Frag doch den Undertaker

Kosten

Ganz oft kommen Menschen zu mir, die mir eine Bestattungsrechnung vorlegen und von mir wissen wollen, ob das so korrekt sei.
Im Taxi-Blog bin ich fündig geworden, auch dort ging es um Bestattungskosten. Ich zitiere mal:

Die Rechnung für die Bestattung ist inzwischen auch da. Und sie bestätigt alle Vorurteile…

Die Überführung vom Vincenz-Krankenhaus nach Neuhaus (etwa 5-7 Kilometer) kostete eine “Grundgebühr” von EUR 95,– für die “Gestellung Überführungsfahrzeug”. Für die “Überführung” an sich wurden dann nochmal EUR 55,– fällig. Dazu nochmal “Bestattungsgehilfen pauschal” für EUR 95,–. Dann natürlich noch die “Nutzung des Abschiedsraums zur Unterstellung” für EUR 130,–. Nicht zu vergessen die “Bürokostenpauschale” von EUR 110,–.

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Jedem Schlüsseldienst würde man solche Wucherpreise um die Ohren hauen! Für EUR 485,– hab ich 20 Minuten “Beratung”, die Überführung (kranker Vergleich, aber ein “ach so teures” Taxi hätte keine 15,– gekostet) und die Aufbahrung in einem garagengroßen Raum bekommen. Das die “Trauermusik” bei meinem Abschied alle paar Minuten ausgesetzt hat… Geschenkt!

Über die EUR 1.200,– für einen Sarg zur Einäscherung (Listenpreis rd. 1.500,–, auf mein Nachfragen direkt runtergegangen) will ich mal nix sagen…

Gibt es eigentlich eine Anlaufstelle, um die Rechnung mal überprüfen zu lassen? Verbraucherschutz?

Ich kenne den Kollegen, der da eine Rechnung gestellt hat nicht und möchte mich dessen generellen Geschäftsgewohnheiten auch nicht anschließen. Die vom Taxi-Blog gemachten Angaben will ich aber einer näheren Betrachtung unterziehen:

Der nette Taxi-Blogger ärgert sich mit Recht über gepfefferte Preise mit denen er offenbar nicht gerechnet hat. So merkt er an, dass die Überführung vom Krankenhaus zum Friedhof insgesamt 150 Euro gekostet hat. Der Betrag gliedert sich in 95 Euro für das Fahrzeug und 55 Euro für die Überführung.

Die genannte Entfernung von 5-7 Kilometern hat mit den Kosten meiner Meinung nach nichts zu tun. Wir rechnen nach verschiedenen Tarifen ab: Stadtfahrten innerhalb des Stadtgebietes und 15 km Umkreis, alles darüber bis 50 km als Kreispauschale und alles was weiter ist wird nach Kilometern abgerechnet. Ob die Fahrt also nun 1 Kilometer oder 15 Kilometer ausmacht, würde bei uns auch immer den gleichen Preis kosten.
Fahrten in einem Bestattungsfahrzeug sind immer teuer. Schon allein die Anschaffung der Fahrzeuge ist teuer, aber auch der Unterhalt. Solche Fahrzeuge werden üblicherweise tipp top gepflegt und wenn mal etwas dran ist, schlägt man die Hände über dem Kopf zusammen, was die Reparaturen kosten. Oftmals handelt es sich um Spezialfahrzeuge mit besonderen Karosserieteilen, die im Falle eines Falles erst angefertigt werden müssen.
Und selbst wenn es sich nach außen hin um einen ganz normalen Transporter handelt, ist er innen auf die Belange des Bestattungshauses gemäss der geltenden Vorschriften umgebaut.

Gemessen an diesem Aufwand fahren extrem wenige Passagiere mit diesem Auto und diese wenigen müssen auch noch oftmals von zwei Personen transportiert werden. Sie steigen nicht mal selbst ein und aus, um das mal flapsig zu sagen. Es kommen noch die Desinfektionskosten hinzu, die auch in dieser Pauschale enthalten sind.
Gar nicht geredet wurde bis jetzt vom Weg des Verstorbenen ins Bestattungsfahrzeug. Im vorliegenden Fall war es eine Abholung in einem Krankenhaus, eigentlich ein Idealfall, weshalb wir hierfür etwas weniger berechnen, als für eine so genannte „Hausabholung“. Was das bedeutet, stelle sich jeder einmal selbst vor: durchschnittliche 75 Kilo, im Durchschnitt aus dem 2. OG durch ein enges Treppenhaus…
Man kann den Transport einer Leiche schlichtweg nicht mit einer Taxifahrt vergleichen. Eher wäre der Vergleich mit einem Liegendtransport in einem Rettungswagen angebracht und wenn man sich da mal die Preise anschaut, ist der Bestatter mit seinen 150 Euro eigentlich noch ganz billig.

95 Euro berechnet der Kollege für die „Bestattungsgehilfen pauschal“. Ich nehme mal an, dass der Taxi-Blog-Schreiber alle Posten der Rechnung aufgelistet hat. Mir fehlen da das Einbetten in den Sarg, die hygienische Versorgung, das Einkleiden usw., alles Posten, die andere Bestatter auch noch abrechnen. Dies scheint mir in den 95 Euro alles enthalten zu sein.
Es meint doch alle Welt, dass Leichenwäscher so gut bezahlt würden.
Ich zahle meinen Bereitschaftsfahrern 55 Euro für eine Hausabholung, jedem. Das wären alleine schon 110 Euro. Die Männer leisten eine unangenehme Schwerstarbeit, die muss einfach korrekt bezahlt werden.

Zu den 130 Euro für die Nutzung des Abschiedsraumes zur Unterstellung kann ich nichts sagen, es fehlen mir die Angaben, wie lange die Verstorbene dort untergebracht war, ob es sich um den Abschiedsraum der Stadtverwaltung oder des Bestatters handelte usw.
Wir berechnen für einen Tag in unseren Aufbewahrungsräumen 37 Euro. Ein würdiger Aufbahrungsraum, so wie wir ihn unterhalten, ist entsprechend aufwändig ausgestattet, um den Angehörigen eine würdige und dem Anlass entsprechende Atmosphäre zu bieten.
Ein reiner Aufbewahrungsraum ist i.d.R. ein Kühlraum, ja und Kühlen kostet Strom und Strom ist teuer und so einen Kühlraum muss man auch erst einmal bauen lassen.

Die Bürokostenpauschale wird mit 110 Euro angegeben. Es handelt sich schon dem Namen nach um eine Pauschale. Pauschalen bringen es mit sich, dass sie pauschal abgerechnet werden. Der eine kommt hierbei voll auf seine Kosten, weil sehr viel Büroarbeit anfällt, die mit 110 Euro bei weitem nicht zu bezahlen wären und ein anderer fährt auch schon mal recht ungünstig damit, weil in seinem speziellen Fall nur wenig dafür getan werden muss. Meine Statistiken sagen, dass wir in einem Sterbefall im Durchschnitt 22 Telefonate führen, 12 Briefe scheiben, 4 Behördengänge absolvieren und 3 Stunden Büroarbeit leisten. Lasst das mal einen Rechtsanwalt machen…

485 Euro hat das bis dahin gekostet. Gemessen am Bundesdurchschnitt von 1.200 Euro (für diesen Teil) durchaus günstig, wie ich meine.
Man darf ja nicht vergessen, dass man die einzelnen erhaltenen Leistungen nicht einfach gegenrechnen kann. Was geleistet wird, ist ein klassischer Notdienst in einem menschlichen Grenzbereich. Dass für einen Notdienst und dann auch noch mit den damit verbundenen besonderen Umständen mehr gezahlt werden muss, als bei anderen Dienstleistungen, liegt für mich auf der Hand. Man darf aber nicht vergessen, dass der Betrieb eines Bestattungshauses teuer ist. Das Aufrechterhalten des Bereitschaftsdienstes, oft verbunden mit einem weitgehenden persönlichen Verzicht auf Freizeit und und und…
Der Bestatter muss auch Steuern bezahlen, Miete, Strom, Gas, Wasser, er muss die ganzen notwendigen Utensilien und Materialien bevorraten usw. Alles das kostet ein Heidengeld.

Ob die 20minütige Beratung korrekt war, kann ich nicht beurteilen, genauso wenig wie ich die Aufbahrung in einem garagengroßen Raum bewerten kann, da hier für mich weniger die Größe des Raumes, sondern mehr das Ambiente bedeutsam wäre. Hier auf den Friedhöfen, in den meistgenutzen Aufbahrungszellen hat man es mit Raumverhältnissen zu tun, die es nicht mal ermöglichen, neben den Sarg zu treten. Und dafür verlangt die Stadtverwaltung 210 Euro Aufbahrungsgebühr, ohne Kühlung, ohne jegliches Ambiente…

1.500 bzw. 1.200 Euro für einen Einäscherungssarg hingegen empfinde ich als zu teuer. Bei uns wechselt das Sargangebot immer mal wieder aber die günstigsten Verbrennungssärge gibt es ab 248 Euro, einen vorzeigbaren schon ab 600 Euro, das ausgefallene Schaumodell schon für 800 Euro.
Bei einem Sarg für Einäscherungen kommt es wirklich nur auf die Optik an, er muss später keinem Erddruck, keinem Regenwasser usw. standhalten. Diese Särge sind einfacher konstruiert, bei weitem nicht aus so starkem Holz gefertigt, aber oftmals besonders ansehnlich gestaltet.

Ich gebe hier mal eine Rechnung wieder, wie sie mir erst neulich vorgelegt worden ist:

Überführung zum Bestattungshaus: 185 Euro
Personalkosten Überführung: 120 Euro
Desinfektion: 36 Euro
Einbetten und Ankleiden: 210 Euro
Totenhemd: 69 Euro
Sargwäsche: 199 Euro
Besorgung der Sterbeurkunden: 49 Euro
Sonstige Bürokosten inkl. Beratung: 199 Euro
Nutzung des Kühlraumes (1 Nacht): 59 Euro
Überführung zum Friedhof: 120 Euro
Abholung des Sarges nach der Trauerfeier: 120 Euro
Aschenkapsel: 49 Euro
Schmuckurne „Venedig“: 210 Euro
Überführung der Urne zur Beisetzung: 55 Euro
Sarg Modell „Köln“: 3.845 Euro
Sargausstattung: 127 Euro
—————————
Summe: 5.652 Euro

Eine andere Rechnung, diesmal von einem „Dorfbestatter“:

Sarg: 1.800 Euro
Büro: 85 Euro
Fahrten: 200 Euro
Aschenkapsel und Urne: 200
Sonstiges: 250 Euro
—————————-
Summe: 2.535 Euro

Das Problem bei solchen Rechnungen ist, dass ich nicht bei dem Beratungsgespräch dabei war, nicht beurteilen kann, ob Alternativen aufgezeigt wurden, was letztlich auf den Wünschen der Angehörigen beruht und in welcher Ausstattung die berechneten Gegenstände geliefert wurden.
Man kann Bestatterrechnungen nicht einfach nebeneinanderlegen und vergleichen. Als Richtschnur kann man nur grob sagen, dass eine Bestatterrechnung im Schnitt rund 2.000 Euro ausmacht, bei Erdbestattungen häufig 40% mehr. Den größten Posten auf der Rechnung wird immer der Sarg ausmachen, die Kosten für den Rest relativieren sich oft bei näherer Betrachtung und Kenntnis der Umstände. Der Bundesdurchschnitt für Bestattungskosten liegt bei 4.500 Euro.

So könnte es durchaus sein, dass bei meinen obigen beiden Beispielen die erste Rechnung vollkommen korrekt ist und die zweite absolut überhöht. Man muss einfach mehr wissen, um das abschließend bewerten zu können. Wenn Probleme mit Bestatterrechnungen an mich herangetragen werden, dann spreche ich auch immer mit dem betroffenen Kollegen, um die näheren Umstände erfahren zu können. Ganz oft kommt ein Preisnachlass zugunsten des Kunden heraus, in den allermeisten Fällen muss ich aber den Kunden sagen, dass er sich leider einfach den teuersten Bestatter am Ort ausgesucht hat. Viel Werbung kostet Geld und die mit den größten Anzeigen sind manchmal auch die Teuersten…

Verbraucherberatungsstellen sind eine gute Stelle, um Rechnungen aller Art prüfen zu lassen, leider kennen sich viele dieser Stellen in unserem Metier nicht aus und ziehen aus einer Rechnung falsche Schlüsse.

Oft fragen mich Bekannte und Freunde: „Was kostet es eigentlich, wenn ich mich von Dir beerdigen lasse?“
Diese Frage kann ich nicht beantworten. In die Kiste und ab auf den anonymen Aschenfriedhof im Rheinland: komplett mit allem um die 799 Euro. Erdbestattung hier mit mittlerem Sarg, Doppelgrab und Grabstein: sicherlich 9.000 Euro und mehr.

Man kann im Leben Twingo fahren oder aber auch Maybach, so kann man auch für wenig und für viel Geld bestattet werden.

Um auf den Ausgangstext zurückzukommen: Ich sehe in der ganz oben angeführten Aufstellung weder irgendwelche Vorurteile bestätigt, noch sehe ich da Wucherpreise. Um es aber abschließend beurteilen zu können, müsste man noch etwas mehr über die Umstände wissen.

Schwieriges Thema!

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(©si)