Fundstücke

Nur per Gerichtsbeschluss ans Grab

Guten Morgen Tom!

Ich bin gerade über diesen Artikel gestolpert:
http://www.nw-news.de/owl/3489676_Per_Gerichtsbeschluss_an_Omas_Grab.html

Zusammenfassung:
Die Enkel der Verstorbenen sind mit der Tochter der Verstorbenen zerstritten, und diese wollte die Enkel per Einstweiliger Verfügung von der Bestattung ausschließen. Und sie bekam sogar Recht! Mit der Begründung dass die Tochter als nächste Angehörige die Totenfürsorge habe und das Gericht keinen Anspruch auf Teilnahme der Enkel sehe.

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Die Enkel gingen an das Landgericht und dieses kippte die Verfügung mit der Begründung das die Totenfürsorge nicht so weit ginge, andere von der Beerdigung auszuschließen. Außer das wäre der Wille der Großmutter gewesen.

Nun ist es ja – dank dir – kein Geheimnis, das sich die Hinterbliebenen gern bis aufs Blut bekämpfen. Aber das sich ein Amts-, und sogar ein Landgericht sich darum kümmern müssen?

Freundliche Grüße
L.

P.S. Danke für die vielen tollen Geschichten! Weiter so!

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(©si)