Ein Todesfall ist fast immer ein unerwarteter Schicksalsschlag – der zudem auch finanziell erhebliche Konsequenzen nach sich zieht. Denn eine Beerdigung kostet in Deutschland mindestens rund 7.000 Euro, die von den Hinterbliebenen getragen werden müssen. Wer kein Kapital vererbt, wird seine Nachkommen mit diesen Kosten belasten müssen. Welche Alternativen gibt es hierzu?
Beerdigungskosten setzen sich aus vielen Einzelpositionen zusammen
Eine Bestattung in Deutschland ist für die meisten Menschen unerwartet teuer: Die Leistungen des Bestatters allein schlagen mit etwa 1.500 bis 2.000 Euro zu Buche. Hier sollte auch immer verglichen werden, ob die Leistungen des Bestatters nicht überteuert sind. Darin enthalten sind neben den Verwaltungskosten der Sarg sowie die Überführungen und die Totenbekleidung. Weiterhin müssen für Fremdleistungen wie die obligatorische Kaffeetafel, den Trauerredner, den Totenschein und das Orgelspiel insgesamt weitere 2.000 Euro ausgegeben werden. Für Beisetzungsgebühren, Grabnutzung für 20 Jahre sowie die Verwendung der Trauerhalle werden rund 3.000 Euro fällig – was aufsummiert die bereits zu Beginn abgeschätzten 7.000 Euro ergibt.
Sterbegeldversicherung trägt Kosten der Beerdigung
Um diese Summe zu begleichen, gibt es keine Unterstützung mehr. Bis 2004 zahlten die gesetzlichen Krankenkassen noch ein Sterbegeld von einigen Hundert Euro, mittlerweile wurde diese Leistung allerdings gestrichen. Aus diesem Grund schließen immer mehr Menschen eine private Sterbegeldversicherung. Bei dieser Police handelt es sich in gewisser Weise um eine Lebensversicherung mit einer geringen Versicherungssumme – der Betrag beschränkt sich auf die mutmaßlichen Kosten der Bestattung. Sofern keine ausreichende Erbmasse vorhanden ist, um die Beerdigung inklusive aller Nebenkosten zu finanzieren, ist die Sterbegeldversicherung eine gute Wahl, um die Hinterbliebenen vor den finanziellen Folgen des Todesfalls zu schützen. Aus wirtschaftlicher Sicht geht die Rechnung allerdings nicht immer auf: Wer die Sterbegeldversicherung frühzeitig abschließt, zahlt unter Umständen viel höhere Beiträge ein, als die Hinterbliebenen später als Versicherungssumme ausgezahlt bekommen. Ein zu später Abschluss kann allerdings den Zweck verfehlen. Denn üblich ist bei den meisten Policen eine Wartezeit von rund vier Jahren. Innerhalb dieses Zeitraumes werden nur die eingezahlten Prämien zurückgezahlt, es kommt aber nicht zu einer Auszahlung der Versicherungssumme – eine Ausnahme wird in der Regel nur bei einem Unfalltod gemacht.
Hinterbliebene können Sofortkredit aufnehmen
Ist eine Sterbegeldversicherung nicht vorhanden, sollten sich die Hinterbliebenen Gedanken machen über einen Sofortkredit, mit dem die Beerdigung finanziert werden kann. Die derzeit geringen Zinssätze auf dem Kapitalmarkt machen die Kreditaufnahme zu einer günstigen Angelegenheit. Bei einem plötzlichen Todesfall sind aber nicht nur die Zinssätze entscheidend, sondern auch die Geschwindigkeit, mit der ein solcher Kredit ausgezahlt werden kann. Der Kreditvergleich sollte also möglichst schnell erfolgen und sich auf sogenannte Sofortkredite beschränken. Dabei handelt es sich um Darlehen, für die meist unmittelbar, spätestens aber innerhalb von 24 Stunden eine Zusage getroffen werden kann. Besonders zügig kann die Suche nach einen solchen Kredit im Internet erfolgen. Portale im Netz machen die Suche nach einem Sofortkredit leicht – selbst wenn die Bonität gering ausfällt. Mit frischem Kapital ausgestattet, müssen für die würdevolle Beerdigung keine Abstriche gemacht werden.
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