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Katja und Ronny -3-

orgel

Ach was bin ich doch clever! Wow, der tolle Undertaker Tom hat es gestern geschafft, die Eltern von Ronny in die Richtung zu drehen, wie es Katja, seiner geschiedenen Frau, und seinen Kindern gefallen hätte.

Ich sag’s nochmal: Ronny und Katja stammen aus der ehemaligen DDR, haben zwei Kinder, waren mal verheiratet und Ronny hat hier eine Kneipe in die Pleite gefahren. Über das ist die Ehe zerbrochen und was folgte, war ein Scheidungskrieg. Mit dem Abstand einiger Jahre hatte sich das Ehepaar wieder angenähert, auch der Kinder wegen, am Ende wohnte/lebte man auch wieder zusammen wie eine Familie.

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Ronny ist nun verstorben und als Auftraggeberin tauchte Katja hier bei mir auf. Das ist nichts Ungewöhnliches und zunächst nehmen wir den, der hier den Auftrag unterschreibt auch als Auftraggeber an. Meldet sich ein anderer Bestattungsberechtigter oder erkennen wir aus den Personenstandurkunden, daß es da noch einen gibt, überprüfen wir von uns aus die Berechtigung des Auftraggebers. Aber daß eine geschiedene Frau ihren Ex-Mann beerdigt, ist nicht selten. Manche gehen schließlich auch ohne Streit auseinander und bei vielen gibt es auch gegenseitige Lebensversicherungen extra für diesen Zweck.

So kam also Katja zu mir, sehr getroffen, sehr in Trauer und traf die notwendigen Verfügungen inklusive einer Sargbeigabe der Kinder.

Dann waren aber die Eltern aufgetaucht, hatten sich als Bestattungspflichtige zu erkennen gegeben und wollten bewusst etwas ganz Anderes als die Ex-Schwiegertochter. Um allen Beteiligten eine persönliche Abschiednahme zu ermöglichen, habe ich mich bemüht, die Eltern auf die Wünsche der „Witwe“ zu drehen. Auch eine Inanspruchnahme unserer Trauerhalle konnte ich denen „andrehen“.
Natürlich versuchen wir immer, unsere Trauerhalle mit anzubieten, schon aus wirtschaftlichen Gründen, aber das macht für die Kunden keinen Unterschied, bzw. ist sogar günstiger. Eine Trauerhalle brauchen sie sowieso, nur daß unsere -aus wettbewerblichen Gründen- günstiger ist als die städtischen.
In diesem Fall ging es mir aber gar nicht ums Geld, sondern um die Tatsache, daß ich dann eine bessere Kontrolle über die ganze Sache habe.

Trotz aller Bemühungen meinerseits blieben aber die Eltern des Verstorbenen dabei, daß wohl die Enkelkinder, nicht aber die Ex-Schwiegertochter bei der Trauerfeier dabei haben wollen.

Geplant hatte ich daher insgeheim Folgendes: Wir machen eine Trauerfeier für die Eltern und die Familie und anschließend eine für die Witwe und Freunde des Ehepaares. Bei der ersten Trauerfeier hätten wir wunschgemäß das ‚Ave Maria‘ gespielt und bei der zweiten dann die Puhdys.

Mir ist nämlich nicht bekannt, daß es einem Toten schadet oder ihn belastet, wenn er zwei Mal ‚abgefeiert‘ wird.

Alle Beteiligten wären zu ihrem Recht gekommen und am Ende hätten wir Frieden, Freude, Eierkuchen gehabt.

Soweit also mein Plan. Also habe ich gestern Abend Katja angerufen und ihr von meinem Vorhaben erzählt. Au, hat die sich gefreut! Sie fand das prima, bedankte sich überschwänglich für meinen Einsatz und zeigte sich sehr, sehr zufrieden. Vor allem findet sie Klasse, daß ich ihr ihre Anzahlung wiedergeben kann.

Toll!

Ja und dann ruft die doofe Pute bei den Ex-Schwiegereltern an und brüstet sich mit ihrem vermeintlichen Triumph. Sie erzählt denen brühwarm, daß sie sich als Siegerin in diesem „Duell um den Toten“ fühlt und nun doch ihren Willen bekommt.

Sagen wir es mal so, der Vater war nicht nur eisig am Telefon, als er mich später anrief, der war antarktisch. Mir ist der Hörer quasi am Ohr festgefroren.

Er würden den Auftrag unverzüglich stornieren und einem anderen Bestattungshaus übertragen. Dann gäbe es eine private Trauerfeier ohne Sarg an einem Ort, den die Ex-Schwiegertochter garantiert nicht erfährt und danach eine anonyme Aschenbeisetzung. Zack, er legt auf.

Da sitze ich in meinem Büro und fühle mich so richtig Scheiße. Eigentlich habe ich es nur gut gemeint. Aber wie sagt man so schön: Gut gemeint ist nicht gut gemacht. Mist!

Heute früh ruft mich Katja an, kleinlaut nimmt sie zur Kenntnis, was ich ihr zu erzählen habe und sie gesteht ein, gestern Abend etwas zu viel getrunken zu haben und deshalb so übermütig gewesen zu sein. Kurz darauf meldet sich Ronnys Mutter und ebenfalls eisig, aber gesprächsbereit.
In Anbetracht der Tatsache, daß ihr Sohn so verstümmelt sei und wir schon so viel Arbeit in die Einbettung usw. investiert hätten, habe man es sich insoweit überlegt, daß man den Auftrag doch nicht entzieht. Es gäbe aber einige Änderungen im Ablauf. Die Trauerfeier könne bei uns stattfinden, sie verbieten aber die Teilnahme der Schwiegertochter. Danach wird der Sarg ins Krematorium gefahren und bei dieser Fahrt will der Vater hinterherfahren, um sicherzustellen, daß es keine zweite Trauerfeier usw. gibt. Noch heute werden sie sich um ein Urnengrab in Schleswig-Holstein bemühen und die Urne soll an den geplanten Wohnort dort überführt werden.
Zack!

Ich versuche, wenigstens ansatzweise mein Verhalten zu erklären, doch erstaunlicherweise sagt sie: „Sie können da doch nichts dafür, diese Frau ist eine Schlange und die wird sie um den Finger gewickelt haben. Wir sind Ihnen nicht böse, aber jetzt wird alles so gemacht, wie wir es bestellen und bezahlen.“

Was soll ich machen? Der Kunde ist König und hier sind eindeutig die Eltern der Kunde. Wer die Musik bezahlt, der bestimmt auch was gespielt wird. So ist das eben.


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Alex
17 Jahre zuvor

Kopf -> Tisch

wolkenreiter
17 Jahre zuvor

Es stimmt mich schon traurig, wie unversöhnlich manche Menschen selbst angesichts des Todes sind.

Leider ist Katja nun selber schuld, denn du hast ja alles versucht, es beiden Parteien recht zu machen.

Wie ist das eigentlich bei eheähnlichen Verhältnissen? Wer ist da bestattungspflichtiger?

Alex
17 Jahre zuvor

Aber du hast dein bestes getan! Das die gute Frau so dumm ist, konntest du ja nicht wissen. Aber in Trauer tuen Menschen oft seltsame Dinge, man sieht es ihr nach. Der Verlierer in der Sache ist ja letztendlich nur sie selber.

was woas i
17 Jahre zuvor

Mir tun die Kinder unendlich leid. Nicht nur, dass sie den Vater verlieren, sie müssen auch noch mitansehen, wie abgrundtief asozial Leute in unserer Gesellschaft sein können. Viele schauen doch nicht mehr nur, wie sie anderen wehtun können, sondern sogar, wie sie anderen größtmöglichen Scahden zufügen können…

Torky
17 Jahre zuvor

>Trotz aller Bemühungen meinerseits blieben aber die Eltern

>des Verstorbenen dabei, daß so wohl die Enkelkinder, nicht

>aber die Ex-Schwiegertochter bei der Trauerfeier dabei

>haben wollen.

Streich das "so" bei "so wohl" in der 2. Zeile, dann passts 🙂 (Ich war ein wenig irritiert beim lesen)

Marco
17 Jahre zuvor

@undertaker:

>Über das ist die Ehe zerbrochen

Argh ! Das klingt ja scheußlich. Hast Du das nicht korrekturgelesen ? In gutem Deutsch heißt das "Darüber ist die Ehe zerbrochen".

Chrissy
17 Jahre zuvor

Kann denn nicht Katja VOR den Eltern kommen?

17 Jahre zuvor

Nein, streich nicht das "so" – sondern ersetze es durch ein "sie"…

Alex
17 Jahre zuvor

momente mal, hat der undertaker nicht schon mehrmals betont, er schreibt hier schnell und wie im der schnabel gewachsen ist? leute, wenn ihr einwandfreie grammatik wollt, kauft euch doch ein buch von wolf schneider und nervt hier nicht rum. ich denke nicht, dass tom hier den pullitzer-preis gewinnen will, sondern einfach seiner erlebnisse wiedergeben möchte.

georg
17 Jahre zuvor

und solangs lesbar is, isses doch keine tragik 😉

@geschichte: traurige sache, aber man sollt halt erst sein hirn einschalten bevor man mit jemandem spricht, der einem sowieso nix gutes will :-/

Thomas
17 Jahre zuvor

Argh ! Das klingt ja scheußlich.

Stimmt. Da sind Leerzeichen vor Satzzeichen doch deutlich besser; die hört man nicht, sie schauen nur doof aus. 😉

Claudia
17 Jahre zuvor

Ich finde das SOOOO armseelig von Ronnys Eltern !

Er hat seine Ex geliebt und das sollte Grund genug sein, dass Katja ihn auf seinem letzten Weg begleiten darf. Eltern hin oder her – kann man da echt nichts gegen machen ???

17 Jahre zuvor

… ich finde die Grammatikbesserwisser hier zum ko****!

Könnt ihr das hier nicht so nehmen wie es gedacht ist?? Als locker leichte Unterhaltung! Und dabei ist es auch sch****egal, ob die Geschichten Tatsachen oder Fiktion sind!

So, das musste ich mal loswerden ….

17 Jahre zuvor

Sind hier scheinbar viele Lehrer versammelt, die sich gescheit machen müssen und gerne Kritik üben.

17 Jahre zuvor

Ich stelle mir gerade 3 Fragen…

1. Wissen die Eltern, dass ihre Enkel dann niemals den Vater besuchen können?

2. Wissen die Eltern, was sie den eigenen Enkeln damit seelisch antun? Als Enkel würde ich später einmal die Rechnung für den Seelenklemptner an die Großeltern schicken…

3. Sind die Kinder des Verstorbenen nicht eher bestattungsberechtigt als dessen Eltern? (Gut, sie sind Minderjährig, aber haben in der Mutter ja einen gesetzl. Vormund…)

Realitaetsfremd
17 Jahre zuvor

§ 16 Bestattungspflichtige Personen

(1) Für die Bestattung der Leiche haben zu sorgen:

1. der Ehegatte,

2. die volljährigen! Kinder,

3. die Eltern,

4. die volljährigen Geschwister,

5. die volljährigen Enkelkinder,

6. die Großeltern.

Jürgen
17 Jahre zuvor

{meta}Wow, kaum zeigt sich ein Besserwisser, kommen auch schon die Besserwisser-Hasser angekrochen. Selbst nichts beizutragen, aber motzen.{/meta}

Mich würde auch die Frage mit dem eheähnlichen Verhältnissen interessieren. Zumal es da vielleicht nicht um "bestattungspflichtig", sondern um "bestattungsberechtigt" geht. Oder gibt es da vor dem Gesetzt gar keinen Unterschied?

Jule
17 Jahre zuvor

Also ich finde es ziemlich ungerecht, wie die Großeltern angegriffen werden. Klar, für die Enkelkinder wird das jetzt gar nicht schön, aber letztendlich wissen wir doch gar nicht, was da vorgefallen ist. Weil der SOhn tot ist, muss man sich ja nicht mit der Ex-Schwiegertochter aussöhnen. Damit hätte ich auch meine probleme, wenn es da vorher soviel Ärger und Gemeinheiten gegeben hätte. Und vermutlich konnten die zu den Enkeln auhc gar keine Beziehung aufbauen. das heißt jetzt nicht, dass ich das Verhalten der Großeltern gut finde, aber ich verstehe, was die wollen.

medusa
17 Jahre zuvor

Nun – was ist aber wenn die Eltern recht haben und Katja wirklich ein Miststück ist? Die Enkel können sicherlich ihren Vater besuchen, auch dürfen sie zur Trauerfeier. Und wieso sollte man im Tod unbedingt versöhnlich sein, wenn man das Leben eventuell bereits als Hölle erlebt hat?

medusa
17 Jahre zuvor

ah – da war jemand schneller 😉

Realitaetsfremd
17 Jahre zuvor

bestattungsberechtigt ist der, der auch bestattungspflichtig ist, sofern testament/bestattungsvorsorge nicht anderes sagen.

Marco
17 Jahre zuvor

@medusa:

>Nun – was ist aber wenn die Eltern recht haben und Katja wirklich ein Miststück ist?

Meine persönliche Erfahrung sagt mir, daß bei solchen Familienkonflikten selten nur eine Seite "Schuld" ist. Meistens stehen sich beide Seiten in nichts nach. In diesem Fall gehen meine Sympathien trotz allem mehr zu der Schwiegertochter (Katja). Schließlich ist der Lebenszyklus ja nunmal so, daß man irgendwann sein Elternhaus verläßt und seine eigene Familie gründet. Da haben die Eltern nichts mehr mitzureden. Viele Eltern schaffen es aber nicht loszulassen und mischen sich ständig in alles mögliche ein, was oft auch zum Scheitern von Beziehungen beiträgt.

Die Eltern fragen sich hier offenbar gar nicht, ob die Kinder nicht lieber zusammen mit ihrer Mutter an der Trauerfeier teilnehmen wollen. Ich finde das von den Eltern ziemlich abartig, egal was vorher alles war. Ihr Sohn gehört nunmal jetzt zu Katja und nicht mehr zu ihnen (auch wenn sie vom juristischen Standpunkt her "Recht" haben).

Asz
17 Jahre zuvor

Ich kanns mir nicht verkneifen:

"Gegen die Dummheit des Lebens kämpfen selbst Götter vergebens"

Kannste nix machen…

HeHeHe
17 Jahre zuvor

Wie ich schon ein mal geschrieben:Im Tode soll jede Feindschaft enden!

medusa
17 Jahre zuvor

@marco – du hast recht, selten ist nur eine seite als auslöser eines konfliktes zu sehen – das trifft allerdings in den meisten situationen im leben zu – aktion/reaktion.

ich will auch gar nicht weiter darauf eingehen, weil letztendlich niemand den genauen hergang ausser den probanden selbst (und das sicherlich auch nicht gerade objektiv) kennt. auch will ich für keine der beiden seiten partei ergreifen – letztenendes gilt für mich: blut ist dicker als wasser.

Matthias
17 Jahre zuvor

Sie ist so dumm.

So unglaublich dumm.

Echt, so einen grenzenlos debilen Menschen habe ich schon lange nicht mehr gesehen, bzw. von ihm gehört.

Ich hab zwei kleine Schwestern. Als sie ca. 7 und 8 waren, habe ich der Älteren ein Stück Schokolade gegeben, unter der Voraussetzung, dass sie der Jüngeren nichts erzählt. Sie bekommt also das Stück, rennt sofort zu der Schwester und ruft: "Guck mal was ich hab!"

Wirklich. Das hab ich schon bei einer Achtjährigen für bescheuert gehalten, aber einem erwachsenen Menschen… ich fass es einfach nicht.

Tut mir leid.

Das geht über meinen Verstand.

17 Jahre zuvor

Wie kann man nur so dumm sein und sich damit brüsten doch seinen Willen zu bekommen?? *omg – kindergartenniveau*

Nun schauen wir mal ob die Feier ruhig von statten geht oder ob es dort auch noch Zankereien gibt. *gespannt bin*

TanteAnne
17 Jahre zuvor

**** off-topic und Frust ablassend ****

Tut mir leid, ich muss es auch endlich loswerden. Seit einigen Tagen wird es hier in den Kommentaren immer schlimmer mit Verbesserungen der Rechtschreibung und vor allem mit den "Trollen" usw. Das nervt sicherlich nicht nur die Leser, die hier gerne die Erlebnisse von Tom UND auch die Kommentare wegen der Ergänzungen lesen, sondern auch Tom.

Mensch, denkt doch bitte mal daran, dass man auch Autoren sauer fahren kann. Meine Sorge ist, dass Tom die Lust und Laune wegen Besserwissern und Störern verliert und dann ist diese Blog am Ende.

Die Besserwisser dieser Welt sollten sich lieber auf den Blogs herumtreiben, deren "Schreibe" und Rechtschreibung tatsächlich Unterstützung bedürfen. Tom gehört definitiv zu den Top-Autoren und hat die Rechtschreibejünger nicht nötig.

Lars
17 Jahre zuvor

Kopf -> Tisch beschreib meine Reaktion beim lesen ganz gut. 😀

Aber mal zur Frage der Reihenfolge. Ich würde so aus dem Bauch raus sagen

"§ 16 Bestattungspflichtige Personen

(1) Für die Bestattung der Leiche haben zu sorgen:

1. der Ehegatte,

2. die volljährigen! Kinder, (bzw. ERZIEHUNGSBERECHTIGTER)

3. die Eltern,"

Somit wären doch die Eltern eigentlich raus, oder sehe ich das falsch?

17 Jahre zuvor

TanteAnne, wenn Leute wie Du sich nicht dazu äussern würden, wär der Spass für diese Leute erheblich geringer.

Man muss nicht immer alles lesen. Wenn ich merke ein Beitrag geht nur in eine Richtung die mich nicht interessiert, dann springe ich zum nächsten.

Lass Ihnen doch Ihren Spass. 😉

Realitaetsfremd
17 Jahre zuvor

@Lars: Das ist ein Gesetzestext. Wenn da noch Personen in die Reihenfolge einzugliedern wären, würde das da stehen. Ansonsten ist der text so anzuwenden, wie er niedergeschrieben ist

newmedia_junkie
17 Jahre zuvor

Herzlichen Glückwunsch zu der taktischen Höchstleistung, Katja würde ich nochmal die Hand schütteln für den gelungen Tritt ins Klo und der Autrag ist ja auch nicht verloren. Manchmal kann man einfach nix machen

17 Jahre zuvor

@TanteAnne und Co.

Mein Kommentar war nicht aus irgendwelchen Trollgelüsten entstanden, sondern weil ich beim Lesen dieses Absatzes einige Male über das dort falsche 'so'gestolpert bin.

Ich lese Toms Blog seit dessen Anfang mehrmals täglich und bin begeistert von diesen Geschichten, die mitten aus dem Leben kommen. Das ich aber nun als besserwisserischer Troll abgestempelt werde, finde ich ziemlich schade. Ich wollte doch nur ein bisschen zur Verständlichkeit beitragen.

Aber egal. Schlagt nur weiter ohne Hintergedanken auf die Leute ein, die sich nur dann und wann (und dann wahrscheinlich genau zum falschen Zeitpunkt) zu Wort melden.

Lars
17 Jahre zuvor

@ Realitaetsfremd

Ja sicher.

Aber kann man den Gesetzestext nicht so auslegen das an pos.2 Volljährige Kinder oder Erziehungsberechtigte kommen. Zweiteres ebend wenn kinder nicht volljährig.

Das meinte ich.

Realitaetsfremd
17 Jahre zuvor

Ist schon richtig. verstehe, was du meinst. Aber in diesem Falle sind volljährige Nachkommen gemeint, und falls die nicht vorhanden sind, kommen als nächste Blutsverwandte halt die Eltern

undertaker
17 Jahre zuvor

Ich muss Melly mal in Schutz nehmen. Der Hinweis auf dieses "so" im Text war passend und okay. Wenn mir jemand hier in den Kommentaren einen solchen Fehler mitgeteilt hat, habe ich das bis jetzt fast immer kommentarlos geändert. Alles kann man nicht wissen und sehen. Von daher Danke an die, die da immer schön aufpassen.

Würde mir so etwas auf dem Senkel gehen, würde ich es in erster Linie dadurch kompensieren, daß ich es ignoriere, nicht indem ich das Weblog aufgebe.

Mehr ärgert es mich, wenn immer wieder Leute versuchen durch plumpe und laienhafte Stöberarbeit meine Identität aufzudecken oder in jeder Zeile einen Hinweis auf Fiktion oder meine Herkunft zu entdecken.

Die Geschichten sind mir alle so passiert. Namen, Orte, Berufe usw. sind oft abgeändert bzw. verfremdet.

Peroy
17 Jahre zuvor

"Kann denn nicht Katja VOR den Eltern kommen?"

Na, der Zug ist jetzt ja wohl abgefahren…

Und mit Recht, wenn ich mir das Verhalten mal so vor Augen führe…

Ronny
17 Jahre zuvor

Ja klar, als wenn wir nicht wüssten dass da eine ganze Redaktion hinter dem Block hier steht. Die dicke Werbekohle abgreifen und sich ein fein Lenz machen und dem Gott ein Liebermann sein lassen. 🙂

Na wiveil kommt da zusammen locker 10.000 im Monat oder?

Frosch auf Zeit
17 Jahre zuvor

Am erschreckendsten finde ich, dass bei Katja im Siegesrausch sämtliches Denkvermögen ausgeschaltet hat. Sie bringt sich nicht nur selbst um die Möglichkeit Abschied zu nehmen, sondern reitet auch Dich mit rein. Der böse Bestatter hat ja den Eltern Dinge aufgeschwatzt, die die gar nicht wollten. Hast Du keine Angst, dass der Fall negativ für Dich sein könnte?

Vielleicht war es auch Glück für Dich, dass sie die Ex-Schwiegereltern vor der Beerdigung angerufen hat, und nicht danach.

undertaker
17 Jahre zuvor

@peroy Chrissy: Nein, kann man nicht:

Aus dem BestattGesetz Ba WÜ

§ 31 Bestattungspflichtige

(1) Für die Bestattung müssen die Angehörigen (§ 21 Abs. 1 Nr. 1) sorgen. Für die Reihenfolge der Verpflichtungen gilt § 21 Abs. 3 entsprechend.

(2) Wird nicht oder nicht rechtzeitig für die Bestattung gesorgt, so hat die zuständige Behörde diese anzuordnen oder auf Kosten des Bestattungspflichtigen selbst zu veranlassen, wenn nicht die Leiche einem anatomischen Institut zugeführt wird.

§ 21 Veranlassung der Leichenschau

(1) Bei einem Sterbefall sind verpflichtet, die Leichenschau unverzüglich zu veranlassen

1. der Ehegatte, die volljährigen Kinder, die Eltern, die Großeltern, die volljährigen Geschwister und Enkelkinder des Verstorbenen (Angehörige) ,

2. derjenige, in dessen Wohnung, Einrichtung oder auf dessen Grundstück der Sterbefall sich ereignet hat,

3. jede Person, die bei dem Tode zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist…..

(3) Eine Verpflichtung, die Leichenschau zu veranlassen, besteht nur, wenn eine in der Reihenfolge zuvor genannte Person nicht vorhanden oder verhindert ist.

Hier ist für uns nur von volljährigen Kindern die Rede.

Aufsicht
17 Jahre zuvor

Na Ronny, wieder die Schule geschwänzt?

6 Fehler, 6.

Setzen.

georg
17 Jahre zuvor

@Tom: Kannst du die IP von Ronny evtl. sperren ? Langsam nervt der …

PeZe
17 Jahre zuvor

@$%&# …

1.

Wenn man auf einen Troll nicht reagiert, verhungert er. Jede Antwort muntert ihn auf.

2.

Wenn man auf einen Troll nicht reagiert, verhungert er. Jede Antwort muntert ihn auf.

3.

Wenn man auf einen Troll nicht reagiert, verhungert er. Jede Antwort muntert ihn auf.

4.

Weiter bei 1.

Bianca
17 Jahre zuvor

@PeZe

erinnert mich an diese simpsons horrorfolge mit den werbefiguren: "just dont look" 😉

pastorentochter
17 Jahre zuvor

Aber die erste bereits angezahlte Rate wirst du doch der Katja wiedergeben, und nicht verrechnen,oder?

Louffi
17 Jahre zuvor

@Bianka und PeZe: "Don't mention the war!!!" (Fawlty Towers)

Tom: na, das hat Katja sich ja nun ganz clever versaut… da weiß man nicht, ob man lachen oder weinen soll… ich lache mal und harre gespannt der Dinge, die da noch kommen. Für die Kinder ist dieser Krieg allerdings traurig.

IngoH
17 Jahre zuvor

@pastorentochter

Ja, das Geld bekommt sie wieder:

Soweit also mein Plan. Also habe ich gestern Abend Katja angerufen und ihr von meinem Vorhaben erzählt. Au, hat die sich gefreut! Sie fand das prima, bedankte sich überschwänglich für meinen Einsatz und zeigte sich sehr, sehr zufrieden. Vor allem findet sie Klasse, daß ich ihr ihre Anzahlung wiedergeben kann.

Ich finde es traurig, wenn man anderen aus purer "Frackigkeit" so weit als möglich zu schaden versucht, ohne selbst ernsthaft etwas davon zu haben – außer vielleicht ein paar schlecht überlackierte Kratzer im ramponierten Ego.

Dass das ganze zudem noch mehr oder weniger auf dem Rücken der Kinder geschieht, setzt dem ganzen noch eine riesige, tiefschwarze Krone auf.

Zwar dürfte nach dem (anscheinend überaus hässlichen) Kampf ums Sorgerecht auch nicht mehr allzuviel zu retten gewesen sein, aber zumindest ein paar winzige Funken Anstand und guter Wille hätten doch vielleicht einen Kompromiss finden lassen, mit dem alle Beteiligten hätten leben können.

IngoH
17 Jahre zuvor

Argh…

da ist wohl die Kennzeichnung fürs Zitieren im ersten Absatz verschüttgegangen….

Peroy
17 Jahre zuvor

"@peroy: Nein, kann man nicht…"

?

undertaker
17 Jahre zuvor

@IngoH: Fixed 😉

undertaker
17 Jahre zuvor

@Peroy: fixed. 🙂

Torky
17 Jahre zuvor

Stimmt das "sie" statt "so" wäre es gewesen, mein Vorschlag war da etwas holpriger :). Und nein das hat nix mit Grammatik-Nörgeln, zu tun, der Satz machte so einfach keinen Sinn und man hat erst beim zweiten lesen gemerkt wie er gemeint war. Es war auch kein Grammatik-Fehler sondern einfach ein Verschreiber – passiert mir selbst oft wenn man in Gedanken schon nen halben Satz weiter ist. Also – keine Kritik an irgendwelchen Sprachkünsten, einfach nur ein Hinweis dass da was nicht passt. Und Tom hat es anscheinend auch richtig aufgenommen 🙂




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