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Notfalls mitten auf der Strasse

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Da kommen ja tatsächlich einige Kommentatoren und weisen auf Ordnungswidrigkeiten, fehlende Sonderrechte usw. hin.
Richtig, Bestattungsfahrzeuge haben keine Sonderrechte, führen kein Blaulicht und müssen sich an die Verkehrsregeln halten. Das hindert uns aber nicht daran, bei Abholungen unsere Fahrzeuge so wenig verkehrsbehindernd wie möglich, aber auch so nah wie möglich am Abholungsort zu parken. Notfalls bleiben wir auch mal mitten auf der Straße stehen.

Wer dafür kein Verständnis hat, der tut mir leid. Es geht um den pietätvollen und ehrenden Transport eines verstorbenen Menschen, dessen Angehörige ein Recht darauf haben, daß ihre Gefühle nicht verletzt werden und daß wir nicht mit dem Verstorbenen drei oder vier Blocks auf der Fahrtrage oder im Sarg herumlaufen, um zu unserem „ordnungsgemäß geparkten“ Auto zu kommen.
Wenn überhaupt, dann dauert diese Verkehrsbehinderung nur wenige Minuten.

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Bis jetzt haben wir, und das ist noch gar nicht so lange her, erst einmal Ärger mit einer übereifrigen Hilfspolizistin der ruhenden Verkehrsüberwachung gehabt. Polizei verhält sich normalerweise eher so, daß sie unsere Maßnahmen unterstützt und den Verkehr regelt.

Wann immer es geht, versuchen wir eine Anfahrt zu finden, die es ermöglicht, daß wir so unauffällig wie möglich einladen und abtransportieren können. Aber leider geht das nicht immer, es wohnen auch Leute in engen, zugeparkten Anliegerstraßen und es hilft bei den Ausmaßen unserer Fahrzeuge auch nichts wenn der Hausherr mal eben seinen Golf wegfährt.
Wir halten dann oft in einer Nebenstraße, holen dann den Verstorbenen bis ins Treppenhaus, dann fährt das Fahrzeug kurz vor, bleibt nötigenfalls auf der Straße stehen und wir laden ein.

Wenn das mal vorkommt, dann machen wir das weder zum Spaß, noch weil wir zu faul zum Laufen sind, es muß halt eben einfach so sein.

Hashtags:

Ich habe zur besseren Orientierung noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels zusammengestellt:

#mitten #notfalls #straße

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