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Keine Schlagwörter vorhandenIn der Kategorie „Fundstücke“ präsentiere ich Sachen, die ich zum Thema Tod, Trauer und Bestattungen irgendwo gefunden habe.
Hier erscheinen auch Meldungen aus der Presse und dem Internet, auf die mich meine Leserinnen und Leser hingewiesen haben.
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Seltsam ist allemale, dass mit dem Tod die Mitgliedschaft in der Krankenkasse endet.
Mir ist bislang kein Verein, keine Versicherung, keine Mietsache (z. B. Wohnung) usw. bekannt, wo ein Mitglieds-, Miet- oder sonstiges Verhältnis sofort endet.
Die Krankenkasse bekommt ja auch sicherlich noch im Todesmonat automatisch vom Arbeitgeber oder der Rentenkasse den Mitgliedsbeitrag vollständig überwiesen.
Wäre es denn da nicht prinzipiell sogar eine Art Betrug, wenn die die Leichenschauzahlungen verweigern?
33€ plus Wegegeld? Und was würden die Leute einem KfZ-Mechaniker für mind. 30 min. Arbeit an ihrem Fahrzeug im heimischen Hof bezahlen? Oder gar einem Rechtsanwalt, der bei ihnen daheim eine Bescheinigung ausstellt. Haben die auch so lange studiert? Haben die auch so hohe Kosten, um ihren Betrieb am Laufen zu halten?
@Kathrin: Wie Peter immer sagt: Leute, beschwert euch bei eurer Kammer, bis dahin rechnet nach GOÄ ab und betrügt nicht. So einfach ist das.
@Katrin: Danke, Katrin. Bin keine Ärztin, reg mich nur auf.
Ja, aber warum?
Ich glaube, für jeden hier sprechen zu können: Die Ärzte werden viel zu schlecht bezahlt, wenn es um Leichenschauen geht. Die Bezahlung ist aber keine Entlohnung, die wie bei einem Handwerker frei festlegbar oder verhandelbar ist.
Sie ist in einer Gebührenordnung festgeschrieben. Von dieser können die Ärzte nicht abweichen.
Das ist leider so.
Der Arzt kann aber eben auch nicht einfach irgendwas auf der Rechnung zusammenphantasieren, um dann unterm Strich doch auf einen angemessenen Betrag zu kommen.
Das tun aber leider viele.
Das ist aber nicht das Problem der Hinterbliebenen oder Bestatter, es ist ein Problem der Ärzteschaft.
Wenn einer eine gute Lobby in Berlin hat, dann die Ärzte. Sie müssen halt über ihre Standesvertretungen mobil machen und endlich für eine angemessene Bezahlung kämpfen.
Die Rechnung aber künstlich hochzurechnen, das ist schlichtweg Betrug. Und selbst wenn man Verständnis für das Vorgehen mancher Ärzte hat, bleibt es strafbarer Betrug.