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Mit der Bestattungsvorsorge umziehen

Wie wird der Mund einer Leiche verschlossen?

Wenn ich eine Bestattungsvorsorge abschließe, dann bin ich doch an diesen Bestatter gebunden und was passiert wenn ich eines Tages umziehe? Es kann doch nicht sein, daß ich von Recklingshausen z.B. nach München ziehe und dann der Bestatter aus Recklinghausen die Beerdigung machen will. Vielleicht haben sich ja auch meine Wünsche längst geändert.

Normalerweise kann man eine Bestattungsvorsorge jederzeit ändern. Hat man inzwischen andere Wünsche hinsichtlich der eigenen Bestattung, so muß man diese dem Bestatter einfach mitteilen und evtl. anfallende Mehrkosten -sofern man vorausbezahlt hat- nachbezahlen. Vorausbezahlt bedeutet in diesem Fall: Man hat das Geld in Form eines gesperrten Sparbuches hinterlegt. Hat man eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen muß man ein bißchen ein Auge darauf haben, daß der versicherte Betrag auch wirklich für die im Laufe der Jahre entstandenen Wünsche ausreicht. Im Zweifelsfall muß der Bestatter später nämlich nur das leisten, wofür auch das Geld ausreicht.

Zieht man um, zieht auch die Vorsorge mit um. Man kündigt diese Absicht beim bisherigen Bestatter an und sucht sich dann am neuen Wohnort ein geeignetes Unternehmen, das man aufsucht.
Mit den entsprechenden Vollmachten ausgestattet, wird der neue Bestatter sich sämtliche Unterlagen vom bisherigen schicken lassen und auf die örtlichen Verhältnisse anpassen und neu berechnen.
Für die Auflösung des Vertrages beim alten Bestatter kann eine angemessene Abstands- oder Bearbeitungsgebühr anfallen.

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Bei wem es wahrscheinlich ist, daß er umzieht, der sollte von vornherein ganz besonders darauf achten, daß im Falle einer Vertragsauflösung auch wirklich nur eine Bearbeitungsgebühr anfällt und nicht etwa ein Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages.
Normalerweise sollte man meinen, daß es insbesondere bei großen Bestatterketten recht einfach ist, von einer Filiale zur anderen zu wechseln, aber es gibt leider auch Fälle in denen das gerade besonders teuer und schwierig ist.


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Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 18. August 2009 | Revision: 28. Mai 2012

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3 Kommentare
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Kira
15 Jahre zuvor

Danke für die Info – genau diese Frage hat mich auch schon um- und zu einer e-mail-Anfrage an den Undertaker getrieben!

…nachdem ich hier in diesem genialen Blog (Danke Tom für die tollen Geschichten und Infos!)erfahren habe, das ein Testament in Bestattungsdingen ja so gar nix nützt weil es viel zu spät eröffnet wird, ist das wohl eine gangbare Lösung.

MacKaber
15 Jahre zuvor

Wenn ich das so lese, komme ich zu dem Schluß, dass eine Sterbegeldversicherung besser ist, weil ich dann nicht an einen bestimmten Bestatter gebunden bin, und deshalb bei einem Wohnsitzwechsel keine Bearbeitungsgebühr anfällt. Richtig?

Alex II
15 Jahre zuvor

Bei der Sterbegeldversicherung gibts aber „nur“ Geld, was dann damit passiert, ist immer noch offen, und muß mit einem Bestatter geregelt werden.




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