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Fundstücke

Reporter darf ohne Erlaubnis keine Fotos einer Beerdigung anfertigen

Unberechtigte Fotoaufnahmen begründen Persönlichkeits­verletzung / Pressefreiheit tritt dahinter zurück

Macht ein Reporter von einer Beerdigung unberechtigt Fotoaufnahmen, so liegt ein widerrechtlicher Eingriff in die Privatsphäre der Trauernden vor. Dieser Eingriff begründet eine Verletzung des Persönlichkeits­rechts. Die Pressefreiheit tritt dahinter zurück. Dies hat das Landgericht Frankfurt (Oder) entschieden.

Quelle: kostenlose Urteile

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In der Kategorie „Fundstücke“ präsentiere ich Sachen, die ich zum Thema Tod, Trauer und Bestattungen irgendwo gefunden habe.
Hier erscheinen auch Meldungen aus der Presse und dem Internet, auf die mich meine Leserinnen und Leser hingewiesen haben.

Lesezeit ca.: 1 Minute | Tippfehler melden | © Revision: | Peter Wilhelm 21. August 2013

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MiniMoppel
10 Jahre zuvor

Wow, so ein Urteil schon im Jahre 2013.

Anne
10 Jahre zuvor

Im gleichen Atemzug könnten sie dann aber auch die GEMA-Pflicht für Bestatter abschaffen. Wenn ein Reporter keine Fotos machen darf, muss so eine Trauerfeier ja als Privates Event eingestuft werden. Laut GEMA ist eine Bestattung aber eine öffentliche Veranstaltung, also dürfen sie abkassieren…

Ein hin und her, das ganze *kopfschüttel*

Christian
Reply to  Anne
10 Jahre zuvor

Vielleicht solltest du den Artikel nochmal lesen. Ich mag die Gema und ihre Auswirkungen auch nicht, aber wie man von „Fotografieverbot wegen Persönlichkeitsrechten“ auf „nichtöffentliche Veranstaltung“ kommt kann ich nicht nachvollziehen.

Vielleicht hilft es ja bei Trauerveranstaltungen Kirchenlieder zu spielen, deren Urheber mehr als 70 Jahre tot sind. Alternativ Gemafreie Musik. Allein ich denke, das die Liedauswahl teilweise auch letzte Wünsche der Verstorbenen waren.

Anne
Reply to  Christian
10 Jahre zuvor

Vielleicht solltest du meinen Beitrag nochmal lesen (blabla, wie ich solche arroganten Eröffnungen hasse).
Ich persönlich finde es nicht in Ordnung, dass Fotografen ungebeten Fotos machen. Allerdings zählt eine Bestattung zu den öffentlichen Ereignissen, deswegen ist jedem der Zutritt gestattet, auch Fotografen der Presse…
Durch den Part „öffentlich“ kam meine Reaktion wegen der Gema (teils auch aus Effekt, weils bei uns grad mal wieder ein riesen Thema ist). Davon mal abgesehen, finde ich das Verbot völlig richtig!

Black Budgie
10 Jahre zuvor

Ich finde es schrecklich, wenn bei einer Beerdigung [ungebeten] die Presse auftaucht und Fotos macht. Die schrecken aber auch vor nichts zurück.

10 Jahre zuvor

Das Urteil kommt gefühlte 100 Jahre zu spät! Wahnsinn!

Stefan
10 Jahre zuvor

So schlimm ist das mit der Gema nicht – bei Trauerfeiern ist meist eh die Kirche zuständig und die Bestatter im BDB zahlen eine günstige Jahrespauschale.

10 Jahre zuvor

Wer möchte schon, dass auf einem Begräbnis fotografiert wird? Ich jedenfalls nicht! In dem Moment der tiefen Trauer möchte man doch mit seinen Gedanken allein sein.

köster
10 Jahre zuvor

tja komisch vom sarg meiner verstorbenen mutter wurden aufnahmen gemacht obwohl ich vorher nicht gefragt wurde




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