in meinem Stammforum stieß ich auf folgende Frage: Ich möchte gerne das Grab einer bestimmten Person besuchen und habe inzwischen auch die Stadt ausfindig gemacht, wo derjenige begraben ist. Eine Nachfrage bei der Stadtverwaltung ergab aber, daß sich das Grab nicht auf einem der städtischen Friedhöfe befindet. Jetzt kommt noch einer der 30 kirchlichen Friedhöfe in Frage. Wie finde ich jetzt das Grab? Rufe ich alle Friedhöfe der Reihe nach an? Man schrieb mir auch, ich könnte mich ans Standesamt wenden und von dort den Bestatter ausfindig machen, und von dem aus den Friedhof…
Es wird ja nicht so viele verschiedene Kirchen geben, die Friedhöfe betreiben, so könnte ein Anruf bei der katholischen und einer bei der evangelischen Friedhofsverwaltung eventuell schon den gewünschten Erfolg bringen. Ansonsten wäre tatsächlich der von der Verwaltung vorgeschlagene Weg notwendig: Das zuständige Standesamt ausmachen und dort nachfragen, welcher Bestatter die Sterbefallanzeige gemacht hat, der Bestatter wird wissen, welcher Friedhof es ist.
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Gibt das Standesamt da ohne weiteres Auskunft? Ansonsten ist auch eine interessante Frage, wie finde ich – in einer größeren Stadt mit mehreren Standesämtern – das richtige? Überall herumtelefonieren? Was bedeutet hier übrigens Nachfrage bei der Stadtverwaltung? Wo wurde da konkret nachgefragt? Wie sehen da meine Chancen aus für ein Grab, das möglicherweise nicht mehr existiert (weil die Laufzeit schon vorbei ist)? Fragen, Fragen, immer nur Fragen…;-)
ein anderer Stefan
15 Jahre zuvor
Die Auskunft wird in der Regel nur bei Verwandten erteilt werden, bei anderen Personen ist der Datenschutz davor (sollte jedenfalls), wenn die Person nicht länger als 30 Jahre tot ist. Personenbezogene Daten sollten ohnehin nicht auf mündliche Anfrage weitergegeben werden.
Im Zweifel hilft ein Anruf bei der Zentrale der jeweiligen Verwaltung, die zuständige Stelle zu ermitteln. Bei schon abgeräumten Gräbern wirds eher schwierig, ich denke, da gibt es keine Pflicht zur Archivierung dieser Daten. Es mag sein, dass es bei den Friedhofsverwaltungen die alten Aufzeichnungen noch gibt, aber verlassen kann man sich darauf nicht.
Man könnte auch mal nen Ausflug dahin machen, und bisschen über die Friedhöfe laufen, bis man das Grab gefunden hat 🙂
Ist anstrengend, aber sicherlich auch interessant 🙂
MacKaber
15 Jahre zuvor
@Stefan: wie beweise ich das Verwandtschaftsverhältnis, wenn ich einen anderen Namen habe? Was wenn ich eine Frau besuchen will, die mich als Kind auf ihrem Schoß wiegte? Datenschutz beim Suchen eines Grabes vorzuschieben läßt auf einen faulen städt. Mitarbeiter schliessen. Vielleicht hilft es und der Fragesteller geht wieder.
Das macht weniger Arbeit.
ein anderer Stefan
15 Jahre zuvor
MacKaber: Da beisst sich die Katze mitunter in den Schwanz… Wenn ich Dokumente habe, die das Verwandtschaftsverhältnis belegen, ist das eindeutig. Eine Namensgleichheit muss ja gar nichts heißen – dann wäre es bei den Meiers und Müllers recht einfach. Die Bekannte aus Kindertagen wird seitens der Behörde unzugänglich bleiben, da hier kein wichtiger Grund vorliegt, weswegen ich die Daten bekommen sollte.
Natürlich versuchen auch manche Verwaltungen, damit Mehrarbeit zu verhindern.
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Die Auskunft wird in der Regel nur bei Verwandten erteilt werden, bei anderen Personen ist der Datenschutz davor (sollte jedenfalls), wenn die Person nicht länger als 30 Jahre tot ist. Personenbezogene Daten sollten ohnehin nicht auf mündliche Anfrage weitergegeben werden.
Im Zweifel hilft ein Anruf bei der Zentrale der jeweiligen Verwaltung, die zuständige Stelle zu ermitteln. Bei schon abgeräumten Gräbern wirds eher schwierig, ich denke, da gibt es keine Pflicht zur Archivierung dieser Daten. Es mag sein, dass es bei den Friedhofsverwaltungen die alten Aufzeichnungen noch gibt, aber verlassen kann man sich darauf nicht.
Man könnte auch mal nen Ausflug dahin machen, und bisschen über die Friedhöfe laufen, bis man das Grab gefunden hat 🙂
Ist anstrengend, aber sicherlich auch interessant 🙂
@Stefan: wie beweise ich das Verwandtschaftsverhältnis, wenn ich einen anderen Namen habe? Was wenn ich eine Frau besuchen will, die mich als Kind auf ihrem Schoß wiegte? Datenschutz beim Suchen eines Grabes vorzuschieben läßt auf einen faulen städt. Mitarbeiter schliessen. Vielleicht hilft es und der Fragesteller geht wieder.
Das macht weniger Arbeit.
MacKaber: Da beisst sich die Katze mitunter in den Schwanz… Wenn ich Dokumente habe, die das Verwandtschaftsverhältnis belegen, ist das eindeutig. Eine Namensgleichheit muss ja gar nichts heißen – dann wäre es bei den Meiers und Müllers recht einfach. Die Bekannte aus Kindertagen wird seitens der Behörde unzugänglich bleiben, da hier kein wichtiger Grund vorliegt, weswegen ich die Daten bekommen sollte.
Natürlich versuchen auch manche Verwaltungen, damit Mehrarbeit zu verhindern.