Fundstücke

Haftstrafen für Urnen-Diebe

Wegen der versuchten Erpressung einer Wetzlarer Unternehmer-Familie sind zwei Männer vom Landgericht Limburg zu Freiheitsstrafen zwischen zweieinhalb und drei Jahren verurteilt worden.


http://www.hr-online.de/website/rubriken/nachrichten/indexhessen34938.jsp?rubrik=36090&key=hessen_vtx_meldung_42531058

gefunden von Big Al

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In der Kategorie „Fundstücke“ präsentiere ich Sachen, die ich zum Thema Tod, Trauer und Bestattungen irgendwo gefunden habe.
Hier erscheinen auch Meldungen aus der Presse und dem Internet, auf die mich meine Leserinnen und Leser hingewiesen haben.

Lesezeit ca.: 1 Minute | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 11. September 2011 | Revision: 31. Mai 2012

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MiniMoppel
13 Jahre zuvor

Ich kenne zwar die näheren Umstände dieser Tat nicht (z.B. Vorstrafen der Täter), aber das Urteil erscheint mir doch ziemlich drastisch, wenn man bedenkt, welche milden Strafen z.T. für (schwere) Körperverletzung oder Totschlag ausgesprochen werden.

Christians Ex
13 Jahre zuvor

Es liegt möglicherweise noch an den Resten von ziemlich alten Gesetzen, nach denen Diebstahl von Eigentum des Geschädigten schwerer bestraft wird, als diesen körperlich zu schädigen.
Als Beispiel wurde da ein Fall genannt, wo ein Räuber Camper überfiel, die Frau vergewaltigte und das Zelt klaute. Für die Vergewaltigung gabs ein paar Monate, für den Diebstahl des Zeltes aber zwei Jahre.

Joachim
13 Jahre zuvor

@Christians Ex.
Ein Spiegel Artikel aus 1995. Nicht ganz so wie du gesagt hast, aber nah genug 🙂

„Die Täter packten das Zelt ein, fesselten den jungen Mann auf eine Holzbank, entführten die junge Frau und vergewaltigten sie mehrfach.

Das Lüneburger Landgericht verurteilte die beiden zu fünf Jahren Haft – für den Raub des Zeltes. Die Vergewaltigung war den Richtern lediglich vier Jahre wert.“

Wenn ich mir die Welt da draußen angucke, glaube ich eher, dass in den nächsten Jahren einige Leute sehr froh über diese Gesetze sein werden…

Norbert
13 Jahre zuvor

Auf die Gefahr hin, mich als Klugscheißer zu outen: Haft ist keine Strafe, deshalb ist der Begriff Haftstrafe ein Oxymoron. Es gibt eine Freiheitsstrafe oder meinetwegen eine Gefängnisstrafe, aber wer in Haft sitzt, ist noch nicht verurteilt worden. Ohne Urteil keine Schuld und keine Strafe.

me
13 Jahre zuvor

Hallo Norbert, klugscheißen gern, aber dann bitte richtig:
„aber wer in Haft sitzt, ist noch nicht verurteilt worden.“ ist schlicht falsch. Richtig wäre: „wer in Haft sitzt, muss nicht notwendigerweise bereits verurteilt worden sein“. Es kann schließlich auch U-Haft (Untersuchungshaft) sein. Es kann aber eben auch Strafhaft sein.




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