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Kleine Rechnung

Mit Interesse verfolge ich die augenblickliche Diskussion in Ihrem Weblog. Dazu passend übermittle ich Ihnen beiliegend eine aktuelle Rechnung von Bestattungen ****. Dieses Unternehmen hat meine Mutter aus dem Krankenhaus abgeholt. Uns wurde dazu keine Wahl gelassen. Die Bestattung haben wir dann aber von einem Bestatter in unserer Heimatstadt durchführen lassen.

Pos 1. Abholung der Verstorbenen 219,00 Euro
Pos 2. Hilfskraft zur Abholung 99,00 Euro
Pos 3. Verwendung Notsarg 134,50 Euro
Pos 4. Desinfektion Notsarg 68,00 Euro
Pos 5. Formalitäten Krankenhaus 78,90 Euro
Pos 6. Kühlung 1 Nacht 130,00 Euro

Die Pos 1., 2. und 6. fielen dann bei ‚unserem‘ Bestatter auch noch mal an, wenngleich in bedeutend niedriger Höhe.
Zunächst wollten wir den ersten Bestatter nicht bezahlen, aber wir haben gleich gemerkt, dass das auf grossen Ärger hinausläuft. Die sind geschult im Umgang mit ‚Abspringern‘ und man ist ja dann auch wirklich nicht in der Lage sich gross zu wehren. So haben wir es dabei bewenden lassen.

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Lesezeit ca.: 1 Minute | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 18. November 2008 | Revision: 28. Mai 2012

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Rouwert
16 Jahre zuvor

Zitat „Die sind geschult im Umgang mit ‘Abspringern’ und man ist ja dann auch wirklich nicht in der Lage sich gross zu wehren. So haben wir es dabei bewenden lassen.“

Verbunden mit dem vorletzten Post vom Undertaker…

Zitat aus – Ruck zuck ist die Leiche weg – „Natürlich können Sie auch ein anderes Institut beauftragen, aber dann kommen von unserer Seite sicherlich Kosten in Höhe von 1.500 Euro auf Sie zu, das könnten Sie sich sparen wenn Sie bei uns blieben.“

Da muss man doch nix mehr kommentieren.

Ines
16 Jahre zuvor

Gibts dazu noch irgendeinen Kommentar oder was soll uns dieses Zitat jetzt sagen? Verwirrt.

Claudia
16 Jahre zuvor

Was will der Mann uns damit sagen?
Gibt es da noch einen Nachsatz für die die nicht Hellsehen können?

Ziffernsalat
16 Jahre zuvor

Auch der UNdertaker wird diese 6 Positionen abrechnen, wenn auch zu anderen Konditionen. Auch er ist Kaufmann und hat Hin- und Herfahrten mit Leichen im Gepäck nicht zu verschenken.

Stefan
16 Jahre zuvor

Ich sollte mir auch mal so ein Krankenhaus als Vertragspartner suchen. 😉

Ganz im Ernst, wenn das noch aktuell ist, auch wenn schon bezahlt ist..egal. Ab zum Anwalt und prüfen lassen. Ist ja schön, wenn das KH die Kühlung auslagert und Kosten sapren möchte, aber das ist völlig überhöht.

Das sind ja schon mal 520 Euro für rund 2 Arbeitsstunden und das Auto.
130 für Kühlung? wow..ich nehme 20 pro Tag und maximal 100, auch wenn einer 6 oder 8 TAge in der Kühlung bleibt.

Leo
16 Jahre zuvor

Moin.

Gibt es keinen Obmann im Bestattergewerbe, den man hinzuziehen könnte?

Christina
16 Jahre zuvor

Vor einiger Zeit habe ich im Rahmen meines Jobs eine Bestatter-Rechnung auf den Tisch bekommen, auch in diesem Falle hatte der Bestatter den Verstorbenen vom Krankenhaus geholt. Da ich ja schon länger hier mitlese, habe ich diese Rechnung mit Interesse gelesen, und nicht nur abgeheftet. 🙂

Die „Notsarg-Positionen“ waren da aber nicht drauf, da bin ich mir sicher.

Wie kommt so was? Wurde in „meinem“ Fall mit der Trage abgeholt? – aber die muss doch sicher auch desinfiziert werden?

smartdriverin
16 Jahre zuvor

Wozu wird ein Notsarg desinfiziert? Ich meine, tot ist tot, und töter geht nicht auch wenn man einen Keim/Virus/Bakterie erwischt?

Summer
16 Jahre zuvor

Ja klar tot ist tot haste recht, aber macht man doch so 😉

Bestatterkolelge
16 Jahre zuvor

@ 8 bzw smartdriverin

sie wird desinfizeirt zum inen das sich kein Bestatter ansteckt mit beispielsweise TBC zum anderen sind auslaufender kot und urin nicht unbedingt etwas was man lange lagern möcht.

@ 7 bzw christina

das kommt darauf an wie der Bestatter seine Rechnung gestaltet es gibt auch bestatter die nur die position Überführung anführen 😉

Philip
16 Jahre zuvor

na, wer die Musik bestellt, bezahlt.
Das Krankenhaus kann doch nicht im Namen der Hinterbliebenen
Aufträge nach Gutdünken verteilen?!?

Avarion
16 Jahre zuvor

Würd mich auch interessieren. Ansonnsten könnte der Bestatter ja mit dem Krankenhaus halbe halbe machen und Fantasiepreise verlangen. Wie ist da die rechtliche Grundlage?

AnimaSola
16 Jahre zuvor

Ist schon echt übertrieben oO vor allem der Notsarg und die Kühlung sind absolut überteuert – so viel Strom verballert keine Kühlung, dass das so einen hohen Preis rechtfertigen würde…
Wahrscheinlich ist der Bestatter so ein „Nobelschuppen“, bei dem man keinen Sarg unter 2000€ bekommt ;D

Gut, dass manche Krankenhäuser beim L-Schein ganz schön hinlangen, ist nichts Neues, aber meiner Meinung nach sollte langsam mal dran gearbeitet werden, dass die blauen Wische einen einheitlichen Preis bekommen…
Ich meine, wir mussten auch schon mal 110(!)€ bezahlen, was ich absolut unberechtigt finde, denn der ausstellende Arzt hatte nichtmal nen Anfahrtsweg sondern war ohnehin in diesem Hospiz…

Kurzum: Man kann es auch übertreiben

MacKaber
16 Jahre zuvor

Die Höhe der Rechnung sehe ich als Strafgebühr für die Auftragsnichterteilung an. Als Abspringer sehe ich diese Leute nicht, da sie ja noch gar nicht aufgesprungen waren. Man hat ihnen den Toten aus dem Krankenhaus entführt. Ob sich die Lokalpresse dafür interessiert?




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