Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine kurze Frage:
ist es grundsätzlich zulässig, eine Leiche im Leichensack in der Leichenhalle abzulegen? Falls ja, wie lange darf die Leiche dort in dieser Form ohne Kühlung gelagert werden?
Über eine kurzfristige Antwort würde ich mich freuen.
Viele Grüße
S.
Das hängt von der Bestimmung der Leichenhalle und dem Landesbestattungsgesetz ab.
Grundsätzlich erfolgen Leichentransporte, wann immer es geht, in einem Sarg. Aber schon bei der Abholung eines Verstorbenen verwenden die meisten Bestatter aus rein praktischen Gründen eine Leichentrage und manchmal auch einen Leichensack.
In vielen Bundesländern besteht Leichenhallenpflicht. Leichen müssen also in Leichenhallen oder in besonders dafür zugelassenen Einrichtungen der Bestatter gelagert werden.
Es gibt somit viele Konstellationen, warum es dazu kommen kann, daß ein Leichnam in einem Leichensack in einer Leichenhalle abgelegt werden könnte.
Ohne nähere Kenntnis der Umstände, kann man also nicht sagen, ob man das in diesem konkreten Fall nun durfte oder nicht.
Man kann auch nichts dazu sagen, wie lange dieser Zeitraum dauern darf. Die einzig mögliche Antwort wäre: So lange wie nötig und so kurz wie möglich.
Es handelt sich auf jeden Fall um eine Übergangsmaßnahme.
Vorstellbar wäre ein Szenario der folgenden Art:
Der Bestatter holt einen Verstorbenen am Sterbeort ab, hat selbst keine Aufbewahrungsmöglichkeit und muß den Verstorbenen bis zur Entscheidung der Angehörigen irgendwo unterbringen.
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Da war wohl alles andere voll.