Frag doch den Undertaker

Können wir gemeinsam in eine Urne?

Liebes Bestatterweblog.de Team,

erst einmal großes Danke für Ihre sehr Informative Seite! Selten habe ich mehr und informativere Sachen bezüglich Bestattungen gelesen und ich habe bei Ihnen auch den Fall mit dem Ehepaar gelesen, dessen Mann in einem Sarg bestattet werden wollte und seine Frau ggf. mit der Urne in dessen Sarg mit begraben werden sollte.

Mein Mann und ich haben den Wunsch eingeäschert zu werden. Leider fanden wir keine Antwort auf die Frage, ob unsere Asche in eine Urne (ggf. Extraanfertigung) gegeben und begraben werden darf. Wir stehen uns wirklich sehr nah und möchten auch im Tod beisammen sein. Ist dies möglich? Wenn man ungefähr Zeitgleich stirbt oder sogar in dem Fall, dass man nachträglich die Asche in eine gemeinsame Urne umbetten muss?

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Wir würden uns über eine Antwort sehr freuen! Es würde uns nämlich doch sehr enttäuschen, wenn uns dieser letzte Wille nicht gewehrt werden könnte. Dass unsere Urnen „nur“ nebeneinander wären, würde uns leider nicht ganz reichen.

Liebe Grüße
Ehepaar P.

Zunächst einmal in eigener Sache:
Es gibt kein „Bestatterweblog.de-Team“. Ich mache das hier echt und tatsächlich alles ganz alleine. Da schreibt keine Redaktion, kein Team.

Sehr dankbar bin ich für die intensive Mithilfe des „Kommentarhausmeisters“, der tagtäglich unermüdlich durch die Kommentare pflügt und die Spreu vom Weizen trennt.
Sehr hilfreich ist auch der Rechtschreibe-Papst, der mich immer mit wertvollen Hinweisen auf Tippfehler versorgt.
Außerdem gibt es noch eine nette junge Dame, die die eingehenden Mails vorsortiert und dafür sorgt, daß ich mich nur um die wirklich wichtigen Sachen kümmern muß.

Aber das sind Helfer, die im Umfeld tätig sind, jedoch nicht redaktionell an den Texten arbeiten.

Nun zu Eurer Frage:
Ich würde mal antworten, daß das nicht geht.
Es wird, wenn überhaupt, nur unter ganz großen Schwierigkeiten möglich sein, Euren Wunsch zu erfüllen, gemeinsam in einer Urne bestattet zu werden.
Die Landesbestattungsgesetze machen hier ganz genaue Vorgaben und mir ist kein Bundesland bekannt, wo man von der Eine-Person-pro-Urne-Regel abweichen könnte.
Man müßte also schon lange im Vorfeld mit der Friedhofsverwaltung vor Ort klären, ob ggfs. eine Sondergenehmigung erteilt wird. Mir ist allerdings kein solcher Fall bekannt.

Möglich wäre noch der Umweg über das Ausland. D.h. die Asche würde dann offiziell zur Beisetzung ins benachbarte Ausland geschickt, dort dann aber in Wirklichkeit nicht beigesetzt, sondern an die Angehörigen zurückgesandt. Wie diese dann mit der Asche verfahren, ist weitestgehend den Angehörigen überlassen.
Auf diesem Weg wäre das also eventuell doch möglich.

Zu bedenken ist aber natürlich, daß es eher unwahrscheinlich ist, daß ein Ehepaar gemeinsam stirbt.
Es wäre also bei einer herkömmlichen Urnenbeisetzung eine Ausgrabung der Urne des Vorverstorbenen vor Ablauf der Ruhezeit notwendig, was ebenfalls in den seltensten Fällen genehmigt wird.
Desweiteren sind Urnen in doppelter Größe nicht ohne weiteres verfügbar.

Abgesehen von der Möglichkeit, den Umweg über das Ausland zu machen, sehe ich wenig Chancen für Euer Vorhaben.
Aber selbst wenn man den „Umweg“ in Kauf nähme, müßte jemand von den Hinterbliebenen die Umfüllung der Asche, die Aufbewahrung der Urne und alles weitere in die Hand nehmen.

Nachtrag/Ergänzung:
Meine Ausführungen beziehen sich auf die Frage, ob die Asche zweier Personen gemeinsam in eine Urne, sprich Aschenkapsel, kommen kann.
Selbstverständlich finden sich viele Wege und Möglichkeiten, zwei Aschenkapseln z.B. in einer Urnennische oder einer gemeinsamen speziellen Doppel-Überurne aufzubewahren.


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Lesezeit ca.: 5 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 21. April 2011 | Revision: 1. Juni 2012

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