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Sehr privat gepflegt

orgel

Frau Botterow ist selbst schon an die 60 Jahre alt, mag aber die Hände nicht in den Schoß legen. Deshalb hat sie immer jemanden, den sie pflegt. Manchmal hat sie auch zwei Pflegestellen, aber in letzter Zeit ist ihr das etwas viel geworden.
Die Familien bzw. die Betroffenen sind froh, daß es da jemanden gibt, der nicht aus Polen kommt oder netto nur 8 Minuten Zeit hat, sondern immer mal wieder vorbeischaut, kocht, einkauft, den Kranken wäscht usw.

„So ganz Kranke, die nur noch im Bett liegen und nichts mehr wissen, die nehm‘ ich nicht, aber so Leute, die nicht mehr alles machen können, bei denen bin ich gern.“

Natürlich nimmt Frau Botterow auch Geld dafür und sie macht auch keinen Hehl daraus, daß sie schon guckt, daß es keine Armen sind, zu denen sie geht.

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„Man muß ja sehen, wo man bleibt, aber ich bin auch fleißig, ehrlich und pünktlich.“

Tja, mit der Ehrlichkeit ist es nun vorbei, zumindest wenn man dem Gerede der Leute folgen will.

Es geht um Herrn Professor Klugsam, der ist jetzt kurz vor seinem Neunzigsten friedlich entschlafen und das im wahrsten Sinne des Wortes. Abends hat Frau Botterow ihn zu Bett gebracht und am nächsten Morgen wurde er einfach nicht mehr wach.

Nun war der alte Herr Professor ein Schürzenjäger sondergleichen und ein herkömmlicher Pflegedienst hatte seinen Dienst schon einmal verweigert, weil der alte Herr es nicht lassen konnte, anzügliche Bemerkungen – auch mit den Händen – zu machen.
Frau Botterow war das egal, sie mochte den Alten, der für sein doch recht hohes Alter noch ganz passabel aussah, sie mit Komplimenten überschüttete und ihren nicht zu übersehenden Busen anhimmelte.

Irgendwann hat sich die Botterow sogar dazu hinreißen lassen, sich mal hinreißen zu lassen und seitdem hatte es sich zwischen den beiden eingebürgert, daß der alte Professor sich mittags auf seinen Diwan legte, die Botterow sich auf den Sessel daneben setzte und er seine akademischen Finger über ihre Milchrundungen schweifen ließ.
Mehr ging nicht, mehr wollte keiner, beide waren erwachsen, also was soll’s?
Nebenbei bemerkt: Ich will, falls ich 90 werde, auch noch so was haben.
Gut, 5 Euro in die Chauvi-Kasse und weiter im Text:

Herr Klugsam empfand das Ganze als Himmel auf Erden und Frau Botterow ist fest davon überzeugt, daß diese gelegentlichen manuellen Genüsse sein Leben nicht nur bereichert sondern auch entscheidend verlängert haben. Mag so sein.

Und so wie wir Frau Botterow kennen, hatte sie auch nichts dagegen einzuwenden, daß der alte Klugsam sogar – wenn auch nur scherzeshalber – davon sprach, daß er sie heiraten wolle, wenn sie erstmal Witwe ist und er den Hundertsten noch erlebt.
Beides ist nicht eingetroffen, einen Herrn Botterow gibt es nicht und Herr Klugsam ist tot.

Die Dankbarkeit des Alten kannte keine Grenzen und ab und zu nahm er seine Pflegerin mal mit nach oben, kramte etwas aus dem Schmuckkästchen seiner Frau hervor und vermachte es ihr mit warmen Worten des Dankes. Klar, Frau Botterow nahm das gerne.

Irgendwann bestellten die beiden jemanden von uns zu sich und ließen alles wegen der Bestattung niederschreiben. Sandy hat das seinerzeit gemacht und Herr Klugsam hat alles gleich bezahlt. Deshalb ist Frau Botterow zu uns gekommen, um nun alles in die Wege zu leiten.

Sie ist traurig, ehrlich traurig, und man merkt, daß sie einen liebgewonnenen Menschen verliert. Doch es treibt sie noch etwas anderes um. Herr Klugsam hat nämlich einen Sohn, Zahnarzt aus Grünwald bei München, der jetzt von ihr alles zurückfordert, was sein Vater ihr geschenkt hat. Einen Stapel Krügerrand, ein kleines Sparbuch mit 50.000 Euro und ein Bild, das angeblich von Lucas Cranach sein soll.

„Ganz ehrlich, das hat der mir geschenkt, zu Lebzeiten! Das ist doch jetzt meins, das geb‘ ich doch nicht wieder her.“

Das sieht der Sohn aber wohl ganz anders, er beschuldigt Frau Botterow, sie habe diese Sachen erst nach dem Tod des alten Herrn aus der Wohnung entnommen. Diesbezüglich hat er Nachforschungen in der Nachbarschaft angestellt und so kam das Gerede über die Unehrlichkeit der Pflegerin in Umlauf.

„Ich kann mich doch erschießen! Wer vertraut mir denn jetzt noch einen alten Menschen an?“

Schwierige Sache.
Ich mag mir kein Urteil erlauben. Auf der einen Seite gibt es wirklich genügend habgierige Menschen, die es nur darauf abgesehen haben, Alten ihr Geld aus der Tasche zu ziehen. Auf der anderen Seite macht Frau Botterow ja gar keinen Hehl daraus, daß sie gerne was genommen hat.
Und warum soll der alte Klugsam nicht ein paar von seinen Sachen verschenken? Das letzte Hemd hat keine Taschen und man soll lieber mit warmen Händen geben, sagt der Volksmund. Selbst 50.000 Euro machen da gar nichts aus, man munkelt, der habe Hunderttausende, wenn nicht gar Millionen mit Patenten verdient.

Wie gesagt: Schwierige Sache.

Fehler durch Lektorin Anya bereinigt.


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Lesezeit ca.: 6 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 28. August 2008 | Revision: 11. April 2016

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Christian Weidel
16 Jahre zuvor

Solche Situationen lösen bei den Erben „Futterneid“ aus – aber ein Zahnarzt (sofern Du diese Angabe nicht wesentlich geändert hast) sollte doch zumindest in der Lage sein, die Angelegenheit im Stillen zu regeln. Ein Ruf lässt sich schneller ruinieren als wiederherstellen. Ausserdem dürfte er finanziell so gut dastehen, dass er das Geld nicht dringend nötig hat.

16 Jahre zuvor

Da ist sie selbst schuld, dass sehe ich auch so. Kunde ist Kunde, und das bedingt nunmal ein bestimmtes Verhalten. Hätte man sich vorher leicht denken können.

Der Sohn kriegt natürlich trotzdem nichts zu sehen. Geschenkt ist geschenkt.

Ines
16 Jahre zuvor

Tja, und wegen genau solcher Probleme steht in manchen Arbeitsverträgen drin, dass man keinerlei Geschenke von seinen Kunden annehmen darf. Hätte sie diesen Rat befolgt, müsste sie sich jetzt keine Sorgen um die Außenwirkung ihrer Ehrlichkeit machen.

Micha
16 Jahre zuvor

Als ich finde das Frau Botterow in diesem Fall Arbeit und Privat hätte trennen müssen. 50000 Euro sind doch eine Menge Geld und dann kann man auch verstehen das die Kinder von Herrn Klugsam auch etwas vom Erbe haben möchten und es nicht einer für Sie Fremden überlassen.

le M.
16 Jahre zuvor

[quote=“Tom“]Nebenbei bemerkt: Ich will, falls ich 90 werde, auch noch sowas haben.[/quote]
Nicht nur Du – und nicht erst mit 90. 😉

(+ 5 €)

Markus
16 Jahre zuvor

@.peter:

Dass muss sie nur im Zweifelsfall auch beweisen können, was nicht so einfach sein dürfte. 😉

16 Jahre zuvor

@Markus
Eher andersherum 😉

Marquel
16 Jahre zuvor

@Markus
AFAIK gilt in diesem Lande noch die Unschuldsvermutung – auch wenn Onkel Erich Mielke, pardon Wolfgang Schäuble, hart daran arbeitet, das zu ändern.

Insofern muß der Zahnarzt wohl beweisen, daß sie gestohlen hat.
Was aber wohl ebenso wenig einfach sein dürfte…

isidor
16 Jahre zuvor

+ 15 EUR!

DonnaBello
16 Jahre zuvor

in dieser Größenordnung sind Geschenke steuerpflichtig, also wird sie wohl auch die entsprechenden Belege haben.

Matthias
16 Jahre zuvor

Ist schon ein krasser Zufall, dass ausgerechnet ein Professor mit Nachnamen Klugsam heißt 😉

16 Jahre zuvor

Sicherer wäre es gewesen, es im Testament zu vermerken, oder eine Schenkung schriftlich darzulegen. Ich kenne die Leute jetzt nicht, aber mir tut das schon leid für sie. Nicht nur, dass sie jetzt Ärger an der Backe hat, sondern eben auch noch, wenn sie Pech hat, keine Kundschaft mehr bekommt. 🙁

16 Jahre zuvor

Bin ich eigentlich wirklich der einzige, der sich seit 3 Stunden überlegt, wie er, auf einem Divan liegend, einer Frau an die Möpse geht, ohne daß das ganze auf Dauer reichlich unbequem wird???

…btw – +5€ 😉

Adrian
16 Jahre zuvor

Nachdem Namen, Berufe und Orte vom Undertaker verfremdet werden kostet der „Zahnarzt aus Grünwald bei München“ Ihn zusaetzlich 5 Euro in die Abgedroschene-Klischees-Kasse. 😉

Christina
16 Jahre zuvor

@ oldschool:

Och, das hängt wohl davon ab, wie lang die Brüste der Damen sind … *scnr* 🙂

Muss ich als Frau eigentlich auch in die Chauvi-Kasse zahlen?

MacSpi
16 Jahre zuvor

@8 Freibetrag SK I Schenkungssteuer 51200EUR p.a.
Also muss nicht unbedingt sein.

Deichgraf
16 Jahre zuvor

Chauvi-Kasse????

Klingt gut, wenn die voll ist, können wir die im Puff versaufen, ok Tom?

BTW: +100€ (mindestens)

Christina
16 Jahre zuvor

@ Deichgraf:

Bist Du schon in dem Alter, in dem man(n) nur noch zum Saufen in den Puff geht?

😛

MKme
16 Jahre zuvor

@Christina: Vielleicht noch nicht in dem Alter in dem man zu was anderem hin MUSS 😉

Mac Kaber
16 Jahre zuvor

Das Spiel mit den beiden Erkern hat nichts mit der Pflege zu tun. Ich würde es als Nebentätigkeit ansehen mit der sie sich noch ein paar € hinzuverdient hat. Also ehrlich erworben.

Wolfgang
16 Jahre zuvor

lukrative Nebentätigkeit mit Spaßfaktor… auch nicht schlecht! + EUR 5,- 😉

Töfflibueb
16 Jahre zuvor

Nach Schweizer Recht können Schenkungen der letzten 5 Jahre, die den Pflichtteil verletzen (im Falle des Sohnes & ohne Ehefrau: 1/2 der Erbmasse) dem Wert nach zurückgefordert werden. Ist das in Deutschland auch so?

btw: Ich bin schon froh wenn ich mit ~75 noch sekundäre Geschlechtsmerkmale befingern kann/darf. (+ 7.5 CHF)

hajo
16 Jahre zuvor

„Frau Botterow ist selbst schon an die 60 Jahre alt, mag aber die Hände nicht in den Schoß legen“
was, lieber Tom willst Du uns denn damit sagen?
Ich komm‘ so langsam auch an diese Grenze, aber um in die Kiste zu springen 😉 felt mir doch die Motivation.
Ausserdem wollte ich noch etwas meiner (noch übrig gebliebenen) Rente geniessen, und die gibt’s erst mit 65+
So, jetzt hast Du’s aber 😀

Asz
16 Jahre zuvor

Oooch naja, ich als Frau hätte ab ’nem gewissen Alter gerne wenigstens einen jungen attraktiven und gepflegten Mann neben meiner Couch zu sitzen – in bequemer Reichweite, versteht sich.

😉

Mit Freuden auch 5,-€ ;-p

krassdaniel
16 Jahre zuvor

@16:
nur leider erhalten dritte bei der schenkungssteuer nur die steuerklasse III. und da frau botterow nunmal in keinem verwandschaftsverhältnis zum schenker steht, gilt klasse III und damit ein freibetrag von nur noch 5200 €, §§ 15, 16 ErbStG.

Markus
16 Jahre zuvor

@.peter & Marquel

In dem Fall ist aber der Ausgangszustand, dass sich die ganzen Geschenke im Besitz des Verstorbenen befanden, die Änderung des Besitzzustandes muss Frau Botterow belegen, nicht der Zahnarzt Ihren Nichtbesitz. (Wie auch, einen Negativbeweis kann man letztlich nicht erbringen.)

Louffi
16 Jahre zuvor

Jungs, ihr kriegt eure Euros alle zurück – ich bin ein Mädchen und ich will sowas auch noch mit 90! Minnigens! 🙂

Allerdings finde ich’s heikel, dass die Frau die Geschenke genommen hat, es ist doch hinreichend bekannt, dass sowas nachher bei den Erben immer Krach gibt, und umso mehr Krach, je reicher sie selbst schon sind. Zumindest hätten sie das bei diesen Beträgen notariell vermerken lassen sollen oder sowas.

Mac Kaber
16 Jahre zuvor

Der Verstorbene durfte mit seinem Eigentum machen was er will. Und wenn er nicht nur mit Bargeld, sondern auch mit Sachwerten bezahlt hat, war das seine Sache.
Dann hätte der Sohn aufs Gericht müssen mit der Forderung: „Entmündigen sie meinen Vater, er bringt mein Erbe durch!“ Na, die hätten ihm was erzählt.

16 Jahre zuvor

@ Töfflibueb in Deutschland können, soviel ich weiß, die Schenkungen der letzten 10 Jahre zurückgefordert werden, was auch schon zur Diskussion stand, weil es ja nicht so selten vorkommt, das die lieben, entfernt wohnenden Verwandten dem letzten (und meistens pflegenden) Lebenspartner des Verstorbenen micht mal das Schwarze unter´m Fingernagel gönnen.
„dazu hinreissen lassen, sich mal hinreissen zu lassen „, man merkt hier, wer sich berufsbedingt taktvoll ausdrücken kann 😉

Markus
16 Jahre zuvor

@Mac Kaber

Sicher darf er das, nur muss die Frau Botterow das eben im Zweifel beweisen können und offensichtlich zweifelt der Sohn eben (warum auch immer) an ihrer Darstellung der Ereignisse.

Mac Kaber
16 Jahre zuvor

@Markus: Und so steht Aussage gegen Aussage. Wer muß beweisen? Wem glaubt man mehr? Dem Zahnarzt, weil er mal studiert hat und vielleicht einen Doktortitel? Was wäre gewesen, wenn eine Dame eines Instituts für Gefühlsleasing ambulant als Abonnement ins Haus gekommen wäre? Hätte die auch die Beweislast gehabt? Meine Schwester auf dem Lande bekam von ihrem Lebensgefährten der an einem aggressiven Krebs litt seine fortgeschritten ältere Luxuslimusine (Rostlaube, geringwertig) und das Tanken geschenkt, damit sie ihn in der Spezialklinik in 70 Km Entfernung besuchen kann. Sie arbeitete auch in seinem Einmannbetrieb und machte das Büro. Als er gestorben war, übernahm sein Bruder und sein gerade volljährig gewordener Sohn alles und erteilten der Erbschleicherin Hausverbot. Sie dürfe auch nicht auf den Friedhof kommen und soll das Auto vorbeibringen und die Schlüssel. Sie bestand darauf, dass das Auto ihr gehöre. Als ein Motor vor dem Haus aufheulte und sie aus dem Fenster sah, fuhr der Sohn mittels Zweitschlüssel davon. Sie verständigte die Polizei, die entschied, der Sohn hat nur sein Erbe sichergestellt, das geht in Ordnung. Müßig… Weiterlesen »




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