Branche/Kommune

Polizei lässt Leichnam liegen

Ein 64-jähriger konnte noch die Nummer des Rettungsdienstes wählen, aber schließlich konnte der eingetroffene Notarzt trotz Reanimation nur den Tod des Mannes feststellen.
Preisfrage: Was geschieht nun mit der Leiche?

Antwort: Weil außerhalb der Dienststunden im Ordnungsamt der Gemeinde niemand ist, der sich um so etwas kümmern könnte, wurde auch kein Bestatter verständigt. Eigentlich wäre die Polizei in der Pflicht gewesen, etwas zu tun.
Und was tat die? Nix!

Der Verstorbene blieb einfach in der Wohnung liegen. Erst am nächsten Morgen wurde dann eine Bestatter beauftragt, den Leichnam zu holen.

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Skandal? Versäumnis?

Nun, der zuständige leitende Polizeibeamte hatte eine Entscheidung zu treffen. Er war der Auffassung, von dem Leichnam gehe keinerlei Gefahr aus und entschied, ihn in der Wohnung zu belassen.
Keine ungewöhnliche und auch keine fachlich und sachlich falsche Entscheidung.
Nicht schön, nicht pietätvoll, aber durchaus machbar.
Wäre der Mann im Kreise seiner Familie verstorben, hätte auch nichts dagegen gesprochen, ihn noch über Nacht bei seiner Familie zu belassen.

Zwar räumt die Polizei inzwischen ein, möglicherweise einen Fehler begangen zu haben, dennoch bleibt es dabei: Der Polizist hat korrekt entschieden.

Schöner wäre es gewesen, wenn die Abholung des Verstorbenen schneller erfolgt wäre. Aber immer wenn jemand eine besondere und vor allem unnötige Hast an den Tag legte, pflegte ich manchmal zu sagen: „Der Mann ist morgen auch noch tot.“
Und das galt in diesem Fall auch.

Allein hochsommerliche Temperaturen, die am fraglichen Tag nicht herrschten, große Verletzungen oder andere ungünstige Umstände hätten ein schnelleres Handeln unabdingbar gemacht.
Liegen solche Umstände aber nicht vor, kann das Verbleiben des Verstorbenen am Sterbeort völlig in Ordnung sein.

Quelle hier.

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