteilige mich nochmal an der Diskussion um den Führerschein:
Wenn ich mein Auto benutze, um auf den Friedhof, bis zu einer Grabstätte zu fahren(!), dabei mehrere Gräber verwüste und einfach ohne jemanden zu informieren abhaue, kann man meines Erachtens nach zu Recht die psychische Eignung, ein KFZ zu führen anzweifeln.
Und ich vermute mal, dass die Richter oder Staatsanwälte genau das tun werden – egal, ob das nun Unfallflucht ist, weil dort die StVO greift (ich vermute, dass Friedhöfe als Verkehrsflächen auszulegen sind), oder nicht.

MacKaber
15 Jahre zuvor

Hier wird kein Staatsanwalt tätig, das macht irgend ein Sachbearbeiter vom Amt für öffentliche Ordnung, der ein ärztliches Attest und eine MPU anordnet.




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