Ein 64-jähriger konnte noch die Nummer des Rettungsdienstes wählen, aber schließlich konnte der eingetroffene Notarzt trotz Reanimation nur den Tod des Mannes feststellen.
Preisfrage: Was geschieht nun mit der Leiche?
Antwort: Weil außerhalb der Dienststunden im Ordnungsamt der Gemeinde niemand ist, der sich um so etwas kümmern könnte, wurde auch kein Bestatter verständigt. Eigentlich wäre die Polizei in der Pflicht gewesen, etwas zu tun.
Und was tat die? Nix!
Der Verstorbene blieb einfach in der Wohnung liegen. Erst am nächsten Morgen wurde dann eine Bestatter beauftragt, den Leichnam zu holen.
Skandal? Versäumnis?
Nun, der zuständige leitende Polizeibeamte hatte eine Entscheidung zu treffen. Er war der Auffassung, von dem Leichnam gehe keinerlei Gefahr aus und entschied, ihn in der Wohnung zu belassen.
Keine ungewöhnliche und auch keine fachlich und sachlich falsche Entscheidung.
Nicht schön, nicht pietätvoll, aber durchaus machbar.
Wäre der Mann im Kreise seiner Familie verstorben, hätte auch nichts dagegen gesprochen, ihn noch über Nacht bei seiner Familie zu belassen.
Zwar räumt die Polizei inzwischen ein, möglicherweise einen Fehler begangen zu haben, dennoch bleibt es dabei: Der Polizist hat korrekt entschieden.
Schöner wäre es gewesen, wenn die Abholung des Verstorbenen schneller erfolgt wäre. Aber immer wenn jemand eine besondere und vor allem unnötige Hast an den Tag legte, pflegte ich manchmal zu sagen: „Der Mann ist morgen auch noch tot.“
Und das galt in diesem Fall auch.
Allein hochsommerliche Temperaturen, die am fraglichen Tag nicht herrschten, große Verletzungen oder andere ungünstige Umstände hätten ein schnelleres Handeln unabdingbar gemacht.
Liegen solche Umstände aber nicht vor, kann das Verbleiben des Verstorbenen am Sterbeort völlig in Ordnung sein.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
Keine Schlagwörter vorhanden
Wenn der Mann den Notruf nicht geschafft hätte, hätte der womöglich noch ein paar Tage mehr „gelegen“. Und solange keine „wilden Tiere“ oder klimatische Bedingungen vorhanden sind, die eine sofortige Sicherstellung des Leichnams bedingen, liegt der Tote in der Wohnung genauso „sicher“ wie beim Bestatter in der Kühltruhe. Vermutlich haben sich nur die Nachbarn unwohl gefühlt, weil in der Nachbarschaft ein Toter „herumliegt“. Ein künstlicher Skandal halt.
@Lochkartenstanzer: …beim Bestatter in der Kühltruhe. …
Da schoss mir das Bild von Tom vors geistige Auge, der aus der Kühltruhe Steaks zum Grillen holen will und erst einmal den Arm eines „Kunden“ beiseite schieben muss… *lol*
(Anm.: Ja ein gefrorener Arm, an einer gefrorenen Leiche, lässt sich schwerlich „beiseite schieben“, allerdings hält sich so ein geistiges Auge nicht immer an physikalische Gesetze.)
Wenn man nicht gerade in einem neugebauten Eigenheim steht, ist die Wahrscheinlichkeit doch nicht zu gering, daß schon mal Gevatter Tod dort wen abgeholt hat.
Im Gegensatz zum Amiland, wo bei Hauskauf wahrscheinlich mit angegeben werden muss ob schon mal wer gestorben ist bzw. der Bau halt mal schnell neu gemacht wird (Holz sei dank).
Ich stell mir gerade das Geschrei über die „Steuerverschwendung“ vor, wenn der Bestatter seine sicher berechtigen Aufschläge für die „Spätabholung“ berechnet hätte.
Oder halt die (evtl. vorhandenen) Angehörigen, die das hätten zahlen müssen.