Frag doch den Undertaker

Ich soll jetzt 1.750 Euro zusätzlich für das Grab bezahlen

orgel

Nachdem ein naher Angehöriger im Mai diesen Jahres verstorben ist, habe ich von unserer Wohngemeinde ein “Rasenfeldgrab” zum vorher mir bekannten Preis von EUR 1.600,– für 25 Jahre gekauft. Von Seiten der Gemeinde wurde mir gesagt, für dieses Grab fallen jährlich EUR 70,– für Mäh- und Pflegearbeiten an. Konnte ich so auch akzeptieren. Als ich nun die Rechnung der Gemeinde erhielt, wurden mir die jährlichen EUR 70,– im Voraus für die gesamte Laufzeit von 25 Jahren verrechnet. Meine Reklamation bei der Gemeinde hat nichts bewirkt.
Wie und wo kann ich erfahren, ob diese Vorgehensweise so rechtens ist?
Besten Dank für Ihre Rückantwort.

Gemeinden geben gegen Entgelt das Nutzungsrecht an einem Grab für eine bestimmte Zeit ab.
Hierfür ist die Gebühr zumeist mindestens in der Höhe im Voraus zu erbringen, wie sie für die Mindestruhezeit gesamt anfällt.
Wie und ob der Angehörige nun das Grab pflegt, ist ihm überlassen. Er kann die Grabpflege selbst übernehmen oder einen Gärtner damit beauftragen.
Die Gebühren für eine gärtnerische Grabpflege werden dann jährlich abgerechnet.

Wählt man eine Grabart, die eine Pflege für die gesamte Laufzeit verpflichtend beinhaltet, hat man in der Regel auch die für die Pflege anfallenden Gebühren für die ganze Laufzeit im Voraus zu entrichten.
Solche Grabanlagen mit „Inklusiv-Pflege“ werden häufig von Angehörigen gewählt, die fernab wohnen, den Wegzug planen oder aus sonstigen Gründen keine eigene Grabpflege betreiben möchten. Diesen ist es dann oft nicht möglich, regelmäßig auf den ordentlichen Zustand des Grabes zu achten. Die Folge wären zugewucherte und ungepflegte Gräber. Das wollen die Friedhofsbetreiber verhindern, indem sie die regelmäßigen Friedhofsgänger durch die Friedhofssatzung und entsprechende Gestaltungsvorschriften zu regelmäßiger Grabpflege anhalten. Gleichermaßen werden in manchen Gemeinden langjährige Grabverträge überhaupt nur noch abgeschlossen, wenn eine ebenso langjährige Grabpflege vertraglich nachgewiesen wird.

Werbung

Sicherstellen können Friedhofsbetreiber die mit dem Graberwerb verbundene Pflege eines Rasengrabes nur dann, wenn sie auch die dafür anfallenden Pflegegebühren im Voraus kassieren.

Auf jeden Fall sollten die Unterlagen des Friedhofs bzw. der Gemeinde so aufschlußreich sein, daß die Hinterbliebenen erkennen können, daß es nicht mit der sofortigen Zahlung von z.B. 1.600 € getan ist, sondern daß noch 1.750,- € für die Pflege hinzu kommen und dieser Betrag auf einmal fällig wird.

Man kann nicht erwarten, daß Kunden bei der bloßen Nennung eines Preises, auch wenn er mit dem Zusatz „pro Jahr“ versehen ist, davon ausgehen müssen, daß dieser Preis x-mal im Voraus zu entrichten ist.
Eine Reklamation wäre an den Dienstherrn der Gemeinde zu richten und könnte bewirken, daß im Falle einer unklaren Formulierung diese künftig besser getroffen wird; jedoch fürchte ich, daß man grundsätzlich nicht um die Vorausbezahlung der Pflegekosten herum kommt.

Hashtags:

Ich habe zur besseren Orientierung noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels zusammengestellt:

Keine Schlagwörter vorhanden

Lesezeit ca.: 4 Minuten | Tippfehler melden


Hilfeaufruf vom Bestatterweblog

Das Bestatterweblog bietet tolle Informationen und Unterhaltung. Heute bitte ich, meine Arbeit zu unterstützen. 1,4 Mio. Leute besuchen mich hier jährlich, aber nur etwa 15 Menschen spenden auch mal etwas. Weil sie sich bedanken und mithelfen möchten, die Kosten des Blogs von rund 20.000 €/Jahr zu stemmen. Ich habe keine Google- und Amazon-Werbung. Bist Du schon gut unterhalten worden? Hast Du schon Rat gefunden? Dann spende doch bitte wenigstens den Wert einer guten Tasse Kaffee. 5 Euro helfen echt weiter. Sei doch eine der seltenen Ausnahmen, und gebe etwas zurück. Vielen Dank!




Lesen Sie doch auch:


(©si)