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NIcht, wenn es ein Grab von einem Familiengrab ist. Gibt es in Deutschland auch sehr oft, dass nur der Name oder „Familienstätte“ oder „Ruhestätte“ mit dem Familiennamen gibt
@janwo: Das wäre mal eine neue Form von anonymer Bestattung – das Inkognito-Grab.
Welche Namen dürfte man denn da verwenden? Hey, ich nehme Angelina Jolie!
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Nekrolog
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Vllt. ne blöde Frage, aber müsste man dann nicht auch passend Geboren/Gestorben sein?
NIcht, wenn es ein Grab von einem Familiengrab ist. Gibt es in Deutschland auch sehr oft, dass nur der Name oder „Familienstätte“ oder „Ruhestätte“ mit dem Familiennamen gibt
Klassiker! genau wie die beiden hier:
http://newmedia.funnyjunk.com/pictures/TOMBSTONE.jpg
http://home.hiwaay.net/~cneidert/joeyebay/funny/tombstone.jpg
Kann auch ein Schreib- (oder heißt das Meißel-)Fehler vom Steinmetz sein 😀
Hauptsache, der teure Tote heisst Grady.
Ob man seinen Namen auch noch posthum ändern kann?
„Hier ruht Grady McSozialamt, geborener Fritz Heimbewohner…“
[quote=Designierter]Ob man seinen Namen auch noch posthum ändern kann?[/quote]
Nein. Dazu ist man selbst dann in der Regel zu tot.
Aber –Frage an den Bestatter– wäre es den „Bestattungspflichtigen“ verboten, einen Stein mit fremden Namen zu verwenden? Gibt es da eine Vorschrift?
@janwo: Das wäre mal eine neue Form von anonymer Bestattung – das Inkognito-Grab.
Welche Namen dürfte man denn da verwenden? Hey, ich nehme Angelina Jolie!
…oder ein namenloser Stein, oder gleich gar keiner? Das wäre ein anonymes Grab für Fremde, und die Tochter hat trotzdem ein Muttergrab.
Irgendeiner hat das mit den Grabsteinen angefangen, und nun müssen es alle nachmachen, weil sich das so gehört.