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Muss ich 2 Bestatter bezahlen?

Hallo Herr Wilhelm,

ich wurde kürzlich von der Stadtverwaltung informiert, dass mein Vater, zu dem ich keinerlei Verbindung hatte, verstorben ist und dass er bereits bei einem Bestatter liegt.
Jetzt habe ich jedoch einen anderen Bestatter mit einer Seebestattung beauftragt.

Muss ich den Bestatter für die Lagerung bezahlen, obwohl ich ihn nicht beauftragt habe? Und sind dafür 349€ angemessen?

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Ja, die Kosten können Ihnen aufgebürdet werden. Die Tatsache, dass Sie keinen Kontakt hatten, spielt in Hinblick auf die Kosten keine Rolle.

Bedeutsam ist diese Tatsache aber, weil das Amt nun stellvertretend für die zunächst nicht greifbaren Angehörigen, die ersten Maßnahmen veranlassen musste.
Die Kosten hierfür müssen die Angehörigen dann in den meisten Fällen auch tragen. Das gilt auch dann, wenn die Stadt einen Bestatter beauftragt hat, den Sie nicht gewählt hätten, oder aber wenn Sie anschließend einen anderen Bestatter mit der Weiterführung des Auftrags betrauen.

349 € für die Lagerung können angemessen sein, wenn es sich nicht nur um einen Tag handelte.
Dazu müsste man wissen, woraus sich der Rechnungsbetrag genau zusammensetzt.

Es kommt regelmäßig zu Nachfragen und Klagen der Betroffenen, wenn eine dritte Stelle die Bestattung ganz oder teilweise ersatzweise in Auftrag gibt. Hierzu sind aber Stadtverwaltungen (hier die Ortspolizeibehörde und/oder das Ordnungsamt) sogar verpflichtet, um die öffentliche Ordnung und die Hygiene sicherzustellen. Das gehört mit zu den Aufgaben einer Kommunalverwaltung. Wer, wenn nicht die „Stadt“ sollte sich um die Verstorbenen kümmern, wenn die Angehörigen es nicht oder nur verspätet tun (können)?

Wenn Sie noch weitere Fragen haben oder ich Ihr Anliegen nicht richtig verstanden habe, melden Sie sich ruhig gerne nochmal.

Liebe Grüße
Peter Wilhelm

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  • kosten_1513787163: pixabay


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Lesezeit ca.: 2 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 20. Dezember 2017

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