Branche/Kommune

Jetzt darf er endlich ins Feuer

Streit vor Gericht

Der „sonstige Gegenstand“ hat noch keine Ruhe. Vor einem Amtsgericht fand die Verhandlung über den als „Gammelleiche“ im Netz bezeichneten Verstorbenen statt, der seit Wochen in der Kühlung eines Krematoriums auf seine Einäscherung wartet.

Dem Verstorbenen macht das geschmacklose Gezerre um seinen Körper nichts mehr aus. Ganz gleich, was wir glauben, wir sind uns vermutlich einig darüber, dass das, worauf es ankommt oder was nach unserem Ableben übrig bleibt, nicht das ist, was im Kühlraum liegt.
Trotzdem ist es unsere Aufgabe, Leichname sorgfältig zu behandeln. Für uns Hiergebliebene ist es das letzte Sichtbare von dem Toten. Und um ihn zu ehren, sind wir verpflichtet, mit seinem Körper und seinen Gebeinen sorgsam umzugehen.

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Die Natur hat es vorgesehen, dass Menschen nach ihrem Tod vergehen. Damit das ungestört geschehen kann, betten wir Verstorbene in die Erde. Das macht man so, weil wir dann den Verwesungsprozess nicht mit ansehen müssen, damit keine Tiere angelockt werden und damit es nicht so riecht.
Beschleunigen kann man das Vergehen des Körpers, indem man ihn einäschert. Wie wir neulich hier lesen konnten, übergeben manche Kulturen ihre Leichname auch Geiern oder Fischen.

Aber ganz gleich, welche Form der endgültigen Bestattung wir für unsere Angehörigen auswählen, der Zeitpunkt bis zur Übergabe an das vernichtende Element, wenn ich es mal so bezeichnen darf, ist doch üblicherweise davon geprägt, dass man respektvoll mit dem Leichnam umgeht.
Man kleidet ihn nochmal schön, man bettet ihn symbolisch und man besucht ihn, spricht manchmal mit ihm und gestaltet die letzten Stunden würdevoll.

Im vorliegenden Fall waren sich eine Mutter und ein Sohn nicht darüber einig, was mit dem verstorbenen Vater passieren sollte.
Der Sohn wollte, dass er in seinem Beisein in einer weit entfernten Stadt schön in den Sarg eingebettet und dann eingeäschert werden soll.
Die Witwe hingegen wünschte eine Einäscherung in der Nähe des Sterbeortes und eine Beisetzung auf dem örtlichen Friedhof.

Dummerweise hatte die Witwe eine Bestattungsvorsorge gemäß den Wünschen des Sohnes abgefasst, wohl um Ruhe vor seinem Drängen zu haben. Sicherheit gab ihr die Klausel im Vertrag, dieser sei jederzeit problemlos kündbar.

Das ganze Hin und Her habe ich in vorhergehenden Artikeln beschrieben1,2.

Letzter Stand war, dass der Verstorbene seit fast einem Monat im Kühlraum eines Großkrematoriums liegt. Eine Einstweilige Verfügung hatte alles Weitere gestoppt.
So konnte der Leichnam nicht eingeäschert werden, weder nahe seinem Wohnort, noch in der weit entfernten Stadt.

Vor allem hat sich der Zustand des Verstorbenen in diesen vielen Tagen nicht so entwickelt, dass noch irgendwer an eine vernünftige Einbettung, Ankleidung und Abschiednahme denken kann.

Klar, gemacht werden muss so etwas auch, wenn der Zustand weit fortgeschritten ist. Manchmal kann man es sich eben nicht aussuchen. Aber das kostet dann Überwindung, das kostet extra Geld und erfordert schon etwas hartgesottenere oder widerstandsfähige Mitarbeiter.

Nun hat also die Verhandlung vor Gericht stattgefunden. Wie in solchen Zivilsachen üblich, versucht das Gericht zuerst eine Übereinkunft zwischen den Parteien herbeizuführen.

Den ebenfalls geladenen Bestatter, der die Parteien auf die schwierigen Umstände bezüglich der Leiche aufmerksam machen wollte, ließ man nicht richtig zu Wort kommen. Davon wollte auch die Richterin nichts hören, heißt es.

Klar, wenn man einen Leichnam als Sache betrachtet und sich keine Gedanken darüber macht, was mit einer solchen Sache passiert, wenn man sie wochenlang herumstehen lässt….

Ziemlich schnell hatten die Anwälte einen Vergleich parat, der dann auch angenommen wurde:

Der Verstorbene wird in die weit entfernte Stadt ins Krematorium überführt und dort eingeäschert.
Danach wird die Urne wieder zurück zur Witwe gebracht. Da findet dann eine Trauerfeier in der Friedhofskapelle statt. Dann sendet man die Urne wieder in die weit entfernte Stadt zu der sogenannten feministischen Bestatterin, die dann eine Seebestattung im Meer organisiert.

Der Bestatter aus dem Münsterland heute Mittag am Telefon:

„Den ganzen Quatsch hätten wir uns eigentlich sparen können denn nun bekommt der Sohn letztendlich seinen Willen. Und er möchte immer noch an der Versorgung und Ankleidung des Verstorbenen teilnehmen, damit er endlich einmal richtig gepflegt wird… hat er wörtlich heute so gesagt. Ich habe dann mal eingeworfen ob sich alle Beteiligten vorstellen können wie der Körper nach 4 Wochen aussieht, wurde dann aber von der Richterin unterbrochen, ich sollte diese Schilderung allen Anwesenden bitte ersparen. Jetzt wird der Leichnam für wahnsinnig teures Geld quer durch die Republik gefahren, alles unnötig.“

Und er meinte noch: „Unglaublich – soviel Aufregung und Nerven für NIX!“

Eine gute Nachricht kam heute vom Gerichtsgebäude: Unser braver Bestatter ist aus der Auseinandersetzung herausgenommen worden. Bis dahin liefen Kosten- und Strafandrohungen auch gegen ihn.

1 https://bestatterweblog.de/geschmackloses-gerangel-um-eine-leiche/
2 https://bestatterweblog.de/und-die-leiche-gammelt-weiter/

Bildquellen:
  • gammelfleisch: Peter Wilhelm KI


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Lesezeit ca.: 6 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 19. Februar 2025

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Tia
1 Tag zuvor

Tja dämlicher Sohn, diese entsetzliche Einbettung wirst Du nie vergessen, aber im absolut negativen Sinne! Das Gericht erscheint mir leider auch entsprechend unfähig……. Diese „Sache“ gehört lt geltenden Gesetzen längst bestattet und nur das eine sofortige Bestattung hätte das Gericht anordnen müssen, und dann ggf Teilung der Asche oder so….
Und das feministische Bestattungsinstitut hätte diesen Auftrag besser abgelehnt, das wäre um einiges souveräner gewesen… Aber Hey, mutmaßlich „Matsch“ umzukleiden… Und wieder einzusargen, ist auch Geld.

Die Mutter tut mir entsetzlich leid, und den Sohn hätte ich zu Sozialstunden im kriminalistischen Leichenschauhaus verurteilt, wenn er es schon irgendwie zu mögen scheint, mit Leichen in Verwesungsstadien zu hantieren.
Mit meiner Mutter hätte das kein/e Sohn/Tochter gemacht.




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