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Leichen vergessen II

Zum letzten Artikel hatte ein Leser gleich eine Frage mitgeschickt:

Wie regelt das eigentlich ein Insolvenzverwalter hier in Deutschland? Er darf ja im Insolvenzfall Aufträge stornieren, sobald die Insolvenz eingetreten ist, schafft er dann Oma Kasubke wieder zu ihrer Familie und sagt „kümmerts Euch halt!“?

Dazu passt auch folgende Frage:

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Was ist denn wenn ein Bestatter stirbt? Wer erledigt die liegengebliebenen Aufträge?

Vor einigen Jahren ist hier ein Fleischermeister gestorben und seine Witwe hat das berühmte Schild:

Wegen Todesfalls geschlossen!

An die Tür gehängt und die Rolläden an den Fenstern heruntergelassen. Die Anteilnahme der Bevölkerung war groß und insbesondere viele der Nachbarn und Kunden gingen mit zur Beerdigung.
Die Nachbarn waren es aber auch, die nach etwas mehr als anderthalb Jahren die Polizei verständigten, weil der Geruch und die Belästigung durch Insekten nicht mehr auszuhalten waren.

Die Metzgersfrau hatte einfach abgesperrt und die gesamte Ware, darunter auch viel Räucherware im Laden liegenlassen. Nach einigen Monaten schaltete sie auch die Kühlung der Kühlräume ab.
Es kam, wie es kommen musste: Alles verdarb und zog Mäuse, Ratten und Ungeziefer an.

So kann man natürlich ein Bestattungshaus nicht einfach zusperren, zumindest solange nicht, wie zu erledigende Aufträge vorhanden sind.
Und „zu erledigende Aufträge“ sind aktuelle Aufträge und die für die Zukunft geplant gewesenen Aufträge aus Bestattungsvorsorgen.

Möchte ein Bestatter seinen Betrieb aufgeben, muß er sich um eine Nachfolge bemühen oder jemanden finden, der Aufträge und Vorsorgen übernimmt. Dafür wird sich immer jemand aus dem Bereich der Mitbewerber finden.

Normalerweise würde man alle aktuellen Sterbefälle abwickeln und dann keinen neuen Auftrag mehr annehmen und die vorhandenen Bestattungsvorsorgen weitergeben. Hierzu werden die Kunden angeschrieben und gefragt, ob sie damit einverstanden sind, daß Unternehmen XYZ ihre Vorsorgen fortführt. Wer nicht einverstanden ist, bekommt per Einschreiben seine Unterlagen zurück und muß halt woanders eine neue Vorsorge abschließen. Die anderen Fälle gehen dann gesammelt an das Übernahmeinstitut, das eine Neubewertung und Neuberechnung nach eigener Preisliste durchführen wird.

Es kann nun aber auch vorkommen, daß der Bestatter plötzlich verstirbt, ja so plötzlich, daß er sogar noch mitten in einem Auftrag war. So geschehen vor einigen Jahren, als der Inhaber eines kleinen Familienbetriebes auf der Fahrt zum Friedhof mit dem Bestattungsfahrzeug tödlich verunglückte. Makabere Meldung der Polizei damals: „Wir haben hier zwei Tote, brauchen aber nur einen Bestatter mit Sarg, der eine Tote ist schon eingesargt.“

In solchen Fällen müssen Bestatter, die dann z.B. von der Polizei verständigt werden, die akute Erledigung übernehmen.
Passiert das „Ausscheiden“ weniger dramatisch, werden die Angehörigen einen Bestatterkollegen kennen, der die Übernahm bewerkstelligt, ansonsten helfen auch die Berufsverbände, Innungen und Bestattervereine dabei, einen Übernehmer zu finden.

Sollte tatsächlich mal niemand übrig bleiben, es gibt ja auch ganz kleine Ein-Mann-Betriebe, wird die Ordnungsbehörde die Abwicklung übernehmen.
Solche Fälle sind aber überaus selten, in aller Regel können Bestattungsunternehmen gut verkauft werden, es gibt genügend Nachwuchs, der auf den Markt drängt.


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Lesezeit ca.: 4 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 30. Mai 2009 | Revision: 28. Mai 2012

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15 Jahre zuvor

Die Metzgersfrau muss aber auch nicht ganz klar bei Verstand gewesen sein. Trauer gut und schön, aber spätestens nach einer Woche hätte ihr dämmern müssen, dass da Fleisch eingelagert ist.

Würg.

Andreas Lechthaler
15 Jahre zuvor

Solange nur die Wurst usw. vergammelt ist geht`s ja noch. Stinkt zwar bestialisch, aber besser als daß die Metzgersgattin ihren toten Gemahl im Laden liegengelassen hätte ist das doch allemal. Hätte eher den toten Metzger als Ursache vermutet, nach 2x Drüberlesen war`s mir dann klar…
Lechthaler

MacKaber
15 Jahre zuvor

Andere lassen das Zimmer ihres Mannes auch unberührt, um die Erinnerung an ihn nicht zu (zer)stören. Nach einiger Zeit wäre das Geruchsproblem sowieso erledigt gewesen, die Viecher wären ja auch mal satt geworden, und hätten alles verputzt gehabt.




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