Frag doch den Undertaker

Grabsteine abräumen

Unser Vater ist verstorben und jetzt soll er in dem Grab beigesetzt werden, in dem unsere Mutter schon sechs Jahre liegt. Der Bestatter verlangt jetzt, dass der Grabstein abgeräumt wird und will sich dafür 300 Euro in die Tasche stecken. Was soll das?

Es gibt Kommunen in denen es Vorschrift ist, dass bei einer Wiederbelegung eines vorhandenen Grabes ein bereits aufgestelltes Grabmal (vorübergehend) entfernt werden muss. Dies ist Bestandteil der Unfallverhütungsvorschriften und eine Haftungsfrage, die hier konsequent umgesetzt wird.

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Beim Ausheben des Grabes für die neuerliche Bestattung wird das Fundament des Grabsteines freigelegt und dieser hat dadurch keine ausreichende Stabilität mehr. Damit der Stein nun nicht umkippen oder nach vorne/unten wegrutschen kann und hierbei möglicherweise beschädigt wird (Haftung) oder einen Friedhofsmitarbeiter verletzt (Unfallverhütung) hat man diesbezügliche Vorschriften erlassen, die ein Abräumen des Steines erforderlich machen.

Eigentlich müssten die Steinmetze aufheulen und versichern, dass ihre Fundamente sicher sind und auch solche Neubelegungen schadlos überstehen, aber (gar nicht so) erstaunlicherweise sagen die gar nichts zu dem Thema, schließlich bedeutet diese Vorschrift besonders für sie eine Zusatzeinnahme. Sie müssen vor dem Grabaushub zum Friedhof, dem Stein (oft mitsamt Fundament) entfernen, einlagern und später wiederaufstellen. Hierfür werden zwischen 200 und 600 Euro verlangt.

Die Bestatter haben von dieser Maßnahme nichts, sie verdienen nichts daran und sind eigentlich auch nicht sonderlich interessiert daran, denn es bedeutet nur zusätzlichen Aufwand.
Der einzige Vorteil: Der Stein befindet sich in einem solchen Fall schon in der Werkstatt und kann gleich mit der neuen Schrift versehen werden.

Es ist also nicht der Bestatter, der ein Interesse an so einem Abräumungsverfahren haben könnte, sondern höchstens die Verwaltung (Haftung/Unfallschutz) und die Steinmetze (Einnahmen).

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(©si)