Frag doch den Undertaker

Kann ich mal bei Leichenumbettungen ein paar Fotos schiessen?

Hallo,

ich wurde von meiner Mutter beauftragt, mich um die Frage Zersetzung des Körpers – speziell in einem Eichensarg – zu kümmern.
Besteht unter Umständen die Möglichkeit, an einigen Grababräumungen, Umbettungen o.ä. teilzunehmen und auch ein paar Fotos zu schießen?

Grüße von B.

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Nein.

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Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 1 Minute | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 15. Oktober 2010 | Revision: 15. Juni 2012

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Elch
14 Jahre zuvor

Kriegst du viele solcher Mails?

Anonym
14 Jahre zuvor

Dass man das rein aus Piätätsgründen nicht zulässt ist klar. Aber spricht da auch rein rechtlich was dagegen, die Privatsphäre des Toten oder so?

Mike7
14 Jahre zuvor

Ein Toter hat keine Persönlichkeitsrechte und damit keine Privatsphäre mehr.

Sebastian.
14 Jahre zuvor

Es gibt durchaus ein postmortales Persönlichkeitsrecht. Wiki freut sich bestimmt über deinen Besuch …

Abgesehen davon sehe ich hier eher ethisch-moralische als juristische Probleme. Die Anfrage weckt in mir auch den Verdacht, dass hier eher Sensationslust eine Rolle spielt.

Arno Nühm
14 Jahre zuvor

Menschenwürde erlischt nicht mit dem Tod.

Hüterin des kleinen Drachen
14 Jahre zuvor

Liebe/r B.,

warum möchte deine Mutter, dass du dich DAMIT beschäftigst??
Ich kann mich des Gedankens nicht erwehren, dass es sich hier um schwer zu befriedigende NEUGIER handelt…

Ab und zu mal hier...
14 Jahre zuvor

Lieber B.,

wie wäre es, wenn Du Dich mal anhand rechtsmedizinischer Bücher über diese Fragestellung informierst?

Ma Rode
14 Jahre zuvor

Vielleicht kann sich B. ja mal mit der Azubine vom vorherigen Artikel kurzschliessen. Ich meine, die junge Dame hat genug Bilder, Eindrücke und Fachwissen parat, die B.´s Wiossensdurst nahezu löschen könnte.

bee
14 Jahre zuvor

Och, so einen praktischen Test, ob man sich zum Nekrophilen überhaupt eignet, kriegt man schon recht preiswert hin. Einfach ein Schnitzel im Garten verbuddeln und gucken, was es so macht.

Und zwar jeden Tag.

Sonne
14 Jahre zuvor

Mein Vater hat mich beauftragt mich mit der Zersetzung des Gartenabfalls auseinander zu setzen, speziell wenn es sich um einen Plastik-Kompostbehälter handelt……
mal ganz ehrlich, das war doch keine ernstgemeinte mail, oder ? Das kann nur ein Scherz sein, einer, der mal was dummes schreiben will….ich fass es nicht….

Sebastian.
14 Jahre zuvor

@9+10: Danke für die Aufheiterung, dass habe ich gerade gebraucht.

B.
14 Jahre zuvor

Hm, wusste nicht, dass man hier teilweise so zimperlich ist. Ich suche eigentlich nur ein paar seriöse infos zur Verfallszeit eines Eichensargs – samt Inhalt natürlich.

kall
14 Jahre zuvor

Ich fürchte, da hat jemand was ganz grundlegendes nicht verstanden.

14 Jahre zuvor

Seriöse Infos? Kann jeder bekommen, der eine vernünftige Frage stellt.
Aber dazu ist es weder erforderlich noch zweckmäßig „an einigen Umbettungen teilzunehmen und Fotos zu schießen“.

Einfach die Frage anders formulieren, dann bekommt man gerade hier eine sicherlich brauchbare Antwort.

Besucherin
14 Jahre zuvor

@12

Einfach mal googlen nach „body farm“ – da werden sicherlich alle Wünsche bezüglich Informationen erfüllt.

fraeles-anna
14 Jahre zuvor

Es gibt einen Dokumentarfilm „Moderne Wunder – Der Körper nach dem Tod“, der auf die Verwesung unter gerichtsmedizinischen Gesichtspunkten eingeht. Der Film ist auf einschlägigen Downloadportalen und auf YouTube via Google zu finden.

Tim
14 Jahre zuvor

Antwort: Die Zersetzung in einem Eichensarg ist eindeutig kostspieliger als in einem Kiefernsarg 🙂

Uli
14 Jahre zuvor

Morbide Neugier oder echter Wissensdurst ? Ich denke ersteres … nach DER Formulierung …

Mike7
14 Jahre zuvor

@Sebastian, herzlichen Dank für deine Wiki Hinweis, jedoch kann ich darin nicht finden, was meine Aussage widerlegen würde.

Das postmortale Persönlichkeitsrecht ist nicht gesetzlich fixiert und leitet sich allenfalls von der Menschenwürde und dem Schutzbedürfnis der Person ab. Die Menschenwürde weiterhin leitet sich vom Grundgesetz ab, welches jedoch nach dem Tot nicht mehr gilt.

Allenfalls die „einfachen Gesetze“ sind über den Tot hinweg gültig (z.b. Urheberrecht).

Ich denke wir meinen jedoch das gleiche, wenn wir meinen das solche „Aktionen“ nicht im Sinne des Verstorbenen sind, jedoch werden sie nicht mehr von Persönlichkeitsrechten erfasst (z.b. Recht am eigenen Bild und Privatspähre).

MiniMoppel
14 Jahre zuvor

@ Mike7:
Guckst du [url=http://de.wikipedia.org/wiki/Menschenw%C3%BCrde#Postmortale_Wirkung]hier[/url].
Und noch etwas: Bei „der Tot“ bekomme ich immer Augenkrebs. Es heißt „der Tod“.

ArnoG
14 Jahre zuvor

@fraeles-anna
da hast du recht.
In dem Video wird alles gezeigt.




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