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Kupfersarg

Hallo Tom,
Mein Schwiegervater ist vor 20 Jahren auf einer Geschäftsreise in USA verstorben. Er wurde in einem Kupfersarg nach Deutschland transportiert und angeblich darin beerdigt. Wenn das in Deutschland nicht erlaubt ist, wurde der heimlich in einen Holzsarg umgebettet? Meine Schwiegermutter macht sich nämlich Gedanken, ob sie nach Ablauf des Grabes nochmal für die Beseitigung des Kupfersarges aufkommen muss.

Das kann man nicht so einfach beantworten.

Am einfachsten wäre es tatsächlich, wenn der Verstorbene umgebettet und in einem herkömmlichen Sarg beerdigt worden wäre. Dann gibt es jedenfalls jetzt keine Probleme mehr.

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Wenn wir Verstorbene aus dem Ausland überführen, befinden sich diese oft in Särgen, die sich erheblich von unseren unterscheiden. Manchmal sind es auch Metallsärge oder sogar solche mit einer Kunststoffbeschichtung innen. In solchen Fällen müssen wir in einen Holzsarg umbetten, wenn ein normales Erdgrab gewünscht wird. Allerdings wird das nicht heimlich gemacht. Wie auch? Spätestens am Tag der Beerdigung sehen die Hinterbliebenen ja, in welchem Sarg beigesetzt wird. Und an eine nachträgliche Hebung des Sarges und dann durchgeführte Umbettung möchte ich nicht glauben.
Man darf also davon ausgehen, daß der Verstorbene in genau dem Sarg in der Erde liegt, den man bei der Beerdigung ins Grab hat sinken sehen.

Es ist aber nicht so, daß Metallsärge grundsätzlich verboten sind. Sie sind nur für normale Erdbestattungen nicht zugelassen. Es gibt ethnische Gruppen, die ausschließlich eine Bestattung in Metallsärgen verlangen. In solchen Fällen müssen die Familien dann eine Gruft erwerben. Diese unterirdischen Grabkammern sind ausgemauert und der Sarg verbleibt dort über einen wesentlich längeren Zeitraum, als in einem Erdkontaktgrab.

Möglicherweise ist das auch bei dem hier in Rede stehenden Grab so. Es müßte also mal geprüft werden, ob der Sarg direkt im Erdreich steht oder ob er in einer Ausmauerung steht.

Wie das allerdings ist, wenn die Ruhezeit abgelaufen ist, muß vor Ort bei der Verwaltung erfragt werden. Es kann sein, daß die Entsorgung der im Grab befindlichen Restbestände von der Verwaltung übernommen wird. Anders könnte das aussehen, wenn der Sarg ohne Genehmigung beigesetzt wurde und sich die metallene Beschaffenheit erst jetzt zeigt.

Bei einem ähnlich gelagerten Fall hier in der Region stellte die Verwaltung bei einer vorsichtig und allgemein gehaltenen Anfrage enorme Kosten in Aussicht. Ausgrabung des unerlaubt eingebrachten Metallsarges, umbetten des Verstorbenen in einen Holzsarg und erneute, behördlicherseits angeordnete Zwangsbestattung mit einer örtlichen Mindestlaufzeit von nochmals 15 Jahren, Entsorgung des Metallsarges usw. Die Kosten dafür wären (zu DM-Zeiten) auf weit über 5.000 DM gekommen.
Die betroffene Witwe sagte damals kurzerhand: „Dann verlängere ich einfach das bestehende Grab um 12 Jahre, das kostet nur knapp 2.000 und bis das dann abgelaufen ist, bin ich auch tot.“

Man kann aber die Beschaffenheit des Sarges prüfen lassen. Mir sind Fälle bekannt, in denen der Friedhofsmitarbeiter mit einer Metallstange prüfen kann, ob ein Sarg noch fest in der Erde steht. Auf diese Weise sollte sich auch feststellen lassen, ob es ein Metallsarg ist. Möglicherweise geht das auch mit guten Metallsuchgeräten, aber das weiß ich nicht genau.

Im Falle eines Falles, so denn also tatsächlich die Entsorgungsfrage auf Euch zukommt, würde ich den Verstorbenen -sofern die Verwaltung auf dessen Bestattung beharrt- in einer sogenannten Gebeinekiste oder einem Einfachsarg einäschern lassen und den Metallsarg verschrotten lassen. Ist er wirklich, was früher häufig vorkam, überwiegend aus Kupfer, bekommt man sogar eine oft erstaunliche Summe für das Metall. Desinfektorische Bedenken lassen sich in einem Entsorgungsbetrieb schnell durch allseitiges Ausflammen mit einem Schneidbrenner beseitigen.

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