Allgemein

Muss ich 2 Bestatter bezahlen?

Hallo Herr Wilhelm,

ich wurde kürzlich von der Stadtverwaltung informiert, dass mein Vater, zu dem ich keinerlei Verbindung hatte, verstorben ist und dass er bereits bei einem Bestatter liegt.
Jetzt habe ich jedoch einen anderen Bestatter mit einer Seebestattung beauftragt.

Muss ich den Bestatter für die Lagerung bezahlen, obwohl ich ihn nicht beauftragt habe? Und sind dafür 349€ angemessen?

Werbung

Ja, die Kosten können Ihnen aufgebürdet werden. Die Tatsache, dass Sie keinen Kontakt hatten, spielt in Hinblick auf die Kosten keine Rolle.

Bedeutsam ist diese Tatsache aber, weil das Amt nun stellvertretend für die zunächst nicht greifbaren Angehörigen, die ersten Maßnahmen veranlassen musste.
Die Kosten hierfür müssen die Angehörigen dann in den meisten Fällen auch tragen. Das gilt auch dann, wenn die Stadt einen Bestatter beauftragt hat, den Sie nicht gewählt hätten, oder aber wenn Sie anschließend einen anderen Bestatter mit der Weiterführung des Auftrags betrauen.

349 € für die Lagerung können angemessen sein, wenn es sich nicht nur um einen Tag handelte.
Dazu müsste man wissen, woraus sich der Rechnungsbetrag genau zusammensetzt.

Es kommt regelmäßig zu Nachfragen und Klagen der Betroffenen, wenn eine dritte Stelle die Bestattung ganz oder teilweise ersatzweise in Auftrag gibt. Hierzu sind aber Stadtverwaltungen (hier die Ortspolizeibehörde und/oder das Ordnungsamt) sogar verpflichtet, um die öffentliche Ordnung und die Hygiene sicherzustellen. Das gehört mit zu den Aufgaben einer Kommunalverwaltung. Wer, wenn nicht die „Stadt“ sollte sich um die Verstorbenen kümmern, wenn die Angehörigen es nicht oder nur verspätet tun (können)?

Wenn Sie noch weitere Fragen haben oder ich Ihr Anliegen nicht richtig verstanden habe, melden Sie sich ruhig gerne nochmal.

Liebe Grüße
Peter Wilhelm

Bildquellen:
  • kosten_1513787163: pixabay


Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

Schlagwörter: , ,

Allgemein

Die Artikel in diesem Weblog sind in Rubriken / Kategorien einsortiert, um bestimmte Themenbereiche zusammenzufassen.

Da das Bestatterweblog schon über 20 Jahre existiert, wurde die Blogsoftware zwei-, dreimal gewechselt. Dabei sind oft die bereits vorgenommenen Kategorisierungen meist verlorengegangen.

Deshalb stehen über 4.000 Artikel in dieser Rubrik hier. Nach und nach, so wie ich die Zeit finde, räume ich hier auf.

Lesezeit ca.: 2 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 20. Dezember 2017

Hilfeaufruf vom Bestatterweblog

Das Bestatterweblog leistet wertvolle journalistische Arbeit und bietet gute Unterhaltung. Heute bittet das Bestatterweblog um Ihre Hilfe. Es fehlen in diesem Jahr noch über € 7.500,- um den Server, IT, Redaktion und um die anderen Kosten zu decken. Bitte beschenken Sie uns mit einer Spende, sonst müssen wir in Zukunft die meisten Artikel kostenpflichtig bereitstellen. Das wäre schade, auch weil das weitere unkreative Arbeiten erfordert, die wir zeitlich kaum stemmen wollen. Vielen Dank!




Lesen Sie doch auch:


Abonnieren
Benachrichtige mich bei
1 Kommentar
Inline Feedbacks
Alle Kommentare anzeigen
Anonym
7 Jahre zuvor

Ärgerlich wird es für die Bestattungspflichtigen, wenn sich das Ordnungsamt nur „halb“ zuständig fühlt: In Berlin beispielsweise gibt es einen Rahmenvertrag zwischen den Bezirken und der Berolina Bestattungsinstitut GmbH (einem Berliner „Sargdiscounter“, manchem bekannt aus dem Fernsehen z.B. durch Kaffeefahrten ins Krematorium nach Tschechien, zu denen Herr Woite hin und wieder Reporter von RTL und Co. einlädt). Dieser Vertrag regelt was passiert, wenn am Auffindeort eines Leichnams die Todesursache zweifelsfrei festgestellt werden konnte, jedoch keine Angehörigen bekannt oder erreichbar sind. In solchen Fällen ruft die Polizei den „Vertragsbestatter“ und beauftragt ihn mit der Erstüberführung in eine amtlich anerkannte Leichenhalle. Offiziell heißt das „polizeilich veranlasste Erstüberführung in Zuständigkeit des Bezirks als Bestattungspflichtigem“, und im Vertrag wurde hierfür ein Preis von 66,64 € für die Überführung und pauschal 7 Tage Unterstellung inkl. MwSt vor Rabatt und Skonto vereinbart. So weit, so billig. Werden im Nachgang jedoch die Bestattungspflichtigen ausfindig gemacht, fühlen sich die Bezirke plötzlich überhaupt nicht mehr verantwortlich, auch nicht für die in ihrem Namen beauftragten Überführungen. Anstatt – wie es rechtlich und sachlich korrekt wäre… Weiterlesen »




Rechtliches


1
0
Was sind Deine Gedanken dazu? Kommentiere bittex