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Ruck zuck ist die Leiche weg

Erst einmal ein riesiges Kompliment für Deinen Blog! Ich habe selten etwas so Informatives und zugleich Unterhaltsames, aber immer doch Pietätvolles gelesen, Hut ab!
Aber eigentlich schreibe ich Dir, weil ich eine Antwort leider im Blog nicht gefunden habe. Vor längerer Zeit ist eine Bekannte gestorben. In unserem 9.000-Seelen-Örtchen gibt es nur eine Filiale einer großen Bestatter-Kette. Weil sie im Krankenhaus verstarb, landete die Bekannte bei dieser Pietät, was ihrem Mann nicht recht war, da er lieber das inhabergeführte Bestattungsunternehmen im Nebenort wollte. Das teilte er auch den Mitarbeitern der Pietät mit und bekam zur Auskunft, dass er nicht wechseln könne, weil sich die Bestattungsunternehmen die Orte aufgeteilt hätten, und seine Frau kommt halt mal aus dem Örtchen, für das die Pietät zuständig wär‘.
Nun die Frage: Dürfen die das???? Bei meiner Oma wirds nämlich auch irgendwann so weit sein, und da die Pietät sowohl in Service als auch in Preis absolut besch***en ist, möchte ich die auf keine Fall beauftragen…

Selbstverständlich ist man vollkommen frei in der Wahl eines Bestatters. Es kann aber durchaus sein, daß bestimmte Bestatter sich tatsächlich bestimmte Bezirke aufgeteilt haben. Es gibt z.B. etliche Bestatterkooperationen, das sind freiwillige Zusammenschlüsse mehrerer freier Bestatter, die nach außen hin in verschiedenen Orten unter ihren traditionellen Namen auftreten, tatsächlich aber einen gemeinsamen Einkauf, gemeinsame Lager und Kühlräume haben…

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…und bei denen es letztlich keinen wirklichen Unterschied macht, ob man nun bei dem einen oder bei dem anderen landet. Man würde ggfs. sogar von den gleichen Leuten beraten und bedient.
Da kann es dann durchaus Sinn machen, wenn es heißt: Gehen Sie doch bitte zu dem Bestatter direkt bei Ihnen am Ort.

Ansonsten gibt es aber nur noch bei großen Kettenbetrieben solche Regelungen und nahezu jeder Bestatter wird gerne auch Aufträge aus benachbarten Orten annehmen.

Ein anderes Problem ergibt sich, wenn das betr. Krankenhaus einen Vertrag mit seinem Bestatter hat (-> siehe auch hier).
Ähnlich wie bei Polizeieinsätzen bestimmter Bestatter geben die beauftragten Institute die einmal abgeholte Leiche nicht gerne wieder her. Man hätte gerne auch den Folgeauftrag. Da wird dann mit allerlei, nicht zuletzt finanziellen, Unannehmlichkeiten gedroht, damit der Auftrag auch ja im Hause bleibt. Leider beugen sich viele Angehörige diesem Druck.

„Na hören Sie mal, das ist ja auf polizeiliche Anordnung geschehen, wollen Sie sich gegen die Staatsanwaltschaft stellen?“

Oder:

„Natürlich können Sie auch ein anderes Institut beauftragen, aber dann kommen von unserer Seite sicherlich Kosten in Höhe von 1.500 Euro auf Sie zu, das könnten Sie sich sparen wenn Sie bei uns blieben.“

Grundsätzlich kann man aber durchaus einen Verstorbenen auch wieder bei einem notfalls beauftragten Bestatter wieder abholen und vom Bestatter seines Vertrauens bestatten lassen.

Hashtags:

Ich habe zur besseren Orientierung noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels zusammengestellt:

#leiche #ruck #zuck

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(©si)