Leserfrage: Halten Sie es für möglich, dass ein Einzelgrab (Erdgrab) zu einem Wahlgrab umgewidmet werden könnte und somit noch zusätzlich zwei Urnen dazu gelegt werden könnten?
Das ist in seltenen Fällen durchaus möglich.
Aber: Es ist eben auch sehr selten der Fall.
Friedhöfe werden in verschiedene Bereiche aufgeteilt. Das ist einmal der Teil für Reihengräber, eine Abteilung für Familiengräber, dann die Urnengräber, Sonderflächen für Angehörige bestimmter Religionen, Kinderabteilungen usw.
Den Flächen für Reihengräber ist es eigen, daß man diese eines Tages komplett neu belegen will. Oft werden diese Flächen dabei komplett neu gestaltet und die neuen Gräber erhalten auch eine andere Ausrichtung. Das wird oft so gemacht, damit komplett neue Gräber entstehen und nicht exakt die alten Stellen wieder belegt werden.
Würde man jetzt mitten drin einer Familie gestatten, ein Grab zum dauernden Wahlgrab umzufunktionieren, wäre die Wiederbelegung des ganzen Feldes in Frage gestellt.
Dennoch: Mitunter entscheiden sich Friedhofsverwaltungen, entsprechend der Nachfrage, durchaus schon mal dazu, große Einzelgräber den Familien als Wahlgrab anzubieten. Aber das ist wirklich die Ausnahme. Man kann weder darauf bauen, noch darauf drängen, daß die Verwaltung da mitspielt.
Deshalb muß ich abschließend sagen, daß Sie wahrscheinlich keine guten Karten haben, um Ihren Wunsch durchzusetzen.
Was aber Friedhofsverwaltungen immer mal wieder anbieten, ist die Umbettung eines Verstorbenen in ein neues Wahlgrab, wenn das Reihengrab abläuft.
Das wäre vielleicht auch eine Lösung für Sie. Erkundigen Sie sich aber in beiden Fragestellungen beim zuständigen Friedhofsamt.
Die Verwaltungen verneinen Anfragen zur Umbettung regelmäßig und das ist auch gut so. Denn würde man da zu leichtfertig zustimmen, käme es irgendwann soweit, daß Verstorbene je nach wechselnder Interessenlage vielleicht mehrmals „umziehen“ müssen. Aber wenn ein Reihengrab abläuft, sollte vom Verstorbenen sowieso nicht mehr so viel erhalten sein. Eine Umbettung ist dann leichter möglich, als wenn erst wenige Jahre seit der Beisetzung vergangen sind.
Das wirtschaftliche Interesse des Friedhofs am Verkauf eines Wahlgrabes wiegt dann manchmal auch einiges, sodaß hier die Zustimmung leichter zu erhalten ist.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
Schlagwörter: Einzelgrab, Familien, Familiengrab, grab, Lektorin A, wahlgrab?
Dem Fragesteller (m/w) sei doch zuerst einmal gesagt, dass der korrekte Weg doch wohl eher zur Friedhofsverwaltung führen sollte, weil der liebe Peter in einem solchen Fall doch auch eher im Nebel stochern muss, da die Nutzungsbedingungen von Einrichtung zu Einrichtung unterschiedlich sein können und hier noch nicht einmal die Örtlichkeit bekannt ist (zumindest geht es aus der zitierten Anfrage nicht hervor).
…da lob ich mir wieder mal die Münchner Friedhofsverwaltung: Reihengräber gibt es gar nicht – Erdgräber können beliebig oft verlängert werden und nach Ablauf der Ruhezeit (i.d.R. 10 Jahre) beliebig oft wieder belegt werden.
Urnen können in Erdgräbern so viele bestattet werden, wie hineingehen! Natürlich gibt es auch kleine Urnengräber und Urnenhallen!
Ein gutes System. das sich seit über 100 Jahren bewährt hat!
Da habt ihr ja echt eine Menge Auswahl!!!