Nachdem ein naher Angehöriger im Mai diesen Jahres verstorben ist, habe ich von unserer Wohngemeinde ein “Rasenfeldgrab” zum vorher mir bekannten Preis von EUR 1.600,– für 25 Jahre gekauft. Von Seiten der Gemeinde wurde mir gesagt, für dieses Grab fallen jährlich EUR 70,– für Mäh- und Pflegearbeiten an. Konnte ich so auch akzeptieren. Als ich nun die Rechnung der Gemeinde erhielt, wurden mir die jährlichen EUR 70,– im Voraus für die gesamte Laufzeit von 25 Jahren verrechnet. Meine Reklamation bei der Gemeinde hat nichts bewirkt.
Wie und wo kann ich erfahren, ob diese Vorgehensweise so rechtens ist?
Besten Dank für Ihre Rückantwort.
Gemeinden geben gegen Entgelt das Nutzungsrecht an einem Grab für eine bestimmte Zeit ab.
Hierfür ist die Gebühr zumeist mindestens in der Höhe im Voraus zu erbringen, wie sie für die Mindestruhezeit gesamt anfällt.
Wie und ob der Angehörige nun das Grab pflegt, ist ihm überlassen. Er kann die Grabpflege selbst übernehmen oder einen Gärtner damit beauftragen.
Die Gebühren für eine gärtnerische Grabpflege werden dann jährlich abgerechnet.
Wählt man eine Grabart, die eine Pflege für die gesamte Laufzeit verpflichtend beinhaltet, hat man in der Regel auch die für die Pflege anfallenden Gebühren für die ganze Laufzeit im Voraus zu entrichten.
Solche Grabanlagen mit „Inklusiv-Pflege“ werden häufig von Angehörigen gewählt, die fernab wohnen, den Wegzug planen oder aus sonstigen Gründen keine eigene Grabpflege betreiben möchten. Diesen ist es dann oft nicht möglich, regelmäßig auf den ordentlichen Zustand des Grabes zu achten. Die Folge wären zugewucherte und ungepflegte Gräber. Das wollen die Friedhofsbetreiber verhindern, indem sie die regelmäßigen Friedhofsgänger durch die Friedhofssatzung und entsprechende Gestaltungsvorschriften zu regelmäßiger Grabpflege anhalten. Gleichermaßen werden in manchen Gemeinden langjährige Grabverträge überhaupt nur noch abgeschlossen, wenn eine ebenso langjährige Grabpflege vertraglich nachgewiesen wird.
Sicherstellen können Friedhofsbetreiber die mit dem Graberwerb verbundene Pflege eines Rasengrabes nur dann, wenn sie auch die dafür anfallenden Pflegegebühren im Voraus kassieren.
Auf jeden Fall sollten die Unterlagen des Friedhofs bzw. der Gemeinde so aufschlußreich sein, daß die Hinterbliebenen erkennen können, daß es nicht mit der sofortigen Zahlung von z.B. 1.600 € getan ist, sondern daß noch 1.750,- € für die Pflege hinzu kommen und dieser Betrag auf einmal fällig wird.
Man kann nicht erwarten, daß Kunden bei der bloßen Nennung eines Preises, auch wenn er mit dem Zusatz „pro Jahr“ versehen ist, davon ausgehen müssen, daß dieser Preis x-mal im Voraus zu entrichten ist.
Eine Reklamation wäre an den Dienstherrn der Gemeinde zu richten und könnte bewirken, daß im Falle einer unklaren Formulierung diese künftig besser getroffen wird; jedoch fürchte ich, daß man grundsätzlich nicht um die Vorausbezahlung der Pflegekosten herum kommt.
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Also bei allem Respekt, aber ich finde schon, dass wenn jemand äussert, dass diese Grabpflege im 70 € im Jahr koszet, dann kann och sehrwohl erwarten, dass diese Zahlung auch so fällig wird. Es sei denn, mir wird ausdrücklich gesagt, dass diese Leistung im Vorraus zu entrichten ist. Dann weiß ich, worauf ich mich einlasse und bin nicht vor vollendeten Tatsachen, wenn es bereits zu spät ist.
Richtig. Aber wir wissen ja nicht, wie das formuliert und dargestellt war.
Möglicherweise hat die Hinterbliebene in der Trauer nicht alles richtig erfaßt, vielleicht ist es aber auch einfach von der Gemeinde falsch oder schlecht formuliert. Wir wissen es eben nicht.
Deshalb kann man jetzt auch nicht abschließend sagen, ob der Frau Unrecht geschehen ist.
A – Grabpflege 25 Jahre, 70 € jährlich
B – Grabpflege 25 Jahre zu je 70€
Bei A könnte man schon denken, das ist wie Miete/Abfallgebühr. Einmal im Jahr und gut.
B sieht dann schon eher wie ein Komplettpaket aus.
Kommt halt mit auf die Formulierung an.
Es ist ja an sich schon klar, wenn man so ein langfristiges Rundum-Sorglos-Paket anbietet, auch für Leute die wegziehen, selbst alt sind etc., das man das im Vorraus möchte, sonst kann das ja wie bei Mietnomaden abgehen. 1-2 mal bezahlen und dann trotzdem Leistung beziehen wollen.
Oder wenn auch mal schnell man zahlungsunfähig wird(krank/tod/arm/verzogen nach unbekannt).
So ist das ein Paket bis das Grab eh vergangen ist.
Solche Grabpflegekosten kann oder will sich nicht jeder Angehörige leisten.
Wenn ich das mathematisch betrachte, ist die Summe von € 1750 zu hoch, da langfristige Zahlungen durch Verzinsung gewaltig wächst. Betrachten wir so: Die Stadt möchte gerne, dass ein Endsumme von 1750€ – nämlich 25 Jahre x 70 € zustanden kommen. Diese Summe entsteht durch eine einmalige Zahlung von ~ 1255€ mit einer Verzinsung von 3% war relativ real ist. Würde man hingegen die gewünschte Summe bezahlen, so kann die Stadt jährlich 97,57 € entnehmen. Also – irgendwie scheint der Bürgermeister mit den versuchen, die Trauernden über den Tisch zu ziehen. Ich rechne das nach eine in der Finanzmathematik bezeichneten Verrentung eines Kapitalvermögens. Also entweder jedes Jahr 70€ oder einmalig 1255€.
Oh, schön aufgepasst. Öffentliche Haushalte kommen offenbar erst im nächsten Schuljahr 🙂
Aber mal ernsthaft:
Die Stadt will nicht nach 25 Jahren 1750 Euro haben, sondern sie will 70 Euro für jedes Jahr haben. Das ist ein Unterschied. Das ist kein Sparvertrag, sondern Begleichung tatsächlich angefallener Kosten.
Ganz im Gegenteil stellt sich der Mieter (vielleicht) gut damit, im voraus zu bezahlen; würde er jährlich bezahlen, müsste er mit jährlichen Gebührenerhöhungen rechnen. („vielleicht“ deshalb, weil man über die Zins- und Inflationsentwicklung der nächsten 25 Jahre noch wenig weis).
Beim momentanen Zinsniveau steht er schon bei jährlichen Anpassungen analog zur Inflationsrate gut da. (Nicht zuletzt da der erhöhte Verwaltungsaufwand einer jährlichen Zahlung auf die Gebühren umgelegt werden würde wodurch die 70€ im Jahr wohl nicht zu halten wären).
Jupp, die Grabpflege wird mit Sicherheit teuerer werden, daher würde ich auch jetzt bezahlen.