Die Geschichte klingt nicht nur kurios, sie ist es auch: Auf dem Waldfriedhof in Heidenheim ist ein Grab verschwunden. Keiner, so scheint es, kann sich das erklären.
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Lochkartenstanzersagte am
21. Dezember 2012 um 09:47
Nunja, solange die toten Eltern nicht ausgebuddelt wurden, sollte sich das ja ganz pragmatisch lösen lassen:
Die Stelle ist ja bekannt, auch wenn sie eingeebnet wurde. Daher könnte die Stadt einen teile der Kosten ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, wie es so schön im Juristendeutsch heißt, übernehmen und die Sache wäre aus der Welt.
Aber man muß ja wegen der Schuldfrage herumstreiten.
Tja, auch Gräber haben ihren Stolz und wenn sie nicht ordentlich gepflegt werden oder wenn der Friedhof zu unaufgeräumt ist, dann suchen sie sich ein neues Herrchen.
Ich hätte ja Verständnis wenn die Verwaltung das beste aus der Sache macht, aber nicht unbedingt das beste für Sie. Verzicht auf die Verlängerung, Kostenrückerstattung + Nebenkosten beim Steinmetz. Aber das unterbreitete Angebot ist unter ferner liefen. Ich hätte auch verstanden wenn er ein solch wirtschaftliches Angebot ausgeschlägen hätte. Trauer ist num einmal etwas sehr individuelles und das Recht ja relativ auf seiner Seite.
Im Artikel steht ja, die Verwaltung hätte umgehend recherchiert und den Stein bei einem Entsorgungsbetrieb gefunden. Da frage ich mich schon mal: warum recherchiert die Stadt von alleine drauflos und warum findet die Stadt so leicht/schnell raus wo der Stein geblieben ist? Haben die etwa gewusst wo man anrufen muss? Und dann ist ja die große Frage die leider unbeantwortet ist: WER ist Auftraggeber des Entsorgers?
Vielleicht müsste der Sohn Strafanzeige gegen Unbekannt erstatten, irgendeine ermittelbare Kontobewegung wirds wohl zu dem mysteriösen Vorgang geben und dann kann er Schadenersatz und Schmerzensgeld einklagen.
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Nunja, solange die toten Eltern nicht ausgebuddelt wurden, sollte sich das ja ganz pragmatisch lösen lassen:
Die Stelle ist ja bekannt, auch wenn sie eingeebnet wurde. Daher könnte die Stadt einen teile der Kosten ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, wie es so schön im Juristendeutsch heißt, übernehmen und die Sache wäre aus der Welt.
Aber man muß ja wegen der Schuldfrage herumstreiten.
Tja, auch Gräber haben ihren Stolz und wenn sie nicht ordentlich gepflegt werden oder wenn der Friedhof zu unaufgeräumt ist, dann suchen sie sich ein neues Herrchen.
Gräber sind da wirklich eigen, jawohl.
Ich hätte ja Verständnis wenn die Verwaltung das beste aus der Sache macht, aber nicht unbedingt das beste für Sie. Verzicht auf die Verlängerung, Kostenrückerstattung + Nebenkosten beim Steinmetz. Aber das unterbreitete Angebot ist unter ferner liefen. Ich hätte auch verstanden wenn er ein solch wirtschaftliches Angebot ausgeschlägen hätte. Trauer ist num einmal etwas sehr individuelles und das Recht ja relativ auf seiner Seite.
ist zwar hier nicht der Fall – aber denkbar wäre doch auch, dass der Grabstein und die Grabplatte einfach geklaut wurden.
Schöne Grabsteine sind ja nicht gerade billig – warum sich dann nicht einen schönen aussuchen und mitnehmen.
Es wird niemand fragen, wenn zwei Leute in Arbeitskleidung einen Grabstein demontieren und aufladen…
Am Familiengrab meiner Schwiegermutter wurde bereits mal die Laterne inkl. schwerem Marmorsockel geklaut.
Im Artikel steht ja, die Verwaltung hätte umgehend recherchiert und den Stein bei einem Entsorgungsbetrieb gefunden. Da frage ich mich schon mal: warum recherchiert die Stadt von alleine drauflos und warum findet die Stadt so leicht/schnell raus wo der Stein geblieben ist? Haben die etwa gewusst wo man anrufen muss? Und dann ist ja die große Frage die leider unbeantwortet ist: WER ist Auftraggeber des Entsorgers?
Vielleicht müsste der Sohn Strafanzeige gegen Unbekannt erstatten, irgendeine ermittelbare Kontobewegung wirds wohl zu dem mysteriösen Vorgang geben und dann kann er Schadenersatz und Schmerzensgeld einklagen.