Frag doch den Undertaker

Meine Mutter sah als Leiche erschreckend aus

Meine Mutter ist vor einer Woche für uns alle völlig überraschend gestorben.
Schockstarre bei uns.
Heute konnten wir sie beim Bestatter nochmal im offenen Sarg sehen. Vorher konnten uns nicht von ihr verabschieden und wollten sie nochmal sehen.
Aber dann! Ihr Mund stand weit offen.
Sie befindet sich seit 5 Tagen bei der Bestattung.
Das kann doch nicht sein, dass es nicht möglich ist, den Mund zu schließen. Oder gibt es so etwas?
Und wenn ja, wäre es nicht angebracht gewesen, uns das zu sagen?
Sollte ein Bestatter nicht wissen, dass das nicht unbedingt das letzte Bild ist, dass man von einer über alles geliebten Toten im Kopf haben will?
Ich habe mich jetzt halbwegs gefangen und bin fassungslos.
Da ich aber niemandem unrecht tun möchte, wäre ich über eine Information sehr dankbar.
Tieftraurige Grüße,

Das ist völlig unüblich.
Bestatter sind stets bemüht, den Verstorbenen das Aussehen einer schlafenden Person zu geben.
Dazu gehört, daß die Augen und der Mund geschlossen sind.
Im Zuge der Totenstarre ist es manchmal nicht sofort möglich, den Mund zu schließen, und es kann auch dazu kommen, daß er dann, selbst wenn die Starre nachgelassen hat, nicht zu bleiben will.
Aber hierfür beherrscht jeder gute Bestatter gleich mehrere Techniken und es gibt einige unterstützende Materialien und Tricks.

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Die einfachste Sofortmaßnahme nach dem Eintritt des Todes ist das Verschließen des Mundes und das Anlegen einer gepolsterten Bandage um den Kopf und Kiefer.
Dafür reichen Mullbinden aus dem Verbandskasten oder der Hausapotheke.
Eine kleine Verbandsrolle kommt als Polster unter das Kinn, eine weitere wird um Kinn und und Kopf geschlungen, um den Mund zuzuhalten. Oben auf dem Kopf wird diese Binde dann verknotet.
So wird der Mund geschlossen gehalten und kann später vom Bestatter noch leichter in Form gebracht werden.

Mit einem offenstehenden Mund präsentiert man keinen Verstorbenen. Das ist ein Arbeitsfehler, der unverzeihlich ist.
Diesen Anblick mutet man den Angehörigen nicht zu.

Sollte es in ganz, ganz seltenen Fällen aus irgendeinem Grund nicht möglich sein, einen Verstorbenen so herzurichten, daß die Angehörigen ihn ohne Erschrecken anschauen können, dann muß man diese vorher darauf vorbereiten.

Was allerdings passiert sein kann, ist Folgendes: Der Mund der Verstorbenen ließ sich vom Bestatter leicht schließen und blieb von alleine zu. Der erste Eindruck des Bestatters war, daß keine weiteren Maßnahmen nötig waren. Daß es zu weiteren Veränderungen kommt, hat der Bestatter für unwahrscheinlich oder außer Acht gelassen.
Bis zum Eintreffen der Familie ist dann aber doch eine Veränderung eingetreten und das Kinn ist wieder abgesackt.

Doch auch hier wäre die fachlich richtige Vorgehensweise gewesen, sich kurz vor dem Besuch der Familie noch einmal zu vergewissern.


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Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 4 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 17. März 2016

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boandlgramer
8 Jahre zuvor

es gibt also Ausnahmen… und das ist gar nicht mal so selten…
hatte ich schon öfters gesehen dass gewisse „Kollegen“ einen Verstorbenen mit weit geöffneten Mund offen aufbahren, und das ganze bei einer Aussegnung…
Es gibt auch welche, die meinen, wenn sich die Angehörigen entschieden haben dass der Sarg geschlossen bleibt, dass man dann den Verstorbenen nicht mehr anziehen braucht!!
Hatte ich auch schon erlebt.
So was geht halt alles nicht, denn die Angehörigen zahlen dafür dass der Bestatter das bestmögliche tut!
Manche sollten mal überlegen, ob sie mit (bei) eigenen Angehörigen auch so umgehen würden…

Hier zahlt sich also doch der Vergleich zwischen eine große Firma die in der Woche xy viele Tote „bearbeiten“, oder ein kleiner Familienbetrieb der sich solche Vorgehensweise nicht leisten kann..
Für den einen sind Tote einfach nur Sterbefälle die man schnell abarbeiten muss, ganz nach dem „Motto der nächste bitte“…
Und leider kennen manche einfach die Würde der Toten nicht!!
geschweige die Totenfürsorge…
leider sind solche Fälle wie oben beschrieben gar nicht so selten… Leider!!

Der Boandlkramer
8 Jahre zuvor

Ich kann mich da meinem Vorredner „boandlgramer“ nur anschließen. Gerade in Großbetrieben ist meiner Meinung und Erfahrung nach die einzelne Trauerfamilie und deren Verstorbener in der Regel nur eine Nummer. Kleine Familienbetriebe nehmen sich meistens noch so richtig die Zeit und liefern in der Regel eine runde Gesamtleistung.
Aber auch ein Kleinbetrieb ist nicht automatisch Garant für eine ordentliche Leistung, denn es darf in Deutschland noch heute wirklich jeder „Depp“ ohne jegliche Vorerfahrung oder Ausbildung sogar noch heute einen Bestattungsbetrieb eröffnen. Da habe ich schon Sachen gesehen….. Da könnten Pferde kotzen. Auch Vorstrafen sind kein Hemmnis, obgleich der Bestatterberuf zum sog. Vertrauensgewerbe gehört. Ein Berufskollege von mir saß bereits sieben Jahre in Haft wegen Kindesmißbrauches (hatte zwei Buben sexuell mißbraucht) und macht nun munter weiter.
Ich finde, dass auch im Bestatterberuf der Gesellenbrief im Ausbildungsberuf „Bestattungsfachkraft“ die feste Mindestgrundlage sein sollte, damit man weiß, dass der Bestatter auch wirklich weiß was und wie er es macht.

bombjack
8 Jahre zuvor

Ein Berufskollege von mir saß bereits sieben Jahre in Haft wegen Kindesmißbrauches (hatte zwei Buben sexuell mißbraucht) und macht nun munter weiter.

Sorry..was hat das Eine mit dem Anderen zu tun? Beim Umgang/Betreuung von Kindern kann man die Argumentation ja noch nachvollziehen und inzwischen ist sie mit dem erweiterten Führungszeugnis und dem dazugehörigen Passus im Sozialgesetzbuch aus ins Recht gegossen, nur Fakt ist, dass mit der Verbüßung der Strafe der Kollege seine Schuld an der Gesellschaft gesühnt hat und Berufsverbote sofern er Selbstständig sollten bzw. müssen verdammt gut begründet werden, wenn sie vom Gericht angeordnet werden.
Ist er Angestellter, dann ist es Sache des Chefs ob er ihn nimmt, denn diese Verurteilung findet sich bei der Höhe in jedem Führungszeugnis.

bombjack

Bestattermeister
8 Jahre zuvor

Genau aus diesem Grunde kontrollieren meistens Bestatter jeden Tag den Verstorbenen im Aufbahrungsraum, ob sich etwas verändert hat.

Denn es kann trotz aller Hilfsmittel sein, das nach einem Verkehrsunfall Blut aus der Nase läuft, oder der Mund offen bleibt usw.

Bei der Bandage um Kopf und Kiefer (Wie bei Zahnschmerzen), sollte man aufpassen das man nicht zu sehr Druck ausübt, sonst gibt es unschöne Flecken.

glückauf
8 Jahre zuvor

Bei aller Wertschätzung für den wichtigen Beruf des Bestatters. Warum sollte ihn nicht jeder machen dürfen? Gibt es irgendeinen Schaden den ein Schlechter Bestatter anrichten kann? Nö. Tot ist nicht steigerungsfähig.
OK. er kann ein schlechtes gefühl bei angehörigen hinterlassen. Aber auch eine bestandene Prüfung schützt vor Drecksacktum nicht und filtert keine Gierigen Ar……..cher heraus.

Bestattermeister
8 Jahre zuvor

Also soweit mir bekannt, ist in Deutschland der Beruf des Bestatters frei und nicht gesetzlich geregelt. Somit braucht man nur eine Gewerbeanmeldung und einen Wagen für die Verstorbenen.

Meistens sind es Personen, die schon seit Ewigkeiten im Schreinerei/Tischler Gewerbe sind, und den Umgang mit Verstorbenen seit der Pike auf mitbekommen und gelernt haben.

Ob eine Ausbildung oder Weiterbildung als Bestattermeister sinnvoll ist, liegt an jedem selber.
Selbst für den Beruf des Müllmannes (Müllwerker) gibt es eine spezielle Ausbildung, obwohl man eigentlich denken könnte, Mülltonnen abzuholen und Müll zu sortieren, würde jeder ohne Ausbildung hinbekommen.

ein anderer Stefan
8 Jahre zuvor

Tom hat ja schon mehrfach beschrieben, dass auch Fachfremde angelernt werden oder wohl mehrheitlich wurden. Eine fehlende Ausbildung ist also nicht zwingend ein Hindernis, aber eben auch keine Garantie. Wobei jemand, der eine Ausbildung durchlaufen hat, wohl alle Aspekte des Berufs wohl kennen sollte, was bei einer angelernten Kraft nicht der Fall sein muss. Manche Dinge, wie ein Gespür dafür, was die Angehörigen brauchen, lassen sich allerdings nicht lernen. Dazu braucht es Erfahrung und Fingerspitzengefühl.

Josef
8 Jahre zuvor

Egal ob die Abschiednahme in den eigenen Räumlichkeiten des Bestattungsunternehmens statt
findet, oder auf einem städtischen Friedhof, ein kontrollierender Blick kann nie schaden. Zumal die Angehörigen sich ja vorher angekündigt haben. Bei uns in der Gegend konnte man sich aber beim Friedhofsleiter den Schlüssel holen, da haben die Angehörigen und Bekannten ohne unsere Anwesenheit gucken können. Da kann man an dem Tag kontrolliert haben, eine Veränderung kann jederzeit statt finden! Der Verwesungsprozess kann sehr überraschend einsetzen, da haben wir auch schon Alarm Anrufe vom Friedhof bekommen! Unangenehme Überraschungen kann es immer geben, da kann man nicht immer den Bestatter verantwortlich machen!

Anna
8 Jahre zuvor

Eine gute Freundin ist Ende letzten Jahres leider früh an Krebs verstorben.
Für die erste Abschiednahme im Hospiz hat man Ihr den ebenfalls den Mund mit einer Bandage um den Kopf geschlossen zu halten, so wie Du es oben beschrieben hast.
Das Pflegepersonal, welches meine Freundin direkt nach ihrem Tode zunächst hergerichtet hat, ist in der Versorgung Verstorbener solchen sicher erfahren gewesen, kann man annehmen.

Der Bestatter hat ihr nachher, im Sarg so eine Kunststoffkinnstütze angelegt. Und weil die unter dem Kragen des Totenhemdes noch zu sehen war kam noch eine abdeckende Ziermannschette um den Kragen.
Ich denke hie kann man guten Gewissens von fachlich einwandfreier , der Totenwürde entsprechender Arbeit sprechen.
So hat sich die Familie auch anschließend auch beim Bestatter für die würdevolle Aufbahrung der Verstorbenen sehr herzlich bedankt.

Bestattermeister
8 Jahre zuvor

@Anna

Der Tod ist schon ein Rätsel für sich. Bei einigen Verstorbenen bleibt der Mund zu, bei anderen muss man durch Kinnstützen oder Hautkleber nachhelfen.




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