Fundstücke

Reporter darf ohne Erlaubnis keine Fotos einer Beerdigung anfertigen

Unberechtigte Fotoaufnahmen begründen Persönlichkeits­verletzung / Pressefreiheit tritt dahinter zurück

Macht ein Reporter von einer Beerdigung unberechtigt Fotoaufnahmen, so liegt ein widerrechtlicher Eingriff in die Privatsphäre der Trauernden vor. Dieser Eingriff begründet eine Verletzung des Persönlichkeits­rechts. Die Pressefreiheit tritt dahinter zurück. Dies hat das Landgericht Frankfurt (Oder) entschieden.

Quelle: kostenlose Urteile

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(©si)