Da kommen ja tatsächlich einige Kommentatoren und weisen auf Ordnungswidrigkeiten, fehlende Sonderrechte usw. hin.
Richtig, Bestattungsfahrzeuge haben keine Sonderrechte, führen kein Blaulicht und müssen sich an die Verkehrsregeln halten. Das hindert uns aber nicht daran, bei Abholungen unsere Fahrzeuge so wenig verkehrsbehindernd wie möglich, aber auch so nah wie möglich am Abholungsort zu parken. Notfalls bleiben wir auch mal mitten auf der Straße stehen.
Wer dafür kein Verständnis hat, der tut mir leid. Es geht um den pietätvollen und ehrenden Transport eines verstorbenen Menschen, dessen Angehörige ein Recht darauf haben, daß ihre Gefühle nicht verletzt werden und daß wir nicht mit dem Verstorbenen drei oder vier Blocks auf der Fahrtrage oder im Sarg herumlaufen, um zu unserem „ordnungsgemäß geparkten“ Auto zu kommen.
Wenn überhaupt, dann dauert diese Verkehrsbehinderung nur wenige Minuten.
Bis jetzt haben wir, und das ist noch gar nicht so lange her, erst einmal Ärger mit einer übereifrigen Hilfspolizistin der ruhenden Verkehrsüberwachung gehabt. Polizei verhält sich normalerweise eher so, daß sie unsere Maßnahmen unterstützt und den Verkehr regelt.
Wann immer es geht, versuchen wir eine Anfahrt zu finden, die es ermöglicht, daß wir so unauffällig wie möglich einladen und abtransportieren können. Aber leider geht das nicht immer, es wohnen auch Leute in engen, zugeparkten Anliegerstraßen und es hilft bei den Ausmaßen unserer Fahrzeuge auch nichts wenn der Hausherr mal eben seinen Golf wegfährt.
Wir halten dann oft in einer Nebenstraße, holen dann den Verstorbenen bis ins Treppenhaus, dann fährt das Fahrzeug kurz vor, bleibt nötigenfalls auf der Straße stehen und wir laden ein.
Wenn das mal vorkommt, dann machen wir das weder zum Spaß, noch weil wir zu faul zum Laufen sind, es muß halt eben einfach so sein.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
Schlagwörter: mitten, notfalls, straße
Im Krankentransport geht es doch genau wie bei Euch um einen nicht-dringenden Transport eines Menschen. (Dass der Mensch noch lebt sorgt weder fuer eine Dringlichkeit, noch veraendert dass das zu tragende Gewicht.)
Wenn dieser Mensch von oder in seine Wohnung gebracht wird dann hat das Fahrzeug auch formal (trotz Blaulicht auf dem Dach!) keinerlei Sonderrechte.
Aber zeig mir einen Polizeibeamten der bei einem Krankentransport ein Knöllchen ausstellt…
Hmm, das sich manche Menschen aufregen, wenn ich mit meinem kleinen Kühl-LkW in Anliegerstraßen beim Kunden halte, ist nachzuvollziehen. Aber bei Bestattungsfahrzeugen, Krankentransporten und dergleichen sollte man doch Verständnis haben. Insgesamt kann man in der Bevölkerung nur zunehmend einen Mangel an Emphatie und Rücksichtnahme feststellen. Sehr bedauerlich.
Wenn mehr Leute Anstand UND Hirn hätten, bräuchten wir weniger Gesetze.
Aber so…
Salat
@5 Jaja, der gute Spruch vom Alten 😛
Gesetze sollten für die Menschen sein, nicht die Menschen für die Gesetze.
Der war von Derrick und hat ihn in der Serie nie gesagt 🙂
Ich sag nur: „Manni, fahr den Wagen vor…“
Bekannter von mir arbietet als Best.-Helfer. Kürzlich hatten die ne Abholung vom Wohnort. Nach dem Einladen verschwand der Chef auf írgendein Amt um Formalitäten zu erledeigen. Leider stand der Wagen im Halteverbot und die Politesse zog schon wie ein Geier ihre Kreise und fragte schliesslich „was treiben sie hier eigentlich?“ Mein Kumpel sagte, „das ist mein Eiswagen, ich warte auf die Kinder!“ Sie gab ihm noch fünf Minuten, dann gibts nen Strafzettel. Da kam der chef um die Ecke und die Trulle fragte ihn wo er denn so lange war. Er meinte „aufm Amt!“. „Soo lange?“ „Tja, da sehn sie mal wie die Beamten arbeiten!“ Das hat gesessen
[quote]Jaja, der gute Spruch vom Alten[/quote]
[quote]Der war von Derrick und hat ihn in der Serie nie gesagt[/quote]
Beide liegt ihr falsch. Den Spruch gab es, aber beim „Der Kommissar“ mit Erik Ode in Folge „Ende eines Tanzvergnügens“ (1971).
Derrick hat von dem Fritz Wepper als Assistenten Harry Klein „geerbt“.
Hättest du mal aufmerksam gelesen, so hat Tom geschrieben, dass sie die Leiche zum Eingang bringen, dann fährt einer der MA eben den Wagen vor und dann wird eingeladen – 2 bis 3, Maximal 5 Minuten Wartezeit. Und es sind eben nicht immer nur 20m sondern auch gerne mal mehr – wenn ich aus dem Fenster sehe: der nächste Freie Parkplatz ist hinter der nächsten Kreuzung die ca 100m entfernt ist. Und das ist Unwürdig, eine Leiche – ob im Transportsarg oder nicht – über so eine Strecke der Nachbarschaft vorzuführen. Unwürdig in sofern, als dass sich die Nachbarschaft das Maul drüber zerreißen könnte.
@Papa O’Neil (11 und 12): Jaja, der böse Leichenwagenfahrer ist schuld! Da hat man wenigstens einen Dummen zum anpieseln. Seine Arbeit ist ja zum Glück nicht dringend und er kann auch mal etwas weiter laufen.
Was wäre, wenn Du im Büro arbeitest und der Drucker 100 Meter weiter steht? Für jeden Ausdruck so weit laufen. Das wäre sicherlich OK für Dich…
Ein Vorschriftenonanist schaut zufällig aus seinem Fenster. „Oh, da blockiert ja einer meine Ausfahrt!“
Schnell die Jacke an, ich muß mal eben kurz um den Block fahren und bin (jetzt)behindert. Dabei kann ich vielleicht beim Meckern herausbekommen, wen sie abgeholt haben.
also zum stehen bleiben auf der straße bzw. in zweiter spur gibt es genehmigungen, die man meines wissens auch ohne blaulicht bekommt. (angeschaltetes blaulicht ist sowieso eine ganz andere sache).
ich fahr in österreich beim ÖRK und für KRANKENtransporte haben wir genehmigungen im fahrzeug, dass wir in zB. in zweiter spur stehen bleiben dürfen, etc…
kann sowas ein bestatter nicht bekommen?
Du siehst das richtig: im Sarg. Aber wenn eine Leiche von zu Hause abgeholt wird, dann meistens in einer komischen Plastik Wanne. Wer das nicht kennt: da kommen dann gleich wieder Gedanken auf wie „können die sich keinen Anstöndigen Sarg leisten“ oder „Ich wusste doch schon lange, dass der Krankheit x hatte und in Qarantäne abgeschleppt wird“
Es wird ja auch nie gezeigt, wie eine hohe Persönlichkeit nach ihrem Tod zum Bestatter gebracht wird, sondern immer nur wenn der Sarg, der zu Grabe getragen/gefahren/prozessiert wird
[quote] … mal ins Gedächtnis rufen das ein Toter halt auch nur eine Sache ist.[/quote]
Na fein – dann kann man Papa O’Neil im Fall des Falles sicher einfach so zusammenklappen, dass man ihn bequem im Köfferchen zu Fuß abtransportieren kann. [/sarkasmus]
Ein Toter ist also eine Sache? Ein Ding? Wie ein Bierkasten, oder eine stumpfe Schere? Na wenn das so ist, dann ab in den Sondermüll – spart man sich die doofen Kosten für die Beerdigung.
Ich finde das mit dem Halten vollkommen in Ordnung, und würde auch nicht dabei zusehen wollen, wie ein Toter aus meiner Familie 200 Meter über die Straße geschoben wird, während ihm die Menschen hinterstarren. Soviel Respekt muss sein, und dafür dürfen andere Leute auch ruhig mal im Taxi warten.
Die Plastikwanne kann auch mit nem Sargtuch abgedeckt werden oder?
Selbst wenn es nach dem Gesetz so ist, kann man beides in meinen Augen kein bisschen vergleichen. Außerdem geht es, wie Fahrertuer schon geschrieben hat, nicht um eine Beerdigung, sondern um das direkte Abholen der Leiche am Todesort. Da hilft ein einfaches Tuch für mich auch nicht weiter.
„Ist es eigentlich wirklich zu viel verlangt sich sleber mal kundig zu machen statt mit dummen Fragen das eigene Bildungsniveu wirkungsvoll zur Schau zu stellen?“
Genau deshalb besuche ich dieses Blog, um Dinge zu lernen, die ich noch nicht wusste. Wieso ich deshalb dumm sein soll, verstehe ich nicht wirklich – liegt wohl an der fehlenden Intelligenz.
Papa O`Neil
Wie verblödet muss man eigentlich sein um nicht mal
soviel Zeit zu haben.
Moment mal! Soll das heisssen, dass sich Bestatter es herausnehmen, einfach den Verkehr zu blockieren weil sie zu bequem sind, ihre bezahlte Ware (!) ein paar hundert Meter weit zu tragen?
Was denn bittesehr wenn es jemand eilig hat? Dann steht da der Leichenwagen im Weg herum?
Das das wohl gegen Recht und Ordnung verstösst interessiert den Bestatter wohl gar nicht?
Findet ihr doch mal einen Rohrreinigungsdienst der bei euch arbeitet, wenn er nicht direkt vor der Tür parken kann. Aber nein, das ist ja was anderes, das betrifft euch ja.
Ich glaub bei eingen Leuten hakt echt irgendwas aus… Ich bin im Straßenverkehr ja auch permanent genervt und ärger mich über die ganzen Langsamfahrer und andere Idioten, aber hinter einem Bestattungsfahrzeug beim einladen würde sogar ich geduldig warten.
Wie Tom schon sagte hat das einfach was mit Pietät zu tun. Man kann einen Toten, der nur in einem Leichensack oder einem Transportsarg liegt, nicht erst durch die halbe Nachbarschaft karren.
Abgesehen davon, dass ich, würde man es so machen, schon die Meckerer aus der Nachbarschaft sehe, die sich beklagen, dass sowas ja nun nicht geht und der Bestatter jawohl auch vor die Tür hätte fahren können, man will ja nciht beim frühstück aus dem fenster gucken und eine (wenn auch verpackte) Leiche sehen. Wie mans macht ists verkehrt…
Ich glaub, mit den Leuten, die hier im Blog ernsthaft Probleme damit haben, zu verstehen, warum es gelegentlich notwendig ist (und zwar nicht nur für Bestatter, aber insbesondere auch für diese), ein paar Minuten in zweiter Spur oder im Halteverbot zu stehen, will ich eigentlich nicht mal die U-Bahn teilen.
@ Papa O’Neil
Und Du achtest bei Deinem Taxifahrer selbstverständlich darauf, daß er Dich nur an einer absolut legalen Haltemöglichkeit rein- bzw. rausläßt, gelle? Brav so! 😉
Aber mal ernsthaft: Die ganze Aufregung ist doch ein Sturm im Wasserglas – denn wie oft steht einem wohl ein Leichenwagen im Weg? Ich glaube, die meisten werden das nie erleben…
Und wo genau ist jetzt der Zusammenhang zwischen einem absoluten Halteverbot und dem verunfallenden Streifenwagen? Warum hätte genau der selbe Unfall nicht auch auf einem als solcher gekennzeichneten regulären Parkplatz passieren können? Verstehe deine Überreaktion (zumindest ohne weitere Erläuterung der Umstände) leider gar nicht.
Und kurzes Anhalten in Halteverbotszonen oder Stehenbleiben in zweiter Spur ist in den meisten Fällen meiner Meinung nach tatsächlich nicht mehr als ein Kavaliersdelikt. Wenn man jemanden behindert (weil man eine Ausfahrt versperrt etc.), kann man wegfahren, und sonst sehe ich keine möglichen daraus entstehenden intrinsischen Probleme.
Ach, herrliche Diskussion 🙂
Ich finde, man sollte das mal ausprobieren und mit der versteckten Kamera filmen (natürlich ohne Verstorbenen):
Zwei Herren im dunklen Anzug ziehen mit der Fahrtrage durch die halbe Fussgängerzone, während ringsum die Eltern in Erklärungsnöte geraten („Papa? Was haben die Männer da in dem schwarzen Sack?“), sie warten unaufgeregt vor dem Parkscheinautomaten und dem Fahrstuhl der Tiefgarage (wie viele sich da wohl plötzlich entschließen, doch lieber die Treppe zu nehmen?), um dann auf dem 7. Parkdeck an den Frauenparkplätzen vorbeizuschieben und in einer dunklen Ecke die Trage einzuladen.
Oder sie machen gleich Park&Ride und fahren mit der U-Bahn zum Sammelparkplatz am Stadtrand. Brauchen Tote eigentlich einen Fahrschein?
Probier das doch mal aus, Tom, das Ergebnis würde mich interessieren 😉
Tja, manche Leute haben den A**** offen.
Papa O’Neil is wahrscheinlich auch so einer der dann wild hupend und schimpfend am Leichenwagen vorbei brettern würde, während die Familie weinend in der Haustür steht und ihrem Opa hinterher schaut.
Du forderst hier von Bestattern und anderen Leuten die im (städtischen) Verkehrschaos ihren Pflichten nachkommen müssen mehr verständnis gegenüber den anderen Verkehrsteilnehmern (also auch dir), aber das du selber auch mal einfach Rücksicht auf die andern nehmen könntest und zB. einsiehst das ein Leichenwagen nicht zum Spaß mit offenen Türen in zweiter Reihe parken wird, das fällt dir anscheinend nicht ein.
Schon traurig sowas, wenn man immer Wasser predigt aber selber nur Wein trinkt.
Ich würde einigen Zeitgenossen, die hier schreiben, mal einen Blick in die STVO §1 empfehlen, den sie anscheinend seit Ihrer Fahrprüfung nicht mehr glauben kennen zu müssen, und deswegen meinen, Ihr eigenes Vorankommen habe die oberste Priorität:
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Hier wird so getan, als ob die Behinderung durch ein im Einsatz befindliches Bestattungsfahrzeug nun eine Angelegenheit sei, die die tägliche Freizeit um mindestens 1 Stunde verkürze.
Tatsächlich dürfte es wohl statistisch um wenige solcher Fälle in einem ganzen Autofahrerleben gehen. Ich persönlich hatte noch keinen einzigen in 35 Jahren Fahrpraxis. Ich habe aber schon erlebt, wie eine Dame auf einer Landstrasse renitent wurde, weil Ihr beschieden wurde, das bis zum Ende der Tätigkeit eines Notarztwagens eine Weiterfahrt nun nicht möglich sei.
Ich kann da auch nur den Kopf schütteln – außerdem denke ich, dass man in den meisten Straßen auch mal an einem in zweiter Reihe geparkten Leichenwagen vorbeifahren kann.
Wir haben schlicht Verständnis für solche Situationen.
Wir sehen ein wieso Möbelpacker zur Not mal für 5-10 Minuten im Parkverbot halten um einen 250 Kilo-Schrank auszuladen. Oder eben wie in diesen Fällen einen Ver-storbenen abzuholen.
Wir sind eben durchaus bereit für solche Menschen etwas von unseren „Rechten“ abzutreten damit diesen ihre Pflicht eben etwas leichter wird. Denn wir würden es uns auch wünschen das andere Menschen für uns Verständnis haben wenn wir in einer ähnlichen Situation sind / wären.