Im Bestattungsgesetz von NRW kommt bei der Bestattungspflicht nach dem Ehepartner der Lebensgefährte, was natürlich einerseits positiv sein kann, wenn die beiden Ehepartner zwar noch verheiratet sind, aber in Trennung leben und eben einen Lebensgefährten haben, andererseits aber auch negativ, wenn zum Beispiel die Kinder die verwitwete Mutter lieber bestatten würden als es dem Lebensgefährten zu überlassen, den die Mutter erst seit ein paar Monaten kannte.
Es ist so, daß der Lebenspartner, also der nach dem Gesetz verpartnerte gleichgeschlechtliche Lebensgefährte gemeint ist.
Im Zuge der Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften wurde in vielen Bereichen „Ehegatte“ ergänzt durch „oder Lebenspartner“.
Im weiteren wird dann näher erläutert, daß damit Lebensgefährten aus eingetragenen Partnerschaften gemeint sind.
Ist es nämlich so, daß jemand verheiratet ist und gleichzeitig einen Lebensgefährten hat, also klassischer Fall: Mann verlässt seine Frau wegen einer anderen und ist noch nicht geschieden, hat die Lebensgefährtin keine Handhabe.
Man will das künftig einmal anders regeln, nämlich so, daß man -wie heute schon- beim Einwohnermeldeamt das dauernde Getrenntleben anzeigen kann, damit der Tag der Trennung amtlich bescheinigt wird, das kann wichtig sein für den Nachweis des Trennungsjahres. Damit wären dann idealerweise künftig auch solche Rechte/Pflichten für einen neuen Lebensgefährten verbunden.
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Das wär fein, ich möchte nämlich nicht von meinem Noch-Mann beerdigt werden, da kommt nix Gutes bei raus 😉
Aber ich hoffe doch sehr, daß ich die Scheidung noch erlebe 😉
Ruft die langjährige Lebensgefährtin bei der seit etwa 10 Jahren (nicht amtlich)getrennt lebenden Ehefrau an:
>“Du, Dein Mann ist gestorben!“
>“Aha!“
>“Die Beerdigung regelst Du, schliesslich erbst Du das Haus in dem Du wohnst, und ausserdem hat er Dich ja die letzten 10 Jahre verhalten und bekommst jetzt Witwenrente.“
>“Also gut!“
Man muß auch mal pragmatisch denken.
Bei uns im Dorf so vor wenigen Jahren passiert. Die Frau (pers. bekannt) hat meiner Meinung nach über ihr ihr Leben bzw. dessen Rest eine Kosten-Nutzenanalyse getroffen, und ganz nüchtern entschieden. OK, Meinetwegen, dann vergrab ich ihn halt!
Offiziell hat er ja nie woanders gewohnt, als daheim. Gut für die Witwe, schlecht für die Lebensgefährtin, bei der er gewohnt hat.
Während ich die Witwe noch verstehen kann, komm ich bei der Geliebten in manchen Punkten ins Grübeln. Ich muß nicht alle Frauen verstehen.
Jaja, Trennung ohne Scheidung ist Scheiße und kann nach hinten losgehen.
Ich war richtig froh, als dann die Scheidung eingereicht war, da von diesem Punkt an alles so geregelt wird, ls wäre man schon geschieden.
Ich denke, dass gilt dann auch für die Bestattung.
Aber wie ist es eigentlich wenn man nicht verheiratet ist und gemeinsame minderjährige Kinder hat?
Die Kinder sind bestattungspflichtig und ich als Vater kann dann bestimmen wie es gemacht wird?
Interessante Frage.
Ich glaube, Kinder sind nur bestattungspflichtig, wenn sie volljährig sind. Da sind dann wohl zuerst die Eltern gefragt.