Auf der Webseite IWW.DE schreibt ein Arzt:
Zitat: Sehr unterschiedliche Erfahrungen werden dann gemacht, wenn die Rechnung an den Bestatter geschickt wird. Mancherorts sind es gerade die Bestatter, welche auf Einhaltung der offiziell richtigen Abrechnung achten. Es gibt sogar Internetauftritte (zum Beispiel der Bestatter des Saarlandes), die es für nötig erachten, die Hinterbliebenen darüber aufzuklären.
Was soll das denn heißen „sehr unterschiedliche Erfahrungen werden dann gemacht, wenn die Rechnung an den Bestatter geschickt wird“?
Es ist durchaus üblich, dass Bestatter als Stellvertreter für die Angehörigen diese Rechnungen über eine Leichenschau, um die es hier geht, erledigen.
Dass viele Bestatter die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) kennen und sich auch hier im Bestatterweblog schlau darüber machen, was abgerechnet werden kann und was nicht, ist doch sehr gut. Denn mit der GOÄ ist doch eben genau festgelegt, was Ärzte abrechnen dürfen und was nicht. Überdies bietet die GOÄ auch einen gewissen Spielraum für Sonderfälle.
Es kann doch aber bitteschön nicht sein, dass Ärzte es möglicherweise lieben sähen, würden die Bestatter nicht auf die Einhaltung der GOÄ achten. Ich mutmaße mal, das die genannten unterschiedlichen Erfahrungen darauf beruhen, dass bei einer Rechnungsdurchsicht durch den Bestatter „kreative Auslegungen“ der GOÄ eher bemerkt werden.
Auch die Formulierung „für nötig erachten, die Hinterbliebenen darüber aufzuklären“ stört mich.
Das hält niemand nur für nötig, sondern das ist das Mindeste, auf das die Hinterbliebenen bei Zweifeln ein Anrecht haben.
In der Vergangenheit kam es immer wieder zu abenteuerlichen Berechnungen mancher Ärztinnen und Ärzte, weil aus der für Laien unübersichtlichen GOÄ verschiedenste Gebühren in irgendeiner nicht nachvollziehbaren Art zusammengestellt und in Rechnung gestellt wurden. Welcher Angehörige kennt sich da schon aus und welcher in Trauer befindliche Mensch hat einen Kopf dafür, das nachzuprüfen?
Deshalb ist es doch die Aufgabe der Bestatter als unbeteiligte Dritte und als professionelle Abwickler einen klaren und kühlen Kopf zu bewahren.
Sie werden bei Leichenschaurechnungen aufmerksam und weisen Ärzte sowie Angehörige auf evtl. „Fehler“ hin. Eine Rechts- oder Steuer- oder Finanzberatung machen Bestatter nie. Sie prüfen die Rechnungen nicht im Sinne einer verbindlichen Rechnungsprüfung, sondern nur durch Inaugenscheinnahme und aus Kenntnis der GOÄ. Eine tatsächliche Prüfung müssen dann im Nachgang Ärztekammern und ggfs. Gerichte vornehmen.
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