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Musik auf Friedhöfen

Kurze Frage: Was ist denn, wenn man bei einer Beerdigung Musik von einem Instrument haben will, dass man Friedhof nicht vorhanden und auch nicht wie eine Geige leicht transportierbar ist, also z.B. die eines Cembalos? Kann man da (unter entsprechenden Kosten) ein Instrument auf den Friedhof schaffen? Gibt es Einschränkungen durch die Friedhofsordnungen?

Normalerweise ist es kein Problem, wenn man vom vorhandenen Musikangebot abweichen möchte. In der Regel werden auf den Friedhöfen orgelähnliche Instrumente angeboten und eine CD-Spieler. Es ist aber durchaus nichts Ungewöhnliches, wenn ein Streichquartett oder auch mal eine Rockformation für die Untermalung sorgt.
Grundsätzlich gilt, daß durch die Gestaltung der Trauerfeier die Würde des Ortes gewahrt bleiben muß und die übrigen Friedhofsbesucher in ihrem Empfinden nicht gestört werden.

Man hat aber normalerweise heute immer weniger auch gegen eher unpassende Musik etwas einzuwenden.

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Ob man nun besonders schwer zu transportierende Instrumente aufbauen darf, muß mit dem jeweiligen Friedhofsverwalter abgestimmt werden. Es gibt da kleine rechteckige Mittel und Wege, die die Bereitschaft zur Mitwirkung sehr fördern können, dann wird manchmal möglich, was eigentlich „nie gemacht wird“.

Vielleicht sollte man sich auch hinsichtlich des Termins flexibel zeigen, wenn vorher und hinterher keine anderen Trauerfeiern sind, ist es leichter mit dem Auf- und Abbau größerer Instrumente.

Hashtags:

Ich habe zur besseren Orientierung noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels zusammengestellt:

#friedhöfen #musik

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