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Frag den Bestatter

Müssen wir das Abräumen des Grabes bezahlen?

guten tag, ich habe mit sehr viel interesse ihre seite über grabpflege und kosten gelesen, danke erstmal. meine frage ist, die kidnerlose tante meines mannes ist im heim und mein mann ist der betreuer.
die grabstelle ihres mannes endet 2016. muß der mein mann als betreuer und neffe dann diese grabstelle fürs glattmachen bezahlen? es ist ein normales grab. Uns wurde gesagt, er muß nicht dafür aufkommen und was kostet es ungefähr?
würde mich über eine antwort freuen, dankeschön im voraus.

Die Frage kann Ihnen ohne weiteres das zuständige Friedhofsamt sofort beantworten.
Von hier aus kann ich nicht sagen, ob das etwas kosten wird und wie viel.
Denn auf manchen Friedhöfen ist es üblich, daß die Verwaltung Gräber einebnet und alles entsorgt, während auf anderen Friedhöfen akribisch nach Angehörigen gesucht wird, die die Kosten übernehmen sollen.

Wenn Kosten anfallen, dann setzen diese sich in erster Linie aus den Kosten für die Beseitigung der gärtnerischen Anlage und dem Entfernen von Einfassung und Grabstein zusammen.
Nun kann man natürlich die Blümchen und Sträucher auf dem Grab selbst entfernen und sie entweder anderen Grabpflegenden auf dem Friedhof schenken oder sie auf den Kompost werfen.
Anders sieht das mit Grabstein und Grabeinfassung aus.

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Während man vielleicht die oberirdischen Teile noch selbst wegmachen könnte, muß aber auch das oft tief in der Erde liegende Fundament des Steins herausgeholt werden.
Das sollte Sache eines Fachmanns, in diesem Fall eines Steinmetzes sein.
Manchmal nehmen Steinmetze für diese Arbeit den vorhandenen Stein, sofern der groß, dick und wertvoll ist, in Zahlung.
Ansonsten sind mit Kosten von 150-500 Euro zu rechnen.

Sofern nicht das Friedhofsamt das Abräumen übernimmt, müßten Sie sich also um einen Steinmetz bemühen und das Wegschaffen der Bepflanzung regeln.
Die eigentliche Grabstelle, also das rechteckige Stück Erde müssen Sie nicht irgendwie selbst einebnen oder so.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen helfen.

Die Betreuung endet nun aber mit dem Tode. Ob Sie als Nichte/Neffe für das Grab weiter zuständig sind (bestattungspflichtig/nutzungsberechtigt) verrät Ihnen das Landesbestattungsgesetz.
Da Sie mir den Ort nicht genannt haben, kann ich auch nicht nachschauen, welche Regelung in ihrem Bundesland gilt.

Ich war etwas hoppla-hop unterwegs, als ich die Antwort schrieb, heute hatte ich drei ähnlich gelagerte Fälle auf dem Tisch bzw. am Telefon.
Natürlich geht es hier darum, daß die Tante die Nutzungsberechtigte des Grabes ihres Mannes ist und der Neffe nur in der Funktion als Betreuer der Tante angesprochen wird, aber quasi an ihrer Stelle entscheidet und handelt.
Meiner Einschätzung nach hat der Neffe selbst keine Kosten zu tragen, da die Tante ja noch bevorrechtigt lebt.

In „Frag den Bestatter“ findest Du meine Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die mich tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen. Es handelt sich also um meist nicht bearbeitete und nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich. Ich mache mir die Aussagen nicht zu eigen.
Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 23. Januar 2015 | Peter Wilhelm 23. Januar 2015

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Chris
9 Jahre zuvor

z.B. hier in München ist das so geregelt bei Aufgabe einer Grabstätte:

1) Man kann den Grabstein mitnehmen – ist ja schließlich Eigentum des Grabnutzers.

das machen die wenigsten – darum

2) kann man eine Verzichtserklärung unterschreiben. Das Grabmal wird dann entweder für Sozialbegräbnisse „recycelt“ – d.h. abgeschliffen und wieder aufgestellt.

Oder es wird, falls es massiv genug ist, als Pflasterstein im Bauhof des Friedhofs genutzt (mit Schrift nach unten!) Klingt ein bisserl unglaublich. Könnte ich durch Foto gerne belegen.

Falls es bröckelig ist (Sandstein etc.) landet es auf dem Schutthaufen.

Übrigens alles kostenlos!

Winnie
9 Jahre zuvor

Ich denke nicht, dass der/die Fragesteller/in was bezahlen mu(e)ss(en), da sie ja offensichtlich nicht mal Geld für Großbuchstaben haben. 😉

tierbestatter kevin
9 Jahre zuvor

Bei uns in der Gemeinde darf man die Gräber selbst einebnen. Wenn die Stadt diese Aufgabe übernimmt, stellen sie für ein Erdreihengrab 250 Euro in Rechnung.

Anja
9 Jahre zuvor

Wegen der Betreuersache: Da der Ehemann der Betreuer der Tante ist, die ja noch lebt, und diese die Ehefrau des Verstorbenen war, ist doch eigentlich die Frage, ob man das Einebnen des Grabes des eigenen Ehepartners bezahlen muss

Reply to  Anja
9 Jahre zuvor

Völlig richtig, Anja. Habe das im Artikel nachgetragen.
Gut aufgepasst!

Anja
Reply to  Peter Wilhelm
9 Jahre zuvor

Krieg ich jetzt ein Fleißbienchen in mein Heft? 😀

Hannelore Schaffrath
Reply to  Peter Wilhelm
4 Jahre zuvor

Mein Vater liegt jetzt über 30 Jahre auf dem Friedhof. Er war das 2 mal verheiratet. Diese 2 Frau hat auch alles zur Beerdigung geregelt. Nun ist sie aber selber tot. Wer muß das jetzt regeln? ?
Mfg

5 Jahre zuvor

Muß die Ehefrau meines verstorbenen Bruders auch bei abräumung von der Grabstätte auch bezahlen ?

Silke Andres
4 Jahre zuvor

Mein Vater war Betreuer eines guten Freundes.
Nach dessen Tod hat mein Vater das Grab gepflegt.
Nun ist mein Vater gestorben und das Grab des Freundes soll weggemacht werden, müssen nun wir das bezahlen da wir ja Erben unseres Vaters sind?
Vielen Dank vorab

streng
3 Jahre zuvor

ich bin sozialempfänger wer soll das bezahlen die grab entfernung




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