Ich sehe ja gar nicht ein, daß ich einem Steinmetz 4.000 Euro für einen Steinklumpen bezahle. Ich habe gehört, daß man Grabsteine sehr wohl auch selbst aufstellen kann. Hast Du da nicht einen Tipp für mich?
Kein Steinmetz verlangt 4.000 Euro nur für einen Steinklumpen.
Der Steinmetz verlangt seinen Betrag für die Beschaffung, Lagerung, Anfertigung und Bearbeitung von Grabsteinen, sowie für die Beratung, die individuelle Gestaltung und die Beschaffung der erforderlichen Genehmigungen.
Außerdem muß der Steinmetz den Grabstein transportieren (oft mit teuren, friedhofstauglichen Spezialfahrzeugen), aufstellen und das Fundament fertigen. Für all das in seiner Gesamtheit zahlt man einen Betrag der tatsächlich höher ist, als würde man sich eine polierte Steinplatte als Zierde für den Garten selbst abholen und aufstellen.
Tatsächlich gibt es aber durchaus die Möglichkeit, Grabmale auch selbst zu gestalten und aufzustellen.
Zunächst ist hierzu allerdings die jeweilige Friedhofsordnung zu Rate zu ziehen, die oft genaue Vorschriften über die Beschaffenheit der Grabsteine enthält. Selbst bei der Auswahl einer Grabstätte sollte man sich beim Friedhofsverwalter erkundigen, welche Bestimmungen hinsichtlich des Grabmales an diesem Platz genau einzuhalten sind.
Oft gibt es nämlich je nach Gräberfeld höchst unterschiedliche Bestimmungen. So kann auf einem Feld nur handwerklich bearbeitetes Material zugelassen sein, während auf einem anderen Feld nur polierte Säulen gestattet sind usw.
Es kann also durchaus vorkommen, daß Angehörige das eigentlich ausgesuchte Grab dann doch nicht nehmen können, weil dort der gewünschte Grabstein nicht gestellt werden darf.
Ohne größere Genehmigung sind aber in vielen Fällen Holzkreuze, die nur ins Erdreich gesteckt werden oder Findlinge, die nur auf das Erdreich aufgelegt werden erlaubt. Auch einfache kleine Platten, die nur leicht schräg auf das Grab gelegt werden und die vielfach im Internet angeboten werden, darf man oft ohne besondere Genehmigung anbringen.
Auch das Pforzheimer Grabmal wird ohne Tieffundament aufgestellt und muß somit nicht unbedingt von einem in der Handwerksrolle eingetragenen Steinmetzbetrieb aufgestellt werden.
Es ist aber immer ratsam, besondere Wünsche vorher mit der Friedhofsverwaltung abzusprechen. Nach meiner Erfahrung ist es wesentlich leichter mit den Damen und Herren der Verwaltung eine einvernehmliche Lösung zu finden, wenn man rechtzeitig über seine Wünsche spricht. Nachher einen starrsinnigen und unnötigen Rechtsstreit zu führen, ist in jedem Fall teurer und nervenaufreibender.
Manfred aus Downunder schreibt dazu:
Mir gefällt das Pforzheimer Grabmal auch gut, aber ich gehe nicht davon aus, das es generell aufgestellt werden kann. Manche Gemeinden verbieten Edelstahl generell als Werkstoff für Grabmale und es mussten schon Grabmale abgebaut werden. Beispiel Stadt Netphen.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
Schlagwörter: aufstellen, grabmal, selbst
Speziell der letzte Satz ist wieder allgemeingültig.
Leider haben es unsere Mitbürger verlernt, einfach mit anderen über ihre Wünsche und Sorgen zu sprechen und so eine einvernehmliche Lösung zu finden, die beide Seiten zufriedenstellt.
Bei uns wird inzwischen zuviel geklagt und zuwenig gesprochen.
Das führt dann auch wieder zu gesetzlichen Vorgaben für Dinge, die man auch untereinander regeln könnte…
Ack, es ist erstaunlich, wie oft ein schlichtes, höfliches Gespräch zu erfreulichen Ergebnissen führt. Als erster Versuch ist das immer eine sehr gute Idee.
Aber natürlich klappt das nicht immer; auch auf Amtsstuben und Vergleichbarem sitzen nicht immer nette Menschen. Ein Bekannter, der einen Findling aufs Grab der Großmutter tun wollte, durfte sich anhören, so geliebt könne man selbige ja nicht haben, wenn man zu geizig sei, einen „ordentlichen“ Stein aufs Grab zu tun.
Es braucht schon ein bisschen guten Willen auf beiden Seiten …
Mir gefällt das Pforzheimer Grabmal auch gut, aber ich gehe nicht davon aus, das es generell aufgestellt werden kann.
Manche Gemeinden verbieten Edelstahl generell als Werkstoff für Grabmale und es mussten schon Grabmale abgebaut werden.
Beispiel Stadt Netphen:
https://www.wdr.de/mediathek/html/regional/2008/03/04/loksi_01.xml
In Deutschland ist eben alles geregelt, auf Friedhöfen genauso wie in Mietwohnungen und Schrebergärten.
Ähnliche Probleme kennt man auch in der ebenfalls im Siegerland gelegenen Gemiende Wilnsdorf: „Edelstahl gefährdet die Würde des Friedhofs“ http://www.derwesten.de/nachrichten/im-westen/2008/2/27/news-26744817/detail.html
http://www.derwesten.de/nachrichten/staedte/siegen/2007/4/19/news-543818/detail.html?resourceId=0
Auch hier genehmigt man kein Edelstahl.
Die Sorgen mancher Ratsherren und Bürgermeister möcht man haben.