IMPRESSUM | DATENSCHUTZ |
COOKIE-RICHTLINIE (EU)
| KONTAKT
| BARRIEREFREIHEIT
| NUTZUNGSBEDINGUNGEN
| GENDER-HINWEIS
Über uns
Bestatterweblog Peter Wilhelm bietet die besten Informationen zum Thema. Fachinformationen, fair und transparent. Die Seite dient zur allgemeinen Information und zur Unterhaltung für Menschen, die sich für das Themengebiet dieser Seite interessieren. Die Seite wendet sich vornehmlich an Erwachsene, enthält aber keine für Kinder und Jugendliche ungeeigneten Inhalte. Wir geben ausschließlich unsere persönliche und unabhängige Meinung wieder. Die Autoren sind teilweise selbst betroffen und seit Jahren mit der Materie befasst.
WICHTIGE HINWEISE: Texte der Seite Bestatterweblog Peter Wilhelm ersetzen keine Beratung oder Behandlung durch Ärzte, Diabetologen, Hörakustiker, Rechtsanwälte, Steuerberater, Handwerksmeister und Fachpersonal. Sie dienen nicht dazu, eigene Diagnosen zu stellen, Behandlungen zu beginnen oder abzubrechen oder Medikamente einzunehmen oder abzusetzen. Anleitungen (Tipps & Tricks, Ratgeber) sind veranschaulichende Unterhaltung. Beachten Sie die einschlägigen Vorschriften! Fummeln Sie nicht Gas-, Strom- oder Telefonleitungen herum. Fragen Sie einen Experten! Wir übernehmen keine Haftung oder Verantwortung für möglichen Missbrauch oder Schäden, die tatsächlich oder angeblich, direkt oder indirekt durch die Informationen dieser Webseite verursacht werden. Wir übernehmen keine Garantie, dass Tipp & Tricks auch funktionieren und von Ihnen umgesetzt werden können. Kunden- und Patientengeschichten sind verfremdet und dramaturgisch aufbereitet. Sie erzählen individuell erlebte Erfahrungen, die bei jedem anders sind und abweichen können.
KEIN VERKAUF / KEINE FORSCHUNG UND LEHRE: Bestatterweblog Peter Wilhelm verkauft keine Produkte. Wir sind keine Ärzte, Hörakustiker, Rechtsanwälte, Steuerberater oder Apotheker. Wir betreiben keine Forschung und Lehre. Wir informieren ausschließlich im Rahmen der persönlichen Meinungsäußerung des jeweiligen Autors.
@6:
Wäre vermutlich eher einer der Wehrmacht gewesen, wenn ich mir das Alter so ansehe 😉
Na, was die Versicherung wohl dazu sagen wird
Wahrscheinlich nichts freundliches. Den Schaden regulieren werden sie wahrscheinlich aber anschließend bei dem guten Mann die Hand aufhalten.
Genauso interessant ist die Frage, wie es mit dem Führerschein des Herrn aussieht. Die Entscheidung, mal eben mit dem Auto über enge Wege zu fahren, weckt zumindest leise Zweifel an seiner Fahrtüchtigkeit.
Bei dem Bild fällt mir ganz spontan der Monstertruck „Grave Digger“ ein…
@GiantPanda
Ich denke, der Lappen ist weg. Nicht nur, dass der Rentner wahrscheinlich rechtswidrig den Friedhof befahren hat, wenn er die Beschädigungen an den Gräbern nicht unverzüglich meldet müsste das doch Fahrerflucht sein, oder? Bin da kein Experte, aber das hatt ich so in der Fahrschule gelernt^^
gottseidank hatte er keinen bundeswehr-panzer in der garage stehen…
@Roland (5): Aber auf alle diese Sachen steht, soweit ich weiß, kein Führerscheinentzug.
[quote=“Georg Calsow“]Die strafrechtlichen Konsequenzen hängen von den Umständen (u.a. Höhe des Schadens, eigener strafrechtliche Vorbelastungen etc.) ab. Es droht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, die Beschlagnahme des Führerscheins, die Entziehung der Fahrerlaubnis, eine Sperre für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis.[/quote]
[url=http://www.123recht.net/article.asp?a=6520&ccheck=1]Quelle[/url]
……………………….
Nicht nur die Sachen im Bußgeldkatalog etc. zählen. Gerichte können z.B. auch die psychische Eignung zum Führen eines KFZ anzweifeln. Dann ist Führerscheinentzug und wenn man den Lappen wieder will MPU angesagt.
Stimmt, man weis nie, wie man mal wird. Aber es ist trotzdem schon echt heftig, fahren wird er wohl nie mehr dürfen…
Entweder war der alte Herr sehr verzweifelt , so daß er nur noch diese Möglichkeit sah um an das Grab seiner Frau zu gelangen oder es liegt eventuell ( schon ) Altersstarrsinn vor .Verurteilen kann ich diesen Mann nicht , denn…. wer weiß wie wir mal werden ( oder schon sind und es selbst nicht merken ) . Auf alle Fälle kann man froh sein daß der alte Herr nicht noch für neue Friedhofskundschaft gesorgt hat….
Lechthaler
Das wird auf Dauer kein Einzelfall bleiben,
denken wir nur ein mal an die Verwechslung zwischen Gas und Bremse, als Opa Oma vom Einkaufen abholen wollte und direkt vor der Kasse zum Stehen kam.
Dagegen helfen nur konstruktive Maßnahmen!
Park&Ride, Ride in the Park, Oma kann genausoschlecht laufen wie Opa.
Also her mit zwei oder drei Golf-Wägelchen mit Elektroantrieb und Ladefläche für Graberde und Grabschmuck. Dann kann Oma oder Opa gleich vom Taxi oder PKW umsteigen auf so ein kleines Elektroauto, das lässt sich leicht um die Ecke bringen und bringt jeden an sein Wunschgrab, egal wie weit der Weg auf dem Friedhof auch ist. (Dank GPS wird die Batterie vor Verlassen des Friedhofsgeländes rechtzeitig abgeschaltet, das schützt vor ungewollten Verlusten.)
“ GPS-gesteuerte Batterie-Abschaltung “ . In Kaiserslautern habe ich mit meinem Schwager nach dem Ende der Laufzeit das Grab eines entfernt Verwandten abgebaut . Dafür zeigt man an der Friedhofseinfahrt entsprechende Papiere vor und rein gehts ,auch mit Auto . Selbst unter diesen genehmigten Umständen fühlte ich mich fehl am Platz . Mit Pick-Up-Lieferwagen und Anhänger wird es schon eng , trotz vorhandener Autofahrstraßen . GPS-Navigation wäre beim Auffinden des Grabes auch hilfreich gewesen . Marktlücken ohne Ende : Hol-und Bringdienst zur persönlichen Grabpflege u.ä…..ups… lesen hier Friedhofsgärtner mit ?
Lechthaler
Da die Straßenverkehrsordnung nicht auf dem Friedhof gilt, wird auch nicht der Lappen weg sein.
Mehr oder weniger handelt es sich um eine Sachbeschädigung (der Schaden an den Gräbern) und es gibt glaube ich noch extra Regelungen wegen Grabschändungen.
Ist es sicher, dass die StVO da nicht gilt? Da fahren doch etliche Fahrzeuge rum, also muss es doch Regeln dafür geben.
LG Emz
Nuja, zumindest bei Fahren ohne Führerschein wär’s interessant geworden, ob das als öfentlicher Raum (slao kein privater, abgesperrter Bereich) zählt – siehe z.B. http://www.berlin.de/polizei/verkehr/liste/archiv/28606/
Ich *vermute* dass die Strafe realtiv(!) milde ausfallen wird, *solange* sich nicht herausstellt, dass wer zur Seite springen musste bei seiner Fahrerei (Gefährdung)
aber wie immer: IANAL
Ich beteilige mich nochmal an der Diskussion um den Führerschein:
Wenn ich mein Auto benutze, um auf den Friedhof, bis zu einer Grabstätte zu fahren(!), dabei mehrere Gräber verwüste und einfach ohne jemanden zu informieren abhaue, kann man meines Erachtens nach zu Recht die psychische Eignung, ein KFZ zu führen anzweifeln.
Und ich vermute mal, dass die Richter oder Staatsanwälte genau das tun werden – egal, ob das nun Unfallflucht ist, weil dort die StVO greift (ich vermute, dass Friedhöfe als Verkehrsflächen auszulegen sind), oder nicht.
Hier wird kein Staatsanwalt tätig, das macht irgend ein Sachbearbeiter vom Amt für öffentliche Ordnung, der ein ärztliches Attest und eine MPU anordnet.