Branche/Kommune

Schaut Euch das doch einmal an!

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Liebe Freunde,
Ihr wisst, dass ich kostenlose Beratungen zu Sterbefällen und Bestatterrechnungen anbiete.
Das tue ich sehr gerne und freue mich immer über das Vertrauen, das mir die Menschen entgegenbringen.
Wie gesagt, ich tue das kostenlos.
Umso mehr freue ich mich, wenn der eine oder andere dann als kleine Anerkennung auf den „Spenden-Button“ im Blog klickt.

Die telefonische Hotline, bei der man etwas für die Beratung zahlen müsste, wurde leider nicht in dem Maße genutzt, wie es sinnvoll gewesen wäre.
Ich habe sie seit dem Jahreswechsel mal deaktiviert. Die Leute haben stattdessen doch immer geschrieben.
Trotzdem habe ich immer geantwortet.
Neuerdings schreibe ich aber einen freundlichen Satz dazu, dass ich mich über eine freiwillige Anerkennung freuen würde.

Dazu schrieb mir neulich eine Dame, das sei eine Unverschämtheit. Im Blog hiesse es schliesslich, ich böte kostenlose Unterstützung an.
Das tue ich ja auch, denn wenn einer -wie übrigens die meisten- nichts spendet, hat er ja meine Leistung schön kostenlos bekommen und ich bin ihm auch nicht böse, selbst wenn er noch dreimal weitere Nachfragen schickt, die ich auch alle lieb beantworte.

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Schaut Euch doch mal eine hier mal ganz beispielhaft ausgesuchte Antwort von mir an und sagt mir, ob das wirklich wertlos ist und ob meine Bitte um eine Spende zu unverschämt formuliert ist.

]Sehr geehrter Herr XYZ,

herzlichen Dank für das entgegengebrachte Vertrauen und die Überlassung der Bestattungsrechnung des Hauses ABC.
Nach einer ersten Prüfung ist die Rechnung fachlich und sachlich korrekt.
Gegen die Art und Weise der Rechnungsstellung sind keine Einwände zu erheben.
Positiv sticht heraus, daß Herr ABC mit Bruttopreisen arbeitet, dem Verbraucher also die Endpreise inkl. Mehrwertsteuer berechnet und diese dann gesondert ausweist.
Viele andere Bestatter berechnen Nettopreise und für die Kunden kommt dann überraschen und nicht zulässig noch die Steuer hinzu.

Die Rechnungspositionen Sarg, Sargausschlag, Kissen und Urne waren mit Ihnen abgesprochen und sind deshalb auch nicht Gegenstand meiner Prüfung.
Dennoch erscheinen mir, so möchte ich kurz anfügen, die Preise für diese Gegenstände im mittleren Preisbereich zu liegen. Das bedeutet, es gibt sie anderswo mitunter günstiger, aber es gibt auch Bestatter, die sie teurer berechnen.

Zur Summe:
Zieht man vom Gesamtrechnungsbetrag die von Ihnen ausgewählten Gegenstände ab, ergibt sich ein Betrag von 1774,— Euro für weitere Leistungen.

Das sind z.B. die unterhalb des Üblichen liegenden Kühlkosten von 35,— €, das zu normalem Preis berechnete Einsargen in eigener Kleidung, was wirklich einen Mehraufwand bedeutet, der abgerechnet werden kann, sowie die Benutzung und Desinfektion der Überführungstrage.
Diese Positionen sind üblich und normal und betragen 259,- €.

Von den ermittelten 1774,- € abgezogen, verbleiben 1515,- €, die es näher zu betrachten gilt.

Grundsätzlich sind die hohen Fahrtkosten eines Bestatters berechtigt. Anschaffung, Wartung und Unterhalt der speziellen und gesetzlich vorgeschriebenen Fahrzeuge sind mit den Kosten eines PKW oder Lieferwagens nicht zu vergleichen.

195,- € als Stadtpauschale gehen in Ordnung. Bestatter berechnen zwischen 1,80 € und 3,- € pro Kilometer, wenn es um Fernfahrten geht. Für Kurzstrecken kommen Pauschalen zum Einsatz. 195,- € sind hier branchenüblich und angemessen.

Die hygienische Grundversorgung des Verstorbenen ist eine notwendige Maßnahme, die Fachwissen und die Vorhaltung der benötigten Materialien erfordert. Hierfür ist ein unterster Betrag von 120,- € und ein Höchstbetrag von 350,- € in der Branche zu ermitteln.
Mit 330,- € liegt Herr ABC hier eher am oberen Rand der Skala, aber noch im vertretbaren Rahmen.
Mir persönlich erscheint das ziemlich teuer, wirklich zu beanstanden ist dieser Punkt aber nicht.
Diese Positionen ergeben 525,- €. Von der Zwischensumme abgezogen, verbleiben 990,- €.

Diese setzen sich zusammen aus:

1. Träger/Begleitperson (Stadtüberführung) 150,- €
2. Überführung Krematorium 295,- €
3. Träger/Begleitperson bei zweiter Überführung 150,- €
4. Urnenbeisetzung und Urnenrückführung 120,- €
5. Erledigung der Formalitäten und Organisation 275,- €

Grundsätzlich sind die einzelnen Positionen anrechenbar, da ist nichts Unübliches dabei.

zu 1. und 3.:
Jedoch erscheinen mir die Kosten, die jeweils für die Begleitperson angerechnet wurden, etwas hoch.
Hier sind Sätze von bis zu 100 € branchenüblich. Die abgerechneten 150,- €, die ja zweimal anfallen, sind sehr teuer.
Sie liegen aber nicht so weit von dem Üblichen entfernt, daß man das gerichtlich oder gutachterlich beanstanden könnte.
Einen Einwand hiergegen könnte man nur geltend machen, wenn man beispielsweise nachweisen könnte, daß der Transport des Sarges zum Krematorium nicht von zwei Mitarbeitern, sondern nur von einem durchgeführt worden wären.

zu 2.:
Auch diese Position erscheint mir für 30 km etwas hoch.
Man muß wissen, daß Bestatter Fernfahrten nach Kilometern abrechnen.
Außerdem gibt es einen frei vom Bestatter bestimmten Pauschalbetrag für Stadtfahrten und Fahrten in der näheren Umgebung.
Erst wenn die Summe der Kilometer, multipliziert mit dem Kilometerpreis eine dieser Pauschalen übersteigt, wird ja die Abrechnung nach Kilometern für den Bestatter überhaupt erst sinnvoll.
Nehmen wir an, der Bestatter berechnet 2 Euro pro Kilometer und nimmt für die Stadtüberführung 200 Euro.
Dann würde er erst ab einer Strecke von 100 Kilometer (gerechnet 50 km hin und 50 km zurück) mit dem km-Preis von 2 Euro auf den gleichen Betrag kommen, den er nur für eine Stadtüberführung berechnet.
Deshalb gibt es zwischen der Stadtpauschale und der Kilometerabrechnung immer noch Zwischenstufen, die der Bestatter frei festlegen kann.
Hier erscheinen mir 295,- € ein doch recht deutlicher Betrag zu sein. Er liegt für 60 km (30 hin, 30 zurück) um 100 Euro über der Stadtpauschale.
Als angemessen würde ich persönlich maximal 235-250 Euro betrachten.
Es muß ja etwas teurer sein, als eine reine Stadtfahrt, also schon mal über 195,- € liegen.
Also sind 40,- € bis 60,- € Zuschlag schon angemessen.

Aber, es liegt zwischen den von mir für angemessen erachteten 250 € (max.) und den tatsächlich abgerechneten 295,- € kein so großer Abstand, daß man von einem total überzogenen oder unverschämten Preis sprechen könnte.

zu Pos. 4.:
Der Betrag geht ohne weiteres in Ordnung. Üblich sind hier 75- € bis 175,- €.
Herr ABC liegt in der Mitte. Da ist nichts zu beanstanden.

zu Pos. 5.:
Die Arbeit des Bestatters erfordert einiges an Fachwissen und erhebliche Kenntnisse der Verwaltungsvorschriften, sowie die Aufrechterhaltung der Kontakte zu Behörden, Kirchen und Krematorien. Dieser Aufwand, wie auch das Beratungsgespräch, die ganzjährige Telefonbereitschaft und die umfangreiche Lagerhaltung und Logistik werden unter dem Punkt „Erledigung der Formalitäten“ mit abgerechnet, so wie diese Kosten auch mit dazu beitragen, daß Bestatterlieferungen und Leistungen insgesamt teuer sind.
Man hat es mit einem klassischen Rund-um-die-Uhr-Notdienst zu tun.

Besser fände ich es, wenn die Bestatter allgemein diese ihre Kosten auch deutlicher spezifizieren und in Rechnung stellen würden. Beispielsweise als Punkt: „Grundgebühr für…“
Da könnte man alles das aufführen und die Kunden würden das auch akzeptieren und verstehen.

In diesem Fall heißt es aber „Erledigung aller Formalitäten und Organisation der Bestattung“.
Dafür berechnet der Bestatter 275,- €.
Das ist ein Betrag der genau meinen Kenntnissen und Vorstellungen entspricht. Hier habe ich auf anderen Rechnungen schon Beträge von an die 700 € gelesen.

Nun hat der Bestatter aber, wie Sie schildern, Teile dieser Leistungen nicht erbracht, weil Sie sich selbst darum gekümmert haben.
Dabei haben Sie mehr selbst übernommen, als es andere selbst aktiv werdende Angehörige tun.
So gesehen ist der Betrag von 275,- € dann nicht mehr als angemessen zu betrachten.

Fazit:
Insgesamt haben Sie sich einen Bestatter ausgesucht, der am oberen Rand des Mittelfeldes abrechnet.
Die wesentlichen Kosten für Warenlieferungen waren Ihnen bekannt.
Erstaunt sind Sie über die Höhe der Rechnung, weil viele weitere Positionen den Rechnungsbetrag in der Summe auf fast 4.000 € aufblähen.

Da Bestatter in der Gestaltung ihrer Preise frei sind und NIE nach Stunden abrechnen, kann das insgesamt nicht beanstandet werden.
Zu beanstanden jedoch ist, daß Sie nach dem Beratungsgespräch ohne eine Kostenübersicht oder einen Kostenvoranschlag gegangen sind. Den MUSS man einfordern, was man allerdings in der Trauer und in Unkenntnis der Abläufe meist nicht tut.
Ein guter Bestatter überreicht diese Unterlagen von sich aus.

Es ist aber durchaus als typisches und branchenweit zu beobachtendes Verhalten zu bezeichnen, dass Bestatter das nicht tun.

Im vorliegenden Fall hat der Bestatter zwei Rechnungspositionen nicht berechnet, nämlich die Erstellung des Kondolenzbuches und die Kapellendekoration.
Hier kann man etwa 150 – 220 € in Ansatz bringen.

Ich kann nicht wissen, weshalb diese Positionen nicht berechnet wurden. Möglicherweise weil Sie einen erheblichen Teil der Formalitäten selbst erledigt haben.

Sollte der Nachlass aus einem anderen Grund gewährt worden sein, würde ich Ihnen vorschlagen, in einem klärenden Gespräch dem Bestatter Ihre Sichtweise zu erläutern. Ich könnte mir vorstellen, daß Sie einen Preisnachlass von etwa 100 Euro aushandeln könnten.

Selbst wenn Sie die Formalitäten weitestgehend selbst erledigt haben, kann der Bestatter aber dennoch unter Berücksichtigung des oben Gesagten ca. 150-180 Euro als Organisationsgebühr ansetzen.

Insgesamt bleibt zu sagen, dass durchaus teuer, aber nicht überteuert abgerechnet wurde.
Es gibt keine unüblichen oder erstaunlichen Rechnungspositionen.
Die Rechnung ist sauber aufgestellt und enthält keine groben Fehler.

Eine Vorschrift, einen Kostenvoranschlag zu überreichen, gibt es nicht.

Dem Bestatter kann aus seiner Rechnung kein Vorwurf erarbeitet werden.

In jedem Fall rate ich Ihnen, das klärende Gespräch zu suchen und bei, hoffentlich nicht so bald eintretenden, künftigen Bestattung unbedingt auf einer detaillierten Kostenaufstellung zu Anfang des Geschäfts zu bestehen.

Ich hoffe, ich konnte mit meinen Ausführungen etwas Klarheit in die Angelegenheit bringen.

Sofern Sie für meine Mühe einen Obolus zahlen möchten, sind Sie herzlich eingeladen, das zu tun.
Die Bankverbindung und weitere Zahlmöglichkeiten finden Sie am Ende der Mail.

Mit herzlichen Grüßen

Peter Wilhelm

——————————————
Peter Wilhelm
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(©si)