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Landtag NRW beschliesst weitreichende Änderungen des Bestattungsrechts

Es ist zwar immer noch nicht das was Befürworter einer liberaleren Bestattungskultur seit Langem fordern, aber es ist ein Schritt in die richtige Richtung. Auf seiner heutigen Sitzung hat der Landtag in NRW sein Bundesland als erstes fit gemacht für zahlreiche alternative Bestattungsformen.

Was die einen als bahnbrechenden Erfolg feiern, hier allen voran die Bestatter, Friedhofsgärtner und Friedhofsverwaltungen, wird von anderen als halbherziges Abwiegeln berechtigter Bürgerforderungen angesehen.

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So haben die Landtagsabgeordneten mit deutlicher Mehrheit dafür gestimmt, das Nordrhein-Westfälische Landesbestattungsgesetz dahingehend erweitert, daß nun auch Seebestattungen in einigen Binnengewässern Nordrhein-Westfalens möglich sind.

Als erste Bestattungsorte wurden der Essener Baldeneysee und der Stausee der Enneppetalsperre genannt.
„Weitere Seen und Teiche werden sicher bald folgen, es ist sogar daran zu denken, daß Teiche, auch solche in privater Trägerschaft, für diesen Zweck ausgewiesen werden. Ich würde mich freuen, wenn zum Beispiel die Teiche im Essen-Krayer Volksgarten dafür freigegeben wurden“, sagte CDU-Landtagsabgeordneter Hubert Albers-Schröder.

Befürworter der liberaleren Bestattungskultur hatten gefordert, daß jedermann die Asche seiner verstorbenen Familienangehörigen überall verstreuen oder beisetzen dürfe.
„Die Asche ist doch das Eigentum der Familie, warum also nicht den toten Opa daheim im Garten verstreuen?“ fragt Edwin A. Prilmann aus Gelsenkirchen-Ückendorf.

Dem mochten die Landtagsabgeordneten aber nicht folgen und hielten die komplette Freigabe für zu weitreichend.

Allerdings ist im Rahmen der heute beschlossenen Freigaben nun auch die Erdbestattung ohne Sarg auf privaten Grundstücken möglich, solange der Verstorbene in Tücher oder Zeitungspapier eingewickelt ist und das Grundstück weder in einem Grundwasserschutzgebiet liegt und künftig mit einer Hinweistafel darauf hingewiesen wird, daß dieser Grund und Boden dem Andenken an einen Verstorbenen dient.
Erst nach Ablauf von 12 Jahren (im westfälischen Lössboden 18 Jahre) ist eine Bepflanzung mit Obst und Gemüse wieder erlaubt.

Um jedoch auch den Antragstellern, die eine absolute Freigabe der Asche zur Verstreuung gefordert hatten, eine Möglichkeit zu geben, ihren Wünschen und Vorstellungen nachzukommen, wurde die Mintarder Brücke für Ascheverstreuungen vorgesehen. Nach vorheriger Anmeldung und nur bei Westwind können Angehörige dort die Asche von einem zertifizierten Bestatter über das Ruhrtal verwehen lassen.

Es wird damit gerechnet, daß in Kürze auch andere Bundesländer nachziehen werden.

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(©si)