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Der eingebildete Geizige

Wie wird der Mund einer Leiche verschlossen?

Naja, schon wieder so einer, dachte ich, als ich neben Herrn Krautner im Ausstellungsraum stand und mir seine Wünsche notierte. Zielsicher deutete er auf den preiswertesten Sarg, keine Griffe, keine Deckelschrauben, der „Einfachverbrenner“, wie wir ihn nennen. Bei der Urne folgte er meinem Hinweis, daß man diese Überurnen nicht braucht und auf ein Kissen und eine Decke verzichtete Herr Krauter auch. Na, der ist ja mal geizig, dabei geht es doch um seinen Vater.

Ich habe gar keine Lust, ihm was aufzuschwatzen, weise aber trotzdem darauf hin, daß die von ihm getroffene Auswahl das unterste Level des Möglichen darstellt.
Er nickt und sagt: „Wenn’s noch billiger geht, würde ich das auch machen.“

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In einem Kommentar schrieb jemand: Dem Fisch müsse der Wurm schmecken, nicht dem Angler.
Gut, der Angler bin in diesem Fall ich, aber wer bitteschön ist der Fisch, der Sohn oder der Vater? Hätte es dem Vater so gefallen?
Ich werde es herausbekommen! Möglicherweise ist der Vater ja einer derjenigen, die immer sagen: Wenn ich mal tot bin, dann verscharrt mich einfach auf ’nem Acker. Und der Sohn ist vielleicht einer, der den Wunsch des Vaters innerhalb des Möglichen umsetzt, wer weiß?

Später im Beratungsraum komme ich an die Stelle des Fragebogens des Standesamtes, an der ich im Auftrag der Behörde nach eventuellen Vermögenswerten des Verstorbenen fragen muss.
Da lehnt Herr Krautner sich zurück, schluckt schwer und ich merke, wie sich in ihm Aggressionen aufbauen.

Dann erzählt er mir, warum er seinen Vater nur mit dem Notwendigsten versorgen mag.

Sein Vater hat seine Mutter bereits 1955 mit vier kleinen Kindern sitzengelassen und sich einer anderen Frau zugewandt. Mit der habe er wohl ebenfalls vier Kinder, habe diese Frau aber nie geheiratet und die Kinder tragen den Nachnamen der Mutter. Von Kindern wird hier nur im Sinne der Nachkommenschaft gesprochen, heute sind das alles erwachsene bis sogar ältere Personen.

In seinem neuen Leben hat der Mann gut gelebt, seiner Lebensgefährtin ein Haus gebaut und seinen „neuen“ Söhnen und Töchtern Ausbildungen finanziert und Eigentumswohnungen gekauft. Die Kinder von seiner eigentlichen Frau, die sich nie hat scheiden lassen, wuchsen in Verhältnissen auf, bei denen man, wie Herr Krauter sagt: „…oft nicht das Brot über Nacht…“ hatte.

Als seine Mutter vor sieben Jahren gestorben sei und er vor dem Berg der Bestattungskosten gestanden habe, sei er brieflich an seinen Vater herangetreten und habe ihn gebeten, sich wenigstens an den Beerdigungskosten zu beteiligen. Daraufhin habe der Vater ihm einen 20 D-Mark-Schein in einem Briefumschlag geschickt.

Jetzt sei der Vater krank geworden, hier in der Stadt in ein Krankenhaus gekommen und letztlich auch hier verstorben.

Von den vier Kindern aus der eigentlichen Ehe leben noch drei und die sollen jetzt für die Bestattungskosten des Vaters geradestehen. Die Lebensgefährtin und deren Kinder weisen alles von sich, man habe sich auseinandergelebt und offiziell nichts miteinander zu schaffen.

Deshalb kommt es jetzt für ihn überhaupt nicht in Frage, daß der Vater mehr bekommt, als eine anonyme Feuerbestattung.

Jetzt kann ich ihn verstehen.

Solche Fälle hatte ich schon mehrmals in allen möglichen Variationen. Es ist immer bitter, wenn man für einen nahen Verwandten, den man gar nicht kannte oder der einem Böses angetan hat, auch noch die Bestattung bezahlen muss.


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Lesezeit ca.: 4 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 5. Dezember 2007 | Revision: 28. Mai 2012

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~FuneralHomeFisherAndDiaz~
16 Jahre zuvor

da fällt mir ein passendes Zitat aus einer „Six feet under“- Folge ein:

„Hoffentlich schippt er jetzt in der Hölle Scheiße!“

16 Jahre zuvor

Muss man wirklich? Gibt es da keine Möglichkeit Einspruch zu erheben.

McDuck
16 Jahre zuvor

Für solche Fälle sollte es eine behördliche Sondergenehmigung zur kostenfreien Kompostierung bei der städtischen Grünabfallsammelstelle geben. Was für ein A****loch, der Vater.

16 Jahre zuvor

Jetzt kennt aber jeder nur eine Seite der Medaille – äh – der Geschichte.
Der Vater kann sich ja nicht mehr wehren.

Die richtigen A…löcher sind wohl noch unter den Lebenden zu suchen und zu finden.

Jule
16 Jahre zuvor

Ich frage mich, warum die Mutter sich nie hat scheiden lassen. So ein blöder Sa**.

Papageitaucher
16 Jahre zuvor

Wie heißt es doch so schön: „Jeder bekommt das, was er verdient!“ :-)) Und der Typ hat definitiv nix besseres verdient. Soll er in der Hölle am Spieß gebraten werden.
Seine Frau und Kinder so zu behandeln… Der hat nix besseres vedient.

Anna Nym
16 Jahre zuvor

bzgl. der frage von planetenblog:
zu lebzeiten eines ‚untätigen‘ oder abwesenden elternteils kann man sich, zwar mit gewissem aufwand, aber möglich, von forderungen der sozialämter etc. (z.b. bei heim- oder anstaltsunterbringung etc.) befreien lassen. mir ist zumindest ein fall bekannt, bei dem das ging. möglicherweise hat sich da die rechtslage aber auch schon wieder geändert.
da tom jetzt nichts derartiges zu erzählen weiß, hat den weg entweder noch keiner (seiner kunden) beschritten oder er zog sich dann solange hin, dass tom nix mehr davon erfahren hat. oder aber es geht beim beerdigen nicht mehr, was zwar unlogisch, aber nun auch wirklich nicht undenkbar wäre.

arno nymo
16 Jahre zuvor

Ihr wisst doch gar nicht unter welchen umstaenden die Beziehung zu der Mutter des Kunden auseinandergegangen ist.. Vielleicht war sie fies zu ihm? Die Kinder alle von anderen Maennern? Ok, ist vielleicht nicht so wahrscheinlich, aber ich finde ihr Urteilt da sehr vorschnell.

Nene
16 Jahre zuvor

Das Problem ist der Sohn kann das Erbe ausschlagen, leider ist er erstmal bestattungspflichtig, und glaubt mir wenn der Vater kein Geld hatte, holen die sich das Geld von den NAchkommen wieder. Auch von den anderen vier Kindern, zur Not. Aber das dauert und wer will sich schon auf einen langen Rechtsstreit einlassen. Der Sohn kann nur versuchen die Beerdigung auf alle Geschwister umzulegen( oder diese …..)

mog0
16 Jahre zuvor

nach eventuellen Vermögenswerten des Verstorbenen fragen muss.

WIE BITTE? Lebst und arbeitest Du im datenschutzfreien Raum? Was bitte schön geht a) das Standesamt und b) den Dienstleister Bestatter das Vermögen an? Das geht einzig das Finanzamt etwas an und sonst niemand!

Könnte mir vorstellen das dieses Aushorchen in Extremsituationen schlichtweg nicht legal ist. Mal den zuständigen Datenchutzbeauftragten informieren…..

senderin
16 Jahre zuvor

Auf die Bitte, sich an den Bestattungskosten der Mutter zu beteiligen, nur einen 20 DM-Schein zu schicken, finde ich unverschämter als überhaupt nicht zu reagieren. Es weiß zwar niemand hier von uns, was sich da in der Familie wirklich zugetragen hat, aber sowas finde ich absolut schäbig.

Mac Kaber
16 Jahre zuvor

Ich denke, dass da einiges an Vermögen vorhanden ist. Auch die anderen Kinder sind Kinder von ihm, und somit bestattungspflichtig. Oder gibt es da die „Pflicht des Erstgeborenen?“ Selbst wenn ein Haufen Erbmasse da wäre: Erstens wollen die Kinder aus der Zweitbeziehung miterben, wenns ums Geld geht sind sie immer da. Wartet mal die Testamentseröffnung ab, das gibt noch Spaß. Zieht man von selbst einer großen Erbmasse den vorenthaltenen Unterhalt ab, kommt für eine angemessene Bestattung nicht mehr als das Unterste Niveau in Frage. Jeder soll sehen, dass er es nicht anders verdient hat.

Mac Kaber
16 Jahre zuvor

Es gibt noch ne Variante: Der Bestattungspflichtige zahlt was er mindestens muß und keinen Cent mehr. Und das erst nach einigen Mahnungen. Da das eh schon teuer genug für den Zahler war, ist der Preis für die Busfahrkarte leider nicht mehr drin. Also geht man ganz normal zur Arbeit, sonst ist noch ein halber Tag Urlaub futsch.

Bademeister
16 Jahre zuvor

Wenn ich mir die Kommentare von McDuck oder Jule durchlese stell ich fest, dass das Level der Kommentare deutlich sinkt. Schade, vor wenigen Wochen waren die Leute hier noch deutlich angenehmer.

Anke
16 Jahre zuvor

Egal, ob man sich auseinandergelebt hatte oder nicht: meines Erachtens nach sind auch die nicht-ehelich geborenen Kinder des Verstorbenen bestattungspflichtig. Und dazu könnte Dein Auftraggeber diese „Halbgeschwister“ auch privatrechtlich verklagen. Und wenn der Verstorbene ein Haus gebaut hat, ist zuallererst derjenige bestattungspflichtig, der dieses Haus erbt.

niela
16 Jahre zuvor

OT: DEN Weiterlesen-Butten find ich gediegen.. Elegant und stilvoll!

Ute
16 Jahre zuvor

Zum Thema „billig beerdigen“ kann ich nur folgendes beitragen:

Meine leibliche Mutter starb 1982 an Krebs. Sie war eine Frau, die gerne im Luxus lebte. Sammelte Porzellan, Bleikristall, Schmuck, Teppiche. Dennoch gab sie meinem Vater die Anweisung, sie so preiswert wie nur irgend möglich bestatten zu lassen. Denn mein Vater und ich würden mit dem Geld mehr anfangen können als sie nach ihrem Tod. Ich konnte mit meiner Mutter und ihren Ansichten nie etwas anfangen, aber in dieser Hinsicht muß ich sagen: Recht hatte sie. Mein Mann hat schon eine ähnliche „Anweisung“ von mir erhalten – man weiß ja nie.

Der damalige Bestattungsunternehmer hat ob dieses Wunsches dann auch ziemlich sparsam geguckt. Ich möchte lieber nicht wissen, was er gedacht hat. Gefragt hat er nicht. *g*

gruftigirl
16 Jahre zuvor

Man sollte niemals über andere urteilen. Es gibt ein universelles Gesetz von „Ursache und Wirkung“, und jeder Mensch ist ganz allein für seine Taten verantwortlich. Das soll jetzt keine Höllendrohnung sein (die „Hölle“ existiert nicht), aber ich denke mal, diese Seele wird das von ihm erzeugte Leid ganz bestimmt selber zu spüren bekommen…
Ganz wichtig: Die Spirale von Haß und Leid kann gestoppt werden! Aber man kann nur selber aktiv werden, statt den Moralfinger auf andere zu deuten!
Loslassen, verzeihen und versuchen zu verstehen wäre ein guter Anfang. Und ein würdiges Begräbnis. Das fühlt sich ganz bestimmt viel besser an als Bitterkeit ohne Ende…

Nightkiss
16 Jahre zuvor

Loslassen und verzeihen, lese ich hier gerade. Ist zwar ein netter Zug, aber so einfach geht das nicht. Ich kann den Herrn gut verstehen, dass er nur das billigste ausgewählt hat. Es gibt einfach Dinge, die kann man nicht verzeihen. Vor allem nicht, wenn sich quasi jahrzehntelang was aufstaut… und das soll man dann so einfach loslassen? Vergessen?? Wer so gutmütig ist, bitte. Jedem das seine. Hatte vor ca. 2 Jahren das zweifelhafte Vergnügen, meinen Vater unter die Erde bringen zu müssen. Nun steht es ja in dem alten Märchenbuch (Bibel) geschrieben, dass man Vater und Mutter ehren soll…. klar, aber Respekt muss man sich auch verdienen. Und jemanden, der lieber das halbe Monatsgehalt direkt am 1. versäuft und Frau und Kind gucken können, von was sie Lebensmittel kaufen, hat keinen Respekt geschweige denn Ehre verdient. Dazu noch geizig (außer wenn es um ihn ging), vollkommen uneinsichtig… Dementsprechend standen wir uns alles andere als nahe, und seit der Scheidung sah der Kontakt so aus, dass ich höflich angehalten habe, wenn ich ihn mal auf der… Weiterlesen »




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