Angenommen, ein Kind und ein Elternteil sterben zum gleichen Zeitpunkt – darf das Kind, wenn es noch klein ist, zusammen mit dem Elternteil im gleichen Sarg beerdigt werden? Ich weiß nur, daß es mit verstorbenen Babys möglicht ist, aber mit Kindern?
Nun, im Grunde ist das so nicht vorgesehen. Die Landesbestattungsgesetze geben da nichts her. In einem so besonderen Fall würde ich diesen seltenen Wunsch ohne große Aufmerksamkeit zu verursachen, mit dem Friedhofsamt und dem Bestatter besprechen.
Es wäre falsch von mir zu antworten „das geht auf jeden Fall“, weil es genügend Fälle gibt, in denen das rundheraus abgelehnt worden ist. Andererseits wäre es auch falsch zu sagen, daß das gar nicht geht, weil mir zwei Fälle bekannt sind, in denen das doch so gemacht wurde.
Nur entzieht es sich meiner Kenntnis, inwieweit das „auf dem kleinen Dienstweg“ oder im Rahmen einer Ausnahmeregelung oder inoffiziell gemacht wurde.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
Keine Schlagwörter vorhanden
In „Frag doch den Undertaker!“ findest Du meine Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die mich tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen. Es handelt sich also um meist nicht bearbeitete und nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich. Ich mache mir die Aussagen nicht zu eigen. Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.
Hier veröffentlicht der Publizist Informationen und Geschichten über den Bestatterberuf. Mehr über den in der Halloween-Nacht an Allerheiligen geborenen Autor finden Sie u.a. hier. Der Schriftsteller Peter Wilhelm lebt mit seiner Familie in Edingen-Neckarhausen bei Heidelberg.
Unterstützen Sie das Blog bitte mit einer Spende. Klicken Sie hier.
Hilfeaufruf vom Bestatterweblog
Das Bestatterweblog leistet wertvolle journalistische Arbeit und bietet gute Unterhaltung. Heute bittet das Bestatterweblog um Ihre Hilfe. Es fehlen in diesem Jahr noch etwa € 8.500,- um den Server, IT, Redaktion und um die anderen Kosten zu decken. Bitte beschenken Sie uns mit einer Spende, sonst müssen wir in Zukunft die meisten Artikel kostenpflichtig bereitstellen. Das wäre schade, auch weil das weitere unkreative Arbeiten erfordert, die wir zeitlich kaum stemmen wollen. Vielen Dank!
Will ich Geld für einen Sarg sparen? OK, kann ich im Zweifelsfall verstehen.
Ansonsten empfinde ich es zumindest als Würdigung, das jeder M;ensch seinen eigenen Sarg bekommt. Kann das nicht anders ausdrücken.
Ich glaube nicht, daß es der Wunsch ist Geld für ein Grab oder einen Sarg zu sparen. ich denke eher, die Hinterbliebenen wollen, daß das Kind bei der Mutter „geborgen“ ist.
Arno Nühm
10 Jahre zuvor
Ich glaube nicht, daß es um erwachsene Kinder geht.
andré
10 Jahre zuvor
Meine Mutter erzählte mir mal, dass sie sich bei einem Friedhofsbesuch als Kind mit ihren Eltern unbemerkt in die kleine, offene Trauerkapelle des Friedhofes geschlichen habe. Aus Neugier. Muß so Mitte/Ende der 50er Jahre gewesen sein. Dort habe sie einen offenen Sarg gesehen, in dem eine Mutter zusammen mit ihrem Kind lag. Offenbar war dies hier im Nord-Westen NRW´s zu der Zeit möglich. Vielleicht auch vor dem Hintergrund, dass in früheren Zeiten die Geburtensterblichkeit höher war als Heut.
Ich finde es einen schönen Gedanken für die Angehörigen, dass Mutter und Kind gemeinsam in einem Sarg beerdigt werden können, wenn soetwas Schlimmes passiert ist.
Anfang der 50ger Jahre, das war also kurz nach dem Krieg, und das Land musste eine neue Infrastrucktur aufbauen…
Gesetze die von den Nationalsozialisten gemacht wurden, sind außer kraft gesetzt, und ob es zu der Zeit schon ein solches Bestattungsgesetz gab, bleibt auch fraglich?!
Und ich gehe davon aus, das die Gesetze sich in den Jahren auch geändert haben…
Wenn ein Kind zusammen mit einem Elternteil beerdigt wird, denn darf es aber nicht älter als drei Jahre alt sein, weil sonst wird es schon zu groß.
Danke sagen
Sie haben Rat gefunden? Wir konnten Ihnen helfen? Dann zeigen Sie sich doch erkenntlich:
Nekrolog
Dieter Burdenski ist tot
Dieter „Budde“ Burdenski (* 26. November 1950 in Bremen; † 9. Oktober 2024 ebenda) war ein deutscher Fußballtorwart. Er spielte...
Caterina Valente ist tot
Caterina Valente ist tot. Jüngeren Menschen ist der Name vielleicht kein Begriff mehr. Aber der Weltstar war spätestens seit den...
Peter Zwegat ist tot
Fernseh-Schuldnerberater Peter Zwegat ist gestorben. Bekannt wurde Peter Zwegat durch die von 2007 bis 2015 auf RTL ausgestrahlte Reality-TV-Serie Raus...
Friedrich Schorlemmer ist tot
Friedrich-Wilhelm Schorlemmer (* 16. Mai 1944 in Wittenberge; † 9. September 2024 in Berlin) war ein deutscher evangelischer Theologe und...
James Earl Jones gestorben
James Earl „Todd“ Jones (* 17. Januar 1931 in Arkabutla, Tate County, Mississippi; † 9. September 2024 im Dutchess County,...
Aber warum?
Will ich Geld für einen Sarg sparen? OK, kann ich im Zweifelsfall verstehen.
Ansonsten empfinde ich es zumindest als Würdigung, das jeder M;ensch seinen eigenen Sarg bekommt. Kann das nicht anders ausdrücken.
Ich glaube nicht, daß es der Wunsch ist Geld für ein Grab oder einen Sarg zu sparen. ich denke eher, die Hinterbliebenen wollen, daß das Kind bei der Mutter „geborgen“ ist.
Ich glaube nicht, daß es um erwachsene Kinder geht.
Meine Mutter erzählte mir mal, dass sie sich bei einem Friedhofsbesuch als Kind mit ihren Eltern unbemerkt in die kleine, offene Trauerkapelle des Friedhofes geschlichen habe. Aus Neugier. Muß so Mitte/Ende der 50er Jahre gewesen sein. Dort habe sie einen offenen Sarg gesehen, in dem eine Mutter zusammen mit ihrem Kind lag. Offenbar war dies hier im Nord-Westen NRW´s zu der Zeit möglich. Vielleicht auch vor dem Hintergrund, dass in früheren Zeiten die Geburtensterblichkeit höher war als Heut.
Ich finde es einen schönen Gedanken für die Angehörigen, dass Mutter und Kind gemeinsam in einem Sarg beerdigt werden können, wenn soetwas Schlimmes passiert ist.
Anfang der 50ger Jahre, das war also kurz nach dem Krieg, und das Land musste eine neue Infrastrucktur aufbauen…
Gesetze die von den Nationalsozialisten gemacht wurden, sind außer kraft gesetzt, und ob es zu der Zeit schon ein solches Bestattungsgesetz gab, bleibt auch fraglich?!
Und ich gehe davon aus, das die Gesetze sich in den Jahren auch geändert haben…
Wenn ein Kind zusammen mit einem Elternteil beerdigt wird, denn darf es aber nicht älter als drei Jahre alt sein, weil sonst wird es schon zu groß.