Frag doch den Undertaker

Kann ich das Nutzungsrecht am Grab vorzeitig abgeben?

Mein Vater ist im Jahr 2000 verstorben ist in einem Tiefgrab welches meine Mutter für 25 Jahre gekauft hat ( also auch 25 Jahre hatte meine Mutter ein Nutzungsrecht )jetzt im März diesen Jahres hat meine Mutter das Grab vorzeitig abräumen lassen und hat damit auch das Nutzungsrecht abgegeben. Die Ruhezeit meines Vaters besteht bis Janunar 2020 solange darf das Grab nicht neu vergeben werden. Nun aber meine Frage. Darf das Nutzungsrecht jetzt schon an jemand anderen ( auch einen Familienangehörigen ) vergeben werden und das Grab wieder neu gestaltet werden. Vielen lieben Dank für eine hilfreiche Antwort.

Diese Problemstellung ist keinesfalls selten oder abwegig.
Oft entscheidet sich ein (vor allem älteres) Familienmitglied, die Pflege eines Grabes nicht mehr fortsetzen zu wollen. Der Grabnutzungsvertrag wird dann aufgehoben, das Grab wir sozusagen an die Verwaltung zurückgegeben.

Es gibt kein bundeseinheitliches Bestattungs- oder Friedhofsrecht.
Das Bestattungsrecht ist Ländersache und in jedem Bundesland anders geregelt.
Die Regeln für einzelne Friedhöfe werden vom Friedhofsbetreiber festgelegt. Das kann eine Kommune oder eine Kirchengemeinde, sowie ein privater Betreiber sein.

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Die Frage, ob ein Nutzungsrecht übertragen werden kann, muß also die Friedhofsverwaltung vor Ort beantworten.
Ich würde dort mal anrufen und mich informieren.

Normalerweise sind die Betreiber der Friedhöfe daran interessiert, dass die Gräber gut gepflegt sind, und dass sie Geld mit den Gräber verdienen können.
Wenn sich also nun jemand meldet, der für eine bestimmte Zeit noch die Grabpflege übernehmen und evtl. auch Gebühren bezahlen möchte, sollte die Verwaltung eigentlich zustimmen.

Es kann im vorliegenden Fall nämlich durchaus sein, dass ein neuer Grabnutzungsvertrag mit allen daraus erwachsenden Konsequenzen hinsichtlich Mindestlaufzeit und Gebühren angeboten wird. Möglich ist aber auch, dass man schlichtweg nur die Nutzung für die restlichen 3 Jahre gestattet.

Aber wie ich schon schrieb, eine letztlich befriedigende Antwort darauf kann nur das Friedhofsamt in der jeweiligen Stadt geben.


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Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 2. Oktober 2017

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Rosemarie Bibelriether
4 Jahre zuvor

Meine Tante ist im September gestorben sie hat eine Grabstätte von 2002 bis 2032 in einer Kolumbarien 2 Urne erworben und 920,00 Euro bezahlt. Jetzt bekam ich den Gebührenbescheid für eine Verlängerung für 9 Jahre in Höhe von 621,00 Euro dieser Betrag beträgt 130 % Erhöhung. Wieso soll ich eine Verlängerung bezahlen und kann ich diese Verlängerung ablehnen. Benötige keine Nutzungsrecht.




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