Erst einmal ein riesiges Kompliment für Deinen Blog! Ich habe selten etwas so Informatives und zugleich Unterhaltsames, aber immer doch Pietätvolles gelesen, Hut ab!
Aber eigentlich schreibe ich Dir, weil ich eine Antwort leider im Blog nicht gefunden habe. Vor längerer Zeit ist eine Bekannte gestorben. In unserem 9.000-Seelen-Örtchen gibt es nur eine Filiale einer großen Bestatter-Kette. Weil sie im Krankenhaus verstarb, landete die Bekannte bei dieser Pietät, was ihrem Mann nicht recht war, da er lieber das inhabergeführte Bestattungsunternehmen im Nebenort wollte. Das teilte er auch den Mitarbeitern der Pietät mit und bekam zur Auskunft, dass er nicht wechseln könne, weil sich die Bestattungsunternehmen die Orte aufgeteilt hätten, und seine Frau kommt halt mal aus dem Örtchen, für das die Pietät zuständig wär‘.
Nun die Frage: Dürfen die das???? Bei meiner Oma wirds nämlich auch irgendwann so weit sein, und da die Pietät sowohl in Service als auch in Preis absolut besch***en ist, möchte ich die auf keine Fall beauftragen…
Selbstverständlich ist man vollkommen frei in der Wahl eines Bestatters. Es kann aber durchaus sein, daß bestimmte Bestatter sich tatsächlich bestimmte Bezirke aufgeteilt haben. Es gibt z.B. etliche Bestatterkooperationen, das sind freiwillige Zusammenschlüsse mehrerer freier Bestatter, die nach außen hin in verschiedenen Orten unter ihren traditionellen Namen auftreten, tatsächlich aber einen gemeinsamen Einkauf, gemeinsame Lager und Kühlräume haben…
…und bei denen es letztlich keinen wirklichen Unterschied macht, ob man nun bei dem einen oder bei dem anderen landet. Man würde ggfs. sogar von den gleichen Leuten beraten und bedient.
Da kann es dann durchaus Sinn machen, wenn es heißt: Gehen Sie doch bitte zu dem Bestatter direkt bei Ihnen am Ort.
Ansonsten gibt es aber nur noch bei großen Kettenbetrieben solche Regelungen und nahezu jeder Bestatter wird gerne auch Aufträge aus benachbarten Orten annehmen.
Ein anderes Problem ergibt sich, wenn das betr. Krankenhaus einen Vertrag mit seinem Bestatter hat (-> siehe auch hier).
Ähnlich wie bei Polizeieinsätzen bestimmter Bestatter geben die beauftragten Institute die einmal abgeholte Leiche nicht gerne wieder her. Man hätte gerne auch den Folgeauftrag. Da wird dann mit allerlei, nicht zuletzt finanziellen, Unannehmlichkeiten gedroht, damit der Auftrag auch ja im Hause bleibt. Leider beugen sich viele Angehörige diesem Druck.
„Na hören Sie mal, das ist ja auf polizeiliche Anordnung geschehen, wollen Sie sich gegen die Staatsanwaltschaft stellen?“
Oder:
„Natürlich können Sie auch ein anderes Institut beauftragen, aber dann kommen von unserer Seite sicherlich Kosten in Höhe von 1.500 Euro auf Sie zu, das könnten Sie sich sparen wenn Sie bei uns blieben.“
Grundsätzlich kann man aber durchaus einen Verstorbenen auch wieder bei einem notfalls beauftragten Bestatter wieder abholen und vom Bestatter seines Vertrauens bestatten lassen.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
Schlagwörter: leiche, ruck, zuck
Oha. Ich würde nur die Leistungen bezahlen, die ich auch von meinem favorisierten Unternehmen hätte leisten lassen, also zum Beispiel das Abholen aus dem Krankenhaus- und für die Angemessenheit der hierfür geforderten Beträge würde ich nötigenfalls vor Gericht gehen. Leistungen ohne zugrunde liegenden Auftrag erbringt man schließlich nicht ohne Risiko.
“Natürlich können Sie auch ein anderes Institut beauftragen, aber dann kommen von unserer Seite sicherlich Kosten in Höhe von 1.500 Euro auf Sie zu, das könnten Sie sich sparen wenn Sie bei uns blieben.”
Das solltatsächlich Rechtens sein?
Man müsste halt für alles auf der Rechnung nachweisen können, dass es absichtlich extrem überteuert ist oder so. Schwierige Sache.
Ich meine mal gehört zu haben, dass Verträge nicht zu Lasten Dritter gehen dürfen (wobei der Vertrag zwischen Krankenhaus und Bestatter wahrscheinlich nur die Abholung einschließt und dieser Grundsatz nicht greift).
Ob man als betroffener Angehöriger noch die Energie hat, so einen Vertrag anzufechten, bzw künstlich erhöhte Preise für weitere Leistungen zu hinterfragen, scheint mir aber fraglich…
so eine gebietsaufteilung, hm.
klingt das nicht nach einem kartell?
ist das denn erlaubt?
@Der Schnüffler: Klar… 😉 Dann käme ein „dann zeigen Sie mir bitte mal einen von mir oder dem Verstorbenen unterschriebenen Auftrag“, ein „Sie können Ihre Rechnung ja gerne an die beauftragende Klinik schicken“ und zuguter letzt ein „wenn Sie weiter versuchen mir Probleme zu machen dürfen Sie das gerne mit meinem Rechtsbeistand klären“.
Wäre ja noch schöner wenn ein Krankenhaus entscheiden könnte, von wem die produzierten Ex bestattet werden ^,^
Wenn schon die „Einverständnis zur Obduktion“, wie sie in manchen Krankenhäusern im Aufnahmevertrag fest verankert ist, rechtlich im Nachhinein einen ganz schlechten Stand hat, wenn die Angehörigen das nicht wollen, so wird es mit solchen „Zustimmungen“ – sofern sie denn überhaupt getätigt wurden – nicht anders bestellt sein.
Wie Tom schon schrieb: Es wird in solchen Fällen eben gerne Druck ausgeübt, damit die Leute auch ja bei diesem Bestatter bleiben.
@sataysingh
das kommt drauf an. Wenn wie im Text beschrieben die Bestatter gemeinsam Lager, Kühlräume, Einkauf etc. haben, kann es legal sein, wennd ie Einzelbestatter keine Einzelbestatter sind, sondern als irgendeine Art von gemeinsamem Unternehmen agieren. Innerhalb eines Unternehmens darf man sich ja Gebiete einteilen wie man will. Wenn es aber mit der Wirtschaftlich selbstaendigen Konkurrenz ist, geht das rechtlich schnell in Richtung Kartell.
Wenn es wirklich so wäre, wie vom Bestatter der Kette beschrieben denke ich wäre das ein illegales Kartell. Da kann man jetzt verschiedene Erklärungen dafür geben:
1. ) es ist ein illegales Kartell
2. ) der Kettenbestatter erzählt Unsinn
3. ) der Inhabergeführte Bestatter gehört in wirklichkeit auch schon zur Kette und es besteht eine legale Aufteilung.
4. ) irgendwas an das ich nicht gedacht habe
Bei 3. wäre es aber wirtschaftlicher Unfug den Auftrag unbedingt selbst haben zu wollen.
Mir erschliesst sich nicht, warum man als Angehöriger ein vom Krankenhaus bestimmtes Bestattungsinstitut bezahlen sollte, das man nicht beauftragt hat.
Kein Auftrag kein Zahlungsanspruch.
Wenn es drängelt (Oma fängt an zu riechen und muß in die Kühlung) werden an die Preise in vergleichbaren Situationen normalerweise sehr strenge Maßstäbe bzgl. Verhältnismässigkeit gesetzt.
99 Euro nur für die Hilfskraft ist da schonmal grenzwertig.
Unter normalen Umständen würde ich einen Teufel tun, so eine Rechnung für einen Auftrag den ich nie erteilt habe, zu bezahlen.
Die Beauftragung eines Bestatters ist ein privater Vertrag und es besteht immer noch Vertragsfreiheit.
Wie man dann in der realen Situation reagiert ist natürlich was anderes…
Gruß,
Norbert
In so einem Fall würde ich jetzt geade erst recht einen anderen Bestatter beauftragen, und das Geld für die Abholung in der Klinik kann er sich beim Auftraggeber abholen. Ich frage mich, ob die Klinikleitung überhaupt davon weiß, ob oder was da hinter ihrem Rücken läuft?